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Dramatische Unterschiede bei Restschuldversicherungen

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 16:50

Vielleicht kein glücklicher Einstand ins Forum, aber bin dermaßen angenervt, das ich sogar meinen

neuen Benutzernamen falsch geschrieben habe, sollte Stearman heißen,mein Lieblings-Doppeldecker.

Bin gesundheitlich etwas angeschlagen und möchte beim nächsten Leasing oder Finanzierung eine

Restschuld-Versicherung für den Todesfall abschließen.

Die Information der Hersteller hierzu sind erbärmlich, AVB s (Allgemeine Versicherungsbedingungen )findet man nur mit Glück. Oder bekommt Sie großzügigerweise nach Absxhluss zugeschickt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Der peinliche Test der so famosen Stiftung Warentest hierzu bescheinigt auch grottenschlechten Versicherungen im Todesfall die Note 1.

Unterschiede, kann es bei Interesse gerne im Detail schreiben:

Der eine Versicherer hat absolut seriöse Ausschlüsse:

Todesfallleistung nach einer Wartezeit von 6 Monaten ( okay )

Ausschluss Krieg und ABC Waffen

Selbsttötung innerhalb 36 Monate

Weitere mit sehr gut bewertete Versicherungen haben zusätzliche Ausschlüsse wie:

bekannte Vorerkrankungen

Sucht( auch Nikotin, also:Raucher aufgepasst )

Bitte wiegt Euch nicht in falscher Sicherheit, wenn ich Zeit habe, werde ich auch mal den Verbraucherschutz

und das BaFin informieren.

Viele Grüße

Andy

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9 Antworten

Erstmal natürlich nur das Beste für Dich und Deine Gesundheit. Was genau ist Dein Anliegen? Willst Du Empfehlungen oder ist das eher mal ein allgemeines Dampf ablassen?

 

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 18:28

Ein wenig Dampf ablassen, weil es einfach unglaublich ist.

Aber vielmehr andere warnen.

Habe auch im Bekannten-und Freundeskreis einiges erleben müssen,

also, so sinnlos, wie eine Restschuldversicherung verurteilt wird, ist sie nicht.

Natürlich nur, wenn die Bedingungen fair sind.

Und für manche Familien kann eine Ablehnung der Versicherungsleistung fatal sein.

Also, wer auch immer eine RSV abschließen will: unbedingt Bedingungen VORHER prüfen.

Wenn Du Dich noch mehr aufregen willst, schau Dir auch mal die unterschiedlichen AVBs der Kfz Versicherungen an. Da werden mit billigen Hinterhof Lackierern Verträge abgeschlossen um die Lohnkosten zu drücken.

RSV ist eigentlich immer überteuert und sinnlos. Die entsprechenden Risiken lassen sich über andere Versicherungen (z.B. Risikolebensversicherung) viel günstiger absichern. Und wie du schon festgestellt hast: wer wirklich krank ist fällt durch das Raster (Ausschluss wegen Vorerkankung). Die RSV wird natürlich trotzdem mitverkauft obwohl sie im konkreten Fall nicht greift. Traurig aber wahr.

Vorteile der RSV ist halt oft(nicht immer) dass die Gesundheitsfragen vereinfacht sind und so deutlich mehr versichert werden können. Grundsätzlich sollte man natürlich eine gute Absicherung haben die losgelöst von Krediten ist.

Die Versicherungen müssen natürlich die Gemeinschaft der Versicherten schützen daher muss man auch Sachen ausschließen können.

 

Vorher Verträge und Bedingungen prüfen sollte selbstverständlich sein.

Genauso wie ein guter Service / gute Beratung der Versicherung.

 

Beides ist leider nicht immer der Fall.

Themenstarteram 27. Juli 2022 um 13:02

Möchte es jetzt einmal zusammenfassen, habe gerade ein paar Minuten Zeit....

Natürlich ist es legitim und vor allem ansonsten gar nicht darstellbar, dass Versicherungen

mit Ausschlüssen arbeiten.

Aber in Gruppenverträgen mit einer hohen Anzahl an Versicherten kann sich das Versicherungsunternehmen

durch den Risikoausgleich schon einen vereinfachten Zugang erlauben.

Hier der freigegebene Test :

https://www.test.de/.../...schuldversicherung-Finanztest-12-20.pdf?...

Jetzt schauen wir uns mal bei " Versichertes Risiko Tod " die mit " sehr gut" bewertete Cardif an

( wer testet eigentlich Tester )

Tolle Seiten der AUDI / VW / Skoda etc. Fraktion , auch OPEL arbeitet mit Cardif:

https://www.audi.de/.../restschuldversicherungen.html

Hier wird eindeutig suggeriert, dass es keinerlei Einschränkungen gibt, die AVB´s sucht man vergeblich.

