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drei ganz einfache Fragen im Zusammenhang mit Geschwindigkeit

Themenstarteram 22. April 2011 um 8:53

Aufgrund der letzten einfachen Frage :D

http://www.motor-talk.de/.../...er-von-mir-besitzt-einen-t3230434.html

folgende Fragen.

Zur Beantwortung darf gern

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

benutzt werden.

Quizfragen:

Der Fahrer eines LKW über 7,5 Tonnen fährt innerorts.

An der Ausfallstraße steht innerorts ein 70 km/h Schild.

500 Meter weiter kommt das Ortsausgangsschild.

Straße ist einspurig, normale Straße.

 

- Darf er die 70 km/h ab dem Schild fahren?

- Was macht er am Ortsausgangsschild?

 

 

Für Fahrradfahrer noch zusätzlich eine 3. Frage:

Gelten die grundsätzlichen 50 km/h innerorts nach §3 StVO für Fahrradfahrer?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Darf er die 70 km/h ab dem Schild fahren?

Innerorts ja

 

Zitat:

Was macht er am Ortsausgangsschild?

Muss er auf 60 km/h runter

 

Zitat:

Für Fahrradfahrer noch zusätzlich eine 3. Frage:

Gelten die grundsätzlichen 50 km/h innerorts nach §3 StVO für Fahrradfahrer?

Nein,

die Begrenzung durch das Ortsschild gilt nur für Kraftfahrzeuge, Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug.

 

Existiert jedoch eine Begrenzung durch Ausschilderung "zulässige Höchstgeschwindigkeit" (Zeichen 274) oder eine "Zonen-Begrenzung" (Zeichen 274.1), dann gilt das für "Fahrzeugführer", also ohne "Kraft-" davor und somit auch für Radfahrer.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Aufgrund der letzten einfachen Frage :D

http://www.motor-talk.de/.../...er-von-mir-besitzt-einen-t3230434.html

folgende Fragen.

[...]

Zitat:

Für Fahrradfahrer noch zusätzlich eine 3. Frage:

Gelten die grundsätzlichen 50 km/h innerorts nach §3 StVO für Fahrradfahrer?

Mit oder ohne Hilfsmotor?

notting

Themenstarteram 22. April 2011 um 9:07

ohne Hilfsmotor.

Es ist theoretisch praktisch möglich je nach Rad und Strecke - auch wenns von den meisten nie erreicht werden wird.

am 22. April 2011 um 9:12

auch bei den angegebenen 70 darf der LKW nur 60 km/h fahren. oder ist es eine 2 Spurige Schnellstrasse mit baulich abgegrenzter gegenfahrbahn?

Themenstarteram 22. April 2011 um 9:14

nein, ganz einfache Straße.

 

Warum darf der LKW deiner Meinung nach innerorts auf einer ganz einfachen Straße keine 70 fahren?

Und was macht er am Ortsausgangsschild wenn es außerorts wird?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Darf er die 70 km/h ab dem Schild fahren?

Innerorts ja

 

Zitat:

Was macht er am Ortsausgangsschild?

Muss er auf 60 km/h runter

 

Zitat:

Für Fahrradfahrer noch zusätzlich eine 3. Frage:

Gelten die grundsätzlichen 50 km/h innerorts nach §3 StVO für Fahrradfahrer?

Nein,

die Begrenzung durch das Ortsschild gilt nur für Kraftfahrzeuge, Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug.

 

Existiert jedoch eine Begrenzung durch Ausschilderung "zulässige Höchstgeschwindigkeit" (Zeichen 274) oder eine "Zonen-Begrenzung" (Zeichen 274.1), dann gilt das für "Fahrzeugführer", also ohne "Kraft-" davor und somit auch für Radfahrer.

am 22. April 2011 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

nein, ganz einfache Straße.

 

Warum darf der LKW deiner Meinung nach innerorts auf einer ganz einfachen Straße keine 70 fahren?

Und was macht er am Ortsausgangsschild wenn es außerorts wird?

