Dynamische (Laufende) Seitenblinker mit E-Prüfzeichen
Servus,
Ich hoffe hier kann mir jemand ein bisschen weiter helfen.
Ich habe mir vor einiger Zeit einen E46 325i Coupe zugelegt. Vor meinem Kauf habe ich alles auf seine Richtigkeit überprüft (Zulassungen etc.)
Nun zum Thema.
Ich wurde vor kurzem von der Polizei aufgehalten, diese haben mir nun gesagt, dass meine Seitenblinker am Kotflügel nicht legal wären, da diese laufend sind. Sprich, sie sind Dynamisch.
Der Polizist meinte nun zu mir, dass das vorhandene E-Prüfzeichen hierbei keine Rolle mehr spielt.
Somit müsse er meinem Auto die Betriebserlaubnis entziehen und mir ein Bußgeld drücken.
Hiernach habe ich mich mit dem TÜV in Verbindung gesetzt, dieser meinte wiederum, dass alles in Ordnung sei.
Seine Aussage war:"Da ist ein E-Prüfzeichen drauf und damit hat sich das Thema erledigt und das Bauteil ist zugelassen worden."
Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Weil theoretisch muss ich für etwas Geld bezahlen, was eigentlich seine Richtigkeit hat, oder sehe ich da etwas falsch?
Danke schonmal im Vorraus.
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11 Antworten
E8 bedeutet, dass es in der Tschechischen Republik geprüft wurde. Ob die Zulassung echt ist bzw wo man diese Echtheit prüfen kann, weiß ich aber nicht, das sollte dir dein Sachverständiger eher beantworten können.
Mit so auffälligen Anbauteilen kannst du immer wieder Stress mit der Rennleitung bekommen, deshalb würde ich empfehlen: Standardblinker mit Glühlampe dran. Die gibt's auch in dunkel.
Zitat:
@FlashbackFM schrieb am 5. September 2024 um 14:43:01 Uhr:
E8 bedeutet, dass es in der Tschechischen Republik geprüft wurde. Ob die Zulassung echt ist bzw wo man diese Echtheit prüfen kann, weiß ich aber nicht, das sollte dir dein Sachverständiger eher beantworten können.
Mit so auffälligen Anbauteilen kannst du immer wieder Stress mit der Rennleitung bekommen, deshalb würde ich empfehlen: Standardblinker mit Glühlampe dran. Die gibt's auch in dunkel.
In Zukunft werde ich es denke ich auch ändern.
Mir geht es jetzt nur darum nicht ein unnötiges Bußgeld zu zahlen, wenn alles in Ordnung ist
Bist du mit einer Mängelkarte zum TÜV geschickt worden? Falls ja und der Sachverständige alles für ordnungsgemäß befindet, dann solltest du kein Problem haben. Wenn du da auf eigene Regie hin bist, hilft dir das wahrscheinlich nicht, da der Sachverständige ja kein Anwalt ist.
Wenn du das nicht akzeptieren willst, sollte dein Weg zu einem Verkehrsrechtanwalt gehen (kann teuer werden). Oder du schluckst die Kröte. Wir hier können dir da leider nicht verbindlich weiterhelfen.
Zitat:
@FlashbackFM schrieb am 5. September 2024 um 14:57:03 Uhr:
Bist du mit einer Mängelkarte zum TÜV geschickt worden? Falls ja und der Sachverständige alles für ordnungsgemäß befindet, dann solltest du kein Problem haben.
Ansonsten sollte dein Weg zu einem Verkehrsrechtanwalt gehen (kann teuer werden) oder du schluckst die Kröte. Wir hier können dir da leider nicht verbindlich weiterhelfen.
Meinst du mit dem Sachverständigen den TÜV Prüfer?
Denn er sagte mir schon, dass alles okay ist.
Mängelkarte kommt erst noch per Post...
Ja, mit Sachverständigem meine ich den Prüfer.
Mit der Mängelkarte wirst du glaube ich zu einer Prüfstelle geschickt, die die Polizei aussucht (das Vergnügen hatte ich noch nie, daher weiß ich nicht, wie das abläuft). Falls das so ist, spielt es keine Rolle, was der Sachverständige deiner Stammprüfstelle sagt, es zählt nur das, was der dortige Sachverständige sagt.
Wie gesagt hast du zwei Möglichkeiten (eigentlich drei, aber die dritte ist dämlich)
1. Mit korrekten Seitenblinker zur Kontrolle fahren und Verwarnung zahlen (wie hoch ist die überhaupt?)
2. Anwalt kontaktieren
3. Mit den bemängelten Blinkern zur Kontrolle fahren
Zitat:
@FlashbackFM schrieb am 5. September 2024 um 15:08:45 Uhr:
Ja, mit Sachverständigem meine ich den Prüfer.
Mit der Mängelkarte wirst du glaube ich zu einer Prüfstelle geschickt, die die Polizei aussucht (das Vergnügen hatte ich noch nie, daher weiß ich nicht, wie das abläuft). Falls das so ist, spielt es keine Rolle, was der Sachverständige deiner Stammprüfstelle sagt, es zählt nur das, was der dortige Sachverständige sagt.
Wie gesagt hast du zwei Möglichkeiten (eigentlich drei, aber die dritte ist dämlich)
1. Mit korrekten Seitenblinker zur Kontrolle fahren und Verwarnung zahlen (wie hoch ist die überhaupt?)
2. Anwalt kontaktieren
3. Mit den bemängelten Blinkern zur Kontrolle fahren
Leider kann ich dir noch nicht sagen, wie hoch die Strafe ist.
Ich galube was mir vorgeworfen wird ist "fahren ohne Betriebserlaubnis" und das sind ca 50€ + Bearbeitungsgebühren...
