1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. E-Prüfzeichen bei Spiegeln?

E-Prüfzeichen bei Spiegeln?

Themenstarteram 16. Januar 2003 um 19:20

Hallo,

habe mal eine Frage, wenn ich andere Aussenspiegel mit E-Prüfzeichen dran mache sind die zulässig auch ohne ne ABE oder so. Aber gibt es bestimmungen wo genau dieses Prüfzeichen drauf sein muss? Weil bei mir ist es nicht direkt auf den Spiegeln sondern auf den dazugehörigen Adapterplatten. Wollte mal wissen ob da jemand Stress machen könnte weil ich bald Tüv hab.

Mfg

Fischi

Ähnliche Themen
29 Antworten
Themenstarteram 21. Januar 2003 um 11:04

Weis da keiner Bescheid? Wäre wichtig für mich, danke.

Egal wo das Prüfzeichen ist,musst du Eintragen lassen.ich habe für diese Spiegel 3 Punkte in Flensburg Kassiert.

Themenstarteram 21. Januar 2003 um 13:11

Ernsthaft das ist ja mist. sagen doch alle e-prüfzeichen ist das selbe wie ne abe. und was wird dann eingetragen? habe ja keinerlei unterlagen wegen den Spiegeln, steht nicht mal die firmenbezeichnung drauf. sind aber glaub ich von supersport oder so. also das heisst aber wenn ich zum tüv fahre kann ich die dinger gleich auch problemlos eintragen lassen?

ohne Gutachten hast du da keine chance Eintragen zu lassen.es sei den du machst ne Einzelabnahme,aber für die Kohle kannste dir mehrere sätze von diesen Spiegeln holen.Machs einfach wie ich jetzt:Dran damit und beten(schließlich peilt nicht jeder Bulle was abgeht,falls du erwischst wirst:einfach die Story mit den E Prüfzeichen weitererzählen)

am 9. Februar 2003 um 18:40

hi fischi,

e-prüfzeichen erlauben dir, die spiegel anstelle der originalspiegel anzubauen ohne sie eintragen lassen zu müssen!

habe das gleiche problem auch gehabt!

die spegel haben ein e-prüfzeichen, damit du sie nicht eintragen lassen mußt.. laut eg-norm!

alle länder der eu (also auch D) dürfen mit anbauteilen, welche den richtlinien der eu entsprechen, verändert werden.

du darfst doch auch ne scheibe mit blau-/grünkeil fahren oder auch eine ohne!! ohne es eintragen lassen zu müssen.. die haben auch in einer ecke das e-zeichen!

falls ein bulle streßt, ließ ihm die stvzo vor:

§21/1 §22a/2+3 §56

und wenn du nicht weißt, wie e-zeichen aussehen müssen:

§19

die polizei kann dagegen nichts sagen!

viel spaß mit den spiegeln,

mellow7010 ; )

am 9. Februar 2003 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von powertech

ohne Gutachten hast du da keine chance Eintragen zu lassen [..] Einzelabnahme [..] Dran damit und beten(schließlich peilt nicht jeder Bulle was abgeht [..]

da liegst du FALSCH! genau die polizisten, die deiner meinung nach keine ahnung haben, haben voll und ganz den überblick!

wenn die spiegel so angebaut worden, wie es vorgesehen ist, gibt es kein prob mit der "rennleitung"! wenn du dafür punkte kassiert hast, würde ich mir nen anwalt nehmen und das urteil anfechten. du gewinnst auf jeden fall!

und leg dir ne stvzo zu, die kostet weniger als ständige strafen, die dir unwissende, "übermächtige" amtsmißbraucher an den hals hängen!!

wirklich..!

die paragraphen findest du in dem vorherigen beitrag.

mail mir mal, wenn du´s anfechtest, ich kenne tüv-er, die dir das bestätigen können und gern mit vor den staatsanwalt treten, der wieder mal nicht richtig ermittelt hat.

meine e-mail: mellow7010@web.de

(der schreib´s ins forum)

und übrigens, wenn man´s wirklich UNNÖTIGERWEISE eintragen lassen will, weil man darauf besteht:

eintragen von teilen, die e-prüfzeichen haben, kostet ca. 35 euro! einzelabnahme ist nicht notwendig, es ist eine prüfung erfolgt, dafür steht ja das prüfzeichen!

mfg mellow7010 ; )

Ich habe bezahlt,weil ich wusste das man es nicht anfechten kann.Einem sehr guten Freund ist dasselbe passiert,er ist vor gericht gegangen und hat verloren.Also sorry,aber da kannst du mir nichts erzählen was M Spiegel mit prüfzeichen angeht.Da nützen keine irgenwo falsch abgeschriebene Paragrahen.

Hatte mit meine M3 Spiegeln von FK keine Probleme.

War vor kurzen beim Tüv und der hat nichts beanstandet.

Themenstarteram 10. Februar 2003 um 10:03

Aber ist doch trotzdem Scheis*e oder? Der eine fährt zum Tüv und hat keine probleme und der nächste kriegt drei Punkte. Anstatt es mal ne einheitliche Regelung gibt wo sich jeder dran hält, dann gäbs keine Probleme. Ich mach beim Tüv dann einfach die normelen Spiegel wieder dran, ist ja kein Akt und dann gibts auch keine Probs.

So,ich war gerade extra beim tüv.die haben mir gesagt das es normalerweise gehen müsste bei diesen spiegeln mit E Prüfzeichen rumzufahren.Aber das problem ist,in den wenigsten fällen ist das prüfzeichen echt,und noch grösseres problem ist das die Dinger nicht fahrzeugspezifisch sind,das heisst bei fast allen M3er spiegeln werden Adapterplatten mitgeliefert und nach der befestigung müssten die erst mal begutachtet werden vom Tüv ob da alles richtig sitzt.das heisst das prüfzeichen gilt nur in verbindung mit einer befestigung bei BMW Fahrzeugen,für welches das ding ja auch eigentlich gedacht ist.Ist halt wahrscheinlich so ein Gesetzschlupfloch oder wie man das nennt,ist halt also immer ne ansichtssache.der eine lässt es durchgehen der andere nicht.Also FISCHI,im prinzip hast du schon recht gehabt.Aber wer soll schon ahnen was die da noch alles beanstanden......GRUSS

Meine hatten fahrzeugspezifisch Adapterplatten für Opel Astra.

Die hab ich auch bei mir dran.Ist halt wie gesagt so eine sache mit den Dinger.Entweder man lässt sie durchgehen oder nicht.Ist halt glückssache wahrscheinlich.

So wirds w*****einlich sein.

Bis mal einer vor Gericht geht.

ich geh ja noch vor gericht, warte nur auf meine vorladung..

dann komm ich wieder und berichte : )

freu mich jetzt schon drauf, der tüv-er kommt mit, hat jetzt schon gelacht!!

und lest euch bitte-bitte die StVZO durch, zumindest die paragraphen, die vorher genannt worden sind!

thx@all, mfg mellow7010

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik