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E Prüfzeichen in wie weit erlaubt ???
Hallo,
Also mir ist mal aufgefallen dass die Serienscheinwerfer beim 6N ( naja ich denke bei allen deutschen Autos das E1 Prüfzeichen haben )
Nun habe ich aber komplett auf Klarglas umgebaut..
- FK Powerlooks
- Golf IV Seitenbliker
- Lexus Style Rückleuchten
Naja die Lexus Rückleuchten haben weiterhin ein E1 Prüfzeichen, Die Golf Iv Blinker habe ich nicht nachgeschaut und die Powerlooks haben ein E4 Prüfzeichen
Vor kurzem hat Mel Maniac ne Liste mal gepostet welches E Zeichen für welches Land ist !
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Naja meine Powerlooks und ich denke die Angel Eyes werden die auch haben haben nun E4 kann ich da Probleme beim Tüv bekommen ? weil laut der Tabelle wären die ja zugelassen in Niederlande.. aber das E Prüfzeichen steht doch für EU Siegel also zugelassen in der EU und wir sind doch EU. Also muß ich mir da gedanken machen ! Das geile ist ich hab meine Serienscheinwerfer gerade bei Ebay vertickt !
Olli
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19 Antworten
meinst echt dass es was mitm land zu tun hat? glaube bei mir steht irgendwo e11 aufm spiegel...
gruß. dennis
Ich weis es nicht aber diese liste wurde mal gepostet hab die nur dazu gemacht, ob die murks ist oder wirklich so ist weis ich nicht evtl meldet sich mel maniac ja drauf, hoffe ich mal damit ich bescheit weis was sache ist
Ich hoffe mal das es nicht stimmt, weil dann hätten alle mit Angel eyes und Powerlooks nen großes Problem [ vor allem die die nicht mehr die Serienscheinwerfer haben ]
Was haben deine Inpro Klarglas kannst morgen mal schauen ?
Hm also irgednwie hat sich meine Frage so halb von selber gelöst, hab gerade mal beim Nachbarn geschaut das ham die Scheinwerfer auch E4 und meine Seitenblinker haben E11
Der Nachpar hat irgendein Nissan, Serie als Firmenwagen, also serienautos haben auch E4.... also scheint das kein prob zu sein !
ich denke mal das wird das land sein wo geprüft wurde ob die ne zulassung bekommen .
und die zulassung gilt dann für eu oder so.
weil e zeichen = erlaubt soweit ich weiß
ist aber nur ne vermutung
meine serienrückleuchten haben E13 drauf stehen, hab die extra mal rausgekrammt um nachzuschauen.
Zitat:
Original geschrieben von asderics
ich denke mal das wird das land sein wo geprüft wurde ob die ne zulassung bekommen .
und die zulassung gilt dann für eu oder so.
weil e zeichen = erlaubt soweit ich weiß
ist aber nur ne vermutung
Jo jetzt denk ich wirst du genau recht haben anders kann ich mir das auch nicht erklären... aber ist schon mal interressant, hab ich persönlich nie drauf geachtet vorher !
"Original geschrieben von asderics
ich denke mal das wird das land sein wo geprüft wurde ob die ne zulassung bekommen .
und die zulassung gilt dann für eu oder so.
weil e zeichen = erlaubt soweit ich weiß
ist aber nur ne vermutung"
hast recht...es ist wirklich so, dass du Nummer nur aussagt WO das Teil geprüft wurde. Das e-Zeichen ist dann EU-weit anerkannt bzw das Teil wurd auch in dem Land wofür die Nummer steht nach EU-Richtlinien geprüft. Dabei wirfts sich aebr für mich eine Frage auf: Das e-Zeichen bedeutet meines Wissens nach, dass das Bauteil für das Fahrzeug zugelassen ist und auch überall EU-weit so gefahren werden darf da es für das Fahrzeug nach allen Richtlinien geprüft ist und die Vorgaben zumindest in dem Fahrzeug erfüllt....Wenn du nun aber GOLF4-Scheinwerfer in nen Polo baust b, bin ich mir da nicht so sicher ob man die so fahren darf denn das e-Zeichen sagt nur aus, dass die Scheinwerfer den Prüfungsbedingungen entsprechen wenn sie in einem Golf4 eingebaut sind...genau so ist es ja auch mit einer ABE die ist ja auch nur für eine bestimmte Fahrzeugart, dass ein Rolelrauspuff ne ABE hat heißt nicht dass man den Europaweit unter jeden Roller machen darf sondern nur unter ein bestimmtes Model...also ich denkeihr wisst wie ich das meine...
