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Diese sch*** Oberlehrer
Gestern auf dem Weg zum Schrotti schön angenehm mit 120 über Bundesstr. gerollt nur ein Auto auf der rechten Spur vor mir zu sehen also überholt. Auf einmal zieht der mit auf die linke Spur und bremst mich aus.
Ich natürlich auch vollbremsung und und der Radsatz aus dem kofferraum kitzelt mir nett den Rücken.
Fazit Schloß von der Rücksitzbank defekt ( Bei FOH ca 30 Euro )
Speziell ist durch den Oberlehrer dieses teil aus dem Schloss gestorben.
Vielleicht hat ja jemand noch so ein teil rumzuliegen.
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33 Antworten
Haste ihn wegen Nötigung angezeigt? Wenn die Bremsung nicht verkehrsbedingt war (Tier auf der Fahrbahn oder so) dürfte es auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr sein.
Mit dem Teil kann ich allerdings net dienen.
Ich hätte keine Vollbremsung hingelegt Ich hatte auch schon 2 mal solch nen Vorfall und beide Male hatte der am Ende nen Abdruck von meiner Font in seinem Heck und durfte am Ende beide Auto´s zahlen, plus Strafe etc. Anders raffen solche Leute es nicht
Andere Frage, war eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der Stelle, oder wieso meinst du er wollte Oberleher spielen?
Das problem ist er hatte ein volles Auto und ich war allein.
Ich hatte den Fall auch schon mal da bin ich mit meinen Passat den ich da hatte mit 60 ungebremst auf einen Chevi Astrovan ( Bischen größer als T4 Bus ) geknallt.
Auf Kreuzung bei grüner Ampel da hatte ich 4Zeugen für mich.
Das Resultat
Astrovan lediglich Unterbodennotradhalterung gebrochen.
Passat ( 9 Wochen in meinen Besitz Tüv AU neu gemacht mit investition von 1500 euro wegen Reifen Bremsen etc )
2 Wochen Später das
und da war das noch keine 3 Monate her.
da hast aber auch ein pech
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Haste ihn wegen Nötigung angezeigt? Wenn die Bremsung nicht verkehrsbedingt war (Tier auf der Fahrbahn oder so) dürfte es auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr sein.
Mit dem Teil kann ich allerdings net dienen.
Also bei dem Begriff BUNDESSTRAßE, gehe ich doch mal von ner Landstraße aus ... da dort laut StVO sofern nicht anders angegeben 100 erlaubt sind, und du dem schon mit 120 im Nacken gesessen hast, wird es die Polizei wohl herzlich wenig interessieren, ob der dich ausgebremst hat.
Du warst eindeutig zu schnell und hättest somit, soweit es mir bekannt ist, volle Schuld
vielleicht kann unser Duke16V ja mal was dazu sagen, der arbeit doch bei denen, die erst grün weiß, dann grün silber, und nun mittlerweile blau silber fahren
Wäre damals beim Roten Astra der Reifen 200 meter später geplatzt hät ich mich in die zufahrt des Eichelborner Rastplatz reingedreht und der astra wäre heilgeblieben.
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Also bei dem Begriff BUNDESSTRAßE, gehe ich doch mal von ner Landstraße aus ... da dort laut StVO sofern nicht anders angegeben 100 erlaubt sind, und du dem schon mit 120 im Nacken gesessen hast, wird es die Polizei wohl herzlich wenig interessieren, ob der dich ausgebremst hat.
Der war ja erst noch auf der Rechten Spur und hatte auch kein Auto vor sich.
Also 2-spurig? Dann kannste auch die 100 vergessen, dann iss open End, sofern nicht von Schildern begrenzt...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Also 2-spurig? Dann kannste auch die 100 vergessen, dann iss open End, sofern nicht von Schildern begrenzt...
Ne Bundesstraße sin eigendlich allgemein 100 erlaubt.
Aber 120 sind ja noch net übertrieben schnell
Sobald das Teil 2-spurig iss und ne Leitplanke inner Mitte, dann iss da open End, egal ob Bundes-, Land-, Kreis-, Privatstrasse...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Sobald das Teil 2-spurig iss und ne Leitplanke inner Mitte, dann iss da open End, egal ob Bundes-, Land-, Kreis-, Privatstrasse...
Das vergiß schnell wieder...
Bei zwei Fahrspuren pro Richtung die baulich von einander getrennt sind KANN eine höhere Geschwindigkeit ausgeschildert werden.
Ist dies wie meistens nicht der Fall GILT NATÜRLICH 100km/h.
Allzeit gute Fahrt
Dann lies mal §3 der StVO und staune...
Zitat:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Jetzt streitet euch doch net nächstes mal bekommt der Opa ne solinger Tieferlegung.