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Diverse Fehler trotz frischer HU nach dem Kauf?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 16:41

Hallo zusammen,

bitte um Hilfe - ich habe wirklich 0-Ahnung und niemanden zu fragen, das Fahrzeug, was ich gekauft habe hatte ca. 80.000 km runter und hatte eine ca. 1 Monat alte HU. Außerdem wurde ein Dekra-Gebrauchtwagencheck vor dem Kauf durchgeführt, doch jetzt finde ich zwei Sachen nicht gut:

1) die Anzeige für das Abgaskontrollsystem leuchtet nach Einschalten der Zündung permanent und verschwindet erst, wenn ich den Motor starte. Das ist doch nicht normal - muss der Wagen damit nicht in die Werkstatt? Das war ja schon so, als ich das Fahrzeug gekauft habe, nur wusste ich nicht dass es eigentlich ein Fehler ist! Wie konnte denn das Fahrzeug damit die HU und den Deka-Gebrauchtwagencheck unmittelbar vor dem Kauf(!) passieren?

2) Sache: die Anzeige Zündschloss defekt leuchtet seit neuestem ab und zu mal auf, inkl. Piepton dazu, und verschwindet dann für eine Weile wieder. Tatsächlich habe ich manche Schwierigkeiten den Schlüssel abzuziehen, das muss auch in die Reparatur.

Jetzt drängt sich mir die Frage - ich fahre den Wagen zum Händler und sage "bitte die beiden Mängel reparieren lassen" oder wie? Das Fahrzeug wurde gerade erst gekauft, d.h. ich muss ja nichts beweisen. Nur, wenn der Händler jetzt im besten Fall sagt "ok, lassen sie stehen" in 3-4 Wochen bekommen sie das Fahrzeug repariert zurück, dann ist es doch Sh*t, sage ich mal, was mache ich in dieser Zeit ohne Auto, wie lange darf er eigentlich das Fahrzeug behalten um nachzubessern?

Außerdem, was ist wenn der Händler da mal einen Kratzer reinfährt? Wie dokumentiert man das Fahrzeugzustand am besten, bevor man das Fahrzeug in die Reparatur zum Händler zurückgibt?

Beste Antwort im Thema

Die Leuchte meldet in diesem Fall Betriebsbereitschaft. Und das Abgas Kontrollsystem kann eben erst Werte anzeigen/messen wenn Abgase entstehen. Also erst dann wenn der Motor läuft. Ist also völlig normal.

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Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 16:16

Hallo,

ich bitte um Rat: beim Fahrzeugkauf habe ich leider einen folgenschweren Fehler gemacht - nicht geprüft, ob das Handy sich tatsächlich mit dem Fahrzeug per Bluetooth koppeln kann. Es hat sich nun nach ca. 2 Wochen herausgestellt - das Auto hat gar keine Telefonvorbereitung! Wie sollte ich am besten vorgehen bzw. was würdet ihr tun?

Also, der Reihe nach:

Ich, ahnungslos - Führerschein vor 2 Monaten erworben, ging auf Autosuche - das begehrte Fahrzeug fand ich beim gewerblichen Gebrauchtwagenhändler. Im Expose stand unter anderem folgendes:

"Ausstattung: Freisprecheinrichtung

Beschreibung: Freisprecheinrichtung, ...,Radioanlage Concert, Telefonvorbereitung mit Bluetooth

Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. bla-bla... Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allg. Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag. Den genauen Ausstattungsumfang erhalten Sie vom Verkaufspersonal."

------

Das Fahrzeug habe ich zusammen mit dem Verkäufer angeschaut, sogar probegefahren, dann habe ich wegen Bluetooth gefragt - er zeigte mir den Telefon-Knopf in der Audio-Anlage - wenn man drauf drückt, erscheint ja die Anzeige "kein Telefon", aber man sieht eigentlich das Telefonmenü mit ausgegrauten Funktionstasten. So dachte ich naiv, "kein Telefon" hieße ich muss nur noch das Telefon verbinden und alles ist schick. Es wäre mir als Anfänger nicht im Traum eingefallen, dass das Telefonmenü im Display und die Telefontaste in der Cockpit-Bedienung vorhanden sein können ohne dass eine Telefonvorbereitung vorliegt!!! Ganz ehrlich, nebenbei gesagt, wie idiotisch ist das denn?

