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dringende frage Rollerverkauf

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 17:19

Hallo

 

Also ich habe meinen Roller bei ebay versteigert. Habe reingeschrieben das der Käufer keine Garantie und kein Rückgaberecht hat!

Also aufjeden Fall wurde der Roller heute gegen 15 Uhr abgeholt und es war alles in Ordung bin selber vorher noch mal gefahren und mir ist nichts ungewönliches aufgefallen.

Abends ca. 19 uhr bekomme ich einen Anruf das der Roller einen Gabelschaden vorne hätte und ich sollte doch mal sagen was wir da jetzt machen da er den roller so nicht mehr haben möchte!!!

Ich weiss jetzt natürlich auch nicht ob der schaden evtel. in den 4 stunden passiert ist!

habe gesagt ich melde mich morgen und sage was wir da machen!

 

wer kann mir da weiterhelfen????

 

Danke

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20 Antworten

Je nachdem ob du nett bist oder Hardliner, beteiligst dich mit 50% an den Reparaturkosten bzw. nimmst den Roller zurück oder sagst dem Käufer halt "gekauft wie gesehen", er hätte ja vorher ne Probefahrt machen können.

am 9. Juli 2008 um 17:26

War die Gabel zum Verkauf in Ordnung?  Hat sich der Käufer den Roller bei der Übergabe angesehen? Hat der Käufer eine Probefahrt gemacht?

Wenn mindestens zweimal JA zutrifft, mach dir keine Sorgen. Verkauft wie gesehen und probegefahren. Er kann sich mit dem Ding ja hingelegt haben und will ihn dir wieder unterschieben. Ich würde nichts weiter machen. Sag ihm noch einmal: bei der Übergabe war der Roller in Ordnung, davon hat er sich überzeugt, alles andere ist nun sein Problem.

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Je nachdem ob du nett bist oder Hardliner, beteiligst dich mit 50% an den Reparaturkosten bzw. nimmst den Roller zurück oder sagst dem Käufer halt "gekauft wie gesehen", er hätte ja vorher ne Probefahrt machen können.

Habe ich ja auch gesagt wenn das direkt auffält dann fahr ich doch nicht noch 40 km bis nach hause sondern komm sofort zurück! oder?

am 9. Juli 2008 um 17:28

eben! 

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 17:29

er hat sich den roller angeguckt und war mit allem zufrieden ist los gefahren ich habe extra noch was gewartet! aber wenn es schon gewwesen wäre wie er sagte dann fahr ich doch nicht 40 km bis nachhause und melde mich 4 stunden später!

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 17:42

so schaut euch nochmal bitte den ebay text an und sagt mir ob ich wirklich recht habe

 

Ich habe mir letztes Jahr im Oktober einen Keeway Focus mit 49ccm gebraucht von einem Händler gekauft.

Der Roller hatte wo ich ihn gekauft habe 2400 km runter.

Ich selber bin seit dem nur 200km gefahren.

Aus diesem Grund möchte ich den Roller auch abgeben an jemanden der ihn öfter fährt da ich aus beruflichen Gründen kaum noch dazu komme.

Der Roller stand bei mir die ganze Zeit in der Garage.

 

In den 200 gefahrenen Km war ich sehr zufrieden.

 

Einen kleinen schaden hat er leider an der Verkleidung am Tankstutzen(siehe Bild). Dieses Teil gibt es aber schon für wenige Euros im Internet zu kaufen.

Der Roller hat normales Fahrlicht, Fernlicht, Blinker, Hauptständer, Seitenständer, Elektrostarter, Alarmanlage, und ein abnehmbares Topcase (je nach Geschmack)

außerdem lässt sich über den Schlüssel per Knopfdruck der Motor starten und die Alarmanlage ein und aus schalten.

Im Helmfach unter der Sitzbank lässt sich ohne Probleme ein Integralhelm verstauen.

Wichtig zu sagen ist evtel. noch das es für den Roller nur noch einen Schlüssel gibt, dass war allerdings schon so wo ich ihn gekauft habe.

Der Roller ist bei gewonnener Auktion bis zum 12.07.2008 bei mit Zuhause (Plz.:47259) vom Käufer abzuholen. Das Geld ist bei der Abholung in bar zu bezahlen.

Ich versichere das ich alle Angaben mit bestem Gewissen gemacht habe. Da ich privat verkaufe kann ich keine Garantie auf das Fahrzeug geben. Ein Umtausch oder eine Rücknahme des Fahrzeuges ist ausgeschlossen.

Das jetzige Versicherungskennzeichen des Fahrzeuges kann nicht mit übernommen werden!!!!!!!!!

 

Bei weiteren fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

 

Viel Spass beim bieten!!!!!!!!!!

