E 280 CDI Motorschaden
Hy Leute,
ich hatte vor kurzem einen Motorschaden E 280 CDI V6 Bj 2005 6.Gang Schalter. Nun habe ich einen Motor gefunden der hat aber ein 7G-Tronic Getriebe,jetzt würde ich gerne von euch wissen ob mein 6.Gang Schalter auf den Motor mit 7G-Tronic draufpassen würde. Motor wird ohne 7G-Tronic mitgeliefert.
Danke im Voraus!
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35 Antworten
Dein Handschaltgetriebe müsste an den anderen Motor dran passen.
Falls Du das nicht selbst machst sollte das Dein Freundlicher das aber definitiv sagen können.
Was mich aber interessieren würde: Was ist an Deinem Motor kaputt? Kilometerstand? Tuning?
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Dein Handschaltgetriebe müsste an den anderen Motor dran passen.
Falls Du das nicht selbst machst sollte das Dein Freundlicher das aber definitiv sagen können.
Was mich aber interessieren würde: Was ist an Deinem Motor kaputt? Kilometerstand? Tuning?
Gruß
Hyperbel
Hy,
Kilometerstand war 121.000. Ich habe vor ca.einem halben Jahr einen Ölwechsel in einer Werkstatt durchführen lassen und die haben mir nicht das ganze Öl aus dem Motor gepumpt haben dazu noch das neue Öl+Ölfilter 10,5L dazu gegeben. Ein Sachverständiger hat sich den Motor schon angeschaut und hat festgestellt dass der Motor nur wegen dem Öl angerieben hat( 2 gerissene Kolben).
MfG
Dafür müßte aber die Werkstatt, die gepfuscht hat, aufkommen. Hast Du da schon was in die Wege geleitet?
Beachte übrigens, daß beim 280er CDI der Schalter-Motor eine reduziertes Drehmoment hat, meines Wissens auf 400 Nm, da das Schaltgetriebe nicht mehr aushalten soll. Die Automatikversion hat glaube ich 425 Nm. Die Zahlen habe ich aus der Erinnerung und beziehen sich auf den V6 Mopf.
Gruß Toni
mein mopf 280cdi mit 7g hat 440 nm
OK, hast Recht, das hatte ich nicht mehr genau im Kopf. Ist aber auf alle Fälle mehr als beim Schalter, der hat auch lt. Werksangabe schlechtere Fahrleistungen.
Gruß Toni
Richtig, spielt aber keine Rolle, der Motor ist gleich, nur die SW ist anders, das Steuergerät behält er vom alten Motor.
Zitat:
Original geschrieben von farmer1
Richtig, spielt aber keine Rolle, der Motor ist gleich, nur die SW ist anders, das Steuergerät behält er vom alten Motor.
Ja,ich behalte viele Sachen von meinem Wagen. Ich habe schon was in die Wege geleitet da ich Rechtschutz habe verläuft die ganze Sache gerade über einen Anwalten, nur wird es halt lange dauern. Ich persöhnlich finde es zu lange verstehe nicht was es da noch zu warten gibt, damit ich nicht warte habe ich mir meinen Wagen wieder hergerichtet. Dann wenn wir vors Gericht sind, bekomme ich den Austausch motor hoffendlich ausbezahlt.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von eco_e280cdi
Zitat:
Original geschrieben von farmer1
Richtig, spielt aber keine Rolle, der Motor ist gleich, nur die SW ist anders, das Steuergerät behält er vom alten Motor.
Ja,ich behalte viele Sachen von meinem Wagen. Ich habe schon was in die Wege geleitet da ich Rechtschutz habe verläuft die ganze Sache gerade über einen Anwalten, nur wird es halt lange dauern. Ich persöhnlich finde es zu lange verstehe nicht was es da noch zu warten gibt, damit ich nicht warte habe ich mir meinen Wagen wieder hergerichtet. Dann wenn wir vors Gericht sind, bekomme ich den Austausch motor hoffendlich ausbezahlt.
MfG
Den Versuch ist es wert, wenn Du rechtschutzversichert bist und diese Versicherung auch eintritt. Daran kannst Du schon mal Deine Chance erahnen. Sollte das nicht der Fall sein, wird wahrscheinlich eine Kostenlawine auf Dich zukommen, die nicht zu überblicken ist. Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten, Anwälte (x2), Gerichtskosten und viel Zeit und Nerven. Falls möglich, empfiehlt sich eine gütliche Einigung.
