1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. doppelte Rückstufung nach Übernahme des Vertrages

doppelte Rückstufung nach Übernahme des Vertrages

Themenstarteram 25. September 2008 um 5:34

Hallo,

ich habe ein ernstes Problem.

Ich hatte letztes Jahr einen Fahrradfahrer leicht angefahren. Zu diesem Zeitpunkt lief der Versicherungsvertrag auf meine Mutter mit SF15 und ich war als Halter eingetragen. Meine Mutter wurde in die SF6 zurückgestuft. Da ich seit 2000 meine Führerschein habe würde dies der SF6 entsprechen (wenn eit 2000 einen Vertrag gehabt hätte) Also übernahm ich den Vetrag mit SF6 was mir auch vom Makler so bestätigt worden ist.

Nun hat die neue Versicherung mich aber in die SF3 (also von SF6 in SF3) gesteckt mit der Begründung, dass im letzten Jahr ein Schaden reguliert wurden ist.

Ist das jetzt korrekt? Für mein Empfinden wurde hier eine doppelte Rückstufung vorgenommen?

Ich kann bis Dezember den Schaden für 300Eur zurück kaufen. Kann ich von der Übernahme des Vertrages zurücktreten?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Mit freundlcihen Gruß

Pepe

Ähnliche Themen
14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pepe82

 

Nun hat die neue Versicherung mich aber in die SF3 (also von SF6 in SF3) gesteckt mit der Begründung, dass im letzten Jahr ein Schaden reguliert wurden ist.

Ist das jetzt korrekt? Für mein Empfinden wurde hier eine doppelte Rückstufung vorgenommen?

Ich kann bis Dezember den Schaden für 300Eur zurück kaufen. Kann ich von der Übernahme des Vertrages zurücktreten?

Die Korrektur der Maklereinstufung durch den Versicherer wegen der Nichtberücksichtigung der Haftpflichtschadenbelastung des Vorvertrages aus 2007 ist nicht zu beanstanden. Null Chance. Von doppelter Schadenbelastung kann keine Rede sein. Es ist wie beim Erben, wer das Plus haben will ist auch für das Minus zuständig.

Ob Du von der Option Schadenrückkauf Gebrauch machst, musst Du selbst entscheiden - es ist eine schlichte Rechenaufgabe.

Rückabwickelung einer SFR-Übernahme wäre eine reine Verhandlungssache, zumal, wenn dem so ist, Dir Dein Makler eine falsche Aussage zum 2007er Vorschaden gemacht hatte. Ich sage mal, ja.

 

Hi Pepe,

frag doch einfach in der nächsten Dekra Niederlassung nach, die können dir in diesem speziellem Fall sicher weiter helfen.

Oder ruf mal eine kostengünstige Versicherung über die Hotline an, z.B. Huk und schildere den Fall unter dem Vorbehalt, dass du zu Huk wechsel willst.

Ich hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben

Mit sonnigen Grüßen

Frank

Rückstufung ist so OK. Das ganze wird so gerechnet als wenn du die Prozente schon immer gehabt hättest. Es sieht hier auf den ersten Blick so aus als wenn die gesagt hätten, das du in 2006 SF 5 gehabt hättest, dann Schaden, Rückstufung auf SF2 und somit in 2008 wieder in SF3 angekommen bist . . .

Das ist das blöde beim Prozente übernehmen. Die normale Rechnung passt schon, aber wenn sich irgendwo noch ein Schaden versteckt hat, wirds meistens doppelt schlimm. Liegt einfach daran, das keine Prozente übertragen werden sondern lediglich das Grundjahr mitgeteilt wird. Das Grundjahr kann bei dir nur in 2000 und nicht früher gelegen haben und dann wird ganz normal vorwärts und auch rückwärts gezählt als wenn der Vertrag schon immer dir gewesen wäre - ganz genau so wie du es auch dem Formular ( TB 28 ) zur Rabattübertragung bestätigt hast. Dort gibt es irgendwo ein Feld wo dann sowas steht wie: "Ich bestätige den Wagen nicht nur gelegendlich gefahren zu haben" oder so ähnlich.

Ob Rückgängig machen geht ist so aus der Ferne schwer zu beurteilen. Da kommst außerdem in die nächsten Probleme: abweichender Halter ggf. mit Zuschlag oder aber wieder einen neuen Eintrag im Brief.

Bei einem Schaden von 300 € stellt sich normalerweise garnicht die Frage ob es sich lohnt den zurück zu kaufen. Lohnt sich auf jeden Fall. Also zurückkaufen, dann bekommst auch SF 6 und hast nach nem Jahr oder so die 300 € schon wieder drin.

Zusätzlich glaube ich kaum, das der Makler SF 6 gesagt hätte wenn er von dem Schaden gewußt hätte bzw. wenn du es ihm nochmals gesagt hättest. Manche rechnen das nicht aus sondern Fragen einfach irgendwo beim Versicherer nach und die die es vorort ausrechnen - können es i.d.R. auch und die Berechnung ist korrekt wenn man alle relevanten Daten zum Vertragsverlauf vorliegen hat.

Bei dir könnte das dann z.B. so ausssehen: ( Führerschein nach dem 01.01.2000 gemacht )

2000 - SF 0

2001 - SF 1/2

2002 - SF 1

2003 - SF 2

2004 - SF 3

2005 - SF 4

2006 - SF 5 + 1 Schaden -------------------------ohne Schaden:

2007 - SF 2 ------------------------------------------2007 - SF 6

2008 - SF 3 ------------------------------------------2008 - SF 7

2009 - SF 4 ------------------------------------------2009 - SF 8

Hoffe das hilft dir die Misere zu verstehen.

Übrigens - Schadenrückkauf normal nur binnen 6 Monaten nach Info über Schadenhöhe . . . .

Tante Edit fragt den Frank was der TE bloß bei der Dekra soll?

Da hat jemand die Fragen des TE nicht verstanden.

Was hat der DEKRA damit zu tun?

Ein Nachversichererer bekäme immer nur den berichtigten SFR vom Vorversicherer bestätigt und könnte grundsätzlich an der 07er Schadenbelastung nichts ändern.

du meinst den Frank, ne? Oder mich?

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

 

Zusätzlich glaube ich kaum, das der Makler SF 6 gesagt hätte wenn er von dem Schaden gewußt hätte bzw. wenn du es ihm nochmals gesagt hättest.

Ich denke der Makler hat hier gezielt nachzufragen und sich zu vergewissern, was steht hierzu im Gesprächsprotokoll?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Da hat jemand die Fragen des TE nicht verstanden.

Was hat der DEKRA damit zu tun?

Ein Nachversichererer bekäme immer nur den berichtigten SFR vom Vorversicherer bestätigt und könnte grundsätzlich an der 07er Schadenbelastung nichts ändern.

@pepsi15,

richtig - damit meine ich den @Frank1970nrw. Danke.

Themenstarteram 25. September 2008 um 7:22

erst mal vielen Dank für die Antworten.

das mit der Rechnung der SF Klassen hab ich jetzt verstanden und kann ich nach vollziehen.

Die Sache ist, ich habe den Makler expliziert darauf hingewiesen, dass ich bzw. meine Mutter auf Grund eines Unfalls und damit einhergehenden Rückstufung vom Sonderkündigungsrecht gebrauch mache. Nur deshalb konnte ich mitten im Jahr die Versicherung wechseln.

Der Makler (Versicherungsmakler unserer Firma mit Sitz in NRW und ich bin in Thüringen, das Ganze ging über Tel.) wusste also bescheid.

Ich bzw. meine Mutter war erst bei HuK24, dann zur HDI gewechselt und mit dem neuen Auto bin ich jetzt wieder bei der HuK24.

Ich werde mit der Huk24 sprechen, ich habe bis Dez 08 Zeit den Schaden zurückzukaufen somit ist mir Sf6 sicher.

 

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

 

Zusätzlich glaube ich kaum, das der Makler SF 6 gesagt hätte wenn er von dem Schaden gewußt hätte bzw. wenn du es ihm nochmals gesagt hättest.

Ich denke der Makler hat hier gezielt nachzufragen und sich zu vergewissern, was steht hierzu im Gesprächsprotokoll?

Da ist mit Sicherheit keins vorhanden. Sowas wird mal eben zwischen Tür und Angel gemacht und hat nichts mit der Wahl des Versicherungsschutzes als solchem zu tun. Halte es auch nicht für notwendig da es keinen individuelle Beratung ist, sondern auf bestehende festgelegte Regelungen zurückgegriffend wird, die seit ewig vorhanden sind und vermutlich auch irgendwo den Bedingungen entnommen werden können ( die der Kunde bei einem bestehenden Vertrag bestenfalls schon vorliegen hat ).

Liegt ja auch nicht im ermessen des Maklers was der Kunde letztlich für nen SFR bekommt. Ist nen Service für den Kunden um ihm nicht zu sagen - Frag mal deine alte Versicherung was die dir geben. . .

Ich würde Maklerhaftung hier mal ganz schnell vergessen . . .

Zitat:

Original geschrieben von pepe82

 

Die Sache ist, ich habe den Makler expliziert darauf hingewiesen, dass ich bzw. meine Mutter auf Grund eines Unfalls und damit einhergehenden Rückstufung vom Sonderkündigungsrecht gebrauch mache. Nur deshalb konnte ich mitten im Jahr die Versicherung wechseln.

