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Digitaler Tachograph - Kennzeichenschreibweise
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Spedition und beschäftige mich derzeit intensiv mit dem auslesen und archivieren der Daten aus dem Massenspeicher + der Fahrerkarte.
Bei Prüfung der archivierten Daten, besteht das Problem, dass ein und das selbe Kennzeichen, in unterschiedlicher Kennzeichenschreibweise auftaucht. Die Archivierung erfolgt sozusagen nicht, wie von mir angedacht VIN-bezogen, lt. Software-Support erfolgt kein Abgleich über die VIN, ob es das Kennzeichen schon gibt, sondern über das Kennzeichen und jedes Kennzeichen das nicht in einer einheitlichen Form übermittelt wird, wird als neues Kennzeichen festgeschrieben.
Somit existieren z.T. mehrfach Kennzeichenschreibweisen mit ein und der selben VIN.
Das Problem beheben laut Support, der Fachwerkstatt eine einheitliche Schreibweise des Kfz-Kennzeichens vorzugeben. Da stellt sich für mich die Frage, ob es nicht eine Rechtslage gibt, die der Fachwerkstatt vorschreibt, wie das Kennzeichen im Tachographen zu hinterlegen ist.
Oder wäre das ein Thema für die Hersteller der Tachographen - egal wie das Kennzeichen eingegeben wird, es gibt nur eine Schreibweise.
Laut dem Software-Support haben das Problem viele Speditionen. Da verstehe ich nicht ganz, warum man hier nicht Abhilfe in Form von einer Rechtslage oder zumindest seitens Tacho-Hersteller oder Archivierungssoftware schaffen kann, damit wäre allen geholfen oder nicht?
Ich würde mich über ein Feedback freuen
Gruß
Beste Antwort im Thema
Im Anhang mal etwas Lesestoff
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20 Antworten
Zitat:
@MiniCooper1.3SPI
...... beschäftige mich derzeit intensiv mit dem auslesen und archivieren der Daten aus dem Massenspeicher + der Fahrerkarte.
Bei Prüfung der archivierten Daten, besteht das Problem, dass ein und das selbe Kennzeichen, in unterschiedlicher Kennzeichenschreibweise auftaucht. Die Archivierung erfolgt sozusagen nicht, wie von mir angedacht VIN-bezogen, lt. Software-Support erfolgt kein Abgleich über die VIN, ob es das Kennzeichen schon gibt, sondern über das Kennzeichen und jedes Kennzeichen das nicht in einer einheitlichen Form übermittelt wird, wird als neues Kennzeichen festgeschrieben.
Somit existieren z.T. mehrfach Kennzeichenschreibweisen mit ein und der selben VIN.
*Welche Archivierungs- und Auswertesoftware wird verwendet?
*Beachtet ihr die Regelung zur Datensparsamkeit und Archivierungspflicht?
*Wurden innerhalb des laufenden und letzten Jahres mehrere DTCO-Tausch und Kalibrierungen pro Fahrzeug vorgenommen, was war der Grund dazu?
*Wurde das Kennzeichen erstmals bei diesen Fahrzeugen mit der U-Karte eingegeben? mit falschen Zeichen? und dann bei einer gesetzlichen Nachprüfung berichtigt?
Fragen über Fragen
Hi, hier soweit die antworten
Zitat:
*Welche Archivierungs- und Auswertesoftware wird verwendet?
Software von Fa. Zauner, ZAARC
Zitat:
*Beachtet ihr die Regelung zur Datensparsamkeit und Archivierungspflicht?
ja?
Zitat:
*Wurden innerhalb des laufenden und letzten Jahres mehrere DTCO-Tausch und Kalibrierungen pro Fahrzeug vorgenommen, was war der Grund dazu?
Zitat:
? Einige Neufahrzeuge sind dazu gekommen. Tacho verbaut. Kalibrierung durch die Fachwerkstatt findet statt, womöglich wird hier das Kennzeichen falsch eingegeben oder aber, wenn Fahrzeug regelmäßig Kalibriert wird, wird Kennzeichen hier wieder ganz anders eingegeben. Fahrzeuge haben keine Stamm-Fachwerkstatt, ist immer ne andere.
