DSG - Getriebeschaden, oder doch was anderes?
Hallo zusammen,
Ich habe gehofft von Leuten die diese Erfahrung bereits gemacht haben oder schon mal was damit zu tun hatten Hilfe zu bekommen.
So es geht um folgendes Auto
Audi A4 B9 Limousine 1.4 TFSI
BJ 2016
7-Gang S-Tronic Getriebe.
Ich habe das Auto diesen Samstag vom Händler abgeholt.
Nun merk ich aber das , dass Auto beim anfahren immer etwas verzögert anfährt. ( als würde man beim Schalter die Kupplung unsauber kommen lassen bzw zu schnell.)
Dazu ist mir beim ausrollen des Autos Vorallem zwischen den Gängen 1-3 aufgefallen das dass Auto immer ein Schlag gibt als würde man runter schalten und die Kupplung einfach raus hauen ohne Gefühl.
Beim manuellen zurück schalten ( um das Problem bisschen besser zu verstehen ) vom 3-2 Gang bei einer Drehzahl von 1.4K das das Auto verspätet runter schaltet und das Auto ein Schlag gibt samt Geräusch dazu zieht er nach vorne und danach ruckartig nach hinten.
Nach abstellen des Autos vorhin mein ich auch einen leichten Verbrannten Geruch war genommen zu haben ( unsicher weil Nase zu )
Das STROIC hatte bei 67k/km einen Service (Aktuelle Uhr 94k/km.
( im Kaufvertrag vom Händler steht : „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ich hab keine Schimmer wie ich das überlesen habe da er diese ja nur verkürzen kann auf ein Jahr und nicht komplett ausschließen kann. Wäre zur primären Fragen noch eine Sekundäre wie es rechtlich da aussieht.)
Vielen Dank für die Zeit zum lesen
Viele Grüße
Kris
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18 Antworten
Auf dem türkischen Bazar gekauft?
Wenn du Privatmann bist, kann der Händler die sog. Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ja gar nicht wirksam ausschließen.
Falls also tatsächlich ein Mangel vorliegt: zunächst den Verkäufer auffordern, den Mangel zu beseitigen und ihm hierfür eine angemessene Frist (14 Tage sollten ausreichen) setzen. Wenn er darauf nicht reagiert beziehungsweise es ablehnt, den Mangel zu beseitigen, kann man den Mangel anderweitig beseitigen lassen und die Kosten dafür vom Händler verlangen und notfalls Einklagen. Wichtig ist aber, dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, sonst bekommt man anderweitig entstandene Kosten nicht ersetzt.
Fehlerspeicher auslesen (lassen) und das hier mal anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=qCYJUZP9XEI
Sofern der Händler NICHT "im Auftrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"" ein privates KFZ von einem Dritten "nur" vermittelt und KEIN natürlicher/üblicher Verschleiß aufgrund der Laufleistung (z.B. bei Reifen, Bremsen, Kupplungsbelägen) vorliegt sondern ein technischer Defekt (z.B. Mechatronic) dann:
Ggf. Zweitmeinung einer Fachwerkstatt einholen, ggf. mit Reparaturkostenvoranschlag.
Dann zunächst sich an den Händler wenden:
Lesen, PDF herunterladen, ausfüllen und dem Händler zustellen (Einschreiben mit Rückschein).
Reagiert er nicht oder waren seine Ausbesserungsversuche erfolglos dann zur Fachwerkstatt gehen und Instandsetzen lassen.
Viel Erfolg
Grundsätzlich ist es so, dass ein Unternehmer/Händler gegenüber einem Verbraucher die Sachmängelhaftung nicht wirksam abbedingen kann, innerhalb der ersten 12 Monate besteht die Vermutung, dass die kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, da müsste der Händler das Gegenteil beweisen, wenn er nicht für den Sachmangel aufkommen will, was regelmäßig unmöglich ist. Außerdem sind Gewährleistungsausschlüsse auch gerne mal unwirksam (Gefahren für Leib und Leben können nicht ausgeschlossen werden).
Wie es bei dir im Einzelfall aussieht, kann ein Anwalt im Zweifel beurteilen, oder du nimmst dir Zeit und recherchierst im Internet, denn dazu gibt es viel Literatur. Wenn ein Händler auf eine nachweislich zugegangene Aufforderung zur Nacherfüllung ernsthaft und entgültig verweigert, befindet er sich in Verzug, so dass dann Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden mit geltend gemacht werden können.
Wenn du also Verbraucher bist, dann stehen die Chancen sehr gut, da würde ich mich beraten lassen und nicht auf mein Recht verzichten!
1. Service bei 67k km? Ohhh, das DSG ist schon empfindlich was sowas angeht. Vorgabe ist 60k km.. 7k km rüber ist nicht wenig. Wenn du Pech hast, ist die Mechatronik im Eimer.
Ich denke das hängt auch davon ab ob viel Kurzstrecke oder Langstrecke. Bei Langstrecke sehe ich da weniger ein Problem, da weniger Schaltvorgänge. Allerdings ist die Kulanz seitens Audi damit auf jeden Fall hin...
Zitat:
@spuerer schrieb am 18. Februar 2024 um 20:53:47 Uhr:
Ich denke das hängt auch davon ab ob viel Kurzstrecke oder Langstrecke. Bei Langstrecke sehe ich da weniger ein Problem, da weniger Schaltvorgänge. Allerdings ist die Kulanz seitens Audi damit auf jeden Fall hin...