Da man mit dem LKW eigendlich nur auf Autobahnen 80 km/h fahren darf. Ansonsten gilt 60 km/h ausserorts und innerorts 50 km/h. sollte jetzt auf dem Schild 70 km/h innerorts stehen auf einer normalen Strasse darfst du mit ueber 7,5 t nur 60 km/h fahren. Auf der Autobahn gilt doch fuer LKW auch nur 80 km/h, auch wenn nen Schild mit 130km/h kommt;)

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ansonsten gilt 60 km/h ausserorts und innerorts 50 km/h. sollte jetzt auf dem Schild 70 km/h innerorts stehen auf einer normalen Strasse darfst du mit ueber 7,5 t nur 60 km/h fahren.

Nö. ;)

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

Abschnitt 7, Tabellenposition 49, Erläuterung zu Zeichen 274:

"1. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.

2. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird."

am 22. April 2011 um 9:36

wie roadwin sagt. Große LKW Autobahn 80km/h, a.g.O. 60km/h, i.g.O. mit einem 70km/h Schild 70km/h.

Ein 40Tonner müsste also wenn er von innerorts nach außerorts fährt von 70 auf 60 abbremsen. Paradox, ist aber so.

Roadwin hat alles richtig gesagt :)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Der Fahrer eines LKW über 7,5 Tonnen fährt innerorts.

An der Ausfallstraße steht innerorts ein 70 km/h Schild.

500 Meter weiter kommt das Ortsausgangsschild.

Straße ist einspurig, normale Straße.

- Darf er die 70 km/h ab dem Schild fahren?

- Was macht er am Ortsausgangsschild?

1. Ja 2. a) theoretisch: auf 60 abbremsen b) praktisch: beschleunigen, man will ankommen

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Gelten die grundsätzlichen 50 km/h innerorts nach §3 StVO für Fahrradfahrer?

Nein, nur für Kraftfahrzeuge. Nur die örtlichen Tempolimits gelten genauso.

Edit: Jetzt kam natürlich was dazwischen, Post war schon geschrieben und nicht abgeschickt, Fragen wurden ja schon beantwortet...

am 22. April 2011 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ansonsten gilt 60 km/h ausserorts und innerorts 50 km/h. sollte jetzt auf dem Schild 70 km/h innerorts stehen auf einer normalen Strasse darfst du mit ueber 7,5 t nur 60 km/h fahren.

Nö. ;)

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

Abschnitt 7, Tabellenposition 49, Erläuterung zu Zeichen 274:

"1. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.

2. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird."

Ups, wieder was gelernt;) thx

am 22. April 2011 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

wie roadwin sagt. Große LKW Autobahn 80km/h, a.g.O. 60km/h, i.g.O. mit einem 70km/h Schild 70km/h.

Ein 40Tonner müsste also wenn er von innerorts nach außerorts fährt von 70 auf 60 abbremsen. Paradox, ist aber so.

Roadwin hat alles richtig gesagt :)

Ja hat er und was soll ich jetzt noch dazu schreiben? :confused:

Themenstarteram 22. April 2011 um 13:40

Wieso war denn dann das andere Thema so schwer? :(

Ihr seid gut. :D

Richtig, der LKW Fahrer (über 7,5 Tonnen) darf die 70 innerorts fahren und müßte am Ortsausgang dann auf 60 runterbremsen.

 

Und den Fahrradfahrer interessieren die durch das Ortsschild vorgegebenen 50 km/h nicht - da sich diese Regelung auf KRAFTfahrzeuge bezieht.

Ein 50 km/h Schild dagegen bezieht sich auf Fahrzeuge und damit auch Fahrräder.

 

Solche feinsinnigen Unterscheidungen gibt es einige.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und den Fahrradfahrer interessieren die durch das Ortsschild vorgegebenen 50 km/h nicht - da sich diese Regelung auf KRAFTfahrzeuge bezieht.

Ein 50 km/h Schild dagegen bezieht sich auf Fahrzeuge und damit auch Fahrräder.

 

Solche feinsinnigen Unterscheidungen gibt es einige.

Und in der Praxis hat ein Radfahrer nichts zu befürchten, wenn er nicht sofort angehalten wird, weil er z. B. von einem stationären Blitzer erwischt wurde.

notting

am 22. April 2011 um 13:52

Und was sollte die Preisfrage nun?

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