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Differenz von Wiederbeschaffungswert und effektiv bezahlter Preis nach Totalschaden

Themenstarteram 27. April 2005 um 11:36

mir hat jemand die Vorfahrt genommen und mein Auto ist totalschaden. Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ca. 2000.-€ habe für meinen "neuen" jetzt ca. 3000.-€ bezahlt. habe ich ein Recht auf die höhere Summe??? Da dieser Schaden ja schließlich nicht meine Schuld war!!

Im Gutachten war meine Freisprecheinrichtung nicht angegeben, daher will die Versicherung diese auch nicht bezahlen, will einen Nachweis. Wie kann ich dies noch beweisen, hab das Auto doch nicht mehr???

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21 Antworten
am 27. April 2005 um 11:47

Haste denn die Freisprecheinrichtung noch?

Wie alt war die? (auch hier gibts nur Zeitwert)

Ansonsten...

Ausschließlich, wenn dein "neuer" wirklich identisch (in allen Belangen) wäre, könntest (!) du auf Kulanz der Versicherung hoffen und mehr verlangen, da dann der Wiederbeschaffungswert höher als begutachtet war.

Denn angenommen, dein neuer issn S8 - willst dann auch die Differenz?

Hast schonmal mit dem Gutachter gesprochen und auf die FSE hingewiesen?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 27. April 2005 um 12:22

Hab Sie nicht mehr komplett... Halterungen sind im Alten....

War so 3-4 Jahre alt...

Na die Ausstattung ist schon n bissel besser!!! und 5 Jahre jünger!!

S8 natürlich net, aber ich hab sonst nix besseres gefunden alles andere is Schrott!!!

Muss dann mal den Gutachter Fragen, hab nur gehört dass das erste Gutachten bindend sei???

Du kriegst nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes und nicht die Kosten für die Ersatzanschaffung. Sonst würde sich jedes Unfallopfer einen hochwertigen Wagen zulegen ;).

Du hast bei jedem Gutachten bei Fehlerhaftigkeit einen Nachbesserungsanspruch.

Wirtschaftlich dürfte das hier in Anbetracht des Alters und des Umbaus der FSE allerdings ziemlich sinnlos sein.

am 27. April 2005 um 12:44

Jup, in dem Fall wie von madcruiser und mir gesagt - und genau daher mein S8-Beispiel ;)

Hier wirds nix weiter geben - ne 4 Jahre alte FSE ist natürlich auch schon argem Wertverlust unterlegen.

Grüße

Schreddi

Ist es denn überhaupt eine Festeinbau FSE gewesen? Oder so ein mobiles Ding mit nur einer festen Halterung im Auto?

Themenstarteram 27. April 2005 um 16:07

Ein mobiles Teil, aber Fest eingebaut (mit Kuda Konsole und alles schön unter Verkleidung verlegt!!!), also auch nicht am Zigarettenanzünder angeschlossen!!! Adapter austauschbar!!

Ist mir zwar jetzt nicht ganz klar, was das dann genau für ein Teil ist/war, aber:

Eine Festeinbau-Freisprecheinrichtung wird beim Schaden mitbegutachtet

Eine mobile nicht, da sie genauso wenig wie z.B. dein Handy Teil des Fahrzeugs ist. Sollte sie beschädigt worden sein, hättest du zwar wiederum Ansprüche daraus - aber eben nicht dadurch, dass sie einfach nur im Fahrzeug war und du sie mit verkauft hast (das ist genauso deine Sache wie wenn du dein Handy mit dem Auto zusammen verkaufst).

Ich vermute mal, dass der Gutachter die FSE selbst als mobil betrachtet hat und den Festeinbau eines Handyhalters als vom Wert irrelevant.

Themenstarteram 27. April 2005 um 16:33

na toll, d.h. ich kann die Ein-und Ausbaukosten und Erneuerung der Konsole (da die alte grau war und im neuen Auto brauch ich ne Schwarze) selber zahlen???

Das ist doch ein Aufwand den ich ohne Unfall gar nicht hätte und das zu meinen Lasten???

Wenn alles unter der Verkleidung verlegt ist , hört sich dass aber schwer nach Festeinbau an.Während eine Mobile Anlage nur über Zig. Anzünder angeschlossen wird und dass ist hier ja nicht der Fall.

Und nicht zu vergessen die Konsole , nicht vergleichbar mit einer primitiven Handyhalterung.

Auf jeden Fall bei der VS nachhaken und richtig erklären wie die Anlage installiert war.

Normalerweise gehört die mit ins Gutachten.

Gruß

capri

Themenstarteram 27. April 2005 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Wenn alles unter der Verkleidung verlegt ist , hört sich dass aber schwer nach Festeinbau an.Während eine Mobile Anlage nur über Zig. Anzünder angeschlossen wird und dass ist hier ja nicht der Fall.

Und nicht zu vergessen die Konsole , nicht vergleichbar mit einer primitiven Handyhalterung.

ursprünglich war ein Stecker dran, wurde aber fest angeklemmt und sogar abgesichert!

die Anlage ist auf der Konsole befestigt!!!

Und was hat diese FSE mal gekostet? Und wann? Also von was für einem Wert kann man ausgehen?

Wenn du Teile des Wagens wegen deines persönlichen Geschmackes (statt grauer Einbauteile schwarze eingebaut) ausgetauscht hast, ist das nicht wertsteigernd.

In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass einer (weil er es ganz besonders toll fand) an einem roten Astra die Stoßstange extra hat grün-metallic lackieren lassen, weil er das toll fand. Der Gutachter hat ihm darauf hin eine erhebliche Wertminderung bescheinigt. M.E. zu Recht, schließlich würde sich so ein Karren auf dem freien Markt nicht mehr verkaufen.

Themenstarteram 27. April 2005 um 17:41

so ca. 150 .- DM nur die Anlage mit Adapter.

Da in meinem alten Auto innen alles grau war und in meinem neuen innen alles schwarz, dann würde die graue in meinem schwarzen Auto sozusagen den Wert mindern?!?!?

Deshalb will ich ja auch ne schwarze die in mein Auto passt!

Was würde denn der Aus- und Einbau der Anlage kosten???

Deine FSE wird bestenfalls noch einen Wiederbeschaffungswert von 40 EUR gehabt haben. Neue und modernere bekommt man bei ebay schon für 100 EUR.

Einen Umbau bezahlt daher keine Versicherung.

Moral von der Geschicht:

Alte Gebrauchte mit Extras zu schmücken ist ein teures Hobby.

Bringt sowohl beim Verkauf als auch beim Unfall keine nennenswerte Wertsteigerung, sondern satte Verluste.

Ach so, nein, das habe ich falsch verstanden. Ich dachte, du hättest in deinem alten Auto die Armaturen aus optischen Gründen umgebaut gehabt.

Nehmen wir mal 75 Euro Kosten für die Anlage an. Übliche Wertminderung pro Monat 1%, wären also nach knapp 4 Jahren geschätztes Alter keine 40 Euro Restwert mehr übrig. Ob du da nun Anspruch drauf hast oder nicht - fett machen wird es den Braten nicht mehr.

Basteleien/Umbauten werden nicht bezahlt. Damit wirst du leben müssen.

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