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Digi-Tacho

Themenstarteram 25. Juli 2008 um 17:20

Hallo zusammen

habe eine Frage zum Digi-Tacho.Mir wurde erzählt,daß man den Tacho einstellen kann um nach Hause zu fahren ohne das etwas auf die Karte geschrieben wird.Wäre schön wenn es sowas gibt.Habe bei mir den VDO DTCO 1381 im LkW.

Gruß aus Eutin

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Lange nicht sooo vieeeel falsches halbwissen gelesen.

Wenn man schon jemanden Sachen erzählt wo es , evtl. wenn es falsch ist, seeehr teuer wird sollte man besser nichts sagen.

Wie sagte Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten"

Dann verbreite doch bitte was falsch ist und was deiner Meinung nach richtig ist "oder halts wie der Nuhr"

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am 25. Juli 2008 um 17:21

funktion out of scope

ist aber äußerst Grenzwertig bis Ilegal für eine Heimfahrt "auf oder während Tour"

Privatfahrten, also Fahrten außerhalb der Arbeitszeit sind nicht aufzeichnungspflichtig

Großes ABER: der Weg von und zur Arbeitsstätte gehört zur Arbeitszeitberechnung, bzw zur Berechnung der Lenkzeiten.

Wenn du nach der reinen Arbeitszeit einen Unfall auf dem Heimweg baust bleibst du auf auf sämtlichen Kosten hängen da du nicht mehr als Fahrtauglich / als erschöpft gilst und nicht mehr mit dem Fahrzeug nach Hause fahren darfst. Hier muss dich gegebenen falls ein Arbeitgeber mit dem Taxi nach Hause schicken oder aber für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen, dies tut er aber im FV durch die Kabine.

Grenzwertig in so weit wie du den Nachhauseweg nicht direkt antrittst, also erst zum MCD oder zum Supermarkt, dann ist es keine Heimfahrt mehr und du könntest eine Privatfahrt einschieben. Aber vor dem Gesetz bist du dennoch erschöpft was dir im Unfallfalle viele Sorgen bereiten wird

Und wenn "zufällig" die Entladestelle auf dem Heimweg liegt, du also mit Ladung unterwegs bist, glaubt dir sowieso keiner mehr

Themenstarteram 25. Juli 2008 um 18:11

Ja danke für Eure Meinungen.ESgeht mir darum,vom Fährhafen nach Hause zu kommen oder umgekehrt.Glaube auch daß ist eine knifflige Angelegenheit.Vielleicht gibt es noch andere Lösungen?

Gruß aus Eutin

Michael

auch sollte die strecke nicht zu groß sein die du zurücklegst ..

am 26. Juli 2008 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

 

der Weg von und zur Arbeitsstätte gehört zur Arbeitszeitberechnung, bzw zur Berechnung der Lenkzeiten.

Nicht, wenn du mit dem Privat-PKW fährst. Zusätzlich dazu würde ich wie schon beschrieben den LKW aus Haftungsgründen in der Fa. lassen.

natürlich gehört der Weg von und zur Arbeitsstätte zur Berechnung bei der du auf mindestens deine gesetzlichen 11 Stunden Ruhezeit kommen muss. Egal womit du fährst

Und nach 11 Stunden Arbeitszeit maximal, egal was du schaffst, bist du nun mal nach dem Gesetz erschöpft und gilst nicht mehr als Fahrtauglich - egal mit welchem selbst bewegten Fahrzeug

Lange nicht sooo vieeeel falsches halbwissen gelesen.

Wenn man schon jemanden Sachen erzählt wo es , evtl. wenn es falsch ist, seeehr teuer wird sollte man besser nichts sagen.

Wie sagte Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten"

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Lange nicht sooo vieeeel falsches halbwissen gelesen.

Wenn man schon jemanden Sachen erzählt wo es , evtl. wenn es falsch ist, seeehr teuer wird sollte man besser nichts sagen.

Wie sagte Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten"

Dann verbreite doch bitte was falsch ist und was deiner Meinung nach richtig ist "oder halts wie der Nuhr"

1.) maximal zulässige tägl.Arbeitszeit beträgt 10 Stunden

2.) die Anfahrt zur Arbeit zählt nur dann als Arbeitszeit, wenn du dein Fahrzeug nicht am Betriebssitz übernimmst.

3.) es gibt keine legale möglichkeit bei einem Fahrzeug über 7,5 to zzgl.Gesamtgewicht den Digi auf OUT zu stellen.

4.) weil es keine Privatfahrten mehr mit solchen Fahrzeugen gibt ( Ausnahme Sonderfahrzeuge z.B Wohnmobiele )

am 26. Juli 2008 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

natürlich gehört der Weg von und zur Arbeitsstätte zur Berechnung bei der du auf mindestens deine gesetzlichen 11 Stunden Ruhezeit kommen muss. Egal womit du fährst

Und nach 11 Stunden Arbeitszeit maximal, egal was du schaffst, bist du nun mal nach dem Gesetz erschöpft und gilst nicht mehr als Fahrtauglich - egal mit welchem selbst bewegten Fahrzeug

Wo habt ihr alle nur den Schmarren her?

Lies dir mal diesen Thread durch, da wurde das ganze schon mal diskutiert und erwiesenermaßen widerlegt.

Wenn du was nicht verstehst, kannst du nochmal fragen.

Weg zur Arbeitsstätte keine Arbeitszeit

oh mann vieleicht hab ichs unverständlich geschrieben der Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit aber gilt mit zur Beschäftigungszeit.

Und die tägliche Ruhezeit beginnt und endet an der Haustür wenn denn kein Umweg eingelegt wurde

Meine 11 Stunden beziehen sich nicht unbedingt nur aufs fahrende Gewerbe sondern auf alle rechtschaffenden Bürger dieses Landes

am 26. Juli 2008 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

oh mann vieleicht hab ichs unverständlich geschrieben der Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit aber gilt mit zur Beschäftigungszeit.

Und die tägliche Ruhezeit beginnt und endet an der Haustür wenn denn kein Umweg eingelegt wurde

Meine 11 Stunden beziehen sich nicht unbedingt nur aufs fahrende Gewerbe sondern auf alle rechtschaffenden Bürger dieses Landes

Im "fahrenden Gewerbe" wie du es nennst, gibts vier unterschiedliche "Zeiten":

Lenkzeit, Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeit.

Der Weg zur Arbeit ist nicht: Lenkzeit, Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und zählt somit nicht zur Schichtzeit. Ob es für dich persönlich Ruhezeit ist oder nicht musst du mit dir selber ausmachen.

Fakt ist, dass die gesetzliche Ruhezeit beginnt, wenn der LKW in der Firma abgestellt wird und sie endet, wenn der LKW nach 11 Stunden dort wieder wegfährt.

Dass in irgendwelchen anderen Gewerben Ruhezeiten definiert sind, wäre mir neu. Dort sind die Arbeitszeiten auf acht oder neun Stunden fixiert, somit ergibt sich der Rest als Freizeit.

na dann mach dich noch mal richtig schlau was die gesetzlichen Ruhezeiten angeht

am 26. Juli 2008 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

na dann mach dich noch mal richtig schlau was die gesetzlichen Ruhezeiten angeht

Da du offenbar sehr genau darüber Bescheid weißt, wäre ich dir sehr verbunden, wenn du mir eine Quelle bzw. einen Link geben könntest.

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