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Durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung) an beiden Enden Pflicht bei den Kreisstraßen?
Hallo,
ich habe mal eine Frage, ich wohne auf dem Land und muss oft auf die schmale Kreisstraße zur Arbeit fahren und für mich jedesmal eine Herausforderung im Dunkeln beim Nebel oder im Regen zu fahren, die Kreisstraße haben zwar keine Mittellinien, aber auch keine durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung)! Bei durchgezogenen Straßenlinien wäre die Fahrbahn es wesentlich besser sichtbar. Ohne Markierung ist es alles ziemlich schwarz und nicht gut erkennbar.
Meine Frage deshalb: Muss die Stadt nicht dafür sorgen, dass auch die Kreisstraßen mit Seitenlinien markiert sind? Was sagt das Gesetz?
Danke!
Gruß
Wuffi2009
Beste Antwort im Thema
Ich würde mir vielleicht mal Gedanken machen, was Du sonst noch alles nicht siehst, wenn schon das Erkennen des Straßenverlaufs so große Schwierigkeiten bereitet - zumal noch bei einer Straße, die Du kennst! Was, wenn da mal etwas unerwartetes passiert, wenn z.B. ein Stein auf der Straße liegt, Wild kommt oder ein Fußgänger - sollen die Behörden die auch alle weiß anmalen? Egal, was auf dem Tacho steht, Du bist zu schnell, wenn eine derart einfache Aufgabe Probleme bereitet.
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18 Antworten
Für eine Kreisstraße ist die Stadt nicht zuständig, sondern der Kreis. Darum heißt es ja auch Kreisstraße.
Und ich glaube nicht, dass diese Seitenlinien Pflicht sind. Und wenn keine da sind, muss man halt angepasst fahren, damit man sieht wo man ist.
Ich weiß, das ist auf dem Dorf nicht so einfach, ist aber so. Darum fahren die dort auch meist Deutz oder John Deere.
Tipp: Langsam machen
(und öfter mal auf´s Land raus fahren, denn dass da keine Linien sind, ist üblich, weshalb ich keinesfalls von einer Pflicht ausgehe)
PS:
Ich würde mir vielleicht mal Gedanken machen, was Du sonst noch alles nicht siehst, wenn schon das Erkennen des Straßenverlaufs so große Schwierigkeiten bereitet - zumal noch bei einer Straße, die Du kennst! Was, wenn da mal etwas unerwartetes passiert, wenn z.B. ein Stein auf der Straße liegt, Wild kommt oder ein Fußgänger - sollen die Behörden die auch alle weiß anmalen? Egal, was auf dem Tacho steht, Du bist zu schnell, wenn eine derart einfache Aufgabe Probleme bereitet.
Danke an euch allen!
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 8. Januar 2015 um 12:05:09 Uhr:
Ich würde mir vielleicht mal Gedanken machen, was Du sonst noch alles nicht siehst, wenn schon das Erkennen des Straßenverlaufs so große Schwierigkeiten bereitet - zumal noch bei einer Straße, die Du kennst! Was, wenn da mal etwas unerwartetes passiert, wenn z.B. ein Stein auf der Straße liegt, Wild kommt oder ein Fußgänger - sollen die Behörden die auch alle weiß anmalen? Egal, was auf dem Tacho steht, Du bist zu schnell, wenn eine derart einfache Aufgabe Probleme bereitet.
Mh ok ... wenn ich deine Logik weiterdenke, könnte man ja auch die (bereits vorhandenen) Markierungen auf anderen Straßen entfernen ... denn, wenn etwas passiert, war man ja sowieso zu schnell, oder wie?
Wer Ironie findet, kann sie sich einrahmen
Und noch so interessehalber, meist haben doch sogar die kleinsten Kreisstraßen zumindest diese Leitpfosten mit Katzenaugen, sofern sie von den Menschen dort nicht umgefahren wurden.
Zitat:
Mh ok ... wenn ich deine Logik weiterdenke, könnte man ja auch die (bereits vorhandenen) Markierungen auf anderen Straßen entfernen ... denn, wenn etwas passiert, war man ja sowieso zu schnell, oder wie?
Wer Ironie findet, kann sie sich einrahmen
Es gibt Katzen, die grau sind. Daraus folgt weder, dass alle Katzen grau sind, noch, dass alles was grau ist, eine Katze ist. Das zum Thema Aussagelogik.