Das ist genau das Problem.
Guckt ma in diesen Thread, da geht es weiter unten um das gleiche Thema.
http://www.motor-talk.de/t531655/f253/s/thread.html
MfG
mojo
Zitat:
Original geschrieben von elliott
Wenn du nun aber GOLF4-Scheinwerfer in nen Polo baust b, bin ich mir da nicht so sicher ob man die so fahren darf denn das e-Zeichen sagt nur aus, dass die Scheinwerfer den Prüfungsbedingungen entsprechen wenn sie in einem Golf4 eingebaut sind...genau so ist es ja auch mit einer ABE die ist ja auch nur für eine bestimmte Fahrzeugart, dass ein Rolelrauspuff ne ABE hat heißt nicht dass man den Europaweit unter jeden Roller machen darf sondern nur unter ein bestimmtes Model...also ich denkeihr wisst wie ich das meine...
hi
jo, das ist ja dann auch n anderes fahrzeug. das e gilt ja nur für autos, des typs, für den die leuchten gefertigt wurden. also leuchten für polo --> nur für polo, leuchten für golf --> nur für golf. allerdings gilt das e zeichen noch, wenn du g4 sw an den polo baust. aber nur für die sw. allerdings erlischt dann die abe von deinem fahrzeug, weil du die bauart verändert hast und ein teil eingebaut hast, was nicht für den polo gedacht ist.
also das e zeichen hat nur gültigkeit im zusammenhang mit baugleichen teilen und wird nur für eine sorte von auto gefertigt. sobald du das an ein auto baust, für dass die teile nicht gefertigt wurden, erlischt die abe vom fahrzeug und du bekommst probs...
mfg..
hallo zusammen,
vielleicht war meine liste etwas unverständlich.
das prüfzeichen sagt etwas über das land aus, in dem das bauteil geprüft wurde.
ein e-prüfzeichen erhält jedes bauteil, das den ece-vorschriften genügt.
voraussetzung für den betrieb des fahrzeuges mit diesem austauschteil ist jedoch das mitführen der eg-betriebserlaubnis.
also bei euren scheinwerfern und rückleuchten oder was immer ihr nachträglich geändert habt, müsst ihr irgendein schreiben dazubekommen haben, das aussagt, das der betrieb damit rechtmäßig ist.
wenn nix dabei war, entweder nachsenden lassen oder teil umtauschen.
vom prüfzeichen allein könnt ihr nichts erwarten, weil heutzutage fast jedes teil ein solches zeichen besitzt.
beispielsweise besitzen einige hella-rallye-scheinwerfer auch ein e-prüfzeichen, weil sie die dafür erforderlichen kriterien erfüllen.
im bereich der stvo sind sie aber nicht zugelassen, weil sie einfach zu hell sind (demzufolge besitzen sie auch keine betriebserlaubnis).
also bitte schnellstens die abe organisieren, ansonsten gibts nur ärger...
Hi!
Komisch...ich finde dazu nur:
"E-Prüfzeichen
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss."
(will gerade auch eine Blinker/NSW/Standlicht-Kombi nachrüsten, auf der E4 steht...)
Welche E Prüfzeichen bei einer (NEU) Erstzulassung eines Fahrzeug, sind erlaubt.
Das Fahrzeug hatte noch nie eine Zulassung.
Oder reicht schon ein Prüfzeichen: K XXXXX aus
klare Aussagen bitte.
Vielleicht liest hier ein Mann vom TÜV, der dazu eine Aussage machen kann.
Das Fahrzeug Laut Kraftfahrtbundesamt:
L5e, (Dreirädriges Kraftfahrzeug)
https://www.ebay.de/itm/MESSERSCHMITT-KR-201-Sport/293081510837
MG Harald
Die E Knnzeichnung besagt, in welchem Land die Zulassung erteilt wurde, nicht für welches Land!