Die ersten Tage habe ich mich mit dem Fahrzeug an sich beschäftigt und mit dem Fahren natürlich - wer braucht in der Stadt schon eine Navi? Dann dachte ich mein iPhone spinnt, weil es das Fahrzeug nicht findet, und dann bin ich zum Audi-Zentrum gefahren - der Fachmann hat im Computer meine Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein eingetippt und mir mitgeteilt dass dieses Fahrzeug keine Telefonvorbereitung hat und die Anzeige "kein Telefon" sagt genau das aus! und dass der nachträgliche Audi Original-Einbau nicht weniger als 1000 Euro kostet!

------

Beim Kauf habe ich darauf bestanden, dass der Verkäufer in dem Bestellformular den Vermerk macht "Die Fahrzeugausstattung entspricht exakt der Ausstattung im Expose", um eben diesen Irrtums-Ausschluss im Expose auszuhebeln!

Das Internet-Expose habe ich ausgedruckt und bewahre es auf, allerdings befürchte ich jetzt, dass mir schlimmstenfalls vorgeworfen werden könnte - ich hätte das Expose verändert - ich meine es wäre mit wenigen Klicks ja tatsächlich möglich gewesen, die Seite abzuspeichern, Textpassagen am Computer einzufügen und dann auszudrucken...:(

Was würdet ihr empfehlen, wie könnte ich mit dem Verkäufer eine Einigung erzielen, ohne dass es zum Rechtsstreit kommt? Habe ich überhaupt Chancen? Ich weiß ja nicht einmal ob der Verkäufer vielleicht doch einfach zu blöd war nicht zu wissen, dass keine Telefonvorbereitung eingebaut ist? Schwer vorstellbar, oder? Das Audi-Zentrum erstellt derweil ein KV für den Einbau, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der Händler bereit wäre bei einem Fahrzeugpreis von rund 12.000 Euro jetzt noch die Kostenübernahme von mind. 1000 Euro für den nachträglichen Einbau zu bestätigen, selbst wenn er den Fehler einsieht, der würde wahrscheinlich lieber den Wagen zurücknehmen. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn er 600-800 zahlen würde, dann lasse ich die Telefonvorbereitung von der Fremdfirma einbauen.

 

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

Das selbe Dilemma hat es mal bei uns gegeben. Der A4 hatte auch Radio Concert und wurde mündlich nicht schriftlich, weder im Internet, noch auf der Preisauszeichnung, noch am KV mit Bluetooth verkauft. Der Kunde bestand dann auch drauf. Die Nachrüstung wurde dann geteilt. Kostete allerdings nichtmal €500,- komplett wenn ich mich recht erinnere. Genau weiß ich es nicht mehr. Rein rechtlich hätten wir gar nichts übernehmen müssen, da nie schriftlich angegeben.

In deinem Fall würde ich erstmal freundlich mit dem Verkäufer reden. Ev. könnt ihr auch 50:50 machen. Ich denke die €1000,- KV vom Freundlichen sind zu hoch. Wart mal das schriftliche Ergebnis ab.

Und die blöden Irrtümer auf den Preisauszeichnungen und im Internet kommen nur zustande, weil sich die Verkäufer nicht 10min in jedes Auto setzen und alle Extras austesten. Wenn ich Autos zum Inserieren bekomme und das mache ich zu 95% selbst, setze ich mich immer hinein und schreibe mir alles auf was ich sehe und probiere. Speziell bei Fremdmarken und Autos die importiert oder bei anderen Händlern gekauft wurden. Bei den Autos unserer Kunden genügt in der Tat der Blick in den PC, wo alle Extras aufscheinen inkl. der ev. Nachrüstungen bei uns.

