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Dringend: Fahrzeug abgeschleppt und verschrottet --> Bitte um Expertenrat

Themenstarteram 19. April 2011 um 22:54

Einem guten Freund wurde das Auto von einem öffentlichen Parkplatz abgeschleppt und inzwischen verschrottet. Nach seiner Information vom Ordnungsamt habe er mit einem Bußgeld und der Gebühr für das Abschleppen zu rechnen. So weit, so unproblematisch- war halt seine Dummheit, das Auto ohne Nummernschilder abgemeldet rumstehen zu lassen, was er inzwischen auch einsieht. Doch jetzt kommt´s:

Nun bekam er Post von der Stadt, die mit einem Ermittlungsverfahren droht, ihm wird die Absicht, das Auto illegal entsorgen gewollt zu haben vorgeworfen.

Wie ich sicher weiß, war es nie seine Absicht, die Karre zu entsorgen. Vielmehr wollte er sie "entkernen" und dann verschrotten, die Stadt kam ihm zuvor.

Die Frage ist: Kann er ein Ermittlungsverfahren gegen sich abwenden und wenn ja, wie? Sollte er sich gleich einen Anwalt nehmen oder besser versuchen, mit der Stadt zu einer gütlichen Einigung zu kommen?

Danke für rasche Antworten. Er will morgen (also heute) vormittag evtl. zum Ordnungsamt.

Beste Antwort im Thema

Tja, ich habe da so einige Verständnisprobleme mit dieser Geschichte. Dein Freund hat seine alte Karre abgemeldet auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt um das Vehikel auszuschlachten und um dann die Reste verschrotten zu lassen... OK, da hört mein Verständnis aber auch schon auf. Das Ordnungsamt braucht erst mal eine ganze Weile, bevor es tätig wird. Der Wagen hat also sicherlich eine längere Zeit unbehelligt da gestanden. Wenn das Ordnugsamt dann mal auf den Wagen aufmerksam wird, dann kommt der Aufkleber auf die Scheibe, mit der Aufforderung zur entfernung, nebst Androhung der kostenpflichtigen Entsorgung. Auch jetzt wird nicht gleich verschrottet! Ersteinmal erfolgt wieder eine Frist. Zeit genug also für Deinen Kumpel, um die Karre zu entfernen... Wenn ihm an keiner illegalen Entsorgung gelegen war, dann hätte er ja auch Kontaktdaten in der Windschutzscheibe hinterlassen können. So war das Ordnungsamt gezwungen, ihn anhand der Fahrgestellnummer ausfindig zu machen. OK, das ist nicht wirklich schwierig gewesen.

Alles in allem dürften es ein paar Wochen "reaktionszeit" gewesen sein. Schwierig, in diesem Zeitraum von einer "gewollten Entkernung" zu sprechen...

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Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Nun bekam er Post von der Stadt, die mit einem Ermittlungsverfahren droht, ihm wird die Absicht, das Auto illegal entsorgen gewollt zu haben vorgeworfen.

Halte ich für unwahrscheinlich. Das Ordnungsamt hat das Busgeld erhoben und Kosten für das Abschleppen trägt das Abschleppunternehmen. Die Abschleppunternehmen bleiben auch meist auf diesen Kosten sitzen, weshalb die ungerne solche 'Kandidaten' abschleppen.

Nun hat sich dann evtl. ein Staatsanwalt den Sachverhalt angeschaut und lässt nun ermitteln. In diesem Fall ist das Ermittlungsverfahren bereits eröffnet, davon wird der Betroffene auch in Kenntniss gesetzt.

Mit einem Ermittlungsverfahren kann man also nicht 'drohen'.

Themenstarteram 20. April 2011 um 1:01

Danke für die Antwort. Dann war das eine Kommunikationspanne- evtl. habe ich ihn falsch wiedergegeben. Auf jeden Fall ging es in dem Brief um ein Ermittlungsverfahren und sie wollten seine Daten abgleichen (einschl. Familienstand!)...

