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Dringend!! RS6 Felgeneintragung auf A6?

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 8. Januar 2003 um 19:32

Ich fahre einen Audi A6 Avant 2,5 TDI, Bj 2000. Ich habe bei Ebay RS6 9 Speichen Felgen 8,5 x 18 ET 30 ersteigert Der Verkäufer sagte, dass diese problemlos bei mir passen. Jetzt scheint es einige Probleme zu geben, da mir der Vertragshändler sagte, die Felge sei von Audi für dieses Auto nicht freigegeben.

Hat jemand von Euch diese Felge auf einem A6 montiert?

mfg

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23 Antworten

Re: Dringend!! RS6 Felgeneintragung auf A6?

 

Zitat:

Original geschrieben von A6freak

Ich fahre einen Audi A6 Avant 2,5 TDI, Bj 2000. Ich habe bei Ebay RS6 9 Speichen Felgen 8,5 x 18 ET 30 ersteigert Der Verkäufer sagte, dass diese problemlos bei mir passen. Jetzt scheint es einige Probleme zu geben, da mir der Vertragshändler sagte, die Felge sei von Audi für dieses Auto nicht freigegeben.

Hat jemand von Euch diese Felge auf einem A6 montiert?

mfg

Hallo

Passen tun die sicher, da hat der Verkäufer nicht gelogen.

Aber ein anderer Audi mit diesen Felgen hilft nicht viel, da wird eine Freigabe von Audi benötigt.

Funk doch mal direkt das Werk an.

Oder rede mal mit einem Ing von Tüv/Dekra/GTÜ...

Gruss Mickie

Eintragung

 

Hallo A6freak , dein Händler hat mit verlaub keine Ahnung ! Fahr zum TÜV und lass sie Eintragen !!! Gutachten und Freigabe brauchst Du nicht , weil es eine Orginal Audifelge ist ,wichtig beim TÜV ist Freigänigkeit im Radhaus und der Abrollumfang des Rades . Es wird das Größte Rad das bei Dir im FZschein steht für die Berechnung genommen , der Abrollunfang ( gibts ne Liste ) des neuen Rades darf max. + 2 % betragen . Ist das das der Fall bekommst Du Deine Räder ohne weiteres Eingetragen. Wenn nicht meld Dich nochmal kann Dir vieleicht weiter helfen mit nem Tip. Gruss

Re: Eintragung

 

Zitat:

Original geschrieben von papajo

Hallo A6freak , dein Händler hat mit verlaub keine Ahnung

Der Händler hat aber Recht, da der RS 6 kein Audi ist sondern von der Quattro GmbH gebaut wurde.

Da kann er auch keine Freigabe geben.

Wenn es ein Tüv Prüfer auf seine Kappe nimmt, ist es aber was anderes.

Mickie

Es fahren aber zig A6 mit den Felgen von "Audi" rum.

Da die quattro GmbH eine Tochter der Audi AG ist, sollte eine Freigabe aber zu bekommen sein.

Wäre der Wagen ein quattro RS6, dann hätten die Audi Zeichen auf dem Wagen nichts verloren.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Fabius

Es fahren aber zig A6 mit den Felgen von "Audi" rum.

Da die quattro GmbH eine Tochter der Audi AG ist, sollte eine Freigabe aber zu bekommen sein.

Wäre der Wagen ein quattro RS6, dann hätten die Audi Zeichen auf dem Wagen nichts verloren.

Gruss

Hallo

Ich weiss das auch von Leuten die einen alten S 6 Plus fahren, dem ersten Objekt der Quattro GmbH, das die keine Teile vom normalen A 6 verbauen dürfen, mangels Freigabe.

Eintragung wenn überhaupt nur per teurer Einzelabnahme nach § 21

Und herumfahren sehen kann man vieles, aber in wieviele Papiere hast Du selbst reingeschaut, wo die RS Sachen am A 4/A 6 eingetragen waren.

Ich bin halt dafür Leuten nur legale Tipps zu geben, oder aber auf die Illegalität hinzuweisen.

Gruss Mickie

Ich denke, dass man einem Verkäufer von Audi schon vertrauen kann. Wenn der das regeln kann und die Eintragung durch den TÜV besorgt, kann doch nichts falsches dran sein. Denke, dass der Tip ein legaler war.

Abgesehen davon hast Du Recht. In die Papiere hab ich noch nicht reingeschaut.

Kann man aber mal anfragen.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Fabius

Ich denke, dass man einem Verkäufer von Audi schon vertrauen kann.

Hallo

Ich habe auch schon Audi Verkäufer kennengelernt, und da war keiner dabei dem man vertrauen konnte.

Die versprechen viel, hauptsache die Unterschrift kommt unter den kaufvertrag.

Die haben auch voll die Ahnung, wenn man mal den test in der Auto Blöd 01/2003 lesen tut.

