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Dieser Unfallschaden TÜV relevant?

Themenstarteram 7. Juni 2024 um 15:21

Hallo zusammen, ich hab leider total dumm einen Parkpfosten übersehen: hab komplett eingeschlagen und bin natürlich voll gegen dieses blöde Ding gefahren - also beim losfahren.

könnte das tüv relevant sein? - der steht im August an.. ich hänge wirklich sehr an dem Auto (erstes Auto + Geschenk meiner zwischenzeitlich verstorbenen Mama) sprich ich möchte es eigentlich nicht hergeben. Es ist zwar noch Vollkasko versichert aber der Mechaniker in der Werkstatt meinte, es ist fraglich ob die das überhaupt noch reparieren..

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14 Antworten

Komische Werkstatt !

Warum wollen die das nicht reparieren ?

Fahre damit am besten mal zu einer Karosserie Werkstatt und Frage dort mal nach.

Vermutlich meint die TE, die VK würde die Reparatur nicht bezahlen weil ggf. ein Totalschaden vorliegt.

Für eine sach- und fachgerechte Reparatur müsste man ja die Tür erneuern und beim Schweller vermutlich einen Teilersatz machen. Dann ist man schnell bei 5.000 Euro oder sogar mehr. Das ist nicht mehr bei jedem älteren Auto wirtschaftlich.

Im Rahmen der HU würde ich schauen, ob nichts scharkantig ist, ob die Tür noch ordnungsgemäß öffnet und schließt, ob sie dann auch noch dicht ist (also kein Wasser oder Abgas eindringen können). Wenn das alles gegeben ist glaube ich an Hand der Bilder sagen zu können, dass ich den Schweller nicht als HU-Mangel sehen würde.

Ich weiss nicht, was für ein Auto das ist, wir hatten an unserem Touran einen ähnlichen (nicht ganz so doll) Schaden (Schweller, Tür und Kotflügel eingedrückt. Die Reparatur bei einem Karrosseriebauer vor 12 Jahren hat rund 600 € gekostet, wenn man weiss, dass da was war, findet man am Schweller die Stelle noch - der war bis zur Tür hochgedrückt.

Ich würde, wie oben schon vorgeschlagen zu einem Karrosseriebauer fahren und da mal fragen - den Schweller kann man reparieren, dazu eine neue (alte Tür vom Schrott) und fertig ist das Ganze.

Ich denke auch nicht, dass der TÜV Einwände hätte - da scheint ja nichts gefährlich zu sein.

Imag0501
Imag0503

Kommt ein bisschen auf den Prüfer an, wenn der den Scheller als tragendes Teil einstuft könnte er die Plakette verweigern.

Ohne was dran zu machen wird das aber sehr schnell anfangen zu rosten, da blankes Blech zu sehen ist.

Wie gesagt ein guter und williger Karosseriebauer kann das richtig, den Schweller rausziehen und eine gebrauchte tür.

Der Laie wird das dann kaum noch erkennen und tüv ist dann gar kein Problem

Ich hoffe doch wohl, dass alle Prüfer bei üblichen PKW-Konstruktionen den Schweller als tragendes Teil einstufen ;)

Und natürlich wird eine Verformung wie auf den Bildern der TE die Eigenschaften dieses Teils verändern, es ist auch anzunehmen, dass es in bestimmten Unfallszenarien zu einer Verschlechterung kommen kann. Aber deswegen muss es ja nicht sofort unzulässig sein. Es dürfte allgemein anerkannt sein, dass auf deutschen Straßen nicht nur Fahrzeuge im Neuzustand unterwegs sein dürfen sollen, und ganz viele Ausprägungen von Alterung, Verschleiß und Beschädigung verschlechtern auf die eine oder andere Weise sicherheitsrelevante Eigenschaften. Wenn man sich zum Beispiel mal die Richtlinie für die Beurteilung von Schäden an Luftreifen anschaut bekommt man eine Vorstellung, was der Gesetzgeber noch für akzeptabel hält. In dem Rahmen sehe ich den Schaden am Auto der TE jedenfalls an Hand der Bilder. (den auf den Bildern von @tomold finde ich übrigens sogar noch ein bis zwei Dimensionen harmloser)

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 7. Juni 2024 um 20:01:15 Uhr:

Wie gesagt ein guter und williger Karosseriebauer kann das richtig, den Schweller rausziehen und eine gebrauchte tür.

