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Dürfen 6 Leute oder nur 5 mitfahren?
Servus
Darf ich noch 5 andere Leute mitnehmen oder nicht?
Da wäre ja eine Person ohne gurt und im Fahrzeugschein auch einer zuviel.
Ich hab mal gehört, dass es erlaubt sei, wenn dabei alle gurte benutzt werden.
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38 Antworten
§ 21 StVO regelt die Personenbeförderung. Er sagt z.B. das es untersagt ist bei Krädern oder Zugmaschinen ohne geeignete Sitzmöglichkeit, sowie in Wohnwagen Personen mitzunehmen.
Desweiteren das für Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm Rückhaltesysteme zu benutzen sind. Das mit den 8 Leuten auf der LKW Ladefläche, das bereits erwähnt wurde, ist ebenfalls im § 21 genannt, allerdings nur zur Sicherung der Ladung oder zur Beförderung der Personen zur Arbeitsstelle. Es findet sich nur nichts zur Anzahl der Personen in einem PKW.
§ 21a StVO sagt, daß vorgeschriebene Gurte genutzt werden müssen. Wo die Gurte vorgeschrieben sind regelt der § 35a StVZO sowie die dazu erlassenen Richtlinien. Nämlich an allen vom Fahrzeughersteller ausgewiesenen Sitzplätzen.
Ansonsten gibt es zum Transport von Personen nur noch den § 23 StVO, der besagt, daß Sicht und Gehör des Fahrzeugführers nicht durch die Besetzung beeinträchtigt werden darf.
Das ist alles was in DE geregelt ist über die Anzahl der mitzunehmenden Personen im PKW. Im Endeffekt gibt es für die Anzahl nur die Beschränkung, daß der Fahrer nicht beeinflusst werden darf.
Theoretisch darf ich in einem PKW durchaus 10 Leute mitnehmen, es muß nur:
a) der Fahrer nicht beeinträchtigt werden
b) alle vorhandenen Gurte verwendet werden
c) Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm müssen angeschnallt sein.
Diese Kriterien findet man auch in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) wieder, in der die Höhe der Geldbußen wegen Verkehrsverstößen geregelt sind. Ein Verstoß wie "zu viele Personen im Fahrzeug" oder ähnliches gibt es dort nicht.
So ein quatsch....
Re: Dürfen 6 Leute oder nur 5 mitfahren?
Zitat:
Original geschrieben von oracle8
Servus
Darf ich noch 5 andere Leute mitnehmen oder nicht?
Da wäre ja eine Person ohne gurt und im Fahrzeugschein auch einer zuviel.
Ich hab mal gehört, dass es erlaubt sei, wenn dabei alle gurte benutzt werden.
Hallo !
na das was in dein Fahrzeugschein drinne steht ist auch nur Erlaubt!
MFG
winston310365
Das ist (oder war letztes Jahr) in der Tat der Fall. Hatte es auch nicht glauben können und hatte mal die Rechtsabteileung des ADAC gefragt. Leider hab ich die Mail nicht mehr, aber sinngemäss stand drin, dass alle vorhandenen Gurte genutzt werden müssen, das zul Ges.Gew des Frzgs. nicht überschritten werden darf und das
der Fahrer in keinster Weise behindert werden darf. Personen im Kofferaum sind nicht erlaubt.
Gruß
Ansgar
Zitat:
Original geschrieben von Bon_Jovi_boy
So ein quatsch....
Klar, du mich auch! Oben stehts komplett mit allen Paragraphen und sonstigem rechtlichem Zeugs!
Man kann tatsächlich mehr Personen mitnehmen als im Schein steht, mit den gesagten Einschränkungen. Nicht alles in Dtl ist überreguliert. Wer noch nie ein gesetz (zb stvo) in der Hand hatte sollte den Ball flach halten.
"c) Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm müssen angeschnallt sein."
HÄ? und die Anschnallpflicht?
Und wenn das wirklich so ist, dann muß doch sicherlich nicht nur jeder angeschnallt sein, sondern jeder muß auch seinen eigenen Gurt haben oder?
"Nämlich an allen vom Fahrzeughersteller ausgewiesenen Sitzplätzen."
Damit wäre es ja wohl auch wieder eingeschränkt! Denn was der Hersteler vorgibt steht ja im Schein!
Is ne schwierige sache gell!? Hab damit bei kollegen auch schon lange diskussionen angezettelt.
Kann die Polizei da nicht was wegen ungesicherter "Ladung" sagen?? Kann das irgendwie nich glauben, dass sich 4leute hinten reinquetschen dürfen. Und vielleicht noch jemand vorne im beifahrerfußraum kauert.
So, jetzt noch ne Preisfrage!!!!
Was ist, wenn ich alle Richtlinien befolge, Gurte, keine Beeinträchtigung usw, und dabei 6 Pers mitnehme.
Ich baue einen Unfall, eine der nicht angegurteten Personen nimmt Schaden!!!
Ist das nicht grob Fahrlässig???
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Man kann tatsächlich mehr Personen mitnehmen als im Schein steht, mit den gesagten Einschränkungen. Nicht alles in Dtl ist überreguliert. Wer noch nie ein gesetz (zb stvo) in der Hand hatte sollte den Ball flach halten.
Hallo !
wende das mal oben gelesen haben solltest von @Flow1984
da steht drinne "mann könnte sogar 10 personen mitnehmen , ABER sie müßen alle die Gurte Verwenden !!! ,wenn ich bloß im G3 5 Gurte habe und in meinen Papieren steht drinne für 5 Personen zugelassen ,kann ich nicht 6 oder 10 Leute mit nehmen !!!
MFG
meines wissens darf man soviele personen befördern, wie auf die sitze passen. falls du zehn dünne freunde hast, dürft ihr gemeinsam cruisen.
als limitierender faktor ist das zul. gesamtgewicht möglicherweise durchaus anzuerkennen
Zitat:
Original geschrieben von Flashdevice
So, jetzt noch ne Preisfrage!!!!
Was ist, wenn ich alle Richtlinien befolge, Gurte, keine Beeinträchtigung usw, und dabei 6 Pers mitnehme.
Ich baue einen Unfall, eine der nicht angegurteten Personen nimmt Schaden!!!
Ist das nicht grob Fahrlässig???
Genau, das wäre Grob Fahrlässig , ich weiß nicht was die alle wollen ? in der Zulassung Steht "eindeutig drinne " für 5 Personen zugelassen ,danne kann ich keinen 6 Mitnehmen , da wird sich im falle eines Verkehrsunfalles die versicherung freuen "Punkt"
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Flow1984
§ 21a StVO sagt, daß vorgeschriebene Gurte genutzt werden müssen. Wo die Gurte vorgeschrieben sind regelt der § 35a StVZO sowie die dazu erlassenen Richtlinien. Nämlich an allen vom Fahrzeughersteller ausgewiesenen Sitzplätzen.
Theoretisch darf ich in einem PKW durchaus 10 Leute mitnehmen, es muß nur:
a) der Fahrer nicht beeinträchtigt werden
b) alle vorhandenen Gurte verwendet werden
c) Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm müssen angeschnallt sein.
Es müssen niciht alle angeschnallt sein! Man muss nur alle Gurte verwenden!
Zitat:
Original geschrieben von musti2000
meines wissens darf man soviele personen befördern, wie auf die sitze passen. falls du zehn dünne freunde hast, dürft ihr gemeinsam cruisen
Hallo !
In deutschland ist anschnallpflicht und wenn "zu widerholten male" 5 Leute in den Fahrzeug schein drinne stehen kann ich nicht 6 mit nehmen!
MFG
winston310365