Ich bestreite nicht, dass Fahrbahnmarkierungen durchaus sinnvoll sein können, beispielsweise eben in Form einer Mitellinie. In der Regel weiß man aber, wo man hingucken muss, um bei Nacht, Regen oder Nebel den weiteren Verlauf der Fahrbahn zu erspähen, unvermittelt auftauchende 270-Grad-Kurven sind doch fast so selten wie Sprungrampen und plötzliche Gefälle von mehr als 50%... Selbstverständlich wird das alles kritischer, je schneller man fährt, weil einfach weniger Reaktionszeit bleibt. Fühlt man sich deswegen nun unwohl (und hätte eben auch bei kleinen Straßen knapp über Niveau eines Wirtschaftsweges gerne Leitlinien), dann ist man mit Sicherheit zu schnell unterwegs, um auf Sichtweite - geschweige denn auf halbe Sichtweite, was ja auch nötig werden kann - anzuhalten. Wie gesagt, Fußgänger, Radfahrer, Wild oder auch Steine sind gerade auf solchen Straßen etwas, womit man wirklich rechnen muss, was aber viel unvorhersehbarer ist, als der Straßenverlauf. Nicht überall, wo man theoretisch 100 fahren dürfte, ist dies auch die korrekte Geschwindigkeit, schon gar nicht bei den hier angesprochenen Umwelt- und Witterungsbedingungen, sondern sie ergibt sich eben aus Sichtweite, Straßenbeschaffenheit etc. Wird einem im Bedarsfall, sprich Unfall, dann für eine bescheidene Gebühr auch nochmals vom Richter erklärt.
Es kann also aus verkehrsplanerischer Sicht durchaus sinnvoll sein, Straßen etwas schmaler und auf keinen Fall heller erscheinen zu lassen, als sie sind - vermeintliche Sicherheit verleitet einfach zu höherer Geschwindigkeit.
Ich kenne einige KS, die weder eine Markierung noch Leitpfosten haben. Unabhängig davon gilt ja immer §3(1) StVO.
Btw: Richtiger als "Durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung) an beiden Enden Pflicht bei den Kreisstraßen?" wäre "Durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung) an beiden Seiten Pflicht bei den Kreisstraßen?".
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 8. Januar 2015 um 23:17:54 Uhr:
Btw: Richtiger als "Durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung) an beiden Enden Pflicht bei den Kreisstraßen?" wäre "Durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung) an beiden Seiten Pflicht bei den Kreisstraßen?".
Wieso? Er will ja nur wissen wo die Kreisstraße beginnt und wo sie endet - oder?
Die Leitpfosten waren mir ehrlich gesagt in den letzten 20 Jahren kaum eine Hilfe, heutzutage sehr lückenhaft aufgestellt und schlecht gepflegt. Es fehlen einfach zuviele. Oder sind die Leitpfosten bei euch besser aufgebaut?
Bei uns gibt es Straßen, sagen wir mal besser Pisten, da gibt es weder das eine, noch das andere, oft kein Asphalt. Und viel Wildwechsel mit Elchen, etc.
Da gibt es nur eines; angepasst fahren. So eine Kreisstraße ist halt keine Autobahn, die es bei uns übrigens auch nicht gibt. Dafür Speedlimit 90.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 8. Januar 2015 um 17:51:36 Uhr:
...
Es kann also aus verkehrsplanerischer Sicht durchaus sinnvoll sein, Straßen etwas schmaler und auf keinen Fall heller erscheinen zu lassen, als sie sind - vermeintliche Sicherheit verleitet einfach zu höherer Geschwindigkeit.
Mag sein, nur schränkt ja gerade die äußere Fahrbahnbegrenzung die Straße ein und macht sie optisch schmaler.
Ich hab mal von einem meiner Fahrlehrer "gelernt bekommen", wenn dich nachts für eine kurze Zeit mal der Gegenverkehr blendet, solle man seinen Blick leicht nach rechts unten lenken und die äußere Straßenmarkierung im Auge behalten. Soll den Blendeffekt reduzieren, weil man nicht unmittelbar in den blendenden Gegenverkehr schaut. Und die Linie als "Hilfe", damit man die Spur halten kann. (Kann man natürlich nicht allzu lange machen, weil irgendwann musst du ja wieder geradeaus schauen ...)
Aber sowas geht halt nicht, wenn da keine Linien sind.
Es ist allerdings durchaus interessant zu wissen, inwiefern welche Straßenmarkierungen vorgeschrieben sind.
Platt gesagt, pinselt ja in einem teils überregulierten Land wie D kein Arbeiter irgendwelche Linien auf die Straße, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Muss doch irgendwo festgelegt sein, unter welchen Voraussetzungen wo die "Verzierungen" sein dürfen.
Es gibt keine automatische Verpflichtung zur Markierung.
In der Verwaltungsvorschrift steht unter anderem:
"Allgemeines über Längsmarkierungen
I. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf ausreichend breiten Straßen mit erheblicherem Kraftfahrverkehr der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn, möglichst auch der Fahrbahnrand. zu markieren, Ausreichend breit ist eine Straße dann, wenn die Fahrbahn je Fahrtrichtung mindestens einen Fahrstreifen hat.
II. Der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn ist in der Regel durch Leitlinien (Zeichen 340) zu markieren, auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen für jede Richtung durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295)."
Die Fahrbahnrandmarkierung ist hier der "Mittenmarkierung" sogar untergeordnet.
Und der Fokus liegt auf "erheblichem Kraftverkehr".
Die nachgeordneten Richtlinien für die Markierung von Straßen sind da wieder etwas vorteilhafter formuliert, aber immer noch weich. Und bei Straßen mit Gesamtbreiten unter 5 Meter ist halt alles möglich.