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Dubiose Kfz Kennzeichen
Hallo liebe Community,
ich stehe kurz vor dem Kauf eines Neuwagen, welcher der etwas sportlicheren Flotte angehört.
Ich wollte mich nun mal erkundigen, wie es möglich sein kann,
dass ich immer wieder etwaige ähnliche Fahrzeuge mit kleinen Nummernschildern,
im Sinne von "XX-X-1" oder "XX-X-1" sehe.
Ich ging davon aus, da diese für Motorräder oder Importe aus nicht EU-Länder reserviert sind ?
Daraufhine habe ich hier im Forum mal gesucht und bin auf die unterschiedlichsten Antworten gestoßen.
- Kann man denn nun im allgemeinen sagen, , dass es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich genau begutachtet wird ?
Des Weiteren fällt mir immer wieder auf, dass gerade bei teuereren Sportwagen, gerne mal das vordere Kennzeichen fehlt.
Hier betrachte ich Fahrzeuge von Herstellern wie Aston Martin, Lamborghini oder Ferrari.
- Ist es hier also Möglich für diese Fäll eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ?
Für manch einen wollen diese Fragen unscheinbar oder absurd wirken.
Für mich, jemanden der mit dem deutschen Verkehrsrecht nicht vertraut ist, sind sie jedoch vor der Erstzulassung sehr interessant.
Vielen Dank im Vorhinein für konstruktive Antworten.
Grüße aus dem Rhein-Main-Gebiet.
Beste Antwort im Thema
Kommt immer gut, gleich mit viel Trara und Trörö den Leuten zuzusetzen und etwas zu verlangen. Macht dich gleich viel sympathischer und man gibt dir sehr gerne alles, was du nur willst. Die altmodischen Typen dagegen fragen freundlich, versuchen auch ein bisschen zuzugeben und wissen dabei immer im Hinterkopf: noch teilt die Zulassungsstelle das Kennzeichen zu, auch für den Herrn t911, der ja partout etwas haben muss und sich von Anfang an gleich gut eingeführt und besonders beliebt gemacht hat...
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170 Antworten
Ansprechpartner ist die für dich zuständige Zulassungsstelle. Dort kannst du die möglichen Größen anfragen.
Kein Kennzeichen vorne ist definitiv nicht drin. Bei manchen keilförmigen Fahrzeugen sind die Kennzeichen seitlich angebracht, um die Linie nicht zu zerstören oder der Fahrer legt es hinter die Windschutzscheibe. Man könnte auch vermuten, dass man sich so den Blitzern entzieht.
Da die Zulassungsstelle dir lediglich das Kennzeichen abstempelt und nicht die Befestigung am Fahrzeug überprüft, kannst du damit natürlich machen was du willst. Legal ist das Fahren ohne Kennzeichen oder eine unsachgemäße Befestigung definitiv nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Einen Antrag kannst du natürlich jederzeit stellen...
Zitat:
Original geschrieben von t911
- Kann man denn nun im allgemeinen sagen, , dass es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich genau begutachtet wird ?
Ja!
Zitat:
Original geschrieben von t911
Des Weiteren fällt mir immer wieder auf, dass gerade bei teuereren Sportwagen, gerne mal das vordere Kennzeichen fehlt.
Hier betrachte ich Fahrzeuge von Herstellern wie Aston Martin, Lamborghini oder Ferrari.
- Ist es hier also Möglich für diese Fäll eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ?
Nein. In Deutschland besteht vorne und hinten eine Kennzeichnungspflicht. Mir selber sind auch keine Fahrzeuge bekannt, die dauerhaft mit nur einem Kennzeichen rumfahren.
Evtl. haben es dieBesitzer hin und wieder mal hinter die Windschutzscheibe geklemmt.
Gruß zurück, ebenfalls aus dem Rhein-Main-Gebiet
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dann werde ich es morgen direkt mal auf dem Amt mit Pralinen und einem Strauß drauf ankommen lassen :-)
Ich werde euch über mein Misserfolg berichten!
Zitat:
Original geschrieben von t911
- Kann man denn nun im allgemeinen sagen, , dass es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich genau begutachtet wird ?
Das kannst du eigentlich meist online überprüfen (Kennzeichenreservierungsbereich der Behörde), ob einstellige Zahlen deinem Landkreis möglich sind. Einstellige Buchstaben sollten überall möglich sein, oder? Bei uns im Landkreis, sind einstellige Nummern nicht möglich. Im Nachbarkreis schon!