 

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

zu Nr. 1 ) normal

zu Nr. 2) Nicht normal. Das Zündschloß ist bei manchen A4 ein Problem und wird von der Händlergewährleistung abgedeckt.

Zum Händler fahren, Vorführen und Reparaturtermin vereinbaren. Sollte in 1-3 Tagen erledigt sein. Ev. Ersatzauto vom Händler mieten. Manche geben diesen auch kostenlos für die Reparaturdauer her. Ausser Sprit natürlich.

Bzgl. Kratzer: Bei Abgabe des Wagens mit dem Serviceberater den Fahrzeugzustand dokumentieren und am Werkstattauftrag, den du als Kunde unterschreiben musst, schriftlich festhalten. Ev. Vorbeschädigungen fotografieren.

Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 17:12

Danke für die Einschätzung meiner guten Aussichten :) und für die Antwort! Das hilft mir schon mal, aber ich kann das doch nicht kommentarlos so stehen lassen.

Zitat:

@Mertinho schrieb am 28. Dezember 2014 um 17:30:33 Uhr:

Und die blöden Irrtümer auf den Preisauszeichnungen und im Internet kommen nur zustande, weil sich die Verkäufer nicht 10min in jedes Auto setzen und alle Extras austesten. ...

Ich kann es ja beim besten Willen nicht ganz nachvollziehen. Logisch dass man sich irren kann. Aber das Inserieren ist das Eine und das Verkaufen das andere! Der Verkäufer nimmt sich in der Regel nicht 10 Min., sondern mind. ca. 1 Stunde und mehr Zeit für den Kunden und das konkrete Fahrzeug beim Verkauf, richtig?! Da kann man auch mal darauf achten, dass alles dran ist, was drauf steht, ist nicht schwer.

Zitat:

@Mertinho schrieb am 28. Dezember 2014 um 17:30:33 Uhr:

Rein rechtlich hätten wir gar nichts übernehmen müssen, da nie schriftlich angegeben.

:confused:

Wenn ich nach ausgiebiger Besichtigung auf mehrfache mündliche Nachfrage die mehrfache Beteuerung bekomme, dass die Ausstattung zu 100% dem Expose entspricht, dann habe ich als Kunde eigentlich auch kein Verständnis dafür, dass der Verkäufer nur 50% der Kosten übernehmen will, auch wenn ich damit beigeben könnte, denn es ist zu 100% sein Fehler. Das Argument mündlich und nicht schriftlich abgesprochen, verstehe ich auch nicht - die Verträge können auch mündlich geschlossen werden, nur weil es schriftlich nicht festgehalten wurde, heißt es noch lange nicht das man sich zur Leistung nicht verpflichtet zu fühlen braucht. Ich bin kein Heuchler, als Verkäufer würde ich wahrscheinlich auch pragmatisch handeln und 50% anbieten, aber ich würde niemandem versuchen zu vermitteln, dass ich rechtlich nicht zu 100% Kostenübernahme verpflichtet bin, und zwar nur weil der Vertrag mündlich besprochen wurde!

 

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 17:19

zu 1) Ähm, wieso steht dann im Audi-Handbuch "Leuchtet die Kontrollleuchte, sollten sie möglichst bald einen Fachbetrieb aufsuchen, um die Ursache der Störung beseitigen zu lassen."

Dann steht da weiter

"Blinkt die Kontrollleuchte, fahren Sie mit verminderter Geschwindigkeit und nehmen Sie die fachmännische Hilfe in Anspruch, um Schäden am Abgaskatalysator zu vermeiden"

Das klingt für mich so "Tu lieber was, solange es noch leuchtet, wenn es blinkt, ist deine Abgasanlage kurz davor im Eimer zu sein"

Wenn die Leuchte nach dem Starten erlischt ist alles ok. Ist bei allen Autos so. Und so hast du es beschrieben. Lernt man schon in der Fahrschule, dass Warnleuchten bei Zündung leuchten und nach dem Starten ausgehen.