Zitat:
*Wurde das Kennzeichen erstmals bei diesen Fahrzeugen mit der U-Karte eingegeben? mit falschen Zeichen? und dann bei einer gesetzlichen Nachprüfung berichtigt?
Zitat:
sowohl als auch würde ich behaupten. Der Fuhrpark umfasst knapp 1000 eigene Fahrzeuge und einige Mietmaschinen - da ist es schwer das jetzt im einzelnen nachzuweisen. daher denke ich das alle deine Annahmen dabei sind.
Was jetzt bei § 57b weiß ich nicht genau(Schaue nach) auf VDO Lehrgang wurde gesagt so ein geben wie im FZ-Schein zb beim dem "Neuen" BB MM 554
Mein Cheff hat Damals auch das Kennzeichen selbst eingegeben mit Bindestrich ...
2 Jahre später bei der Tachoprüfung wurde mir gesagt das ist falsch und kann in kontrollen zu Problemen führen.
Also nur Buchstaben und Zahlen eingeben.
Genau; in Frankreich sagen die; der Eintrag auf dem Ausdruck ist nicht Identisch mit dem FZ-Schein= Zahlen!
Auf dem Kennzeichen ist auch kein Bindestrich, das problem ist aber das mache Zulassungsbescheinigungen mit Bindestrich sind, was machst dann. Die Zulassungsstellen schlafen da zum Teil auch.
Im Anhang mal etwas Lesestoff
Meist wird es entweder so "AB CD 123" oder so "AB CD123" geschrieben.
Der Grund liegt wahrscheinlich darin, weil der Abstand zwischen D und 1 kleiner ist als zwischen B und C. Ist auch logisch der Abstand weil ja die Plakette auch geklebt werden muss zwischen B und C.
Somit hast schon wieder einen Streifall, weil ein "halbes Leerzeichen" gibt es bei der Eingabe ja auch nicht.
Bei uns haben wir sogar im Unternehmen unterschiedliche Varianten.
Wenn ich den Tagesausdruck abrufe, habe ich bei den Mercedes Citaro (Kopfdruck "Evobus") z.B. "BD-13974" und bei den MAN Lion's City (Kopfdruck "VDO") z.B. "BD 14091".
Als ich letzten Monat für einen Flüchtlingstransport einmal unseren Kebap-Express (Temsa Tourmalin IC) fahren muste, stand auf dem Ausdruck (Kopfdruck "VDO") als Kennzeichen "BD13657".
Da wir aber (fast) nur national (Linienverkehr) fahren, hat sich daran bislang noch kein Aas gestört.
Das Kennzeichen muss im DTCO so eingegeben werden wie es auf dem Nummernschild steht!
Dementsprechende infos kamen vom TCO Hersteller und auch vom Fahrzeughersteller über eine Serviceinformation (vor ca. 5-6Jahren schon!)
Vorrausgegangen sind diverse hohe Bußgelder im Ausland, Kennzeichen "Nummernschild zu TCO" nicht übereinstimmend. Auch Kunden hatten das Problem mit der Schreibweise am Anfang. Im zuge der Fahrtenschreiberprüfung wurden dann alle umprogrammiert seit dieser Zeit keine Beanstandungen mehr.
Somit auch kein Problem mehr mit der Archivierung...
Gruß
Chris
Und damit haben wir schon ein erstes Problem.
Kennzeichen hier in Österreich haben 1-2 Stellen für die Orts-/Bezirks-/Organisationszuordnung.
(Also W = Wien / TU = Tulln / BD = Bundesbusdirektion ...)
Nur Diplomaten in Wien haben WD- (also mit Strich ...), während ansonsten nach den 1 oder 2 Buchstaben das Wappen (Land oder Bund) folgt.
Und danach wäre außer "BD-xxxxx" immer noch nicht eindeutig geklärt, ob nun "BD xxxxx" oder "BDxxxxx" korrekt wäre.