In dem Zusammenhang kommt es dann wieder auf die Zulassungstelle an, wenn es dir nur um das kleine Nummernschild geht. Engschrift etc. welche min. größe hängt wieder vom jeweiligen Amt/Kreis ab!
Zitat:
Des Weiteren fällt mir immer wieder auf, dass gerade bei teuereren Sportwagen, gerne mal das vordere Kennzeichen fehlt.
Hier betrachte ich Fahrzeuge von Herstellern wie Aston Martin, Lamborghini oder Ferrari.
- Ist es hier also Möglich für diese Fäll eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ?
Meines Wissens nach ist das in Deutschland nicht möglich!
Zum Thema Zulassungstelle von gestern folgendes:
Ich rief an und bettelte förmlich nach einem Kennzeichen wie: XX-Y-Z oder XX-Y-ZZ für mein Neuwagen.
Leider alles nicht möglich und von Netigkeiten oder Spenden will man garnichts hören...
Heute sah ich dann im deutschen Fernsehen ganz durch Zufall eine Reportage über deutsche Autotuner,
welche auf ihren Baumarktkisten dubioser weise mal wieder super tolle Kennzeichen hatten wie z.B.:
XX-Y-Z oder sogar X-Y-Z, da frage ich mich ernsthaft ob es in Deutschland von Zulassungstelle von Zulassungstelle so unterschiedlich ist oder ob die alle mit Einer beim Amt schlafen....
Ich werde jedenfalls nicht aufgeben...
Zitat:
Original geschrieben von t911
da frage ich mich ernsthaft ob es in Deutschland von Zulassungstelle von Zulassungstelle so unterschiedlich ist oder ob die alle mit Einer beim Amt schlafen....
Ersteres ist ganz definitiv so. Das wird teilweise bei mehreren Zulassungsstellen im gleichen Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Zu Zweiterem kann ich mangels Notwenidgkeit eines solchen Kennzeichens nichts sagen
Das Kennzeichen wird eben von der Zulassungsstelle zugeteilt.
Motorradfahrer haben es übrigens inzwischen leichter, die können auch "verkleinerte" Kennzeichen kriegen. Also kleinere Ziffern, nicht kleinere Anzahl an Ziffern.
Manche Zulassungsstellen lassen das als Kombination zu, also wenige Ziffern und verkleinert, andere nicht...
Jeder wie er auslegt.
Und auch die Importfahrzeuge müßten schon aus dem Gesetz gestrichen sein.
Theoretisch kann also inzwischen jeder ein XY-W 1 kriegen.
Verweis auf Importfahrzeuge (und Motorräder) allein reicht nicht.
Aber es reicht zu sagen "nee, wir haben sowenig frei wir müssen XY-W 1 immer noch für solche Fälle reservieren, aber XY-WZ 1 können sie haben."
Allerdings - wie oben - das Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle zugeteilt...
Die sind da recht frei.
Mir ist bekannt, daß manche "RK" fürs Rote Kreuz reservieren, einige Kombination für Autovermietungen sind usw... Je nach Lust und Laune.
Zitat:
Original geschrieben von t911
Zum Thema Zulassungstelle von gestern folgendes:
Ich rief an und bettelte förmlich nach einem Kennzeichen wie: XX-Y-Z oder XX-Y-ZZ für mein Neuwagen.
...
Ich werde jedenfalls nicht aufgeben...
Sehr löblich, allerdings wird es dir sehr wahrscheinlich wenig nutzen.
Manche Kombinationen sind nun einmal (ganz offiziell) entsprechenden Fahrzeugen vorenthalten.
Im Klartext bedeutet das:
Diese Kennzeichen darf der Sachbearbeiter nur nach Rücksprache mit dem Amtsleiter heraus geben. Da helfen weder Blumen noch Pralinen.
Die Frau eines ehemaligen Kollegen hat auf einer Zulassungsstelle gearbeitet und für gewisse Kennzeichen gingen schon mal Stadiondauerkarten über den Tisch des Chefs - ja, sie hat es selbst gesehen.
Der Inhaber eines größeren Reisebüros hatte z.B. immer eine Ziffer und eine Zahl bei jedem neuen Auto.
Vielleicht gab es dafür einen AIDA-Ostseetrip - wer weiß das schon so genau...
Trotzdem viel Erfolg, vielleicht hast Du ja Glück.
