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Dringend! Unfall - 100%ig Schuld - Anzeige!!

Themenstarteram 23. September 2005 um 16:05

Hi,

also Situation ist folgende. Am Montag hatte ich mit meinem Auto einen Unfall. Nach der Polizeilichen Anhörung trage ich die volle Schuld. Zudem gibts eine Anzige wegen fahrlässiger Körperverletzung *bin aus allen Wolken gefallen!!!*

Unfallgegner ist ein Zweiradfahrer. Wir standen beide in einer Schlange, wollten die nach rechtsabbiegenden Autos überholen. er war 3 Autos hintermir hat hat beschleunigt. Ich bin ausgescherrt und -> Unfall

Mir wird fehlende Umsicht vorgeworfen, und laut Polizei ist der Schaden an meinem Auto zu weit Richtung Front, das der Motorradfahrer eine Teilschuld bekommen könnte.

Bin 20 Jahre alt und manche im Moment noch eine Ausbildung. Habe mir bisher auch nichts zu Schulden kommen lassen. Meine Mutter hat eine Rechtsschutzversicherung, ich selbst jedoch nicht!

Kann ich diese, da ich noch in der Ausbildung bin in Anspruch nehmen?

Danke für alle hilfreichen Antworten!!!

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14 Antworten

sofern deine mum ein familienrechtsschutz hast bist du mitversichert.

Am einfachsten wäre es, wenn deine Mutter mal die Versicherung anruft und dort den Schaden meldet. Dort kann sie sich auch gleich "Deckung" holen und dich damit zum Anwalt schicken.

Mein Beileid, schnell passiert´s...

Normalerweise muss ja der Motorradfahrer Strafantrag stelen damit du angezeig werden kansnt!!

Red doch mit dem Typen das er das nicht machen sollte!

Er bekommt trotzdem sein Schmerzensgeld!

Themenstarteram 23. September 2005 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von Bad Al

Normalerweise muss ja der Motorradfahrer Strafantrag stelen damit du angezeig werden kansnt!!

Red doch mit dem Typen das er das nicht machen sollte!

Er bekommt trotzdem sein Schmerzensgeld!

Das ganze kommt also von ihm aus?

Wow! Bin jetzt etwas überrascht. Und ich hab ihm noch großartig geholfen.. na klasse

Normalerweise fällt eine Körperverletztung unter öffentliches Intresse und da wirst du vom Staatsanwalt oder so angezeigt!

Aber er kann sagen das er das nciht will!! Zumindest mein ich das so zu Wissen!! ;) Da kommen noch ander die da mehr in dieser Richtung wissen!

Ich hatte auch vor kurzen einen Unfall und da musste ich zur Polizei und da wurde mir gesagt das ich 3 Möglichkeiten habe!

Strafantrag stellen, Strafantrag nicht stellen, und den Strafantrag irgendwie "aufzuheben", d.h. ich kann innerhalb 3 Monaten den Strafantrag nicht stellen!

Frag ihn doch einfach mal deinen Unfallgegner!!

Vielleciht aht er nciht gewusst das er auch ohne Schmerzensgeld bekommt! Mir wurde auch zuerst geraten ich muss das tun um Schmerzensgeld zu bekommen!! Naja mein Rechtsanwalt hat mir das dann erklährt!

Hi,

völlig richtig dahingehend, dass bei vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung grundsätzlich nur bei Antrag (Strafantrag) rechtliche Schritte eingeleitet werden - Ausnahme: Es liegt im öffentlichen Intresse, dass dies von Amts wegen verfolgt werden sollte.

Dies steht so im StGB- §§223-230 mal durchlesen --> insbesondere §230.

Rechtliche Beratung gibt in MT nicht - daher kann dir hier keiner weiterhelfen.

Nichtsdestotrotz waren die Ratschläge von BadAl gut dahingehend, zu kommunizieren.

Im Übrigen: Dass du dem Motorradfahrer hilfst ist Verkehrsteilnehmerpflicht - also nix besonderes, welches "belohnt" werden müsste indem man z.B. auf ne Anzeige verzichtet - dort also evtl. nochmal die eigenen Ansichten überprüfen.

Grüße und alles Gute dafür - zur Deckung in der RS hat Astra eigentlich auch schon alles gesagt - ein einfacher Anruf bei der Versicherung genügt auch.

Grüße

Schreddi

Dass die Polizei bei Körperverletzung grundsätzlich den Unfall erstmal so aufnimmt, als wenn Anzeige bereits erstattet wäre ist völlig normal. Das erfolgt einfach aus Gründen der Beweissicherung. Wenn man grundsätzlich erstmal warten würde, bis Anzeige erstattet würde, wären die meisten Zeugenaussagen und Beweise nur noch mit großem Aufwand zu ermitteln. Daher die grundsätzlich vorsorgliche Ermittlung.

