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E Kennzeichnung Blinker - Lampen

Harley-Davidson
Themenstarteram 1. Februar 2020 um 11:54

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage ich besitze nun eine Road King Police von 1989 sie hat alles Original HD Scheinwerfer und Blinker vorne sind die Blinker weiß und hinten Grau leider alle ohne E Kennzeichnung vorne das Blinker Licht ist auch weiß gibt es da Vorschriften bezüglich der Kennzeichnung und dem Alter .....oder muss alles Umgerüstet werden.........ist eine 1HD ist aber Original 1889 aus Belgien EU Fahrzeug also kein US Fahrzeug......soweit ich weiss hatten frühger alle Fahrzeuge 1HD ,vielleicht kann mir einer helfen ......vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2020 um 7:17

Mein lieber Uli G., ich habe nicht korrupt, sondern politisch korrupt geschrieben. Damit meine ich, daß die aktuelle Gesetzeslage zugunsten den Wünschen unserer Grünen Regierung ausgelegt werden und eben nicht zugunsten der Verkehrssicherheit.

Und wenn ein Mopped hingestellt wird, weil der Fahrer seit über 5 Jahren mit dem falschen Bremshebel unterwegs ist (was noch nicht mal den TüV interessiert hat), dann ist das schlicht und ergreifend eine Frechheit. Ich rede hier nicht von Mängelkarte und Geldstrafe, ich rede von Anhänger organisieren bzw. Abschleppdienst bezahlen. Weil es ja für einen "Fachmann" derartig schwer ist, das zu beurteilen. Und das wird noch mit einem unglaublichen Pathos durch die Presse geschmiert, daß auch der letzte Trottel mitkriegt was da läuft.

Ich halte diese politische Korruption übrigens für schlimmer als eine echte. Kriminelle gibt es, das kommt vor- aber wenn die Polizei quasi von oben her Gesetze nach Belieben auslegt, dann haben wir ein Problem mit dem Rechtsstaat. Wie weit das geht, durften wir im Kreis Göppingen vor kurzem aus der Zeitung erfahren: Dort berichtete der Leiter der Bußgeldstelle stolz, daß er jetzt für "Littering", also das Wegwerfen von Papier oder ähnlichem mit über 100 € ahndet. Er wisse zwar nicht, ob das legal sei, aber die Betroffenen könnten ja dagegen klagen. Richtig, genau so stellt man sich einen Rechtsstaat vor.

Das Ergebnis dieser Politik ist übrigens schon abzusehen: Es wird gegen Motorradfahrer Front gemacht. Siehe diese offizielle Seite: https://www.baden-wuerttemberg.de/.../ .Wunder Dich also bitte nicht, wenn der Schwarzwald demnächst Motorradfreie Zone wird. Und wenn, wie bei uns, von über 300 kontrollierten Motorradfahrern die 8, die mit Kinkerlitzchen aus dem Verkehr gezogen wurde, in der Presse groß und mächtig als Top-Kriminelle dargestellt werden, dann wird der Boden für sowas bestens zubereitet.

Ich betone nochmals: Es geht nicht um die Kontrollen, die müssen auch mal sein. Es geht hier bei uns in Baden-Württemberg um eine politisch gesteuert Hetzjagd, bei der die Polizei sich als willige Erfüllungsgehilfen mißbrauchen läßt.

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E Kennzeichnung muss auf der Lichtanlage sein.

Sonst erlischt die Betriebserlaubnis und es gibt Mecker mit der Blauen Macht und keinen Stempel beim TÜV.

Wenn du bis jetzt immer eine Plakette bekommen hast, haste Glück gehabt und der Prüfer hats nicht gesehen.

am 1. Februar 2020 um 12:07

Hm, bei ner 89er glaub ich nicht dass E-Nummer schon Pflicht ist. Da gabs ja noch garkein "E" ;)

Meine 1HD hat auch original Lichtanlage drauf aber letzes mal beim TÜV hatter tatsächlich gemeckert. Ist allerdings von 07, also von vornherein schon nach Euro zugelassen.

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 12:49

Ja das ist halt das Problem die hat vor einer Woche eine komplettabnahme gehabt und ohne Mängel durch ,eingetragen wurde nur eine neue KLlappenanlage von Kesstech und der offene Luftfilter und der HD Lenker Ape mit 54cm .bin leider etwas Ratlos........

am 1. Februar 2020 um 13:51

Wieso ist das ein Problem, bist doch durch..? :)

 

Ansonsten fahr doch einfach nochmal vorbei und frag nach, der wird dir dann bestimmt ein schlüssiges Argument für sein positives Ergebnis geben können :D ;)

 

Lenker und Abgasanlage sind ja nichtmehr Original, daher muss das natürlich eingetragen werden, war 89 auch schon so.

TÜV erledigt.

Alles gut. Bloß keine schlafenden Hunde wecken.

Allzeit Gute Fahrt.

...das sind eben unsere idiotischen deutschen Gesetze, was unsere Motorradwelt angeht.Ich sage ja nicht,dass nach blödsinnigen An und Umbauten,Raserei ectr. nicht vom TÜV kontrolliert werden muss.Doch werden von einigen Kontrolleuren mit WILLKÜR nach angeblichen Fehlern gesucht.Manche sind direkt darauf besessen,einem sehr schnell die Kohle abzunehmen.Ich wäre sogar für ein Tempolimit auf den Autobahnen,worüber nun auch schon Jahre diskutiert wird.130 Stundenkilometer wäre da angebracht für die kopflosen Bicer und natürlich auch PKW-Dummis.Nur das ist angeblich in Ordnung von dem,unserem Gesetzgeber.Bei uns ist eben vieles Unverständlich geworden!

