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DTCO 1381 Spezielle Fragen Neuling
Hallo Leute,
ich habe mir einen gebrauchten Sprinter mit 3,5 t ZGm gekauft, verbaut ist ein Siemens VDO 1381 mit Software 1.3 a. Es ist mein erster digitaler Fahrtenschreiber in einem Fahrzeug, ich bin damit noch nicht gefahren, habe gestern meine Fahrerkarte abgeholt und morgen fahre ich den Sprinter zum kalibrieren zur Werkstatt.
Kurzer Hintergrund: Für uns im Gartenbau trifft normalerweise die Handwerkerregelung zu.
Jetzt machen wir aber ab und zu Güterverkehr (bringen also z.B. Minibagger oder Holzhäcksler zum Kunden), so etwa 2-4 Mal pro Monat, also recht selten.
Da wir dazu einen Tachographen benötigen, habe ich mir den Sprinter gekauft, und weil er eben eingebaut ist, müssen wir ihn auch ständig nutzen, habe ich gelesen.
Jetzt meine Fragen, hauptsächlich komme ich mit den Einstellungen Pause/Bereitschaft/Arbeit nicht klar:
1. In der Regel benutze ich den Sprinter für private Fahrten und Handwerkerfahrten, es ist mein Allround-Auto. Zwischen den Lenkzeiten arbeite ich, dazu kommt dann mal eine Pause von 15 min zum Frühstück und Mittag, dabei sitze ich aber nicht immer im Auto, sondern oft auch beim Kunden. Was stell ich jetzt am Gerät ein ? Einfach auf "Arbeit" lassen, es schaltet ja wohl automatisch auf Arbeit, sobald ich den Schlüssel abziehe ? Ich komme ja nie auf 4,5 Std. Lenkzeit am Tag.
2. Zum Güterverkehr: Ich fahre ja keine kompletten Schichten, sondern nur kurze Fahrten zum Kunden 15-45 min hin und abends wieder zurück, wenn das Gerät abgeholt wird. Soll ich dann das Gerät auf "Arbeit" stellen in der Zwischenzeit, wie bei der vorigen Frage ?
3. Mein Sohn fährt das Auto auch ab und zu, er benutzt dann natürlich seine Fahrerkarte. Wir müssen ja immer 28 Tage komplett nachweisen. Müssen wir dann für die Zwischenzeit, egal ob einer von uns einen oder 20 Tage nicht gefahren ist, den Vordruck für berücksichtigungsfreie Tage ausfüllen ?
4. Gibt es irgendwo Videos oder gute Anleitungen über das manuelle Nachtragen von Einträgen, das habe ich nämlich noch gar nicht verstanden, wann oder wozu ich das brauche.
5. Welches Gerät/Software könnt ihr mir empfehlen zum auslesen ?
Vielen Dank für eure Antworten.
VG, Andre
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11 Antworten
Zu 5.Globofleet
Ah, ok, da gibt es ein komplettes Set, danke dir.
Globofleet hab ich auch ist gut.
- Unternehmenskarte vorhanden?
- Eventuell Handwerkerregelung eintragen lassen-Beratung nötig !
- Berufskraftfahrerqualifizierung notwendig?
Zur Datenaufzeichnung und der zugehörigen Auslesung/Datensicherung ist das Anmelden des Unternehmens im DTCO notwendig, deshalb ist die Unternehmenskarte erstmal wichtiger als das Archivierungsset! Falls nicht, kanns auch Tickets geben
Unternehmenskarte hab ich, Eintragung 95 ebenfalls, allerdings erst ab C1 nötig, das haben wir aber noch nicht.
Handwerkerregelung trifft bei Güterverkehr nicht zu, daher ist ja der Tachograph nötig.
Mein Problem ist eben, dass ich den eigentlich nur sehr selten brauche, trotzdem immer Fahrerkarte stecken muss. BAG hilft auch nicht weiter, die sind für Beratung nicht zuständig, kontrollieren nur.
Heute auf dem Weg zur Werkstatt hab ich das erste Mal meine Fahrerkarte gesteckt. Es kam welcome, mein Name, Karte wurde eingelesen, nach Nachträgen gefragt, Land ausgewählt, und dann kam die Meldung: Fahren ohne gültige Karte, Fehler 28
Dann hab ich einfach auf OK gedrückt weil ich nicht weiter wusste, dann war das T im Kombiinstrument weg und die Anzeige normal. Dann erst auf Arbeit gestellt, wegen Abfahrtskontrolle, und dann hab ich aber vergessen zu gucken ob das Gerät automatisch auf Fahren gestellt hat.
