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Diesel---Finanzämter kassieren zu viel

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 13. August 2007 um 22:25

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Regelung zum Nachweis von Rußpartikel-Filtern bei Dieselfahrzeugen. Hintergrund ist das geänderte Kraftfahrzeugsteuergesetz, nach dem Fahrzeughalter einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100ccm Hubraum zahlen müssen, wenn ihr Auto keinen Filter besitzt. Probleme tauchen bei Haltern auf, die bereits in der Vergangenheit einen Wagen mit serienmäßigen Rußfilter angeschafft haben, weil die entsprechenden Eintragungen im Fahrzeugschein fehlen. Diese Steuerzahler erhalten jetzt irrtümlich einen erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheid und müssen Einspruch einlegen, um die erhöhte Steuer zu vermeiden. Die Finanzämter verlangen dann, dass die Fahrzeugpapiere bei den Kfz-Zulassungsstellen geändert werden. Das kostet bis zu 30 Euro. (aus ACE-Lenkrad vom 15.08.2007)

 

Und jetzt kommts: Im Kfz Schein muss folgendes eingetragen sein: Stufe PM 5 ab Tag Erstzulassung.

 

Dieses ist in meinem Fahrzeugschein (Eos TDI 07.2006) vermerkt und trotzdem hat das Finanzamt den erhöhten Steuerbescheid erlassen.

 

Also, prüft euren Steuerbescheid genau!!! 

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18 Antworten

Bei mir ist das auch der fall :rolleyes:

Hi,

 

nächsten Monat bekomm ich den Steuerbescheid. Ich bin mal gespannt. Erstzulassung war 09/2006.

 

Im Fahrzeugschein steht PM 5. Aber ab Erstzulassung steht nicht drin. Werd ich jetzt gefördert? ;)

 

Gruss

Stefan

am 14. August 2007 um 7:04

Hi,

sollte der Thread nicht besser unter dem Forum "alle Modelle/Allgemeines/Verkehrspolitik/" eingruppiert werden. Was ist hier golfVspezifisch?

NobbY

am 14. August 2007 um 7:19

Meiner Denke nach werden doch nur Nachrüstfilter steuerlich bevorzugt?

Oder liege ich da falsch?

ja, da liegste falsch. alle fahrzeuge mit DPF müssen die strafsteuer von 1,20eur/ccm nicht zahlen. im falle eines 2.0tdi zahlen sie den "alten" satz von 308 eur. ohne DPF zahlt man jetzt 332eur beim 2.0tdi

Zitat:

Original geschrieben von aalener

Meiner Denke nach werden doch nur Nachrüstfilter steuerlich bevorzugt?

Oder liege ich da falsch?

Steuerlich bevorzugt werden nur Nachrüstfilter. Steuerlich bestraft werden alle, die keinen Filter haben...

d.H. 

330,- für die Nachrüstung gutgeschrieben      

1,20 je 100cm³ für alle ohne Filter mehr zu bezahlen

 

 

 

am 14. August 2007 um 7:36

Ja aber nur die "Nachrüster" erhalten die 330 € zuschuß für den Filter

am 14. August 2007 um 7:54

FALSCHE STEUERBESCHEIDE AUCH BEI NEUWAGEN:D

Auf den Anfang bezogen:

Ja, das ist korrekt so geschildert worden, von dem Ersteller. Diese Thematik ist mir bekannt, da selbst betroffen (gewesen). D.h. ich habe den Gang zur Zulassungsstelle schon hinter mir.

Und nun, das was ich als "die Härte" schlechthin empfand:

Mein Wolfsburger war ab Werk mit DPF ausgestattet und ich bekam trotzdem einen falschen Steuerbescheid!

Warum? - Na, weil man in Wolfsburg darauf verzichtet hat, bei dem Neuwagen den DPF gleich richtig auszuweisen in den Papieren. Kein Fehler des Finanzamtes.

Danke VW!

Gruss!

DonDiesel

Zitat:

Original geschrieben von dondiesel2

FALSCHE STEUERBESCHEIDE AUCH BEI NEUWAGEN:D

 

Warum? - Na, weil man in Wolfsburg darauf verzichtet hat, bei dem Neuwagen den DPF gleich richtig auszuweisen in den Papieren. Kein Fehler des Finanzamtes.

 

Danke VW!

 

Gruss!

DonDiesel

 Ich dachte, es gab damals keine Norm wie man einen Werksdpf einträgt. Deshalb haben alle Hersteller mehr oder weniger verkehrt es in den Papieren stehen. Es gab noch keine Einstufung mit PM1 - PM5. Oder sehe es verkehrt?

