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DIGI - TACHO WERKSTATTKARTE

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 18:02

Hallo Männer,

ich glaube mal, das da einer unter euch schlummert, der mir eine qualifizierte Antwort auf folgende Frage geben kann:

In meiner Werkstatt repariere ich überwiegend PKW, aber auch LKW bis 7,49t. Die darf ich noch fahren. Nun habe ich einen Ford Transit, über 3,5t Gesamtgewicht, wo ich dran Arbeite und auch eine Probefahrt machen muss, und auch zur HU den Tacho Eichen lassen muss.

Brauche ich für solche Sachen eine Werkstattkarte oder gibt es da Sonderregelungen? Weil mit dem Digi-Tacho das kommt vielleicht 1-2 mal im Jahr vor, zur Zeit jedenfalls.

Die alten war kein Problem, da hab ich eine Scheibe reingetan, Ordnungsgemäß beschriftet und gut.

Wär toll, wenn da mal einer ne Antwort für mich hat!

MFG Thomas

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11 Antworten

für die Tacho-Eichung wirst du die Karte wohl brauchen

sieh es als Betriebsausgabe an und investier die 50,-€

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 18:21

Hallo Andy,

ich selber Eiche ja nicht, das muss ich durch einen dafür zugelassenen Betrieb machen lassen.

Es geht mir ja auch um die Fahrerei, die ich als Probefahrt mache. Zum einen muss ja der 28-Tage Zeitraum nachgewiesen werden und zum anderen stehe ich ja evtl. dumm da, wenn ich bei der Probefahrt angehalten werde, oder?

MFG Thomas

also zunächst ist die Werkstattkarte ansich keine Fahrerkarte und ist auch nicht wirklich fürs Fahren mit dem Fahrzeug gedacht

http://www.tuehhessen.de/e12/e157/index_ger.html#e160

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 18:37

Sehr übersichtlich, danke. Fällt Werkstattkarte also weg, weil Einbauen etc. tu ich die Dinger nicht. Ich hab den Begriff "Werkstatt-Karte" falsch interpretiert. O.K.

Wirft natürlich sofort die nächste Frage auf: Brauch ich für meine Aktion eine Fahrerkarte oder kann der Betrieb ( Halter des Transit) die Zeit und die KM manuell als Werkstattaufenthalt nachbuchen?

Ich als Mechaniker bin ja nachweislich nur auf Probefahrt unterwegs.

Vorab schon mal besten Dank für deine Mühen!

MFG Thomas

theoretisch könnte der fahrer ja auch auf dem ausdruck schreiben. oder seh ich des etz falsch?

Zitat TÜV Nord

"Benötigen Werkstätten eine Fahrerkarte für Test- bzw. Überführungsfahrten?

Test bzw. Überführungsfahrten sind von der Aufzeichnungspflicht über Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen."

Die Werkstattkarte ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung des Kontrollgerätes, sowie das Herunterladen der Daten. Antragsteller ist der Inhaber oder der Vertretungsberechtigte der Werkstatt für die von ihm beschäftigten Fachkräfte (Installateure oder Techniker). Für jede namentlich benannte Fachkraft darf nur eine Werkstattkarte pro Arbeitsverhältnis beantragt und ausgegeben werden. Die Fachkraft darf die Werkstattkarte in der Regel nur im räumlichen Bereich der Werkstatt verwenden.

Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufene Person sowie die verantwortliche Fachkraft (Installateur oder Techniker) fachlich geeignet sind.

Würde dann ma sagen das du eine Fahrerkarte brauchst.

am 23. Februar 2009 um 19:24

AndyRe hat die Frage ja schon beantwortet. Trotzdem würde ich mir eine Fahrerkarte anschaffen, um irgendwelche Unklarheiten für den Kunden auszuschließen und ihm auch die Einträge "Fahrt ohne gültige Karte" ersparen. Mit gesteckter Karte bist du immer auf der 100% sicheren Seite.

Genau!

Ohne Karte -> kein LKW fahren. Erstens hast Du ein Problem wenn etwas passiert.

Wenn Du sonst mal mit nem LKW fahren musst, hast Du die Karte schon.

Wenn Du ohne Karte auf Probefahrt gehst, steht wie erwähnt "Fahrt ohne gültige Karte", besorgst Du dem LKW-Fahrer zünftig Probleme. Er kann nicht 100 nachweisen, dass er nicht gefahren ist und hat noch den Eintrag drin. Also ich würde mir eine Fahrerkarte besorgen und dann hast Du sicherlich keinerlei Probleme.

Der Datenspeicher des Tachos zeichnet auch ohne Karte Geschwindigkeit, Drehzahlen und co. auf aber mit einer Karte dazu kann man in ner Kontrolle auch mehr nachweisen bzw. zuordnen.

Kommst in eine Kontrolle und erklärst dem Polypen das Du in der Werkstatt warst.... Wird Dir eh nicht glauben und dann sieht er noch "Fahrt ohne gültige Karte". Wenn Du auf der Probefahrt ne Karte drin hattest und die Fahrerkarte des LKW-Fahrers zu dem Zeitpunkt keine Tätigkeit aufweist und noch kein Eintrag "Fahren ohne gültige Karte" da ist, ist alles sauber nachweisbar.

Laut Kienzle (München) sollte der DTCO bei Werkstatt und Probefahrten OUT of SCOPE gestellt werden .

Wenn eine "Fremde Fahrerkarte " gesteckt wird legt sich beim Kunden ein "Neuer Fahrer" an wenn er den Monatlichen Datendownload macht. Angeblich haben dann die "Kontrollbehörden" wegen Schwarzarbeit etc ermittelt.

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 8:40

@ Andyre

Du hast es mal wieder geschaft, alles kurz und präzise zu lösen. Danke!

@ bloombang

War mein Gedankenfehler, ich hab gedacht, als Werkstatt brauch ich für Probefahrten eine Werkstattkarte. Falsch gedacht. Andy hat dazu genau was herausgesucht.

@ LKW-Reppi + Peach82 + VW Treiber

Für eine eigene Fahrerkarte ist das Bedürfniss nicht da. Ich darf ja auch nur diese kleinen Dinger fahren ( bis 7,49t ), die nur vom Gesetz her als LKW gelten. Für mich ist so ein Transit ein "Bulli" oder ein Transporter, aber kein LKW.

Aber ich denke mal, ich hab da eine Lösung gefunden, wo der Fahrer bei einer Kontrolle keine Schwierigkeiten bekommt und auch die Firma keine fremden, unbekannten Fahrer im Download hat.

Ich werde eine Bestätigung anfertigen, das das Fahrzeug mit dem Kennzeichen ***** von Tag x bis Tag y mit Uhrzeit- und Kilometerangabe vorher und nachher bei mir in der Werkstatt zu Reparatur war. Stempel + Unterschrift, fertig. Das ganze 2x augedruckt, 1x Firma, 1x Fahrzeug und allen müsste gedient sein.

Vielen Dank allen.

MFG Thomas

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