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DVB-T /DVD / Video - Verbot im fahrenden KFZ
Hallo zusammen,
ich habe eine Rückfahrkamera an das Comand angeschlossen.
Natürlich habe ich bei dieser Gelegenheit auch einen Eingang für den iPod geschaffen um bei längeren Wartezeiten auch mal einen Podcast (auch Video) zu hören/sehen.
Ich bin aber der Meinung, dass Video-Anzeigen während der Fahrt den Fahrer extrem leicht ablenken können und daher für die Passagiere auf den Vordersitzen während der Fahrt grundsätzlich verboten sein sollten.
Mittlerweile ist es für überforderte Eltern sehr hilfreich, die kleinen während der Fahrt durch Videos still zu halten. Dagegen ist zumindest aus verkehrstechnischer Sicht natürlich nichts einzuwenden, wenn die "Passagierge" im Fond Videos zur Ablenkung schauen.
Für den Sichtbereich des Fahrers sollten Video-Einspielungen (Via Comand, via PDA, via DVB-H-Handy, etc.) aber während der Fahrt grundsätzlich verboten werden. - Ich glaube nicht, dass eine freiwillige Selbstbeschränkung hierbei ausreicht.
Ausserdem ist es wohl recht sinnlos, das Telefonieren oder SMS-Schreiben mit Handys zu ahnden, währedend Zeitung lesen oder Videos/Fernsehen schauen geduldet wird.
Wie seht Ihr das ??
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19 Antworten
Okay und dann verbieten wir auch noch Getränkehalter, Autoradios, Bordcomputer und wo wir schon dabei sind alle Tasten im Auto! Könnte den Fahrer ja alles ablenken.
Wieso sollte es nicht funktionieren? Wenn mein Beifahrer ein Video gucken möchte, dann soll er es doch tun! Ich(der Fahrer) konzentriere mich nunmal auf den Verkehr und bei Tempo 220 ist mir egal ,ob da gerade Bundesliga läuft oder Paris Hilton nackt übers Bett hüpft.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
und bei Tempo 220 ist mir egal ,ob da gerade Bundesliga läuft oder Paris Hilton nackt übers Bett hüpft.
Echt? auch bei der nackten Paris, keine Ablenkung?
Hmm... jetzt könnte ich gleich mal was fragen, aber ich lasse es
Mal ernsthaft, gerade wenn man entspannt fährt, kann ein kurzer unnötiger Blick, unbemerkt länger werden, und somit fatale Folgen haben.
Bei meinem Wagen läuft das TV-Bild nur im Stand, sobald ich fahre wird es weggeblendet.
Anfangs gab es bei BMW bestimmte Tastenkombinationen, um dies freizuschalten, mittlerweile hat man diese Möglichkeiten entfernt, dennoch geht es natürlich über bestimmte Hardware von irgendwelchen Hinterhofshops.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Gerade der letzte Abschnitt in Punkt zwei sagt eigentlich, dass es nicht erlaubt sein sollte.
Gruß, espe
Hallo zusammen,
ich finde es faszinierend, wie viele Meinugsbeiträge es zu solch einem Thema gibt,
wogegen hunderte sich darüber äußern, welches Sonderzubehör oder welche Farbe man für ein neues KFZ wählen sollte oder nicht...
Re: DVB-T /DVD / Video - Verbot im fahrenden KFZ
Zitat:
Original geschrieben von Kasimir_320
Für den Sichtbereich des Fahrers sollten Video-Einspielungen (Via Comand, via PDA, via DVB-H-Handy, etc.) aber während der Fahrt grundsätzlich verboten werden. - Ich glaube nicht, dass eine freiwillige Selbstbeschränkung hierbei ausreicht.
Wie seht Ihr das ??
Das sehe ich 100%ig genauso.
Für eine freiwillige Selbstbeschränkung ist das Thema Verkehrssicherheit etwas zu sensibel.
Blindflugtraining -?
...Habe mich gerade in einem anderen Forum zur gleichen Frage geäussert:
Hallo und guten Tag,
geht das ? Kann man jetzt die erforderlichen Flugstunden für die Blindlandezulassung als Pilot auch im Auto machen ?
Einfach indem man während der Fahrt lustig TV sieht ?
Ich glaube auch so ein Auto-Navi-TV Gerät braucht eine Zulassung um im Auto verbaut werden zu können -- und die hätte es bestimmt nicht wenn es während der Fahrt lustig TV bringt.
Selbstmordkandidaten mit Blick auf den gerade im TV passierenden Meuchelmord oder den längsten Filmkuss aller Zeiten: Bitte nicht im öffentlichen Strassenverkehr !
Ängstlicher Gruß eines Verkehrsteilnehmers, der nicht weis ob der Andere eingeschlafen ist oder nur harmloserweise nach unten auf sein Armaturenbrett schaut um eine Pointe nicht zu verpassen.
Re: Blindflugtraining -?
Zitat:
Original geschrieben von XJohnwert
Ich glaube auch so ein Auto-Navi-TV Gerät braucht eine Zulassung um im Auto verbaut werden zu können -- und die hätte es bestimmt nicht wenn es während der Fahrt lustig TV bringt.
