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Duale Zulassung?
Bei einigen Verkaufsangeboten steht manchmal etwas davon, dass auf den Papieren 25 km/h und 45 km/h eingetragen ist bzw. es 2 verschiedene Papiere gibt - einmal mit 25 und einmal mit 45.
Direkt gefragt: Ist sowas legal? Kann einem da ein Nachteil entstehen? Ich stelle mir das durchaus praktisch vor (soweit es denn wirklich legal ist): Bei Bedarf Drossel raus und jemand anderen mit entsprechendem Führerschein darf dann schneller fahren.
Klingt ja soweit erstmal nett. Aber wäre sowas auch mit der Versicherung abgedeckt? Wenn ich eine 45er Versicherung abschließe, ist dann automatisch eine 25er inkludiert?
Fragen über Fragen - wer kann mich erleuchten?
Beste Antwort im Thema
Genauso hab ich es befürchtet. Ellenlange Zitate, die Erfahrungen der Anderen werden relativiert, Dinge können nur auf einem Weg gehen und keinesfalls anders, der Billigchinese meiner Tochter ist entgegen der Aussage meines Händlers plötzlich auch mechanisch gedrosselt, Papiere, die ich habe gibt's angeblich gar nicht und zu allem Überfluss stellt angeblich die Prüforganisationen geänderte Papiere aus, obwohl sie dies nicht mehr dürfen und der Hund oben das auch noch als Beispiel anführt.
Den Artikel kann inzwischen niemand mehr ernsthaft zur Klärung der Eingangsfrage gebrauchen - er dient lediglich noch der Pflege des Egos Einzelner hier.
Schade.
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28 Antworten
2 verschd. mitgelieferte Papiere kann sein. Aber die Zulassung ist eindeutig. Es gilt immer nur eine Betriebserlaubnis. Die andere erleichtert das ummelden.
Auch bei der Versicherung ist es nicht so gedacht, dass Du einfach alles ankreuzt (25, 45, 50 und 60km/h), selbst wenn die Prämie tatsächlich identisch wäre (was oft der Fall, aber nicht garantiert ist).
Das amtlich gemeldete gilt und ist eindeutig, also keine "duale Zulassung" (auch die Versicherung wird weitergeleitet.)
Wenn Du dem Polizisten einfach alles aushändigst und er soll sich das aktuell gültige und richtige selber raussuchen, könnte die Kontrolle etwas länger dauern.
Zitat:
@Al_Comandante schrieb am 18. Oktober 2017 um 10:50:29 Uhr:
Bei einigen Verkaufsangeboten steht manchmal etwas davon, dass auf den Papieren 25 km/h und 45 km/h eingetragen ist bzw. es 2 verschiedene Papiere gibt - einmal mit 25 und einmal mit 45.
Dual ist da gar nichts,
25 und 45 geht nicht gleichzeitig!
Zitat:
@tomS schrieb am 18. Oktober 2017 um 11:04:58 Uhr:
2 verschd. mitgelieferte Papiere kann sein.
Nein das geht 'so' nicht.
Zitat:
@tomS schrieb am 18. Oktober 2017 um 11:04:58 Uhr:
Aber die Zulassung ist eindeutig. Es gilt immer nur eine Betriebserlaubnis.
Und so eindeutig ist es.
Du musst dich beim Kauf entscheiden

Das EU COC-Dokument bekommst du nur in einer Ausführung.
Es gibt verschiedene elektronische Drosseln,
ganz ohne CDI-Drossel würde das Motörchen viel schneller drehen und der Roller schneller fahren.
Bei Kauf und Übergabe wird festgelegt welche begrenzte CDI in das Fahrzeug rein kommt, 25km/h Mofa oder 45km/h Mokick-Roller.
Wenn man dann den 45er Mokick-Roller elektrisch enddrosselt, dann läuft das Fahrzeug ~ 70km/h
Wenn du dich entscheidest ein 25km/h Mofa zu kaufen
wird es eben auf 25km/h per CDI begrenzt, wenn du dann später
durch Erwerb einer entsprechenden Fahrerlaubnis 45km/h fahren willst,
dann wird eine Komplett neue CDI verbaut und ein neues COC/EEC Dokument bekommst du auch dazu.
Ein Hersteller aus dem Odenwald verlangt für diesen Umbau dann komplett mit COC stolze 248 €uronen

Der komplette Roller
kostet neu und vor Ort keine 600 €uro,
egal ob als 25km/h Mofa oder 45km/h Mokick-Roller

Tschüss
Dann wollen wir hier mal etwas Grade rücken...
