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Ducati M 600 Kaufentscheidung! Brauche Hilfe!
Hallo zusammen,
habe folgendes Angebot gefunden:
Ducati M 600
04/1997
27.000 KM
2190 €
Händlerbeschreibung:
Eine gut erhaltene und unfallfreie Monster aus zweiter Hand mit neuem Tüv /Au, guter Bereifung, gutem Kettensatz in fahrbereitem Zustand zu verkaufen. Eine Händlergewährleistung ist ausgeschlossen daher Bastler-, Händler- oder Exportverkauf bevorzugt. Das Motorrad hat einige Flecken am Motorblock und Rahmen (kosmetische Arbeit nötig) ist aber sonst in sehrgutem Zustand und hat einen LED_Drehzahlmesser und Charbontöpfe mit e-Prüfzeichen.
Ich bin ein Neuling und suche ein günstiges aber trotzdem zuverlässiges Motorrad, was haltet Ihr davon?
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...
Danke für eure Meinungen!
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8 Antworten
Also bei mir klingeln alle Alarmglocken bei "Händlergewährleistung ausgeschlossen" und "an Bastler abzugeben". Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube, dass man als Händler die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung nicht ausschließen kann. Das klingt für mich also zumindest mal unseriös. Wenn der Händler dem was wer verkauft schon nicht traut...
Wenn Du überdies mit "Neuling" meinst, du hast wenig technische Erfahrung mit Motorrädern, dann Finger weg - es sei denn, du kennst einen guten Schrauber.
Fairerweise muss ich aber auch sagen, dass ich zu den klassischen Neukäufern mit geringer Risikoaffinität gehöre - besonders bei Motorrädern, wo jeder Defekt an der Mechanik potenziell ein Lebensrisiko darstellt. Naja, wer die Gefahr liebt ;-)
Der gepostete Link funktioniert übrigens nicht.
Sorry für's Schwarzmalen, aber ich denke der Deal ist echt riskant.
Gruß,
der Tuckster
Danke für deine Meinung!
Da hast du recht mit der Gewährleistung ist mir auch sehr komisch vorgekommen, allerdings dachte ich wenn ich ein Motorrad von Privat kaufe habe ich auch keinerlei Sachmängelhaftung oder sowas.
Aber eigentlich hast du recht, für den Händler wäre es ja cleverer das Ding einmal durchzuchecken und dann teuere zu verkaufen mit Garantie. Allerdings nur wenn er von der Maschine überzeugt ist, was hier nicht so sein wird.
Gruß
Heiko
Hallo Heiko - eine kurze Anmerkung noch zum Thema Sachmängelhaftung. Den Anspruch darauf hast du prinzipiell immer, egal ob privat oder vom Händler. Wenn in Deutschland jemand schlechte Ware verkauft, muss er auch dafür haften. Allerdings können private Verkäufer eine Sachmängelhaftung zeitlich verkürzen (sonst 24 Monate) oder gar ganz ausschließen - das muss aber im Kaufvertrag niedergeschrieben werden. Deshalb sieht man eine entsprechende Ausschlussklausel oft bei Privatverkäufern z.B. auf ebay.
Der Ausschluss von Sachmängelhaftung ist in meinen Augen immer ein Zeichen dafür, dass der Verkäufer seiner Ware nicht traut.
Übriges orientiert sich die Definition, was einen Sachmangel darstellt, daran, wie alt und in welchem Zustand der Gegenstand ist, den man kauft. Eine kaputte Zylinderkopfdichtung ist bei einem Neufahrzeug ein Sachmangel, bei einem alten Gebrauchten "für Bastler", der beim Anlassen blau qualmt ist das möglicherweise keiner.
Als Daumenregel gilt: Alles, was für den durchschnittlichen Käufer "überraschend" als Mangel auftritt, ist ein Sachmangel.
Soweit aus meiner Erfahrung. Nochmal disclaimer: ich bin nur rechts-Laie und kein Anwalt.
Viel Glück bei der weiteren Suche,
-- Tuckster
Hallo,
kommt dieser Händler nähe München (Vaterstetten) ?
Dieser verkauft auch nur an Händler, diese Motorräder haben meist einige Mängel und gehen nach Osteuropa.
Wenn du dich hier nicht auskennst dann laß bitte die Finger davon !
Ansonsten super Geschmack, M600 klasse Motorrad.
Suche dir aber einen guten güntigen Schrauber, Ducati Werkstatt unbezahlbar!
Allzeit Gute Fahrt !!!
Grüßle Boysen
Zitat:
Original geschrieben von tuckster
Der Ausschluss von Sachmängelhaftung ist in meinen Augen immer ein Zeichen dafür, dass der Verkäufer seiner Ware nicht traut.
Da bin ich anderer Meinung. Gerade beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen im unteren Preissegment. Es ist einfach wirtschaftlich unsinnig für viele Händler einem Privaten ein Fahrzeug in diesem Preissegment zu verkaufen. Viele große Motorradhändler kaufen das Fahrzeug ja nur und verkaufen es weiter, es ist nicht so das der die Geschichte des Fahrzeuges kennt. Er müsste aber gewährleistung für z.b den Motor und das Getriebe geben. Jetzt stell dir mal vor nach 3 monaten bricht dir ein Ventil.......
Tja der Händler müsste dir den schaden dann bezahlen.
Wie kann ein Händler aber voraussehen das ein Ventil brechen könnte, das ist meiner Meinung nach unmöglich. Gerade teure Schäden an Motor und Getriebe, kündigen sich oft nicht von langem an.
