ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Diskriminierung im eigenen Land ?

Diskriminierung im eigenen Land ?

Themenstarteram 13. September 2011 um 16:13

Hallo,

ein ausländischer Fahrer hat nicht die gleichen Folgen zu fürchten wie ich als deutscher Staatsbürger bei Vergehen:

Rase ich z.B. durch eine Baustelle mit 50km/h zu viel (was natürlich nicht ok ist) ist mein Führerschein weg (auch für andere Länder) - mit gravierenden Folgen für mich. Ein Ausländer hat 'nur' einen höheren Betrag zu zahlen. Ich würde auch lieber zahlen als die Fahrerlaubnis zu verlieren.

Das ist doch ein Fall von Diskriminierung nach dem Recht, oder?

 

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dummy0505

Ein Ausländer hat 'nur' einen höheren Betrag zu zahlen.

schlichtweg falsch!

auch für ausländer kann ein - für deutschland geltendes - fahrverbot verhängt werden...die fällige strafe nebst sicherheitsleistung (um eventuelle verfahrenskosten abzudecken) sind natürlich unabhängig vom fahrverbot zu zahlen!

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dummy0505

Rase ich z.B. durch eine Baustelle mit 50km/h zu viel (was natürlich nicht ok ist) ist mein Führerschein weg (auch für andere Länder) - mit gravierenden Folgen für mich.

Wenn du in Deutschland mit 50 zu schnell erwischt wirst, ist dein Führerschein nicht weg, sondern Du bekommst ein Fahrverbot für eine festgelegte Zeit, dies gilt nur in Deutschland.

Das du zu beginn des Fahrverbotes deinen Führerschein der Behörde übergibst, ist eine reine Verwaltungsangelegenheit.

 

Zitat:

Das ist doch ein Fall von Diskriminierung nach dem Recht, oder?

Nein, ist es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von dummy0505

Ein Ausländer hat 'nur' einen höheren Betrag zu zahlen.

schlichtweg falsch!

auch für ausländer kann ein - für deutschland geltendes - fahrverbot verhängt werden...die fällige strafe nebst sicherheitsleistung (um eventuelle verfahrenskosten abzudecken) sind natürlich unabhängig vom fahrverbot zu zahlen!

am 13. September 2011 um 16:26

Ja, das ist eine riesengroße Schweinerei - und es wird endlich Zeit daß jemand die Eier in der Hose hat um sich diesem System zu widersetzen!

Also, beim nächsten Bußgeld einfach 100€ mehr überweisen und weiterfahren. Falls sich die Ordnungsmacht daran stört, durchklagen bis zum EU-Gerichtshof für Menschenrechte.

Bei der Gelegenheit auch gleich den Gerichtshof mit verklagen weil er sich nicht um Menschenlinke kümmert!

Zitat:

Original geschrieben von dummy0505

 

Das ist doch ein Fall von Diskriminierung nach dem Recht, oder?

 

Gruss

Sehe ich auch so. Eine Maut, wo der deutsche Autofahrer eine Plakette mit der KFZ STeuer bekommt geht nicht aber Unterschiede im Bußgeldverfahren schon, alles sehr eigenartig.

Nein, ist keine Diskriminierung...oder wie man besser sagen sollte, eine Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft...zwei verschiedene Sachverhalte werden unterschiedlich bewertet, was soll daran so verwerflich sein?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 3 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 StVG.

am 13. September 2011 um 20:46

Ein Blick ins Gesetz, erspart auch so manches Geschwätz....;)

Zitat:

Original geschrieben von F213

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 3 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 StVG.

Was hat ein Entzug der FE welcher im §3 des StVG behandelt wird mit der Fragestellung zu tun ?

Der Geschwindigkeitsverstoß welcher in der Frage erwähnt wird hat keinen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

am 14. September 2011 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Der Geschwindigkeitsverstoß welcher in der Frage erwähnt wird hat keinen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Ist das jetzt nur so vermutet? Oder ist das eine Tatsache? Wenn ja gibts da nen Bericht bzw Link dazu?

Hier wurde vor paar Wochen was æhnliches Diskutiert. Da wurde mir erklært das ich als Auslænder auch Punkte in Deutschland bekomme. Wenn der Verstoss an Ort und Stelle geahndet wird, denke ich das der Fuehrerschein eingezogen wird und in Heimatland mit einem Fahrverbotsvermerk fuer Deutschland geschickt wird.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

Hier wurde vor paar Wochen was æhnliches Diskutiert. Da wurde mir erklært das ich als Auslænder auch Punkte in Deutschland bekomme. Wenn der Verstoss an Ort und Stelle geahndet wird, denke ich das der Fuehrerschein eingezogen wird und in Heimatland mit einem Fahrverbotsvermerk fuer Deutschland geschickt wird.

die punkte bekommst du auch dann, wenn das land mit dem kba in D kooperiert, unabhängig davon, ob du nach der messung angehalten oder einfach nur geblitzt wurdest.

ob die beklebte FE zurück in den ausstellerstaat, in den (abweichenden) staat des wohnsitzes zurückgeschickt wird oder dem fe-inhaber nach der beklebung zurückgegeben wird - alle 3 szenarien sind möglich und gängig.

am 14. September 2011 um 6:25

Ja, das ist mir ja schon erklært wurden. Mich interessiert aber ob der Fall mit 50 km/h zu viel in der Baustelle aus der Luft gegriffen ist, vom høren-sagen stammt oder wirklich exestiert.

nein, da gibt es nur fahrverbot. ausnahme: der geschwindigkeitsverstoss ist nicht der erste, der an einer "besonders gefahrenträchtigen stelle" stattfindet - dann ist auch ein entzug der fahrerlaubnis für D möglich.

(wobei hierfür m.W. schonmal ein entzug innerhalb der letzten 15 jahre vorangegangen sein muss).

am 14. September 2011 um 6:58

Meine im TV mal gesehen zu haben, dass auch die Ausländer ein Punktekonto in Flensburg bekommen. Wenn dies voll ist, dürfen die auch in D nicht mehr fahren.

prinzipiell zutreffend.

nur ist die beweisführung nicht ganz einfach, wenn bspw. ein nummernschild aus lettland (was sogar ja noch eu ist) vom starrenkasten fotografiert wird.

bis die anfrage aus D beantwortet wieder in D eintrudelt, ist die ganze sache schon verjährt.

holland, frankreich, belgien u.s.w. ist wieder eine andere geschichte - die "kraftfahrämter" dieser staaten arbeiten zusammen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Diskriminierung im eigenen Land ?