E 220 T CDI - Meine ersten Tage (Ölverlust, Rost, etc...)
Hallo zusammen,
seit dem 31.08.2010 habe ich den folgenden Wagen bei einer MB Niederlassung als Jungen Stern erworben.
Bj April 2005 mit Rußpartikelfilter
Silber
Avantgarde
unfallfrei
Scheckheftgepflegt (bei MB bis Juli 2007)
75 TKM
KP 18,9 TEUR
neue Inspektion
2 Jahre Junge Sterne Garantie
Soweit so gut...
Am 01.09.2010 festestellt:
o Erste Rostanzeichen an den beiden „Seiten“ außen der Nummernschildbeleuchtung (silberne Zierleiste)
o Lösungsvorschlag MB: Kulanzantrag bzw. bei Ablehnung Kulanz der Niederlassung (Termin am 23.09.2010)
Am 03.09.2010
o Ölflecken auf dem Abstellplatz des Wagens
o Erneutes Aufsuchen der Niederlassung
o Bestätigung des Ölverlustes Verdacht auf Undichtigkeit des Automatikgetriebes
o Weiterhin zeigte sich bei der gemeinsamen Unterbodenbesichtigung das die rechte „Gummilagerbuchse“ am Traggelenk an der Vorderachse einen Riss hat.
Lösungsvorschlag: Abgabe des Fahrzeuges am 06.09.2010 zwecks Instandsetzung.
Ein Ersatzwagen wollte man mir gestern nicht geben, da ich nicht abgeschleppt worden sei.
Was würdet Ihr mir empfehlen, worauf ich bei den Reparaturen Wert legen sollte? Würdet Ihr noch weiteres verlangen? (z.B. netten Brief schreiben...)
Vielen Dank für Eure Tipps.
CE 320.
Beste Antwort im Thema
Ich würde höflich meine Enttäuschung über die Qualitätskontrolle beim Gebrauchtwagenankauf sowie die mangelhafte "frische" Inspektion ausdrücken, dann auf meinen Zeitaufwand und den Nutzungsausfall verweisen. Ich würde keinen konkreten Schadenersatz für meinen Zeitaufwand oder den Nutzungsausfall fordern, aber etwas in der Art einer kostenlosen, nächsten Inspektion erwarten. Rostpickel an der T Heckklappe sind ja durchaus einschlägig. Traggelenke und Dichtungen sind sensible Komponenten.
"Mobilitätsgarantie" bietet bei Panne (=abschleppen) u a. ein Ersatzfahrzeug. Das traf hier nicht zu. Also kein vertraglicher Anspruch auf Ersatzfahrzeug, Der Rost trat nicht Jahre nach dem (Neuwagen-) Kauf auf, sondern wurde drei Tage nach dem (Gebrauchtwagen-) Kauf entdeckt. Kein Fall von Kulanz, sondern ein verschwiegener Mangel, den der Verkäufer zu beseitigen hat. Ob die Niederlassung wiederum Kulanz vom Hersteller bekommt, muss den Käufer nicht interessieren.
"Neue Inspektion" war eine zugesicherte Eigenschaft. Rost, defekte Dichtung und Traggelenk deuten auf eine mangelhafte Inspektion hin, mal abgesehen von Ansprüchen aus Gewährleistung bzw. Garantie.
Während einer Probefahrt mit einem "Jungen Stern" war mein "Alter" auch mal bei der Niederlassung auf der Bühne. Der Verkäufer hat mich regelrecht dazu überredet. Dabei sind mir akribisch alle Karosseriemacken, Alter der Reifen und Zustand der Bremsleitungen aufgelistet worden. Den Wagen habe ich dann privat für 3000€ verkauft. Aber immerhin, die Niederlassung hat trotz augenscheinlich geringem Fahrzeugwert ernsthaft und sorgfältig geprüft.
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7 Antworten
Ich würde höflich meine Enttäuschung über die Qualitätskontrolle beim Gebrauchtwagenankauf sowie die mangelhafte "frische" Inspektion ausdrücken, dann auf meinen Zeitaufwand und den Nutzungsausfall verweisen. Ich würde keinen konkreten Schadenersatz für meinen Zeitaufwand oder den Nutzungsausfall fordern, aber etwas in der Art einer kostenlosen, nächsten Inspektion erwarten. Rostpickel an der T Heckklappe sind ja durchaus einschlägig. Traggelenke und Dichtungen sind sensible Komponenten.
"Mobilitätsgarantie" bietet bei Panne (=abschleppen) u a. ein Ersatzfahrzeug. Das traf hier nicht zu. Also kein vertraglicher Anspruch auf Ersatzfahrzeug, Der Rost trat nicht Jahre nach dem (Neuwagen-) Kauf auf, sondern wurde drei Tage nach dem (Gebrauchtwagen-) Kauf entdeckt. Kein Fall von Kulanz, sondern ein verschwiegener Mangel, den der Verkäufer zu beseitigen hat. Ob die Niederlassung wiederum Kulanz vom Hersteller bekommt, muss den Käufer nicht interessieren.
"Neue Inspektion" war eine zugesicherte Eigenschaft. Rost, defekte Dichtung und Traggelenk deuten auf eine mangelhafte Inspektion hin, mal abgesehen von Ansprüchen aus Gewährleistung bzw. Garantie.