Ist das Dein erstes Auto?

Welche Kontrollleuchten leuchten denn noch beim Einschalten der Zündung und gehen nach Motorstart aus? Wie willst Du denn sonst raus bekommen welche Kontrollleuchten eventuell kaputt sind, wenn nicht nach dem Einschalten der Zündung.

Audi meint damit, dass die Leuchte nicht bei laufendem Motor leuchten darf.

Erstes Auto sicher, da er ja erst seit 2 Monaten den Führerschein besitzt. Trotzdem sollte er noch Wissen aus der Fahrschule haben, wo sowas gelernt wird.

Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 18:13

Ja, erster Wagen. Die Kontrollleuchten leuchten doch alle nach Einschalten der Zündung nur sehr kurz auf, für 2-3 Sekunden, ob nun Fahrschule oder Handbuch, und gehen dann alle sofort wieder aus! noch bevor ich den Motor starte. Wenn also die eine Leuchte für das Abgaskontrollsystem nicht nach 5 Sekunden erlisch, wie alle anderen, sondern ganz allein minutenlang gelb leuchtet solange der Motor nicht an ist, dann sieht es für mich wie ein Fehler aus, jedenfalls wie eine Warnung. So meine ich das. Aber gut, ihr werdet es besser wissen.

Die Leuchte meldet in diesem Fall Betriebsbereitschaft. Und das Abgas Kontrollsystem kann eben erst Werte anzeigen/messen wenn Abgase entstehen. Also erst dann wenn der Motor läuft. Ist also völlig normal.

Zum Thema Bluetooth Freisprecheinrichtung: Diese lässt sich eingentlich relativ preiswert nachrüsten. Hier bietet sich die FISCON an. Diese ist genauso wie die originale Freisprecheinrichtung dann integriert --> http://www.fiscon-mobile.de/products/fis_audi.php

Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 22:18

Zitat:

@Jey-Jey schrieb am 28. Dezember 2014 um 22:33:17 Uhr:

Die Leuchte meldet in diesem Fall Betriebsbereitschaft. Und das Abgas Kontrollsystem kann eben erst Werte anzeigen/messen wenn Abgase entstehen. Also erst dann wenn der Motor läuft. Ist also völlig normal.

Super! :) Jetzt habe ich es kapiert, ist auch logisch. Danke für die Erklärung.

Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 22:29

Zitat:

@sniffthetears schrieb am 28. Dezember 2014 um 23:05:11 Uhr:

Zum Thema Bluetooth Freisprecheinrichtung: Diese lässt sich eingentlich relativ preiswert nachrüsten. Hier bietet sich die FISCON an. Diese ist genauso wie die originale Freisprecheinrichtung dann integriert --> http://www.fiscon-mobile.de/products/fis_audi.php

Den Link habe ich schon aufgeschnappt, danke, komisch ist nur, dass B8 dort nicht einmal aufgeführt ist: "Audi A4 (8E, B6 und B7)" steht da. Außerdem weiß ich nicht, ob ich Radio Concert I oder II habe :confused:

Selbst wenn das mal funktioniert, was es sicher tun wird, wenn ich das Fahrzeug mal wieder verkaufe, dann verkaufe ich irgendein "FISCON" Nachrüstzeug mit, statt Audi Originalausstattung. Und mag es von der Technik noch so gut sein! Das ist echt blöd gelaufen, aber gut, mal sehen.

Bei der Fiscon musst du unter Radios mit MMI gucken (ist zwar faktisch falsch, denn Radio Concert hat nur die MMI-Bedienlogik): Fiscon Plus

http://www.fiscon-mobile.de/products/pro_mmi_a5.php

Hab' ich auch schon bei Bekannten nachgerüstet, funktioniert einwandfrei.

P.S.: Du hast ein Concert dritte Generation;)

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