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Diesel Fahrverbote in diversen Städte
Hallo,
es gibt inzwischen in Stuttgart ein Fahrverbot für Diiesel vor 2015. Wie sieht es für Behinderte, die einen Diesel fahren vor 2015, wenn sie in einem so geperrten Stadt fahren?
Ciao
Peter
Beste Antwort im Thema
Fahrzeuge von Behinderten die auch die Blaue Parkberechtigung bekommen um auf Behindertenparkplätzen zu parken, sind schon immer von der Umweltzonenregelung ausgenommen. So wirst du auch weiterhin in Stuttgart und Co mit jeder Rußschleuder fahren dürfen. Ich habe aber auch nur die grüne Plakette und Euro 5 und mich betrifft das dann genauso. Aber wie gesagt, wir sind von der Regelung ausgenommen.
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24 Antworten
Fahrzeuge von Behinderten die auch die Blaue Parkberechtigung bekommen um auf Behindertenparkplätzen zu parken, sind schon immer von der Umweltzonenregelung ausgenommen. So wirst du auch weiterhin in Stuttgart und Co mit jeder Rußschleuder fahren dürfen. Ich habe aber auch nur die grüne Plakette und Euro 5 und mich betrifft das dann genauso. Aber wie gesagt, wir sind von der Regelung ausgenommen.
Hallo MisterR ,
so was hab ich mir gedacht. Aber ich hab gedacht, fragts mal lieber nach. Danke.
Ciao
Peter
Zitat:
@MisterR schrieb am 22. Februar 2017 um 14:30:08 Uhr:
Fahrzeuge von Behinderten die auch die Blaue Parkberechtigung bekommen um auf Behindertenparkplätzen zu parken, sind schon immer von der Umweltzonenregelung ausgenommen. So wirst du auch weiterhin in Stuttgart und Co mit jeder Rußschleuder fahren dürfen. Ich habe aber auch nur die grüne Plakette und Euro 5 und mich betrifft das dann genauso. Aber wie gesagt, wir sind von der Regelung ausgenommen.
Bist du dir da sicher? Eine Anfrage beim zuständigen Amt könnte trotzdem nichts schaden, kostet ja nichts. Um sicher zu sein. Vorbeugen ist besser als heilen. mfg.kallepirna
siehe hier:
http://www.motor-talk.de/.../...akette-in-die-umweltzone-t1679830.html
oder hier:
https://www.umwelt-plakette.de/de/infos/ausnahmeregelungen.html
Der blaue EU Parkausweis berechtigt übrigens auch zum befahren der französischen Umweltzonen
Zitat:
@manya21 schrieb am 22. Februar 2017 um 12:54:03 Uhr:
Hallo,
es gibt inzwischen in Stuttgart ein Fahrverbot für Diiesel vor 2015. Wie sieht es für Behinderte, die einen Diesel fahren vor 2015, wenn sie in einem so geperrten Stadt fahren?
Ciao
Peter
Umweltzone Stuttgart seit ~2008
GEPLANT für 2018 in Stuttgart Fahrverbote bis Euro 5 (unter 6 )
Tja bin zwar Steuerbefreit hab aber nur "G" wieder mal Zahlen ohne Bonus nachdem ich von 3 auf 4 umrüstete nun wieder ein neues Modell fällig ohne Behindirabatt
Die sollten sich endlich mal was zum Steuersystem überlegen statt immer den einen Hebel mit dem anderen auszuhebeln
Zitat:
@MisterR schrieb am 22. Februar 2017 um 21:25:55 Uhr:
siehe hier:
http://www.motor-talk.de/.../...akette-in-die-umweltzone-t1679830.html
oder hier:
https://www.umwelt-plakette.de/de/infos/ausnahmeregelungen.html
Wenn dem so ist und es so bleibt, dann ist es ja gut. Nur wer Weiß das, Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser, ein altes Sprichwort. Eine Anfrage kostet nichts und man hat was in der Hand, meine Meinung. Die Antwort kann man denn ja hier Posten. mfg.kallepirna
Zitat:
@MisterR schrieb am 22. Februar 2017 um 21:25:55 Uhr:
siehe hier:
http://www.motor-talk.de/.../...akette-in-die-umweltzone-t1679830.html
da Quält sich hoffentlich keiner durch vielleicht die erste seite noch halbwegs brauchbar
Zitat:
oder hier:
https://www.umwelt-plakette.de/de/infos/ausnahmeregelungen.html
OK
Hallo,
man benötigt keinen blauen Parkausweis, um in eine Umweltzone fahren zu dürfen, es genügt ein normaler Behindertenausweis mit Merkzeichen „aG", „H" oder „B"
Zitat:
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
Grüße
Zitat:
@Hitman77 schrieb am 27. Februar 2017 um 10:07:30 Uhr:
Hallo,
man benötigt keinen blauen Parkausweis, um in eine Umweltzone fahren zu dürfen, es genügt ein normaler Behindertenausweis mit Merkzeichen „aG", „H" oder „B"
Ist natürlich richtig, bloß müsste man dann den Schwerbehindertenausweis mit Mkz aG, H oder Bl ( B reicht nicht) beim Parken im Fahrzeug zurücklassen... Wenn man den Ausweis dann braucht, hat man ein Problem.
Darüber hinaus hat eigentlich jeder mit diesem Status auch den blauen EU Parkausweis.
Zum befahren der französischen Umweltzonen ist der blaue EU Parkausweis zwingend erforderlich - der deutsche Schwerbehindertenausweis wird nicht anerkannt.
Zitat:
Darüber hinaus hat eigentlich jeder mit diesem Status auch den blauen EU Parkausweis.
Meine Frau hat G,H und B sowie 100% und wir bekommen keinen blauen Parkausweis.
Grüße
Zitat:
@Hitman77 schrieb am 27. Februar 2017 um 14:40:37 Uhr:
Zitat:
Darüber hinaus hat eigentlich jeder mit diesem Status auch den blauen EU Parkausweis.
Meine Frau hat G,H und B sowie 100% und wir bekommen keinen blauen Parkausweis.
Grüße
a
Zitat:
Meine Frau hat G,H und B sowie 100% und wir bekommen keinen blauen Parkausweis.
Grüße
Hallo Hitman77,
du hast natürlich recht!
Richtig ist:
Das befahren der deutschen Umweltzohnen ist mit den Merkzeichen aG, H und Bl erlaubt
und Vorraussetzung für den EU Parkausweis ist das Merkzeichen aG und/oder Bl
VG HerrHausK
Das mit dem blauen Parkausweis bekommen ist klar, man muß ihn erst aber holen mit Passbild. Für andere Behnderungen soll es eine Orange Parkberechtigung geben. Damit soll man auf alle Plätze wieder mit der blauern. Nur das parken auf den ausgezeichneten Behinderten Parkplätze darf man nicht Parken.
Was mich auf die Palme bringt, ist, dass manche Autofahrer einfach ihren Behindertenausweis in das Autolegen mit "G" oder schlmmer. Wenn ich einen drauf anspreche heißt es dann er darf es.
So ist die Mentalität der Deutschen. Ich hab eine kleine Behinderung und darf alles was ein vollbehinderten.
Ciao