Das Fahrzeug, hier ein Scooter, wird ab Werk mit einer CoC (CERTIFICAT DE CONFORMITE CE ) ausgeliefert. Dort steht die Höchstgeschwindigkeit für die 45 km/ Länder drin. ( Ausnahme sind Länder wo der selber Scooter mit A gefahren werden darf und dann offen ist)
Dies CoC ist quasi der Fahrzeugbrief in dem auch Halter und Halter Wechsel auf der Rückseite eingetragen werden. Diesen Schein gibt man nicht aus der Hand. So mit hat man ein 45 Km/h Fahrzeug. Wird der Scooter jetzt auf 25 km/h begrenzt baut die Werkstatt oder ein visierter Handwerker die Drosseln ein. Der Tüv stellt dann ein "Prüf.gem § 19.3 StVZO einfach" aus. Bestätigt da mit den Umbau. Diesen Belegt zusammen mit den Unterlagen der Drossel führt man jetzt mit.
Das heißt man hat jetzt die CoC mit 45 km/h und die Umbaubescheinigung auf 25 km/h. Da man aber die Versicherungsbescheinigung mitzuführen hat kann ein Polizist darauf erkennen ob der Scooter als KKR oder als Mofa zugelassen ist.
Joggi, das geht, sind aber keine zwei Betriebserlaubnisse. Wenn Du nach der 25km/h-Drosselung nun noch 25 Euro investierst und von deinem Straßenverkehrsamt eine Mofa-Betriebserlaubnis schreiben lässt, ist es perfekt.
Roller mit beiden Papieren waren früher viel häufiger, aber es gibt sie noch.
Ich hab auch 25er und 45er Papiere bei einem rund 10 Jahre alten Piaggio-Fuffi. Speed vom Roller sollte natürlich identisch mit der Versicherung und der jeweiligen Betriebserlaubnis sein. Und ganz ideal ist es, wenn man auch noch den passenden Führerschein dazu hat.
LG
Tina
Moin Tina,
Mofa und KKR sind zulassungs- freie Fahrzeuge. Da mit hat das Verkehrsamt nichts am Hut. Bescheinigungen stellt hier der Tüv Nord aus.
Fahre selber 2 x Mofa Elystar . Darum die CoC in der die 1. Zulassung als KKR steht (45 km/h) behältst du . Ist gleichzeitig der Halter Nachweis. Auf dem Schein wird auch nicht eingetragen oder verändert.
Stellt dir jetzt in deinem Bundesland ( soll ja verschieden Arbeitsweisen geben) statt des Tüv ein Amt andere Papiere aus behältst du trotzdem die CoC . So mit zu Hause in deiner Schublade 45 km/h. Am Roller Nachweis der Drossel und Versicherungsschein mit 25 km/h. Meldest du bei der Versicherung um auf KKR ( Kreuz im Feld Roller 45 km/h ) Hast du im Grunde nur diesen Schein und deinen Führerschein da bei. Die CoC oder auch Fahrzeug(Nachweis-) bleibt Schein zu Hause. Den wer den hat ist Besitzer!!
Moin zurück,
alles völlig richtig und wir haben das ja hier in vielen Beiträgen wirklich regelmäßig gemeinsam durchgekaut.
Bescheinigung der Umrüstung reicht im Normalfall aus.
In meinem Mofa Drosselsatz stand im Gutachten in welchen Punkten der nun nur noch 25 laufende Roller von den Angaben in der COC abweicht und die Herren Ingenieure konnten es nicht lassen, mir eine einzelne Umrüstbestätigung auf Mofa-Speed zu geben, nein, man hat mir fettgedruckt die Auflage reingeschrieben, dass man das zuständige Straßenverkehrsamt um Ausstellung einer berichtigten Betriebserlaubnis bittet. Wäre der Roller nicht für meine Tochter bestimmt gewesen, hätte ich das wohl sein gelassen, den Amts-Damen 25 Euro für ein Blatt Papier zu zahlen...
LG
Tina
Das ist ja die Sauerei das es überall ein wenig anders ist.
Bei dem einen gibt es nur die Bescheinigung mit dabei das er gedrosselt wurde und wie. Die anderen tackern die Bescheinigung mit dran und setzen einen Stempel als Siegel und streichen die 45 Kmh durch und dann kommt das was Tina sagt. Glücklich die die es nur so dabei bekommen,da kostet es nichts mehr und kann mit den Bedürfnissen spielen.
Ein EU-COC Dokument für ein Mokick (KKR) oder Mofa = die Betriebserlaubnis
sie ist einmalig für ein Kraftfahrzeug und muss zusätzlich dem Versicherungsnachweis mit geführt werden.