Die sollen in der Werkstatt mal prüfen mit deren Karten, ob das Gerät überhaupt richtig funktioniert.
Ich glaub ich werd mal bei der Autobahnpolizei nachfragen, die sind da bestimmt fit drin in der Bedienung, was eingestellt werden muss.
Zitat:
@urquattrofan
Unternehmenskarte hab ich, Eintragung 95 ebenfalls, allerdings erst ab C1 nötig, das haben wir aber noch nicht......
Die sollen in der Werkstatt mal prüfen mit deren Karten, ob das Gerät überhaupt richtig funktioniert.
Ich glaub ich werd mal bei der Autobahnpolizei nachfragen, die sind da bestimmt fit drin in der Bedienung, was eingestellt werden muss.
Macht einen schlechten Eindruck mit eingetragener 95
Du mußt eine zur Software passende Bedienungsanleitung in gedruckter Forn mitführen!
Die Funktion des Tachos ist Bestandteil der Ausbildung zur 95.
Die Werkstatt macht bei der beauftragten Kalibrierung nur das und spezifische vorgeschriebene Funktionstests.
Urlaubsscheine u. ä. werden glaub ich nicht mehr gebraucht. Alles richtig gemacht. Ich sag dem Pause - auswurf- Ende Land und Schichtende nein, dann kommt die Karte. Am nächsten Tag egal morgen oder nächste Woche fragt der Nachtrag ja Schichtende am Dat. dann Pause bis jetzt. Dann start heute Uhrzeit , arbeit und los gehts, fahren sollte der immer automatisch machen! nur Pause immer prüfen. Die Fahrten mit Handwerkerregelung sollten mit "out of scop" (im Menü nach unten klicken) gefahren werden können, und die Anderen mit Karte.
Es geht ja nicht um die reine Funktion des Tachos, sondern darum, was ich in den Nachträgen der berücksichtungungsfreien Tage reinschreibe.
Güterverkehrtechnisch mache ich ja Pause, oder arbeite, theoretisch also egal was ich nachtrage.
Der Tacho ist jetzt kalibriert, meine Karte arbeitet auch fehlerlos.
Der Werkstattmeister meinte dann zu mir, als ich ihm sagte, dass ich nur 2-4 Mal pro Monat Güterverkehr mache, ob ich keine Ausnahme beantragen könne. So könne es doch vorkommen, dass ich durch (unwissentlich oder gutgemeinte) fehlerhafte Einträge einen drankriege und Strafe zahle.
Ich solle mich doch mal von der BAG beraten lassen. Doch das machen die aber nicht, hatte dort schon mal angerufen und rum gebeten, weil ja irgendwie keiner in meinem Fall weiterweiß. Die BAG hatte mich dann nach Münster weitergereicht, doch die sind auch nicht dafür zuständig, und haben mich nach Düsseldorf gegeben. Dort bekam ich dann die Nachricht, dass zwischen den aufzeichnungspflichtigen Zeiten dokumentiert werden muss (mit einem EU-Formblatt, weil ich sonst nur Tachoscheibe hab), was für Tätigkeiten durchgeführt wurden.
Ich kreuz dann immer an, es wurden andere Tätigkeiten als Lenktätigkeiten durchgeführt. Nur ob das richtig ist, oder ich auch Arbeit und Pause ankreuzen muss, wusste er auch nicht.
So weiss eben wohl keiner genau Bescheid und das böse Erwachen kommt dann, wenn ich geprüft werde.
Du brauchst diese Bescheinigung überhaupt nicht. Einfach immer schön den Nachtrag machen und gut ist s.
Ich hab jetzt den richtigen Ansprechpartner gefunden von der Arbeitsschutzverwaltung.
Und zwar stecke ich keine Fahrerkarte, der Tacho wird auf OUT gestellt, und beim nächsten Güterverkehreinsatz fülle ich wie gehabt das EU-Formblatt aus, weil ich bei meinem 1382 mit 1.3a diese Nachträge noch nicht machen kann.
"Problematisch" wird dann die Benutzung des analogen Fahrtenschreibers, wenn ich mit dem anderen Wagen fahre, denn dann muss ich das auch noch mit angeben und mitführen.
Blödsinn auch mit dem 1382 kannst du Nachträge machen.https://www.youtube.com/watch?v=CLwk7w90gA4