Wenn das Verfahren, wie Du schriebst, eröffnet ist- wie soll er sich am besten verhalten? Gleich zu einem Anwalt oder das Gespräch mit der Behörde suchen? Es kann doch nicht sein, daß jemand ernsthaft glaubt, ein identifizierbares Fahrzeug (Fahrgestellnummer) würde auf einem öffentliche Parkplatz in einer Stadt entsorgt werden sollen!

Bin dankbar für weiteren Rat. (Er sicher auch)

Naja, der Staatsanwalt muss ihm schon zweifeldfrei nachweisen, daß er das Auto entsorgen wollte. Entscheiden tut aber nicht er, sondern ein Richter. Wenn der St.Anw. meint genug beweiskräftiges Material zu haben kommt das ganze vor Gericht. Wenn nicht, wird das Verfahren irgendwann (kann mehrere Jahre dauern) eingestellt.

Bis es eingestellt ist würde ich nichts unternehmen, was den Verdacht nahe legen könnte, daß man des öfteren seinen Müll 'einfach so' entsorgt.

Themenstarteram 20. April 2011 um 1:34

Letzte Frage für jetzt: Ich nehme an, er wird das nicht auf sich sitzen lassen wollen und versuchen, den StaAnw direkt zu kontaktieren (das war´s wohl, was er meinte, nicht das Ordnungsamt). Ist davon abzuraten oder ist´s ein Versuch wert?

Ansonsten vielen Dank, bigLBA. Wenn ich mir den Ermittlungsbrief mal zusammen mit ihm zu Gemüte geführt habe, gibt es bestimmt noch ein paar Fragen.

Das ein Ermittlungsverfahren läuft bedeutet im Grunde erst mal Nichts. Vieleicht wurde es auch nur eröffnet um irgend eine Frist nicht verstreichen zu lassen. Dein Freund soll sich mal zurücklehnen und abwarten. i.d.R. wird der Beschuldigte noch vernommen und wenn er bei der Vernehmung nicht zugibt, den Wagen entsorgen zu wollen, sondern glaubhaft versichern kann, daß er ihn nur zwischenzeitlich unterbringen musste (aber keinen Platz hatte), dann wird sich der Vorwurf auch bald schon in Rauch auflösen.

Er sollte halt nicht zufälligerweise Inhaber eines Entsorgungsunternehmens sein, eine große Scheune haben in dem man dn Wagen locker unterbringen hätte können usw.

Ach ja: Meine Beiträge sind nicht als ''Rechtsberatung' zu verstehen. Bei vorhandener RSV kann man auch mit einem Anwalt zum Verhör gehen.

Hallole

Ich schraube auch und das man seinen Schrott nicht auf öffentlichen Plätzen abstellt ist ja uch klar. Leider machen das zu viele. Und ermittlungsverfahren ist auch klar und richtig den es kann ja nicht sein da jeder seinen Schrott Monatelang rumstehen lässt und die Parkflächen anderer blockiert.

Die karre stand bestimmt nicht nur einige Tage sondern Wochen denn so schnell reagiert kein Amt. zumindest ist das hier im Süden so.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Nun bekam er Post von der Stadt, die mit einem Ermittlungsverfahren droht, ihm wird die Absicht, das Auto illegal entsorgen gewollt zu haben vorgeworfen.

Der Vorwurf ist korrekt

 

Zitat:

Wie ich sicher weiß, war es nie seine Absicht, die Karre zu entsorgen. Vielmehr wollte er sie "entkernen" und dann verschrotten.

Das Wegwerfen, Lagern oder Verbrennen von Abfall außerhalb zugelassener Anlagen ist eine illegale Abfallentsorgung.

Was als "Abfall" gilt, findet sich im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

http://www.gesetze.juris.de/krw-_abfg/index.html

Dass dies hier "ohne Absicht" geschehen ist, verändert nur die Höhe des Bußgeldes, bei einfacher Fahrlässigkeit sind es bis zu 10.000 Euro, bei Vorsatz max. 50.000 Euro.