Zudem muss ich ja auch irgendwie auf die Arbeit kommen, weiß nicht wie die Polizei sich das mal wieder vorgestellt hat...
Die Betriebserlaubnis erlöscht nur aus 3 Gründen:
1. man verändert die Bauart
2. eine Gefährdung anderer zu erwarten ist
3. Das Abgas und Geräuschverhalten verändert sich.
https://www.buzer.de/19_StVZO.htm?k=2
Das heißt in diesem Fall das sie nicht erloschen ist da keine dieser Bedingungen erfüllt sind.
Vor der Änderung des Paragraphen 20 STVZO sah das etwas anders aus,scheint wohl bei einigen Polizisten nach so viel Jahren immer noch nicht angekommen zu sein.
Wenn sie erloschen wäre hätten die das Fahrzeug auch sofort stilllegen müssen.
Denn es hätte nur Punkt 2 gelten können,und dann hätten sie auch handeln müssen.
Den kann man aber selbst mit viel Wohlwollen hier kaum anführen.
Wurde ein Fahrzeug stillgelegt ist es der Polizei völlig egal wie man zur Arbeit kommt,die Verantwortung fürs Fahrzeug hat der Halter und der Fahrer.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Aber nur weil die Blinker ein E-Prüfzeichen haben heißt das nicht das sie auch in Deutschland zugelassen sind.
Dynamische Blinker dürfen in Deitschland nur von innen nach außen mit bestimmten Bedingungen blinken.
Damit kann der dynamische Seitenblinker hier nicht zulässig sein.
In dem Land indem sie zugelassen wurden dürfte es diese Bestimmung dann nicht geben.
Ein E-Prüfzeichen ist nicht grundsätzlich in allen Ländern gültig,zum E gehört auch eine Nummer die genau bestimmt unter welchen Bedingungen etwas gültig ist.
Auch ist in den Vorschriften festgehalten das nationale Bestimmungen eines Landes diese einschränken oder auch aufheben kann.
Ein Scheinwerfer für Linksverkehr wäre in Deutschland,trotz E-Prüfzeichen,nicht zulässig.
Und wenn ein TÜV Sachverständige sagt das sie nur wegen des E-Kennzeichens gültig wären kennt er wohl die Bestimmungen für dynamische Blinker in Deutschland nicht.
Warum gibt es die Dinger wohl nicht mit E1?
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 5. September 2024 um 16:10:08 Uhr:
Die Betriebserlaubnis erlöscht nur aus 3 Gründen:
1. man verändert die Bauart
2. eine Gefährdung anderer zu erwarten ist
3. Das Abgas und Geräuschverhalten verändert sich.
https://www.buzer.de/19_StVZO.htm?k=2
Das heißt in diesem Fall das sie nicht erloschen ist da keine dieser Bedingungen erfüllt sind.
Vor der Änderung des Paragraphen 20 STVZO sah das etwas anders aus,scheint wohl bei einigen Polizisten nach so viel Jahren immer noch nicht angekommen zu sein.
Wenn sie erloschen wäre hätten die das Fahrzeug auch sofort stilllegen müssen.
Denn es hätte nur Punkt 2 gelten können,und dann hätten sie auch handeln müssen.
Den kann man aber selbst mit viel Wohlwollen hier kaum anführen.
Wurde ein Fahrzeug stillgelegt ist es der Polizei völlig egal wie man zur Arbeit kommt,die Verantwortung fürs Fahrzeug hat der Halter und der Fahrer.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Aber nur weil die Blinker ein E-Prüfzeichen haben heißt das nicht das sie auch in Deutschland zugelassen sind.
Dynamische Blinker dürfen in Deitschland nur von innen nach außen mit bestimmten Bedingungen blinken.
Damit kann der dynamische Seitenblinker hier nicht zulässig sein.
In dem Land indem sie zugelassen wurden dürfte es diese Bestimmung dann nicht geben.
Ein E-Prüfzeichen ist nicht grundsätzlich in allen Ländern gültig,zum E gehört auch eine Nummer die genau bestimmt unter welchen Bedingungen etwas gültig ist.
Auch ist in den Vorschriften festgehalten das nationale Bestimmungen eines Landes diese einschränken oder auch aufheben kann.
Ein Scheinwerfer für Linksverkehr wäre in Deutschland,trotz E-Prüfzeichen,nicht zulässig.
Und wenn ein TÜV Sachverständige sagt das sie nur wegen des E-Kennzeichens gültig wären kennt er wohl die Bestimmungen für dynamische Blinker in Deutschland nicht.
Warum gibt es die Dinger wohl nicht mit E1?
Ja da hast du wohl recht, habe jetzt sowieso neue Blinker bestellt.
Also hätten sie garnicht sagen dürfen, dass ich nicht weiterfahren darf? Oder habe ich etwas falsch verstanden.
Vielen Dank
Laut dem Paragraphen hätten sie das nicht gedurft,Du hast keine der drei Bedingungen erfüllt.
Genau wegen solchen Fällen ist der mal auf die drei Bedingungen vereinfacht worden.
Sie hätten Dir eine Mängelkarte wegen der fehlerhaften Beleuchtung erteilen können,das hätte dann Rückrüstung mit Nachweis erfordert.
Nur wenn die Änderung eine konkret benannte Gefahr für andere hätte sein können wäre eine Stilllegung gerechtfertigt gewesen.
Das wäre z.B. der Fall wenn Leuchten nachträglich lasiert worden wären und der nachfolgende Verkehr dadurch ein Fahrzeug zu spät erkennen würde,da reicht auch eine pauschale Aussage zur Gefährdung nicht.
In solchen Fällen wäre eine Verkehrsrechtschutz hilfreich,alles andere bringt Dich da kaum weiter.