Kulanz betrifft die freiwillige Garantie, zur Sachmängelhaftung siehe meine obige Ausführung.
Ich schrieb ja auch von Audi. Natürlich bleibt da die Sachmängelhaftung seitens des Händlers bestehen...
Zitat:
@amschulze schrieb am 18. Februar 2024 um 20:47:44 Uhr:
1. Service bei 67k km? Ohhh, das DSG ist schon empfindlich was sowas angeht. Vorgabe ist 60k km.. 7k km rüber ist nicht wenig. Wenn du Pech hast, ist die Mechatronik im Eimer.
Halte ich für eher unwahrscheinlich. 7k sind nicht gleich 70k. Was wird denn beim Service gemacht?
Dichtungen getauscht, drei Filter gewechselt und frisches Öl rein. Wieso sollte nach nur 7k Km Überziehung die Mechatronik hinüber sein?
Wahrscheinlicher wäre, das der Service überhaupt nicht gemacht wurde, das Scheckheft quasie nix wert. Oder die Km nicht stimmen.
Zitat:
@Kris0806 schrieb am 13. Februar 2024 um 23:07:45 Uhr:
( im Kaufvertrag vom Händler steht : „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ich hab keine Schimmer wie ich das überlesen habe da er diese ja nur verkürzen kann auf ein Jahr und nicht komplett ausschließen kann. Wäre zur primären Fragen noch eine Sekundäre wie es rechtlich da aussieht.)
Kannst ganz beruhigt sein. Ein Händler kann die Gewährleistung natürlich nicht ausschließen.
Es sei denn Du selbst hast den Wagen als Gewerbetreibender gekauft oder den Wagen in Kommision. Aber ich mein selbst das 'im Auftrag' ist mittlerweile so nicht mehr zulässig.
Zitat:
( im Kaufvertrag vom Händler steht : „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“
Kannst ganz beruhigt sein. Ein Händler kann die Gewährleistung natürlich nicht ausschließen.
Es sei denn Du selbst hast den Wagen als Gewerbetreibender gekauft oder den Wagen in Kommision. Aber ich mein selbst das 'im Auftrag' ist mittlerweile so nicht mehr zulässig.
Diese Formulierung wäre sowieso unwirksam, weil man die Gewährleistung nicht pauschal für alles ausschließen kann, zB nich für Schäden an Leib und Leben. Insofern immer gut beraten lassen.
Zitat:
@Coffeestop schrieb am 27. Februar 2024 um 16:28:43 Uhr:
Zitat:
@amschulze schrieb am 18. Februar 2024 um 20:47:44 Uhr:
1. Service bei 67k km? Ohhh, das DSG ist schon empfindlich was sowas angeht. Vorgabe ist 60k km.. 7k km rüber ist nicht wenig. Wenn du Pech hast, ist die Mechatronik im Eimer.
Halte ich für eher unwahrscheinlich. 7k sind nicht gleich 70k. Was wird denn beim Service gemacht?
Dichtungen getauscht, drei Filter gewechselt und frisches Öl rein. Wieso sollte nach nur 7k Km Überziehung die Mechatronik hinüber sein?
Wahrscheinlicher wäre, das der Service überhaupt nicht gemacht wurde, das Scheckheft quasie nix wert. Oder die Km nicht stimmen.
So, da sagen mir einige Werkstattmechaniker in meiner Gegend aber was anderes.. aber egal
Aha, und ich sage Dir das nach 'nur' 7k Km niemals solche Probleme auftreten dürften. VW hat da GARANTIERT eine Toleranzgrenze eingeplant. Ich kenne diese natürlich nicht. Aber solche Getriebeprobleme nach nur 7k Km, ich bitte Dich.
Autos fahren mit Ölschlamm Jahrelang rum und die Motoren leben. Für Autimatikgetriebe wurde niemals ein Ölwechsel vorgesehen, 'Lifetime' Füllung. Das ein Wechsel natürlich trotzdem absolut ratsam ist, weiß jeder Technikafine Mensch.
Aber Du kannst doch gern mal rein schreiben was einige Deiner Werkstattmechaniker dazu meinen..
Also das das Getriebe das verkraften kann mag ja sein aber eben nicht die Mechatronik unbedingt. Die Kanäle und die Ventile reagieren schon etwas anders als Motoren bei älterem Öl.. du vergleichst hier zwei völlig unterschiedliche Mechaniken...
Das ist auch alles was mir dazu gesagt wurde. Die DSG KÖNNE schaden nehmen davon, müssen aber nicht. Und Lifetime Füllung hat kein Auto. Die Hersteller sagen das, weil sie wollen das du mach 200k km ein neues Auto kaufst, denn das ist beim Hersteller Lifetime eines Autos. Und das wird ein ZF auch schaffen, dann ist es aber auch durch... Wenn man nichts macht
Bei der S-tronic muss der Kupplungskreislauf alle 60000km gewechselt werden. Da haste dann auch Kupplungsabrieb mit drin und Ventile in der Mechatronic können verstopfen. Also ganz so auf die leichte Schulter würd' ich das nicht nehmen. Wie ich bereits weiter oben schrieb wird die 7Tsd km im Normalbetrieb mehr jetzt nicht so wild sein, aber bei extrem Kurzstreckenbetrieb könnte ich mir da schon eher Probleme vorstellen...