E Cabrio hupt bei auf und abschliessen? Erlaubt?
Hallo, ich dachte das oben genannte Feature ist in Deutschland nicht gestattet? ich kann dies im Kombiinstrument bei meinem neu abgeholten Cabrio an und ausstellen.
Hatte das in jungen Jahren mal in einem M3 nachgerüstet und von der Polizei eine Ermahnung bekommen dies abzustellen...
Beste Antwort im Thema
Ich lege mich weg. Mag zwar keine Trolle füttern aber EU-Richtlinien sind erst dann rechtsverbindlich, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurden. Dann gelten aber die Paragrafen des nationalen Rechts und nicht der EU-Richtlinie.
Die anderen zitierten Abschnitte der StV(Z)O sagen nichts explizit über ein Verbot aus. Gesetze und Verordnungen interpretiert man nicht, man liest sie. Und da steht kein explizites Verbot. Basta.
BTW: Ist das Piepen beim Rückwärtsfahren von vielen LKW erlaubt? Das ist genau so unnötig und noch nerviger.
Im Übrigen muss jeder für sich selbst entscheiden, zumal bei den neueren Modellen nicht mehr 3x gehupt wird wie früher, sondern nur rund 20ms das Signal angestoßen wird.
Führt man eine Messung mit dem Schallmessgerät im richtigen Winkel und Abstand durch, erfüllt das Geräusch sämtliche Lärm Emissionswerte. Das Motorgeräusch von manchem AMG Motor ist lauter und länger andauernd
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45 Antworten
Wenn's ab Werk drin ist, wird's wohl in D zugelassen sein...
Ich habe es in meinem SLK noch in der Werkshalle deaktiviert - ist einfach nur peinlich und insbesondere in Tiefgaragen super nervig.
Gruß
FilderSLK
Zitat:
Original geschrieben von Alpina330
ich dachte das oben genannte Feature ist in Deutschland nicht gestattet?
völlig richtig!
die nutzen der "chirp-funktion" stellt einen verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4; Richtlinie 95/56/EG dar.....
Zitat:
Original geschrieben von FilderSLK
Wenn's ab Werk drin ist, wird's wohl in D zugelassen sein...
falsch!
nur weil irgendwas, irgendwie eingestellt werden kann, heißt das nicht gleichsam, das es auch im geltungsbereich der stvo zulässig ist!
Ich habs direkt am nächsten Tag abgestellt... Hm, also habe ich das richtig in erinnerung das es eben nicht gestattet ist, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Alpina330
Hm, also habe ich das richtig in erinnerung das es eben nicht gestattet ist, oder?
das auto darf beim zu-/aufschließen blinken...hupen/chirpen ist NICHT zulässig..
in dem Fahrzeug ist sooo vieles verbaut.... das wird dann je nach Richtlinie / Gesetze in den verschiedenen Ländern frei- bzw. abgeschaltet. Das kommt den Hersteller billiger, als immer wieder länderspezifisch unterschiedliche Systeme zu verbauen. Nur daß es verbaut ist, heißt noch lange nicht, daß es auch hier genutzt werden darf.
Vermutlich kann der "Freundliche" es mit seiner STAR- Diagnose abstellen, indem er den richtigen Ländercode an die richtige Stelle einprogrammiert
Hab doch letztens Kokowääh mit Freundin geschaut und ein E-Coupe hat da gehupt beim auf und abschließen, hab mich schon gewundert!
Also ich glaube Euch ja, aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein deutscher Hersteller auch noch wirklich in Deutschland den Wagen herstellt und dann ein Feature einbaut, das in Deutschland gar nicht zugelassen ist???
Eigenartig..
Das sind mit Sicherheit Exportfahrzeuge!
Dann stellt sich die Frage, wer das alles bei seinem Wagen einstellen kann. Also der Aufruf an alle mal nachzusehen ob es geht.. Dann wären es alles Exportfahrzeuge..also wohl eher unwahrscheinlich..
Wenn es mir wichtig wäre, würde ich MB anmailen und eine offizielle Stellungnahme anfordern. Die melden sich ja auf solche Anfragen..Aber ich finde es eh lächerlich das gehupe..daher ist es bei mir sowieso aus
Ich könnte hupen lassen...
Hallo,
ich habe mein Cabrio im Oktober 2010 in Bremen abgeholt, ich habe es selber konfiguriert, also kein Exportfahrzeug und ich könnte hupen lassen, wenn ich wollte.
Gruß
Michael
Dank einer EU Richtlinie dürfen Autos nun auch in D beim ab-aufschließen hupen.
Früher war es tatsächlich verboten, da gab es nur Ausnahmegenehmigungen für Autos bei denen es werkseitig nicht abgestellt werden konnte, z.B. der alte Kia Carnival.
Zitat:
Original geschrieben von farmer1
Dank einer EU Richtlinie dürfen Autos nun auch in D beim ab-aufschließen hupen.
Eine solche EU-Richtlinie, die das Hupen zuläßt, existiert nicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u. a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.
Hatte das anders in Erinnerung.
Ich finde aber auch in der BA keinen Hinweis dass es in D nicht erlaubt ist, zudem dürfte das Fzg. dann überhaupt keine Typgenehmigung erhalten haben, diese Funktion ist defintiv vom Werk aus vorhanden und nicht nachträglich freigeschaltet.
Woher sollte Ottonormalverbraucher denn wissen dass er diese Funktion nicht nutzen darf wenn es werkseitig möglich ist und nirgends ein Hinweis zu finden ist, im Gegenteil, in der BA wird ausdrücklich auf diese Funktion hingewiesen.
also audi hat noch so um 1995 herum gehupt und erst ab dann geblinkt. die hupe war im kofferraum, daher war es nicht so laut. ob audi das dann abstellte, weil es eine verordnung vorsah oder aber man die zusätzliche hupe nur einsparen wollte, wüßte ich aber nicht.
wenn es eine zusätzliche hupe im kofferraum gäbe, fänd ich das gehupe aber besser, als das schnöde geblinke