 

 

So der Käufer hat den Roller ersteigert und der rest ist ja oben beschrieben!!!!!!

am 9. Juli 2008 um 18:30

Du hast die Ausschlissklausel in Deinem Text. Das reicht.

Er hat gekauft "wie gesehen". Und ist auch noch selber damit losgefahren. Die defekte Gabel ist kein Schaden der vorher ersichtlich war und kann somit auch erst später eingetreten sein. Ob es nun verschleiss war oder er ist die Bordsteine damit rauf gefahren oder er hat wheelies damit gemacht :)

Egal, dieser defekt trat erst nach Verkauf auf. Du bist raus aus der Sache.

Das einzige was Dir passieren wird ist das Du Dir eine Negative Bewertung einfangen wirst, die kannst Du aber locker kommentieren mit der Warheit ( keine Beleidigung oder sonstige Böse Worte ).

Du als Verkäufer kannst ja nur noch Positiv bewerten. Aber Deine kleine Rachebewertung kannst Du ja dann im Bewertungstext verstecken.

Auch wenn er Dir mit Anwalt drohen sollte kannst Du der Sache locker entgegensehen.

am 9. Juli 2008 um 19:46

Wie schon geschrieben musst du nichts zurücknehmen oder ähnliches. Das Deutsche Garantie und Gewährleistungsrecht, verpflichtet dich als Privatmann nur auf den Ausschluß von Garantien und Gewährleistungen hinzuweisen. Sobald du das tust, übernimmt der Käufer die Ware wie gesehen und du bist als Verkäufer nicht mehr haftbar zu machen. Eine Ebay Auktion gilt vor Gericht, als gültiger Kaufvertrag der mit der Ersteigerung der Ware geschlossen wird. Ganz wichtig ist, daß du dich mit dem Käufer auf nichts einlässt, er kann dich für nichts haftbar machen. Der einzigste Fall in dem du zu belangen wärst, wäre die "arglistige Täuschung". Von arglistiger Täuschung wird gesprochen wenn der Roller z.b. einen schweren Unfall hinter sich hat und du verkaufst ihn als Unfallfrei!!! Aber ich denke nicht das sowas auf deinen Roller zutrifft.

wenn sich hier mal einige nicht irren. Gekauft wie gesehen, keine Garantie, keine Gewährleistung und man ist aus dem Schneider. Von wegen. Bei arglistiger Täuschung oder bei falscher Artikelbeschreibung kann man noch soviel ausschließen wie man will und haftet trotzdem. Wenn der Typ ´ne Rechtschutz hat,die Sache vor Gericht kommt und ein Gutachter das ungefähre Alter des Schadens schätzt,kann es für den TE ziemlich teuer werden. Und bei einer Reklamation direkt nach 4 Stunden

sehe ich nicht gerade schlecht die Chancen des Käufers.

Ich bin nicht nur einmal bei ebay auf die Nase gefallen als Käufer aber auch als Verkäufer. Recht haben und Recht bekommen....

Du kannst natürlich nie wieder was vom Käufer hören.aber genauso gut in 2 Wochen ein Anwaltschreiben im Briefkasten haben. Wenn du ´ne RS-Versicherung hast,würde ich es drauf ankommen lassen. Wenn nicht,würde ich es mir genau überlegen,da die Prozesskosten ein vielfaches des Roller-Wertes betragen können.

 

am 9. Juli 2008 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

wenn sich hier mal einige nicht irren. Gekauft wie gesehen, keine Garantie, keine Gewährleistung und man ist aus dem Schneider. Von wegen. Bei arglistiger Täuschung oder bei falscher Artikelbeschreibung kann man noch soviel ausschließen wie man will und haftet trotzdem. Wenn der Typ ´ne Rechtschutz hat,die Sache vor Gericht kommt und ein Gutachter das ungefähre Alter des Schadens schätzt,kann es für den TE ziemlich teuer werden. Und bei einer Reklamation direkt nach 4 Stunden

sehe ich nicht gerade schlecht die Chancen des Käufers.

Ich bin nicht nur einmal bei ebay auf die Nase gefallen als Käufer aber auch als Verkäufer. Recht haben und Recht bekommen....

Du kannst natürlich nie wieder was vom Käufer hören.aber genauso gut in 2 Wochen ein Anwaltschreiben im Briefkasten haben. Wenn du ´ne RS-Versicherung hast,würde ich es drauf ankommen lassen. Wenn nicht,würde ich es mir genau überlegen,da die Prozesskosten ein vielfaches des Roller-Wertes betragen können.