Auf einem COC-Dokument wird kein Besitzer oder Halter eingetragen.
es muss der Hersteller ein getragen sein und die Person oder Organisation welche die EU-COC Listung in Auftrag gegeben hat.
Wenn ein Fahrzeug entsprechend verändert wird,
also ein Mokick gedrosselt wird auf 25km/h Mofa, dann verliert dieses Dokument seine Gültigkeit in der ausgestellten Form bzw es muss in/auf dem Papier deutlich der Hinweis auf die Drosselung hingewiesen werden und eine entsprechende Zusatz-Dokumentation verlustfrei angeheftet sein, ansonsten eine neue COC beschafft werden muss.
Für die Drosselung auf 25km/h benötigt man nicht zwingend den TÜV,
eine dafür autorisierte Person, oder Beauftragter des Herstellers oder des Importeurs
baut dir die elektronische Drossel ein und muss dies auch dokumentieren auf der Betriebserlaubnis bzw einem verlustfreien Ergänzungsblatt der Betriebserlaubnis, und das ohne Amt oder TÜV !
Tschüss
Vielleicht sollten sich nur Leute äußern, die das schon Mal durchgemacht haben, mit der Mofa-Drossel... denn es ist alles in diesem Forum bereits korrekt und oft dargestellt worden und es bringt nix, Märchen zu erzählen.
Ohne Amt oder TÜV hält die Freude nämlich genau bis zur ersten Kontrolle.
Auf der Betriebserlaubnis rumschreiben? Wer darf das?
Ein Beiblatt zur BE bekommt man woher? Amt? TüV?
Wieso nur für elektronische Drosseln? Mechanisch gedrosselte Fahrzeuge brauchen gar nix?
Die Werkstatt kann nach Umbau bei manchen Rollern vom Hersteller oder Importeur auch eine COC für Mofa ausdrucken, wenn der Roller auch in einer Mofa-Version homologiert wurde. Das geht dann ohne TÜV und Amt.
Moin 4-Ventiler.
dann setze mal deine Brille auf. Hier ist ein mal die Vorderseite einer COC und ein mal die Rückseite mit vielen Felder zum eintragen der Besitzer
Zitat:
Hier ist ein mal die Vorderseite einer COC und ein mal die Rückseite mit vielen Felder zum eintragen der Besitzer
Ist bei Aprilia (SR50) auch so.
Und überall steht bei: "Nicht amtliche Eintragungen!"
Diese Felder sind kein Eigentumsnachweis. Was würde passieren wenn sonnst irgendwann einmal einer "vergisst" da was einzutragen ?!? Kann der dann seinen verkauften Roller zurückverlangen ? Muss er auch nachträglich den Eigentumswechsel unterschreiben ?
Was 4-Ventiler da geschrieben hat sind die offiziellen Bestimmungen. Allerdings steht darin auch nicht, das man da nicht zusätzlich eben nicht auch "Nicht amtliche Eintragungen!" eintragen darf
P.S. bitte zurück zum Topic
Toll, wie das mit dem Stiften von Verwirrung immer wieder funktioniert. Es möge einfach jeder seine eigenen Erfahrungen machen und bitte bei seinem Händler, dem TÜV vor Ort und evt. dem zuständigen Amt fragen, wie das gehandhabt werden kann, bevor hier noch einer die 45 km/h auf seinem COC-Papier mit Permanent-Edding durchstreicht und 25km/h drüberpinselt. Das ist dann auch ohne TÜV und ohne Amt.
Roller mit beiden Papieren gibt es. Wenn VMax, Betriebserlaubnis und Versicherung zusammen passen, ist das auch korrekt und diese Eingangs-Fragen vom TE wurden längst korrekt beantwortet.
LG
Tina
Nun ja,
dann auch noch mal für Starrrger
Die COC ist der "Fahrzeugbrief" mehr gibt es für ZULASSUNGSFREIE KKR nicht. Dein Nachweis als Besitzer ist der Kaufvertrag und die vom Händler eingetragenen und abgestempelte Zeile auf der Rückseite der CoC.
Da in CoC die Fin eingetragen ist ist dieser Schein auch einmalig für je nur ein Fahrzeug.
So mit ist der Besitzer der den Schein hat.
Geht der Schein verloren kann man direkt beim Hersteller einen neuen bestellen. Und nun kommt das Straßenverkehrsamt ins Spiel. Dort muss das Fahrzeug vorgestellt werden. Der Sachbearbeiter stellt ein vom Hersteller zugeschicktes Formular aus. Trägt dort die Fin ein und stempelt ab. Diese Formular wird zum Hersteller geschickt und eine Woche später hat man einen neue CoC