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Display im Kombiinstrument weisse Anzeige

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 1. Juni 2014 um 8:53

Hallo Gemeinde,

das Display des Kombiinstrumentes zeigt seit der letzten Fahrt nur noch weiss an. Kann man das irgendwie resetten oder durch abklemmen der Batterie wiederbeleben?

Ich hoffe es ist nicht defekt.

LG,

Matz

Kombi Display Weiss
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20 Antworten

Die Suchfunktion hätte Dir gezeigt, dass dies kein Einzelfall ist. Das KI muss getauscht werden

siehe z.B. hier

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 16:18

Ich habe die SuFu genutzt, aber als Umsteiger von FORD bin ich mit den Begriffen (in dem Fall FIS) noch nicht so bewandert.

Danke für den Link zu dem Beitrag.

 

Übrigens funktioniert es wieder.

 

Der Beitrag kann gelöscht werden.

Lieben Dank

Matz

ich denke der fehler wird wieder kommen ....

wenn er keine Garantie mehr auf dem Auto hat, wird er wohl mit leben wollen...

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 19:34

Habe den Wagen im November gekauft BJ 03/2011 und hoffe das es in die Gebrauchtwagengarantie fällt.

Werde es ja sehen wenn ich zur nächsten Inspektion fahre.

 

Matz

1 Jahr; daher diese ist rum

du kannst es wenn auf Kulanz probieren

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 19:48

Habe mich falsch ausgedrückt Kaufdatum November 2013 inkl. 1 Jahr GW Garantie

Auto BJ 03/2011

dann bist du doch noch in der GL drin!

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

dann bist du doch noch in der GL drin!

Gilt die Garantie auch für elektrische/elektronische Komponenten?

Ich glaube nein.

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von rufu$

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

dann bist du doch noch in der GL drin!

Gilt die Garantie auch für elektrische/elektronische Komponenten?

Ich glaube nein.

Das werde ich dann sehen :(

na dann viel Erfolg.

Und wenn wieder mal was kaputt geht, weisst du ja an wen du dich gleich wenden kannst.

Die Gebrauchtwagengarantie gilt für alles, ausser Infotainment!

Tacho gehört zu der Technischen Ausstattung ;-)

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 5:58

Ich habe noch mal nachgedacht und denke es handelt sich um einene Gewährleistungsfall

 

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

dies sehe ich auch so

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