Der Makler (Versicherungsmakler unserer Firma mit Sitz in NRW und ich bin in Thüringen, das Ganze ging über Tel.) wusste also bescheid.

Ich bzw. meine Mutter war erst bei HuK24, dann zur HDI gewechselt und mit dem neuen Auto bin ich jetzt wieder bei der HuK24.

Ich werde mit der Huk24 sprechen, ich habe bis Dez 08 Zeit den Schaden zurückzukaufen somit ist mir Sf6 sicher.

Alles komisch. Makler und HUK 24? Passt für mich erstmal nicht zusammen. Und explizit drauf hingewiesen und dann so eine Rechnung? Passt für mich auch nicht.

Der Makler muß sich doch irgendwie geäußert haben wie sich der Schaden auswirkt, oder nicht? Üblicherweise möchte man als Kunde ja wissen was man z.B. nach der Höherstufung zu zahlen hat . . . Merkwürdig.

Aber evtl. hat er ja tatsächlich vorausgesetzt, dass bei 300 € zurückgekauft wird ( wie es zu 99,9 % bei einem Autounfall gemacht würde )

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

 

Da ist mit Sicherheit keins vorhanden. Sowas wird mal eben zwischen Tür und Angel gemacht und hat nichts mit der Wahl des Versicherungsschutzes als solchem zu tun. Halte es auch nicht für notwendig da es keinen individuelle Beratung ist, sondern auf bestehende festgelegte Regelungen zurückgegriffend wird, die seit ewig vorhanden sind und vermutlich auch irgendwo den Bedingungen entnommen werden können ( die der Kunde bei einem bestehenden Vertrag bestenfalls schon vorliegen hat ).

Liegt ja auch nicht im ermessen des Maklers was der Kunde letztlich für nen SFR bekommt. Ist nen Service für den Kunden um ihm nicht zu sagen - Frag mal deine alte Versicherung was die dir geben. . .

Ich würde Maklerhaftung hier mal ganz schnell vergessen . . .

Hallo Pepsi15,

über die Not- oder Nichtnotwendigkeit eines Gesprächsprotokolls darf man geteilter Meinung sein. Sie könnte hier aber die Stornierung der SFR-Übertragung erleichtern.

Übrigens an Maklerhaftung oder gar Regresss habe ich nie gedacht.

Grüße

Beukeod

Themenstarteram 25. September 2008 um 10:22

@Pepsi15

Der Makler vetreibt nicht HuK24, sondern HDI.

Ich war zuerst bei der HuK24, dann bin ich zur HDI gewechselt (durch den Makler), der hat die Rückstufung bzw. Unfall von mir mitgeteilt bekommen. Die Schadenshöhe war zu diesem Zeitpunkt mir noch nicht bekannt. Die Abschlussrechnung bekam ich erst im Mai/Juni. Da hatte ich aber bereits ein neues Auto, welches ich dann wieder bei der HuK24 versichert habe (ohne Makler).

Der Ausgangspunkt dieser Miesere war die fehlerhafte Beratung des Maklers bzw. Maklerin. Wobei ich keinen Vorsatz unterstelle, aber ingewisser Weise "hauptsache Vertrag verkauft".

Also was ist jetzt komisch?

Gruß Pepe

Na ja, Ausssagen sind als Aussagen zu werten :confused:

Nur en passant bemerkt zur Sinnhaftigkeit von Gesprächsprotokollen.

 

Die HUK24 hat den SFR (mittels Rabattgrundjahr) an den HDI abgegeben mit der Info, 1 KH-Schaden in 07. Der HDI hat die Rückstufung entsprechend seiner Rückstufungstabelle vorgenommen. Alles ok, VN kündigt außerordentlich, wenn er darf darf er, und kehrt danach wieder zu seiner "alten Versicherung" der SFR abgebenden HUK24 zurück.

Wenn nun fristgerecht der 07er Schaden bei der HUK24 zurückgekauft wird, werden die SFR-Bestätigungen HUK24 -> HDI und HDI -> HUK24 wieder berichtigt ohne dass es im Normalfall einer weiteren Korrespondenz bedarf ...und alles ist wieder :) oder scheene

Zitat:

Original geschrieben von pepe82

"hauptsache Vertrag verkauft".

Ne ne, nicht bei den paar Kröten die die HDI zahlt ( bzw. gezahlt hat als ich damit noch zutun hatte ) :-) Da legt man eher noch drauf, insbesondere wenn man noch Beratungsprotokoll und SFR Tausch etc vornimmt.

Aber ist ein anderes Thema.

Also halten wir fest: 300 € zahlen und du bekommst den SFR den du haben wolltest. Dann passt es ja, oder nicht?

Deine Antwort
Ähnliche Themen