Sollte dann keine Anzeige erfolgen, verschwindet die Akte irgendwo im Archiv.

Themenstarteram 24. September 2005 um 11:38

... mir wurde gesagt, das dies jetzt dem Staatsanwalt überreicht wird und dieser dann prüft ob das Verfahren eingestellt wird, oder ob es vor Gericht kommt.

Werde meinen Unfallgegner kontaktieren.. dankeschön!

Die Sache geht sofort am Montag morgen zum Anwalt!

Schwierige Situation.

Vermutlich haben beide Fehler gemacht und sind nicht verkehrsgerecht gefahren.

Durchgezogene Linie?

Überholverbot o.ä.?

Hast Du noch den FS auf Probe?

Wenn ja, dann ggf. den Ball flach halten.

RS der Mutter nutzen, soweit mitversichert (in der Regel ja sofern Familien-RS).

Das du eine fahrlässige Körperverletzung begangen hast ist klar. Wie schon gesagt wurde, wird diese auf Antrag verfolgt. Den Antrag muss der Motorradfahrer stellen.

In den meisten Fällen wird die fahrlässige KV von der Staatsanwaltschaft jedoch eingestellt.

Jetzt heißt es abwarten...

Gruß, Tobi

Themenstarteram 25. September 2005 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Schwierige Situation.

Vermutlich haben beide Fehler gemacht und sind nicht verkehrsgerecht gefahren.

Durchgezogene Linie?

Überholverbot o.ä.?

Hast Du noch den FS auf Probe?

Wenn ja, dann ggf. den Ball flach halten.

RS der Mutter nutzen, soweit mitversichert (in der Regel ja sofern Familien-RS).

Weder noch, der Spurwechsel war an dieser Stelle erlaubt.

Probezeit besteht nicht mehr, hab morgen früh einen Termin beim Anwalt.

Zitat:

... mir wurde gesagt, das dies jetzt dem Staatsanwalt überreicht wird und dieser dann prüft ob das Verfahren eingestellt wird, oder ob es vor Gericht kommt.

Das ist gängige Praxis, hatte auch vor 2 1/2 Jahren Unfall. Hab Auto das mit 4 Personen besetzt war von der Seite weggeschoben, also auch 100 %ig Schuld. Auf einmal hatten die alle "Kopfweh" (aller klar *lach*). Polizei hat auch gesagt sie schreiben jetzt Anzeige wegen fahrlässiger (oder so) Körperverletzung ...........

Das Resultat war dass Verfahren vom Staatsanwalt nach ca. 3 Monaten eingestellt wurde (wo kein reales Kopfweh da kein Verfahren *gg*), und ich wegen Vorfahrtsverletzung ein Bussgeld in Höhe von 80 Euro bezahlen habe dürfen und 3 Punkte in Flensburg bekam.

Also mach dir keinen Stress, alleine der Staatsanwalt entscheidet.............meist wird Verfahren eingestellt!!

MFG

Themenstarteram 3. Oktober 2005 um 15:46

Mein Unfallgegner erstatt keine Anzeige gegen mich. Kommt es dann zu einem Verfahren?

Kommst sonst noch irgnedwas auf mich zu? Evtl. punkte in Flensburg?

am 4. Oktober 2005 um 9:22

Zitat:

Wir standen beide in einer Schlange, wollten die nach rechtsabbiegenden Autos überholen. er war 3 Autos hintermir hat hat beschleunigt.

Leider ist auch die Polizei oft erschreckend dämlich! Ich kenne mehrere Fälle in denen sie die Schuldfrage völlig falsch beurteilt haben. (Übrigens auch bei Ermittlungen für Straftaten, aber lassen wir das,...)

Faht ist hier dass der Motaradfahrer eigentlich keine Schlange von Autos überholen darf. Wenn überhaupt dann sollte das erste Fahrzeug der Schlnge hierzu ansetzen. Insofern einer der typischen Motoradunfälle,...

Eine Teilschuld würde er auf jeden Fall kriegen.

Sobal die Polizei einen Verletzten findet wird vorsichtshalber Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. ging einem freund von mir auch so, wo dies im Namen der eigenen freundin geschah- und die nichtmal was davon wusste.

Wurde dann natürlich nichtmehr weiter verfolgt, genauso wird es auch bei Dir ausgehen, also ganz ruhig.

Strafe und Punkte kann es geben, je nachdem welches Fehlverhalten Dir zur Last gelegt wird.

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