Eben. Die entsprechenden (Dunkel-)Schaltungen u.ä. werden von den Herstellern nicht zur Schikane des Fahrzeugführers verbaut...
Meines Wissens ist es so wie esperanda sagt: werksseitig sollte die Wiedergabe von Filmen beim Fahren nicht funktionieren. Läßt man z.B. bei Brabus einen "TV-Tuner/DVD freischalten" für Command machen, wird darauf hingewiesen das damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Warum machen die so ein Hinweis?? Wird wohl juristische Grundlagen haben. Also ist es wohl nicht ganz so mit der Selbstkontrolle. Sollte sich jemand den Monitor umgebaut haben/lassen haben, würde ich das mal schnell abchecken. Ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz. Das kann viiiiiiiel Geld kosten.
Gruß aus Frankreich
Christian
Hallo!
Nach der derzeitigen Rechtslage ist der TV-Betrieb während der Fahrt nicht verboten. Ebenso erlischt nicht die Betriebserlaubnis beim Freischalten des Videobetriebes.
Wenn überhaupt ist § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO einschlägig.
Es wäre ein Ansatzpunkt, wenn nachgewiesen wird, daß für einen Unfall die Ablenkung des Fahrers durch den Videobetrieb ursächlich gewesen ist. Hier könnte man (bzw. die Versicherung) von grober Fahrlässigkeit ausgehen.
Ich selbst nutze den DVD-Betrieb unter der Fahrt nicht, weil ich festgestellt habe, daß ich nicht soviel Beherrschung aufbringe um doch nicht unwillkürlich immer wieder hinzuschauen. Und wenn`s gerade spannend ist, schaut mal auch mal länger hin, was unter Umständen bei Tempo 200 ungesund sein könnte...
Gruß
der cobold
Hallo Cobold,
woher Deine Info??
Meine ist:
Code:
BRABUS-TV-Tuner / DVD-Freischaltung
(Die DVD-Freischaltung bzw. TV-Tuner-Freischaltung erfolgt auf eigenen Wunsch. Wir machen Sie darauf aufmerksam,
dass dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt!)
350,00
Nu halte ich Brabus nicht für ne kleine Hinterhofwerkstatt....aber vielleicht kannst Du Deine Infos zu dem Thema Betriebserlaubnis darlegen.
Gruß Christian
Zitat:
Original geschrieben von cobold2000
Nach der derzeitigen Rechtslage ist der TV-Betrieb während der Fahrt nicht verboten. Ebenso erlischt nicht die Betriebserlaubnis beim Freischalten des Videobetriebes.
Ob die Betriebserlaubnis bei der TV-Freischaltung erlischt, kann man nicht so pauschal beantworten. Das hängt davon ab, unter welchen Auflagen die Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug erteilt wurde.
Hallo Gemeinde,
die allg. Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt nicht einfach so nach irgendwelchen Änderungen am Fahrzeug sondern nur nach den eng gefassten Bestimmungen der StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung).
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Beim Freischalten des DVD-Betriebes käme nur Punkt 2 zum Tragen. Jedoch gilt:
Es reicht weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Umbaumaßnahmen aus, um die Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen. So ist es nach der gesetzliche Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt.
Die Freischaltung selbst stellt sicherlich keine Veränderung dar, die direkt zu einer Verkehrsgefährdung anderer führt. (Stichwort: ist nur für den Beifahrer)
Natürlich könnte der Fahrer durch DVD-Betrieb abgelenkt werden, ebenso wie durch Musik, Zigaretten, schreiende Kinder usw usf. Es gibt , anders als beim Betrieb von Mobiltelefonen hierbei keinerlei gesetzlichen Vorschriften außer dem allgemeinen § 23 StVO
Im übrigen glaube ich nicht, daß im Falle eines (Un-)Falles mit Aussicht auf Erfolg auf eine erloschene Betriebserlaubnis abgestellt wird, wenn mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit dasselbe Ergebnis erzielt werden kann. (Abgesehen davon ist die Beweislage in solch einem Falle eher schwierig)
Gruß
der cobold
Re: Re: DVB-T /DVD / Video - Verbot im fahrenden KFZ
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich 100%ig genauso.
Für eine freiwillige Selbstbeschränkung ist das Thema Verkehrssicherheit etwas zu sensibel.
Dann müssten Radios und Navigationssysteme ebenfalls verboten werden.
Re: Re: Re: DVB-T /DVD / Video - Verbot im fahrenden KFZ
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Dann müssten Radios und Navigationssysteme ebenfalls verboten werden.
,
sagt IAN@BTCC, der folglich Äpfel mit Birnen vergleicht!
Re: Re: Re: Re: DVB-T /DVD / Video - Verbot im fahrenden KFZ
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
,
sagt IAN@BTCC, der folglich Äpfel mit Birnen vergleicht!
Wieso vergleiche ich Äpfel mit Birnen? Ob ich nun auf den Film schaue, oder ich spiele am Navi, Radio, BC usw. rum?