Fazit: Händler verkaufen entweder nur relativ neue teure Motorräder oder sie schließen die Sachmängelhaftung aus. (Indem er dir das Fahrzeug über einen Privatmann verkauft, oder eben nur an Gewerbetreibende)
Dieses Phänomen kann man seit der neuen Gesetzeslage überall sehen. Damit muss man leben.!
Ich würde keineswegs sagen das bei einem Ausschluss der Gewährleistung automatisch das Fahrzeug schlecht ist.
Wenn du dir kein neues oder sehr neues Bike kaufen willst, dann wirst wohl mit diesem Umstand leben müssen. Jeder Verkäufer wäre doooof wenn er bei einer Summe von 2000 euro für das Fahrzeug noch haften würde ....
Lass dir vom Händler eine schriftliche Erlaubnis geben, dass du das Motorrad bei ner Werkstatt/TÜV etc. nen Check unterziehen darfst.
Du machst dann ne Probefahrt und lässt die Ducati vom Tüv oder Schrauber deines Vertrauens checken. Beim TÜv würde ich halt ne ganz normale Hauptuntersuchung machen lassen. Brauchst aber wie gesagt hierzu die Erlaubnis vom Eigentümer plus den Fahzeugschein. Wenn der TÜV keine Mängel bescheinigt, wird wohl alles in Ordnung sein. Bei geringen Mängel würde ich nur kaufen wenn der Händler die Mängel beseitigt. Bei größeren Mängel auf keinen Fall kaufen!!!
Mfg
Ich denke, die Idee mit einem neutralen Gutachten ist prinzipiell gut. Die potenziell teuren / versteckten Mängel deckt so etwas aber in aller Regel nicht auf (z.B. der zuvor angesprochene Ventilbruch). Der ADAC macht solche Gutachten relativ preiswert, auch für nicht-Mitglieder. Die Dekra ermittelt auch gegen Gebühr den Gebrauchtwert eines Fahrzeugs nach Alter, Zustand, etc. Wenn ich mir angucke, welcher Schrott teilweise über den TÜV kommt, würde ich der normalen HU nicht viel zutrauen (zumal das Motorrad ja neuen TÜV hat).
Zitat:
Fazit: Händler verkaufen entweder nur relativ neue teure Motorräder oder sie schließen die Sachmängelhaftung aus. (Indem er dir das Fahrzeug über einen Privatmann verkauft, oder eben nur an Gewerbetreibende)
Dieses Phänomen kann man seit der neuen Gesetzeslage überall sehen. Damit muss man leben.!
Ich denke nicht, dass man damit leben muss. Wenn mir jemand etwas verkaufen will, aber nicht dafür haften will, kaufe ich nicht. Ganz einfach. Schließlich haftet er ja nicht für alle Mängel - ausgeschlossen sind alle "altersüblichen" Mängel bzw. Versschleiß bei einem durchschnittlichen Fahrzeug diesen Alters/Laufleistung.
Das Umgehen der Gesetzeslage wie von dir beschrieben (z.B. Verkauf über privaten Mittelsmann) ist in höchstem Maße unseriös und wahrscheinlich unwirksam, so dass der "private Mittelsmann" rechtlich als gewerblicher Verkäufer angesehen wird (insbesondere wenn er dies mehr als einmal mit demselben Händler durchzieht) und damit 24 (!) Monate in der Haftung hängt, da der Haftungsausschluss in diesem Fall unwirksam wäre. Schwierigkeiten wird da der Nachweis bei Streitigkeiten machen, da die Beweislast dafür beim Käufer liegt (Fahrzeugbrief hilft da schonmal).
Natürlich sagt der Haftungsausschluss nichts über den Zustand des Fahrzeugs aus, sehr wohl aber über den Verkäufer und dessen Unwillen, sich mit der Ware zu beschäftigen und für Probleme einzustehen = schnell Kohle machen ohne Arbeit und ohne Risiko. Da sage ich gerne einmal zu viel "Nein Danke".
Wenn man dennoch das Risiko eingehen will: Ein hilfreicher Weg ist, sich gewisse Eigenschaften im Kaufvertrag zusichern zu lassen (hier z.B. Fahrtüchtigkeit, Unfallfreiheit, Reifen, Kettensatz, "sehr guter Zustand", etc.). Für solche Zusagen muss der Verkäufer immer einstehen - so hat der Käufer Gewissheit über wichtige Eigenschaften und der Verkäufer reduziert sein Haftungsrisiko.
"Ausschluss der Sachmängelhaftung" = Ärger vorprogrammiert. Einfach mal Googlen.
@callbyreference: cooles handle übrigens :-)
-- Tuckster
Also die Duc, die ich vor kurzem gekauft hab, wollte ich auch ursprünglich beim ADAC überprüfen lassen. Da man hierfür nen Termin braucht hab ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der ADAC nur PKW und keine Motorräder überprüfen würde.
Dass der Händler keine Sachmänglehaftung oder was auch immer nicht übernimmt , wird wohl damit zusammenhängen, dass seine Versicherung für ältere Motorräder nicht geradesteht und bei einem evtl. Mangel er selber dafür einstehen müsste.
So hab ich`s von einem Suzuki Händler in München erfahren.
War dort, um zu fragen ob er für mich ne alte SV 650 hätte und der meinte daraufhin, dass seine Versicherung für ältere Motorräder nichts zahlt. Deshalb würden bei ihm nur gaaaanz... selten Motorräder angeboten die älter als zwei oder drei Jahre sind.
Mfg