Doch so einfach ist das im Rechtsstaat Deutschland!!! Wenn du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließt bist du raus. Der private Verkäufer ist nicht wie der Händler zu einer Gewährleistung verpflichtet und muß auch nicht den Roller auf Herz und Nieren prüfen und somit sicherstellen das er einwandfrei ist. Du kaufst das Fahrzeug wie gesehen. Nach deutscher Rechtssprechung wird es so gesehen das bei der Besichtigung und ggf. Probefahrt der Käufer die Gelegenheit hat sich von dem Zustand und der Beschaffenheit des Artikels zu überzeugen. Sobald er den Kaufvertrag eingeht, was hier über Ebay geschehen ist, kauft er jedes Risiko eines Schadens oder Mängels mit! Der Käufer hatte ja Gelegenheit vor Ablauf der Auktion sich den Roller anzuschauen und sich ein Bild zu machen. Wenn er das nicht tut, ist es sein Problem.

Sonst könnte ja jeder der sich einen Gebrauchtroller von Privat kauft den Verkäufer für jeden Schaden belangen, der nach kurzer Zeit eintritt.

Zitat:

Original geschrieben von Nexus500

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

wenn sich hier mal einige nicht irren. Gekauft wie gesehen, keine Garantie, keine Gewährleistung und man ist aus dem Schneider. Von wegen. Bei arglistiger Täuschung oder bei falscher Artikelbeschreibung kann man noch soviel ausschließen wie man will und haftet trotzdem. Wenn der Typ ´ne Rechtschutz hat,die Sache vor Gericht kommt und ein Gutachter das ungefähre Alter des Schadens schätzt,kann es für den TE ziemlich teuer werden. Und bei einer Reklamation direkt nach 4 Stunden

sehe ich nicht gerade schlecht die Chancen des Käufers.

Ich bin nicht nur einmal bei ebay auf die Nase gefallen als Käufer aber auch als Verkäufer. Recht haben und Recht bekommen....

Du kannst natürlich nie wieder was vom Käufer hören.aber genauso gut in 2 Wochen ein Anwaltschreiben im Briefkasten haben. Wenn du ´ne RS-Versicherung hast,würde ich es drauf ankommen lassen. Wenn nicht,würde ich es mir genau überlegen,da die Prozesskosten ein vielfaches des Roller-Wertes betragen können.

Doch so einfach ist das im Rechtsstaat Deutschland!!! Wenn du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließt bist du raus. Der private Verkäufer ist nicht wie der Händler zu einer Gewährleistung verpflichtet und muß auch nicht den Roller auf Herz und Nieren prüfen und somit sicherstellen das er einwandfrei ist. Du kaufst das Fahrzeug wie gesehen. Nach deutscher Rechtssprechung wird es so gesehen das bei der Besichtigung und ggf. Probefahrt der Käufer die Gelegenheit hat sich von dem Zustand und der Beschaffenheit des Artikels zu überzeugen. Sobald er den Kaufvertrag eingeht, was hier über Ebay geschehen ist, kauft er jedes Risiko eines Schadens oder Mängels mit! Der Käufer hatte ja Gelegenheit vor Ablauf der Auktion sich den Roller anzuschauen und sich ein Bild zu machen. Wenn er das nicht tut, ist es sein Problem.

 

Sonst könnte ja jeder der sich einen Gebrauchtroller von Privat kauft den Verkäufer für jeden Schaden belangen, der nach kurzer Zeit eintritt.

Naja, wenn du meinst.Ich bin schon seit 7 Jahre bei ebay und habe ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich klinke mich hier aus,da es wohl keinen Sinn macht hier weiter zu diskutieren. Alles Schönreden und Beruhigen ist für den Moment ganz gut.Nur wenn dann das böse Erwachen kommt,hält keiner hier für den TE den Kopf hin.Dem TE würde ich mal empfehlen,die Sache auch in einem Jura-Forum vorzutragen.

 

am 10. Juli 2008 um 5:49

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

 

Naja, wenn du meinst.Ich bin schon seit 7 Jahre bei ebay und habe ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich klinke mich hier aus,da es wohl keinen Sinn macht hier weiter zu diskutieren. Alles Schönreden und Beruhigen ist für den Moment ganz gut.Nur wenn dann das böse Erwachen kommt,hält keiner hier für den TE den Kopf hin.Dem TE würde ich mal empfehlen,die Sache auch in einem Jura-Forum vorzutragen.

Ich habe auch schon ein paar Jahre Ebay hinter mir, aber darum geht es nicht. Es gibt in der Ebay Welt mit Sicherheit sehr besonders gelagerte Fälle, jedoch ist diese Sache klar gelagert und da gibt es keinen Spielraum für Auslegungen des Sachverhalts. Die Käufer bei Ebay sind sehr schnell mit Anwalt oder Klagen am Drohen, wenn etwas Ihnen nicht gefällt. Jedoch kann sich keiner von Uns über die deutsche Rechtssprechung stellen. Und wenn es zu einer Klage kommt wird es direkt abgeschmettert. Da gibt es genügend Gerichtsurteile die das besagen.

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