Meines Wissens nach gib es

E zugelassene und gestempelte

Teile erst seit 1990.

Hab vor ca 5 Jahren eine `93er FXDL "Importmöhre" aus Florida zur Vollabnahme gebracht. Rücklicht hat E-Prüfzeichen,

Blinker nicht. Lt. Aussage des Prüfers gibt es hierfür eine Freigabe. Auf meine Bitte hat er dann, um auch unwissenden und übereifrigen Ordnungshütern den Wind aus den Segeln zu nehmen, folgendes eingetragen:

"Fahrtrichtungsanzeiger ohne Prüfzeichen, in etwa Wirkung"

Und gut is

Zitat:

@DiddelchenDitt schrieb am 1. Februar 2020 um 15:31:43 Uhr:

...das sind eben unsere idiotischen deutschen Gesetze, was unsere Motorradwelt angeht.Ich sage ja nicht,dass nach blödsinnigen An und Umbauten,Raserei ectr. nicht vom TÜV kontrolliert werden muss.Doch werden von einigen Kontrolleuren mit WILLKÜR nach angeblichen Fehlern gesucht.Manche sind direkt darauf besessen,einem sehr schnell die Kohle abzunehmen.Ich wäre sogar für ein Tempolimit auf den Autobahnen,worüber nun auch schon Jahre diskutiert wird.130 Stundenkilometer wäre da angebracht für die kopflosen Bicer und natürlich auch PKW-Dummis.Nur das ist angeblich in Ordnung von dem,unserem Gesetzgeber.Bei uns ist eben vieles Unverständlich geworden!

das nenn ich mal Hilfe auf eine Frage.

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 8:49

Zitat:

@Harley-Uwe schrieb am 1. Februar 2020 um 16:13:58 Uhr:

Meines Wissens nach gib es

E zugelassene und gestempelte

Teile erst seit 1990.

Würde das den heißen man könnte sie einfach drauf lassen?

Altersbedingt....?

So wie es auch erlaubt ist bei ganz alten ohne Blinker?

am 2. Februar 2020 um 17:09

@shorty: Diddelchen hat leider nicht ganz unrecht. Zumindest bei uns in Baden-Württemberg gibt es bei der Polizei jetzt ein sog. "Kompetenzteam Motorrad", die zwar keine Ahnung von der Materie haben, aber dafür jede noch so kleine Gelegenheit nutzen, um Motorradfahrer buchstäblich zu ficken und die Mühlen hinzustellen. Da reicht ein nicht eingetragener Bremshebel aus dem Rennsport, und die Mühle wird aus dem Verkehr gezogen. Gerne mit dem Hinweis, daß man ja Klagen könne, das Fahrzeug dann aber für die gesamte Dauer des Prozesses stillgelegt bleibt und man selbstverständlich durch alle Instanzen gehe, was natürlich Jahre und Jahrzehnte dauern könne. Bei uns haben sie sogar einem Jugendlichen die 125er hingestellt, weil der Hinterreifen zu wenig Profil hatte - was bei dem schönen Wetter jetzt ja sicherheitstechnisch überhaupt nicht interessiert hätte. Und kommt mir bloß nicht mit zu lauten Auspuffen. Mit anderen Worten: Wir haben eine politisch korrupte Polizei, die den Grünen in den Arsch kriecht und sich dabei einen Scheiß um den Rechtsstaat schert.

Wenn der TE mit seinen Blinkern in BaWü von diesen Trotteln angehalten wird, ist er fällig, und es würde mich nicht wundern, wenn die Urlaubsreise wegen so einem Quatsch beendet wäre. Lichter ohne Kennzeichnung finden die ganz spannend, was einen Kumpel von mir über 80 € gekostet hat - an einem 1958er Chopper.

Wenn er auf der sicheren Seite sein will, muß irgendwas passieren. Übrigens haben die Lichter auch vor 1990 gewisse Kennzeichnungen, z.B. eine Wellenlinie o-ä. Oder er muß eingetragen sein mit der "In-Etwa-Wirkung". Deshalb würde ich an Stelle des TEs nochmal beim TüV vorbeifahren und mich genau erkundigen. Blinkergläser gibt es regelkonform für alle Original-Leuchten, das wäre ja kein Hexenwerk. Zumindest wenn er nach Ba-Wü fahren will oder in absehbarer Zeit eine Grüne Regierung bekommt wäre das eine praktikable Option.

TÜV-Abnahme und Eintragung in die Papiere kosten ca 60,-, abgesehen vom Zeitaufwand beim TUV und auf der Zulassungsstelle. Die günstigste Lösung wären ein paar gebrauchte Gläser mit E-Prüfzeichen, gibt`s bestimmt bei ebay oä.

Zitat:

@RKP schrieb am 2. Februar 2020 um 09:49:49 Uhr:

Zitat:

@Harley-Uwe schrieb am 1. Februar 2020 um 16:13:58 Uhr:

Meines Wissens nach gib es

E zugelassene und gestempelte

Teile erst seit 1990.

Würde das den heißen man könnte sie einfach drauf lassen?

Altersbedingt....?

So wie es auch erlaubt ist bei ganz alten ohne Blinker?

Genau so ist es ! Ist das Motorrad von vor 1990 kannst Du die Beleuchtung so lassen wie sie ist.Nennt man Bestandschutz.

Frag beim TÜV nach, da bekommt man die

"in etwa Wirkung" ohne große

Probleme eingetragen, das vermeidet Diskussionen mit eventueller übereifriger und schlecht ausgebildeter Staatsmacht.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 14:56

OK dann versuch ich das mal.....

Vielen Dank

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