Keine Ahnung, aber davon jede Menge

Mickie

@A6freak

Klingt ja hier alles nach gefährlichem Halbwissen :-O

Ich fahre auf meinem 99er A6 Avant 2,5 TDI

auch Räder der quattro GmbH:

8 J x 18 H2 ET 43 LK 5/112

Es lebe das neue EU-Recht !

Die Felgen/Räder brauchte ich NICHT !! eintragen lassen.

Ich bin nur verpflichtet, eine EG-TYPGENEHMIGUNG im Wagen mitzuführen.

In der Typgenehmigung sind alle zulässigen Felgen/Reifen/Motor/Fahrzeugkombinationen aufgelistet (siehe Datei im Anhang).

Es muss dann nur noch auf der Genehmigung der ORDNUNGGEMÄßE AN-/ EINBAU durch eine Vertragswerkstatt bestätigt werden.

Also frag doch erst mal beim KBA nach ob es für Deine Felgen auch eine Typgenehmigung gibt.

Ach ja, und sag doch dann mal, was sich ergeben hat.

Zitat:

Original geschrieben von Kombi@wtal

@Es lebe das neue EU-Recht !

Die Felgen/Räder brauchte ich NICHT !! eintragen lassen.

Ich bin nur verpflichtet, eine EG-TYPGENEHMIGUNG im Wagen mitzuführen.

In der Typgenehmigung sind alle zulässigen Felgen/Reifen/Motor/Fahrzeugkombinationen aufgelistet (siehe Datei im Anhang).

Es muss dann nur noch auf der Genehmigung der ORDNUNGGEMÄßE AN-/ EINBAU durch eine Vertragswerkstatt bestätigt werden.

Das gilt so aber nur, wenn die Reifengrösse schon in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, les die Papiere mal richtig durch.

Und eine Vertragswerkstatt wird nur das bescheinigen, was lt. Hersteller auch zulässig ist.

Ist also nichts mit Halbwissen...

Ich habe meine Info aus erster Hand von einem Dekra Ing. der sich täglich damit beschäftigt.

Mickie

In meinen Papieren hab ich nur 195er und 205er eingetragen (halt die AUDI-Standardbereifung).

Und laut Typgenehmigung brauch ich die 18''-Quattro-Felgen erst beim nächsten Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle ändern lassen.

Also im Normalfall erst dann, wenn ich den Wagen verkaufe !

Und das habe ICH mir vom TÜV bestätigen lassen !!!

___________________________________

*** Es lebe die Meinungsvielfalt ***

Zitat:

Original geschrieben von Kombi@wtal

Also im Normalfall erst dann, wenn ich den Wagen verkaufe !

Und das habe ICH mir vom TÜV bestätigen lassen !!!

Hallo

Also doch wieder der Tüv im Spiel, wenn der es abgenommen hat und bescheinigt ist das nichts anderes als eine Eintragung, auch wenn es nicht gleich in den Brief muss.

Schau mal in die Papiere, da steht bestimmt was von § 19/x

Mickie

Noch einmal in Kl*****rift:

Die GENEHMIGUNG habe ich vom KBA.

Dann bin ich beim TÜV vorbeigefahren und habe dort nur den zuständigen Sachverständigen gefragt, ob von Seiten TÜV Maßnahmen (z. B. Begutachtung etc.) notwendig sind.

Antwort: Nein. Und da der TÜV bis hierher nichts begutachten oder bescheinigen musste, hats auch noch nichts gekostet.

Und das Eintragen bezieht sich (siehe Anhang) auf die Kraftfahrzeugzulassungsstelle.

DORT muss ich z. B. beim nächsten Ummelden die Felgen im Brief/Schein nachtragen lassen.

Der Vorgang unterscheidet sich also wohl sehr wohl z. B. von der Montage von Spurverbreiterungen oder Chiptuning.

Hier ist eine Begutachtung beim TÜV notwendig.

Und hier erstellt der TÜV eine kostenpflichtige Bescheinigung, die wiederum allerdings erst z. B. beim nächsten Ummelden in der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Huch, findet hier eine Zensur statt ????

Das oben sollte K-L-A-R-S-C-H-R-I-F-T heißen.

Und hat eigentlich nichts mit einem gewissen Körperteil zu tun :-))

Also mein Audi Händler hat mir versichert, dass man bei denen ohne Probleme die Felgen dranbauen lassen kann. Alternativ schlug man vor, die Felgen dranbauen zu lassen, diese eintragen zu lassen und wenn es nicht klappen sollte, dann würde das Autohaus den Tüv Versuch zahlen und die Felgen zurücknehmen. Zahlung erst nach Überprüfung des Eintrags in den Papieren.

Also die müssen sich schon sehr sehr sicher sein, dass die sowas anbieten.

Gruss

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