So ein paar Dinge wie Benzin, Altöl, Bremsflüssigkeit oder auch Batteriesäure werden entsprechend berücksichtigt, die Grundidee des Kumpels war keine gute Idee.

 

Zitat:

... oder besser versuchen, mit der Stadt zu einer gütlichen Einigung zu kommen?

Ob das nun eine so gute Idee wäre?

Da eine fahrlässige Begehung auch schon recht stramm bestraft wird, würde ich nicht unbedingt hingehen und eine fahrlässige Begehung zugeben.

 

Wer keine Ahnung hat, der sollte grundsätzlich die Klappe halten. Was man als "Unschuldsbeweis" und "Entschuldigung" zum Abwenden irgendwelcher Maßnahmen vermutet, ist hier ein klassisches, wasserdichtes Geständnis.

Eigentlich gilt doch immer: Abwarten ob was kommt, was dann kommt und dann ggf. zu einem Anwalt. Ohne Kenntnis der Hintergründe und dann noch ohne Akteneinsicht - das kann doch nur in die Hose gehen.

Sollte man sich durch den Kopf gehen lassen und dann selbst entscheiden.

Tja, ich habe da so einige Verständnisprobleme mit dieser Geschichte. Dein Freund hat seine alte Karre abgemeldet auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt um das Vehikel auszuschlachten und um dann die Reste verschrotten zu lassen... OK, da hört mein Verständnis aber auch schon auf. Das Ordnungsamt braucht erst mal eine ganze Weile, bevor es tätig wird. Der Wagen hat also sicherlich eine längere Zeit unbehelligt da gestanden. Wenn das Ordnugsamt dann mal auf den Wagen aufmerksam wird, dann kommt der Aufkleber auf die Scheibe, mit der Aufforderung zur entfernung, nebst Androhung der kostenpflichtigen Entsorgung. Auch jetzt wird nicht gleich verschrottet! Ersteinmal erfolgt wieder eine Frist. Zeit genug also für Deinen Kumpel, um die Karre zu entfernen... Wenn ihm an keiner illegalen Entsorgung gelegen war, dann hätte er ja auch Kontaktdaten in der Windschutzscheibe hinterlassen können. So war das Ordnungsamt gezwungen, ihn anhand der Fahrgestellnummer ausfindig zu machen. OK, das ist nicht wirklich schwierig gewesen.

Alles in allem dürften es ein paar Wochen "reaktionszeit" gewesen sein. Schwierig, in diesem Zeitraum von einer "gewollten Entkernung" zu sprechen...

Bei uns wird auch an solchen Kfz erst einmal ein roter Aufkleber angebracht als deutliche Aufforderung, es zu entfernen. Im Nachort stand ein solches mit abgelaufenem TÜV ein halbes Jahr auf einem Parkstreifen, ehe es entfernt worden ist. Wenn man bedenkt, dass sich der Eigentümer sechs Monate lang um sein Kfz nicht gekümmert hat, liegt schon der Verdacht nahe, dass er sich innerlich davon verabschiedet hatte.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Es kann doch nicht sein, daß jemand ernsthaft glaubt, ein identifizierbares Fahrzeug (Fahrgestellnummer) würde auf einem öffentliche Parkplatz in einer Stadt entsorgt werden sollen!

was soll daran denn deiner meinung nach nicht glaubhaft sein?

gibt genug leute, die ihren alten hobel einfach irgendwo hinstellen und auf den faktor zeit & rost hoffen, der das auto dann entsorgt...