 

Gruss

Stefan

am 14. August 2007 um 8:37

Zitat:

Ich dachte, es gab damals keine Norm wie man einen Werksdpf einträgt. Deshalb haben alle Hersteller mehr oder weniger verkehrt es in den Papieren stehen. Es gab noch keine Einstufung mit PM1 - PM5. Oder sehe es verkehrt?

Jein. Tatsache ist, dass der Gesetzgeber diesmal darauf verzichtet hat, für Fahrzeuge mit DPF eigene Schadstoffschlüsselnummern zu vergeben. Das war einerseits eine gute Idee, weil ein DPF an der Schadstoffeinstufung nach Euro-Norm nichts ändert, andererseits eine schlechte Idee, weil die Software der Finanzämter grundsätzlich nach den Schlüsselnummern berechnet und etwaige PM-Einträge in den Bemerkungen nicht erfasst. Daher der ganze Bohei - und daher, dass die PM-Bemerkungen nicht mal innerhalb eines Konzerns einheitlich zu sein scheinen.

Außerdem änderte z.B. die 3L-Einstufung auch nichts an der Schadstoffnorm und bekam auch eigene Schlüsselnummern, cleverer wär's also wohl gewesen, gleich andere Schlüsselnummern zuzuteilen statt des PM-Gewürges in den Bemerkungen. Ein Einspruch gegen die Steuerfestsetzung soll übrigens nicht zwingend erforderlich sein. Die Finanzämter wollen angeblich von Amts wegen ändern, wenn DPF nachweisbar ist. Ic würd' natürlich sicherheitshalber trotzdem Einspruch einlegen - sicher ist sicher.

Arvin S.

am 14. August 2007 um 15:12

Dafür wird Diesel-Treibstoff überflüssigerweise noch subventioniert, was noch aus einer Zeit stammt, als nur LKW und Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Diesel betrieben wurden und nicht 25 Mio. Pkw.

 

Ökologisch vom Schadstoffausstoß her gesehen eine Katastrophe, die es abzustellen gilt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Naflord

Dafür wird Diesel-Treibstoff überflüssigerweise noch subventioniert, was noch aus einer Zeit stammt, als nur LKW und Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Diesel betrieben wurden und nicht 25 Mio. Pkw.

Ökologisch vom Schadstoffausstoß her gesehen eine Katastrophe, die es abzustellen gilt.

Ähm du vergisst die 10 Mio Busse/LKW/Nutzfahrzeuge, die im Personen- und Güterverkehr eingesetzt sind. Desweiteren fährt die Deutsche Bahn und der Schiffsverkehr mit Diesel. Ach ja im Keller haben wir noch ne Öl(Diesel)Heizung...

Vom Schadstoffausstoss gesehen sind Diesel schlecht, vom CO2 Ausstoss aufgrund des höheren Wirkungsgrades besser - also welchen Kompromiss sollen wir jetzt eingehen: LKW auf Benzin umrüsten, oder Dieselfahrzeuge sauberer machen???

PS: mein TDI EZ: 09/2006 hat auch in diesem Jahr einen korrekten Steuerbescheid von 308,00 Euro (2,0TDI DPF) bekommen. Im Schein steht die Partikelminderungsstufe: 5 ab Tag der Erstzulassung!

 

am 15. August 2007 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von Raseko2002

Die Finanzämter verlangen dann, dass die Fahrzeugpapiere bei den Kfz-Zulassungsstellen geändert werden. Das kostet bis zu 30 Euro. (aus ACE-Lenkrad vom 15.08.2007)

 

Ähm, ich meine das ich für das eintragen der PM und des Rußfilters nur so um die 13-15€ bezahlt habe.

am 15. August 2007 um 11:36

DonDiesel2 Schrieb:

Zitat:

Und nun, das was ich als "die Härte" schlechthin empfand:

 

Mein Wolfsburger war ab Werk mit DPF ausgestattet und ich bekam trotzdem einen falschen Steuerbescheid!

 

Warum? - Na, weil man in Wolfsburg darauf verzichtet hat, bei dem Neuwagen den DPF gleich richtig auszuweisen in den Papieren. Kein Fehler des Finanzamtes.

 

Danke VW!

 

Gruss!

DonDiesel

Na da hat ja jemand mal so richtig Ahnung und stänkert direkt wieder gegen VW:

Kein Automobilhersteller KONNTE vor dem 01.01.2007 den DPF eintragen lassen, da es dafür keine rechtlichen Grundlagen gab, und was es nicht gibt wird vom KBA nicht eingetragen.

Hoffe du bist jetzt etwas schlauer...

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