Was mir in dem Zusammenhang gerade einfällt, ich habe vor einiger Zeit öfters einen Mercedes SL, aktuelles Modell, fahren sehen mit folgendem Kennzeichen:
SN-1234 (die Nummernfolge war anders)
Das ist meines Wissens ein Behördenfahrzeug, Schwerin glaube ich.
Ein SL als Behördenauto??? Kriegen die den Soli sonst nicht weg?
Oder gibt es für sowas eine andere Erklärung, die mir nur nicht einfallen mag?
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Sehr löblich, allerdings wird es dir sehr wahrscheinlich wenig nutzen.
Manche Kombinationen sind nun einmal (ganz offiziell) entsprechenden Fahrzeugen vorenthalten.
Nö, ganz offiziell nicht mehr. Wurde gestrichen.
http://www.buzer.de/gesetz/9619/al34497-0.htm
Aber ganz offiziell teilt eben die jeweilige Zulassungsstelle die Kennzeichen zu.
Und kann eigene Regeln aufstellen.
- Motorrad verkleinert ja
- Motorrad kurz ja
- kurz und verkleinert nein
- kein ED bei S- Stuttgart
- RK nur für rotes Kreuz
- XY nur für Taxis
- UI nur für Mietwagen
- wir haben aufgrund von Landkreiskennzeichen XXX nicht sehr viele Kennzeichen in XXX-Y 1, daher bleiben die bei uns immer noch für Importe und Motorräder beschränkt. Aber XXX-YY 1 geht
...
nicht nur die zulassungsstellen entscheiden darüber.
das KBA ( kraftfahrbundesamt) bestimmt welche kennzeichen von den zulassungsstellen ausgegeben werden dürfen.
in meinem landkreis wurden vor einigen jahren kennzeichen mit einem buchstaben und 4 ziffern freigegeben.
also XXX-Y 1000
war damals der absolute renner.
welche kennzeichen zur verfügung stehen kann man online checken und dann dort reserviren.
z.b.
https://wkz.service24.rlp.de
ich bin bisher ohne wunschkennzeichen gut gefahren.
finde dass 911 auf einem porsche
oder e 39 auf einem alten 5er BMW
oder A X auf einem audi
usw.
zum einen " arm " sind.( ich muss nicht auf mein kennzeichen schauen, damit ich wieß welchen fahrzeugtyp ich fahre)
zum andern sind die auch für "zeugen" leicht einprägsam.
Hallo ins Forum,
Kennzeichen müssen in Deutschland immer vorne und hinten dran sein. Für vorne gab's (gibt's wohl nicht mehr) mal die Möglichkeit einer amtlich zugelassenen Klebefolie, die wie ein Schild aussah.
Die Frage der Zuteilung der Kurz-Kennzeichenkombinationen regelt jede Zulassungsstelle selbst. In meinem Heimatkreis (dreistelliges Kreiskennzeichen) sind die zwei und dreistelligen Unterscheidungszeichen (also insgesamt fünf- oder sechsstelligen Kennzeichen) nur für Motorräder oder Fahrzeuge mit Notwendigkeit für Kurzkennzeichen (z.B. US-Importe) reserviert. Mit "normalen" PKW kommt man da nicht ran. Ich persönlich finde die kurzen Kennzeichen auf den normal langen Unterträgern furchtbar (ich habe z.B. auch das gesetzlich zulässige Maximum und somit ein achtstelliges Kennzeichen).
Viele Grüße
Peter
PS: Die Kennzeichen mit 4 Zahlen sind bei uns im Kreis (dann mit nur einem Buchstaben) auch reglementiert und in weitem Umfang für Flotten etc. geblockt und werden nicht zugeteilt.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
nicht nur die zulassungsstellen entscheiden darüber.
das KBA ( kraftfahrbundesamt) bestimmt welche kennzeichen von den zulassungsstellen ausgegeben werden dürfen.
Nö, das hat mit dem KBA so rein gar nichts zu tun. Welche Nummernkreise wie wo zulässig sind, entscheiden von oben das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
nicht nur die zulassungsstellen entscheiden darüber.
das KBA ( kraftfahrbundesamt) bestimmt welche kennzeichen von den zulassungsstellen ausgegeben werden dürfen.
Nö, das hat mit dem KBA so rein gar nichts zu tun. Welche Nummernkreise wie wo zulässig sind, entscheiden von oben das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien...
entweder hat unsere regionale tageszeitung damals scheisse geschrieben; oder du liegst falsch.
aber egal!
geht halt nicht alles was man will.