Im Übrigen werden in der Zulassungsbescheinigung die Wappen durch einen Strich ersetzt.
Und das gilt auch für die "Scheckkartenzulassung" !
(Chipkarte, kriegt D vielleicht in 7 - 12 Jahren auch mal )
Und daran hat sich in D / CZ / SK / H / CH / I noch niemand gestört.
Zitat:
@chrisss240 schrieb am 25. Oktober 2015 um 07:52:14 Uhr:
Das Kennzeichen muss im DTCO so eingegeben werden wie es auf dem Nummernschild steht!
..... Im zuge der Fahrtenschreiberprüfung wurden dann alle umprogrammiert seit dieser Zeit keine Beanstandungen mehr.
Somit auch kein Problem mehr mit der Archivierung...
Diesbezüglich richtete ich folgende Fragestellung an die TEin:
Zitat:
*Beachtet ihr die Regelung zur Datensparsamkeit und Archivierungspflicht?
*Wurden innerhalb des laufenden und letzten Jahres mehrere DTCO-Tausch und Kalibrierungen pro Fahrzeug vorgenommen, was war der Grund dazu?
hallo zusammen,
schön das ihr euch alle an dieser Problematik beteiligt,
meine eigentliche Frage ist aber nicht beantwortet worden bzw. untergegangen, die würde ich jetzt nochmal aufrufen in der Hoffnung dass irgendwer dazu auch etwas beitragen kann - der im Besten Fall Ahnung hat?
Zitat:
Das Problem "der unterschiedlichen Kennzeichenschreibweisen" beheben, Laut Support der Archivierungssoftware, nur so zu beheben, indem der Fachwerkstatt eine einheitliche Kennzeichenschreibweise auferlegt wird. Da stellt sich für mich die Frage, ob es nicht eine Rechtslage gibt, die der Fachwerkstatt vorschreibt, wie das Kennzeichen im Tachographen zu hinterlegen ist.
Oder wäre das ein Thema für die Hersteller der Tachographen nicht denkbar einfach umzusetzen? - egal in welcher Schreibweise das Kennzeichen in den Tachographen eingegeben wird, es gibt nur eine möglich zu hinterlegende Reihenfolge (ohne Bindestrich und mit Leerzeichen, z.B. B MB 1234). Ein falsch eingegebenes Kennzeichen, z.B. B-MB1234, würde von der Tachosoftware umgeschrieben werden)
Laut dem Software-Support haben das Problem viele Speditionen. Da verstehe ich nicht ganz, warum man hier nicht Abhilfe in Form von einer Rechtslage oder zumindest seitens Tacho-Hersteller oder Archivierungssoftware schaffen kann, damit wäre allen geholfen oder nicht?
Ja wie seht ihr das?
Dann wäre doch allen geholfen?
@dieseljens: ich hatte dir auf deine Fragen geantwortet (etwas weiter oben)
Zitat:
@MiniCooper1.3SPI
Ja wie seht ihr das?
Dann wäre doch allen geholfen?
@dieseljens: ich hatte dir auf deine Fragen geantwortet (etwas weiter oben)
Nein, meine Frage ist nicht beantwortet.
Wenn ihr das letzte und aktuelle Jahr archiviert, habt ihr bestenfalls eine §57b, schlimmstenfalls mehrere §57b´s. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das jedesmal das Format des Kennzeichens geändert wird.
Die Vorgabe bei §57b Schulungen war und ist, das deutsche Kennzeichen wie auf dem Nummernschild mit Leerzeichen einzugeben, was aber teilweise mit ausgestellten Zulassungsbescheinigungen oder der alten Zulassung nicht übereinstimmt.
Wie ist die gesetzliche Vorgabe für die Archivierungspflicht und der dazugehörige Datenschutz bezüglich der Dauer??
Weiterhin ist mir rätselhaft, wenn man >1000Einheiten hat, hier so spezielle Fragen stellen zu müssen.