Während einer Probefahrt mit einem "Jungen Stern" war mein "Alter" auch mal bei der Niederlassung auf der Bühne. Der Verkäufer hat mich regelrecht dazu überredet. Dabei sind mir akribisch alle Karosseriemacken, Alter der Reifen und Zustand der Bremsleitungen aufgelistet worden. Den Wagen habe ich dann privat für 3000€ verkauft. Aber immerhin, die Niederlassung hat trotz augenscheinlich geringem Fahrzeugwert ernsthaft und sorgfältig geprüft.
Interessant, wie "jung" die "alten" Sterne beim Verkauf bleiben !
Da wird selbst ein 5 Jahre altes Fahrzeug noch "jung" gemacht - schade, dass solche Erfahrungen gemacht werden müssen und dann noch bei einer "Fachwerkstatt".
Wenn Du dich betrogen fühlst, such dir einen Anwalt und bestehe auf Wandlung
(Fehlen zugesicherter Eigenschaften -neue Inspektion
bzw versteckter Mangel (Rost und gerissenes Traggelenk)
Du gibst denen das Auto zurück, bekommst dein Geld wieder und suchst Dir ein intaktes Fahrzeug.
C3PO2003
Wenn ich mich richtig erinnere, hat man bei Junge Steren ein 14 Tägiges Rückgaberecjt. Alos mach Gebrauch davon.
Gruß
Markus
Zitat:
Original geschrieben von Lugger
"Mobilitätsgarantie" bietet bei Panne (=abschleppen) u a. ein Ersatzfahrzeug. Das traf hier nicht zu. Also kein vertraglicher Anspruch auf Ersatzfahrzeug,
Das habe ich bei Mercedes auch erlebt. Das ist besonders ärgerlich, wenn einem die Hotline sagt, daß man mit dem Notlaufprogramm noch bis zur Werkstatt fahren kann und einen eben dort hinschickt.
Zitat:
Original geschrieben von Lugger
Während einer Probefahrt mit einem "Jungen Stern" war mein "Alter" auch mal bei der Niederlassung auf der Bühne. Der Verkäufer hat mich regelrecht dazu überredet. Dabei sind mir akribisch alle Karosseriemacken, Alter der Reifen und Zustand der Bremsleitungen aufgelistet worden. Den Wagen habe ich dann privat für 3000€ verkauft. Aber immerhin, die Niederlassung hat trotz augenscheinlich geringem Fahrzeugwert ernsthaft und sorgfältig geprüft.
Natürlich prüfen sie den Wagen akribisch. Sie brauchen doch Argumente, um den Preis zu drücken. Abstellen tun sie aber beim Verkauf nur genau die Mängel, die der Käufer entdeckt. Und wenn man sich wundert, bekommt man erklärt, daß der Wagen ganz frisch reingekommen ist und man noch keine Zeit hatte, ihn genauer anzusehen.
Die Erklärung hatten wir doch schon mal in einem anderen Thread.
Alles was die Niederlassung vor dem Verkauf repariert trägt sie selber.
Alles was nach dem Verkauf repariert wird, aufgrund von Beanstandungen, läuft über die Versicherung.
Schade, dass das so gelaufen ist.
Ob Du den Wagen innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben kannst weiß ich nicht - kenne die Modalitäten bei den "Jungen Sternen" nicht.
Wenn der Wagen ansonsten OK ist - warum eintauschen oder zurückgeben.
Sag Deinem Verkäufer, dass Du enttäuscht bist über Vorkontrolle des Fahrzeugs und er soll doch mal ein Angebot machen was Dir über diese Enttäuschung hinweghilft.
"Wandeln" im herkömmlichen Sinne kannst Du jedenfalls vergessen - das kannst Du tun, wenn der Wagen mehrfach erfolglos an der selben Stelle repariert wurde.
Traggelenke kenne ich - wie viele andere hier - zu genüge. Ist eine potenzielle Schwachstelle bei den 211ern. Aber die kosten auch nicht die Welt - und Dich kostet es erstmal gar nix wegen Garantie.
Sag denen, sie sollen direkt mal auf der anderen Seite und die oberen Traggelenke auch austauschen.
Anfang diesen Jahres gab es bei mir vorne rechts ein unteres Traggelenk neu (auch ein Riss in der Gummierung). Jetzt vor ein paar Tagen wurde das untere Traggelenk vorne links sowie die oberen Traggelenke getauscht. Es knirscht und knackt jetzt nix mehr. Sind halt Verschleißteile. Und irgendwas ist bei jedem Auto ...
Lass Dir mal keine grauen Haare wachsen.
Die sollen das nachbessern.
Sag denen, dass Du 3 Tage nach Kauf mit diesen Defekten schon einen Ersatzwagen erwartest - oder nen Taxi-Gutschein.
Wenn meine Schüssel in der Werkstatt ist bekomme ich einen (alten) Wagen ohne Berechnung mit - muss nachher nur wieder betanken. Nicht für 2 Stunden - aber wenn der Wagen 2 Tage bei denen bleibt habe ich bisher das Vergnügen gehabt.
Gruß
Hyperbel