Denk vor Allem immer daran, dass auch ein Anwalt gewinnorientiert arbeiten muß ( "wir machen das schon" ). Bei dem Streitwert rechnet sich das nämlich ganz gut.
Wenn er darüber ein Sachverständigengutachten hat, wie oben angedeutet, düften seine Karten nicht so schlecht sein. Normalerweise müßte eine Werkstatt doch für solche Fälle versichert sein. Aber bei unsicherer Rechtslage wäre ich auch vorsichtig wegen der Kosten. Die können schnell den Nutzen übersteigen, z.B. im Falle eines Vergleichs oder wenn die Sache ganz in die Hose geht.
Gruß Toni
Zitat:
Original geschrieben von roadtoni
Wenn er darüber ein Sachverständigengutachten hat, wie oben angedeutet, düften seine Karten nicht so schlecht sein. Normalerweise müßte eine Werkstatt doch für solche Fälle versichert sein. Aber bei unsicherer Rechtslage wäre ich auch vorsichtig wegen der Kosten. Die können schnell den Nutzen übersteigen, z.B. im Falle eines Vergleichs oder wenn die Sache ganz in die Hose geht.
Gruß Toni
@ Toni
Denk dran, dass die Werkstatt auch eine Position einnimmt, die ihr erst einmal widerlegt werden muß, was nicht so leicht sein wird.
Erfahrung : Sachverständigengutachten von TÜV oder DEKRA werden in der Regel akzeptiert. Voraussetzung ist aber, dass die Gegenseite auch akzeptiert und nicht als parteiisch ablehnt. Dann aber läuft Plan B wie oben geschildert.
Auch wenn die Firmen ne Versicherung haben, wird es nicht einfacher!!!
Die Versicherungen überlegen es sich schon genau, ob Sie zahlen oder es auf nen Prozess ankommen lassen.
Wir haben z.B. im Herbst 2009 nen Anzug in die Reinigung geben lassen, als der zurückgekommen ist, war der 2-3 Nummern kleiner.
Die Firma hat es der Versicherung gemeldet, die wil jetzt erst mal ein Gutachten von uns, dann müssten wir noch beweisen, dass wir ihn nicht danach gewaschen haben o.ä. Die Firma gesteht nämlich keine Fehler ein. Wir haben eine Trockenreinigung in Auftrag gegeben, wir meinen, die haben den Anzug nass gereinigt. Unsere Rechtsschutz meinte, dass da wenig Aussichten bestehen, da wir die Fehler der Gegenseite beweisen müssen. Auch ein benachbarter Anwalt hat kaum Erfolge in Aussicht gestellt.
Zitat:
@ Toni
Denk dran, dass die Werkstatt auch eine Position einnimmt, die ihr erst einmal widerlegt werden muß, was nicht so leicht sein wird.
Erfahrung : Sachverständigengutachten von TÜV oder DEKRA werden in der Regel akzeptiert. Voraussetzung ist aber, dass die Gegenseite auch akzeptiert und nicht als parteiisch ablehnt. Dann aber läuft Plan B wie oben geschildert.
Ist schon klar, ich dachte natürlich, wenn die Werkstatt so fair ist und den Fehler zugibt und der Versicherung meldet. Ansonsten ist die Beweislage sicher sehr schwierig.
Gruß Toni
Zu Punkt1: Der Frage des TE:
Am besten die Werkstätte deines Vertrauens fragen, die den motor dann auch einbauen soll (und schriftlich bestätigen lassen, dass dies mit dem Motor so möglich ist).
Zum Rechtsstreit:
Es wird sicher nicht bestritten, dass der Motor aufgrund der zu großen Ölmenge kaputt ging.
Aber: Die Werkstätte kann anzweifeln, dass sie den Fehler (zu viel Öl) verursacht haben. In der Nachweispflicht steht dann hier ja der Kläger. Aber wie will man nachweisen, das man selbst nicht mehr Öl nach dem Service eingefüllt hat (sofern man es nicht schriftlich hat wie viel Öl abgesaugt und wie viel wieder nachgefüllt wurde), kann dies zu einem Problem in der Beweisführung werden.
lg Thomas
einzigste Möglichkeit sehe ich darin, wenn auch auf der Werkstattrechnung die zu hohe Ölmenge aufgelistet ist.
Einem Laien (gehen wir mal im zweifel davon aus) muss ja nicht unbedingt bekannt sein, wieviel Öl rein muss und ein Laie ist es ja auch nicht zuzumuten, dass er z.B. im Bordbuch nachschlägt, ob eine Werkstatt die richtige Ölmenge eingefüllt hat.