Jep, in der Richtung würde ich mal Angebote einholen. Und ruhig vergleichsweise die Versicherung dann mal fragen was dich Selbstbeteiligung und Höherstufung kosten ob eine Regulierung überhaupt sinnvoll ist. Und einfach mal bei mobile und Co. dein Automodell/Alter/Ausstattung/Laufleistung eingeben und mal gucken wo du ungefähr mit dem Wiederbeschaffungswert liegen könntest.

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Juni 2024 um 19:00:01 Uhr:

Im Rahmen der HU würde ich schauen, ob nichts scharkantig ist, ob die Tür noch ordnungsgemäß öffnet und schließt, ob sie dann auch noch dicht ist (also kein Wasser oder Abgas eindringen können). Wenn das alles gegeben ist glaube ich an Hand der Bilder sagen zu können, dass ich den Schweller nicht als HU-Mangel sehen würde.

persönlich bin ich zwar bei dir (würde vermutl. Hinweise schreiben), aber wenn man mal von Prüfer Gnadenlos ausgeht, wäre es auch nicht verkehrt, wenn die Tür als beschädigt (GM) und der Schweller ebenfalls als beschädigt (EM) eingestuft würden...

Wenn du dir unsicher bist was du machen sollst, fahr doch einfach beim Tüv vorbei und mache jetzt die Prüfung.

 

Man kann mit den Menschen da auch reden, sprich es an der Anmeldung kurz an, dann schmeißt jmd einen Blick drauf und sagt dir passt oder kannste vergessen.

 

Wenn die HU dann neu ist, ist die Motivation vielleicht größer noch mal für die nächsten Jahre Geld zu investieren und den Schaden reparieren zu lassen.

Astra vllt.?

Das mit der vorherigen "Vorsprache" würde ich auch mal probieren. Ich bin nicht überzeugt davon das jeder Prüfer das als "sicherheitsrelevant beinträchtigt" einstuft. Und zur Machbarkeit würde ich in jedem Fall mal zu einem echten Karosseriebauer fahren. Machbar ist das meiner meinung nach, ob noch wirtschaftlich relevant für die VK ist dann unklar wie oben angemerkt. Tür evtl. vom Schrotti organisieren und von aussen Lackieren lassen wenn man es Uni haben will.

Ja, müsste ein Astra J sein.

Ich würde es über die Vollkasko abrechnen, Selbstbeteiligung zahlen und Ende des Jahres die VK kündigen.

Oder ist der restliche Zustand vom Auto so schlecht, dass es sich nicht mehr lohnt?

Die VK wird sich versperren wenn die Schadenshöhe den Zeitwert deutlich übersteigt. Und das ist bei einem Astra J nicht unwahrscheinlich.

Hallo,

ggf. mal bei einer freien Karosseriewerkstatt/Lackiererei vorstellig werden und den Schaden besprechen, ohne die Vollkasko zu erwähnen.

Mit dem Kostenvoranschlag die Versicherung kontaktieren und auf deren Reaktion warten. Bitte beachte eine etwaige Höherstufung in der Vollkasko, daher könnte auch selberzahlen eine Option sein.

Gruß, der.bazi

Zitat:

@Sarah19926 schrieb am 7. Juni 2024 um 17:21:21 Uhr:

Hallo zusammen, ich hab leider total dumm einen Parkpfosten übersehen: hab komplett eingeschlagen und bin natürlich voll gegen dieses blöde Ding gefahren - also beim losfahren.

könnte das tüv relevant sein? - der steht im August an.. ich hänge wirklich sehr an dem Auto (erstes Auto + Geschenk meiner zwischenzeitlich verstorbenen Mama) sprich ich möchte es eigentlich nicht hergeben. Es ist zwar noch Vollkasko versichert aber der Mechaniker in der Werkstatt meinte, es ist fraglich ob die das überhaupt noch reparieren..

Definitiv nicht, der Prüfer wird sich sein Teil aber denken :cool:

Einfach so weiter fahren bis die Karre auseinander fällt ;)

Tom

Du meinst sie hat einen "Tüv-Freifahrtschein"?

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