Man muss googeln:

https://www.vwfs.de/.../KSB_AVB_2522.pdf

https://www.hyundai.at/media/22853/20200406_avb-kredit.pdf

Ausschlüsse auch bei Herzinsuffizienz etc. bei manchen Unternehmen alle bekannten und behandelten

Vorerkrankungen, Rauchen zum Teil auch als Sucht ausgeschlossen....

Und jetzt mal zum Vergleich die vorbildliche CNP Santander Insurance Life

https://www.santander.de/.../...d-versicherungsbedingungen-zur-rsv.pdf

Zusammenfassend, nach Prüfung der Bedingungen, kann man aktuell vorbehaltslos folgende Versicherer

( immer im Bezug zur Todesfallversicherung ) empfehlen :

Santander Insurance

Postbank

Targo Lebensversicherung

Credut Life AG

Definitiv vorsichtig wäre ich bei :

Zurich Deutscher Herold

Cardif

Axa France vie

R+V

Viele Menschen über 50 haben Vorerkrankungen, schließen, im Glauben auf Zahlung im Worst Case, diese teuren Verträge ab. Teuer angeblich deswegen, da ja auch " schlechte Risiken" mangels Gesundheitsfragen in die

Versichertengemeinschaft kommen.

Und darum ging es mir hier, andere zu warnen und zu sensibilisieren.

Weiterhin gelernt, dass Stiftung Warentest sich oft anmaßt, Dinge zu beurteilen und ihr dann doch die Kompetenz fehlt, auch der " TÜV Saarland" soll sich besser auf die Prüfung von Fahrzeugen beschränken

Also, lest Euch vorher die Bedingungen durch. Diese habe ich 3 mal verlangt ( aktuell schwanke ich zwischen

Toyota, Ford und Opel ) keiner der Händler konnte mir die Bedingungen aushändigen.....

Bleibt gesund

Andy

@AndySterman

Sorry, aber du scheinst einen wichtigen Passus überlesen zu haben. Die von dir erwähnten Ausschlüsse bei z.B. Herzinsuffizienz gelten nur, wenn du zum Zeitpunkt der RSV-Antragstellung bereits eine Rente beziehst, deren medizinische Grundlage die Herzinsuffizienz ist.

Hier ist der entsprechende Passus:

"Bezogen Sie bei Unterzeichnung der Anmeldeerklärung eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung, gilt darüber hinaus: Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn der Tod durch eine der folgenden Erkrankungen verursacht ist. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Erkrankung bei Unterzeichnung der Anmeldeerklärung bereits vorlag, ärztlich diagnostiziert und Ihnen bekannt war:

– Krebs, es sei denn dieser heilt nach Unterzeichnung der Anmeldeerklärung vollständig aus und tritt für 5 Jahre nicht wieder auf,

– Herzinsuffizienz NYHA-Klasse III oder IV,

– chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD),

– Leberzirrhose,

– dialysepflichtige Niereninsuffizienz."

Themenstarteram 27. Juli 2022 um 15:48

Hemmi1953, hast Recht, sorry, zu viele Bedingungen gelesen..

Du beziehst Dich auf die Kooperation Bankhaus Denzel und Cardif...

Nur schau mal hier, Raucher gibt es zuhauf , VW Konzern und Cardif

9.2 Cardif erbringt keine Leistungen, wenn Sie in folgenden Fällen arbeitsunfähig werden oder versterben:

- durch die Beteiligung direkt oder indirekt an kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter

- durch den Missbrauch von Alkohol, Nikotin, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn der wiederholte

Gebrauch der Substanz über die Dauer von mindestens einem Monat bzw. wiederholt in den letzten 12 Monaten zu körpe rlichen und/oder psychischen

Beeinträchtigungen geführt hat, die sich eindeutig identifizieren lassen

Und dann geht der Stress los, ob der Herzinfarkt oder Krebs ursächlich durch das Rauchen verursacht wurde.

Ich checke morgen nochmals ander Bedingungen

Also ich finde das durchaus fair als Raucher benachteiligt zu werden… ich war selbst Raucher und musste einen Aufschlag zahlen bei meiner ersten kleinen BU. Dann habe ich aufgehört und nach 12 Monaten gilt man als Nichtraucher und die Zuschläge/Ausschlüsse gelten nicht mehr.

 

Das gilt übrigens auch wenn Gewicht nicht in Verhältnis zu Körpergröße steht (BMI). Was ich ebenfalls erlebt habe. Nur dass es bei mir an meinem Sport liegt. Das konnte dann ein Attest vom Arzt regeln.

 

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