Zitat:

und versuchen, den StaAnw direkt zu kontaktieren

das kann er getrost sein lassen...

der zuständige staatsanwalt wird sich da zum einen nicht in die karten gucken lassen und zum anderen wird der auch garnicht wissen um was es geht, da der täglich mehrere dutzend solcher fälle abzuarbeiten hat...und glaubst du ernsthaft, der würde deinem kumpel auch nur ansatzweise glauben? was meinste wieoft der die ausrede hört, dass das doch alles garnicht so war blablabla....

im übrigen sollte man deswegen auch unbedingt beim autoverkauf die identität eines käufers prüfen, sonst kann es sein, das der die kiste kauft, ausschlachtet und irgendwo abstellt...und man dann für die entsorgung aufkommen muss, wenn man nicht nachweisen kann das man die karre verkauft hat...

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

im übrigen sollte man deswegen auch unbedingt beim autoverkauf die identität eines käufers prüfen, sonst kann es sein, das der die kiste kauft, ausschlachtet und irgendwo abstellt...und man dann für die entsorgung aufkommen muss, wenn man nicht nachweisen kann das man die karre verkauft hat...

Alles schon passiert......

Möglicher Weise war der Kumpel ja bereits mit der Schlachtung beschäftigt und als ein Ordnungshüter den Wagen auf öffentl. Parkraum vorgefunden hat, war der Wagen bereits teilgeschlachtet, also ohne Räder, Türen, Scheiben usw.

In dem Fall könnte es sein, daß der Wagen dann direkt abgeschleppt wird, auch aufgrund einer erhöhten Unfallgefahr (spielende Kinder usw.)

Unter diesen Gesichtspunkten wäre der Tatvorwurf auch gerechtfertigt, schließlich kann niemand darauf hoffen, daß irgendwer den 'Krempel' irgendwann noch einmal abholen wird.

Ohne genauere Informationen ist die Bedienung der Glaskugel leider etwas erschwert.

Mein Rat: Zum 'Interviewtermin' (aka Verhör) unbedingt mit einem Anwalt.

Moin

Das Ordnungsamt wird auch geprüft haben ob der Wagen abgemeldet wurde, denn sonst kanns böse ausgehen, wenn ich zb, 6 Monate nach Australien fahre, den Wagen abstelle und jemand klaut die Nummernschilder.

Schrott, Müll, ist es ja nicht nur weil die Schilder fehlen und ein Risiko für die Umwelt ist das Auto immer , egal ob mit oder ohne Nummernschilder.

Wenn er abgemeldet wurde und unangemessen lange herumsteht kann man von Entsorgung ausgehen, dazu brauchst dann aber keinen teuren Abschlepper sondern einen Schrotthändler der es gast gratis macht, also den günstigsten gangbaren Weg wählen, den ein sachverständiger Dritter auch gewählt hätte.

So zahlt der der die Musik(Abschlepper) bestellt hat, also das Amt.

Nachzuweisen das man illegal entsorgen wollte wird schwer, auf eine Anschuldigung würde ich so antworten:"Der mir gemachte Vorwurf trifft nicht zu!

Dann haben die es zu beweisen.

Niemals mehr Angaben machen als nötig, kein Futter bieten.

Man hofft im Prinzip das das du weich wirst, alles zugibst und alles zahlst.

Ich sag mal so:

Man hat dein Eigentum berührt, sich die Sachherrschaft angeeignet, wenn ich das gewesen wäre könntest du mich auf Schadenersatz verklagen.

Bei drohender Gefahr, zb. Ölleckagen, Gullydeckel überstellt, Hydrant blockiert, ist das was anderes.

Ich würd auch erstmal warten was kommt.

Anwälte arbeiten immer, auch OHNE Rechtsschutz, ein weit verbreiteter Irrtum!!

Rechtschutz zahlt eh nur wenn "von vornherein eine Aussicht auf Erfolg besteht".

Ist also dummes Gewäsch von den Versicherungsagenten.

Gruss Willy

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi

So zahlt der der die Musik(Abschlepper) bestellt hat, also das Amt.

schlichtweg falsch!

das amt muss nicht tagelang irgendwelche schrottplätze anrufen um die karre zu entsorgen...die müssen nur ihren vertrags-abschlepper (der in regelmäßigen abstnden neu ausgeschrieben wird) rufen der den hobel entsorgt...

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