E30 XENON mit AngelEyes - TÜV OK! :D
Also, n Kumpel hat sich jetzt die SW mit XENON (echtes XENON mit brennern und steuergeräten etc.), Klarglas und mit AngelEyes für 400€ bestellt. Sein DAD ist Meister, und er hat den TÜV-Menschen gefragt, ob man diese eingetragen bekommt (legal).
Der meinte, er braucht unbedingt die EG-Erlaubnis und dann ists okay - von wegen SWR oder LWR...
Also, wie seht ihr daS?
Ich hab ihm gesagt, dass das eigentlich net geht und dass er danach eventuell seine Eintragung austragen wird müssen...
thnx!
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13 Antworten
Für Xenon ist gesetzlich vorgeschrieben:
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Autom. Leuchtweitenregulierung.
Alles andere ist schlichtweg nicht legal. AUCH wenn es eingetragen ist.
Eine Eintragung sagt NIEMALS aus das ein Umbau legal ist !!!!!!
Das ist wohl der Irrglaube der meisten.....
Egal was dein Kumpel sagt, es ist nicht legal.
Ich denke kaum das die Gesetze dazu geändert wurden, vor allem weil Sicherheit verloren gehen würde. (SWR und ALWR sollen ja die Blendgefahr minimieren).
na ja, ne ALWR kannste ja vom E34 nachrüsten...und wie siehts mit ner reinigungsanlage aus? Ginge das nicht auch irgendwie?
Klar gibt es das alles.
LWR vom E34 ist eine Automatische?????
SWR gibbet original für den E30, leider nur recht teuer und schwer zu bekommen. (oder noch teurer und neu..)
ach ne schuldigung hab jetzt automatisch mit elektrisch verwechselt
bei xenon muss die AUTOMATISCH sein? wie soll das funktionieren? ist da n quecksilber-ding drin was dann je nach gewicht und dementsprechend lage den scheinwerfer ändert?
hab mal gehört, das an Autos mit Xenon Sensoren an den Stossdämpfern sind, welche dann wohl für die ALWR gedacht sind
Nun, ALWR funzt schon irgendwie über Flüssigkeit denke ich.
Es wird halt die Lage das Fahrzeugs gemessen, je nachdem wie stark das Fahrzeug sich dann neigt, gibts nen Impuls zur LWR.
Wie das beim E30 mit nachrüsten ist, da hab ich leider keine ahnung, weil es für mich nicht in Frage kommt.
legal oder nicht...
wenn er sie eingetragen bekommt, dann kann ihm die Polizei im Prinzip nix mehr tun oder???
und der TÜV-Mensch ist kein Tuning-Freak, sondern ein normaler erfahrener TÜV-Prüfer!
Die Bullen können die Eintragung akzeptieren, ja.
Erwischt du aber einen Polizisten der ein wenig Plan hat kann er dir die Karre sofort stilllegen.
Warum?
Bei Mängeln welche die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen kann ein Polizist das Fahrzeug stilllegen. (Er sollte sich seiner Sache DANN aber 100% sicher sein).
Eine Mängelkarte halte ich für wahrscheinlicher, da haste dann 1 Woche Zeit das zu beheben.
Ich spreche hier von Extremsituationen, ich schätze mal 95% aller E30-Xenon-Fahrer (wenn eingetragen, egal ob legal oder nicht) bekommen keine Probleme.
ABER auch wenn was eingetragen ist, heißt es nicht das es legal ist!!!
Beispiel:
Dein Xenon ist eingetragen, aber ohne autom. LWR.
Du blendest den Gegenverkehr so stark das ein Fahrzeug von der Spur abkommt, streift dich evtl. noch und kracht in den Graben.
DU wirst im Leben nicht mehr glücklich, weil dein Xenon nicht legal war und du alles fein selber zahlen darfst. (Fahrlässigkeit).
Das wird ein Gutachter schon feststellen.
Ist vergleichbar mit lackierten "eingetragenen" Rückleuchten!
Die sind auch nich legal, und wenn der Hintermann auf der Autobahn im REgen kein Bremslicht mehr sieht, weil die RüLi's ja so schon cool schwarz sind, kracht er dir ins Heck. Da Autobahn sicher noch ein oder zwei Schwerverletzte: Viel Spaß im weiteren Leben!
Nochmal:
Ich spreche von Extremsituationen, welche aber durchaus realistisch sind.
Sachen wie Xenon oder lackierte RüLi's... ICH wäre da vorsichtig und würde nicht für ein paar Euros solche Risiken eingehen.
AngelEyes, da sehe ich null Problem. Die haben keinen unmittelbaren Einfluss und können auch keinen Schaden anrichten. Ebenso wie selbst hergestellte Schwarze DE's.
Aber Xenon? Das würde ich nur fahren wenn wirklich alles 100% ist.
Sprich Scheinwerfer mit E-Zeichen, ALWR und SWR.
btw, mir fällt eben ein, der E32 hatte doch auch schon Xenon???? Vielleicht gibts da Teile... wie gesagt, ich weiß es nicht.
PS: Auch ein TÜV'ler kann für illegale Eintragungen haftbar gemacht werden! (ist aber eher unwahrscheinlich...)
eingetragen bekommt man fast alles
nur obs dann auch lange drinne bleibt ist ne andere frage
wenn du in eine kontrolle kommst , können die deinen wagen einbehalten zur untersuchung ob auch alle vorraussetzungen erfüllt sind
zum thema xenon eintragen müsst ihr mal 030 fragen
der hat alles nachgerüstet was benötigt wird
allerdings wird diese eintragung hier sicher schon daran scheitern das es keine eg erlaubnis gibt (ehemals ABE genannt)
in der werkstatt wo ich hinundwieder bin war ma einer der hat sich getraut dieerlaubnis für seinen wagen selbt zu machen
ist natürlich aufgefallen
muss ihn ma fragen was danach passiert ist
und solche eintragungen liegen im ermessen des tüvers
d.h. der eine trägt ein weil er vll ein trinkgeld bekommen hat
der andere trägt es aus weil z.b. der gegenverkehr geblendet wird
Dazu nochmal nen Link vom TÜV-Nord.
http://www.tuev-nord.de/21868.asp
Da steht zwar man soll nur Geräte mit ABE verwenden, geht aber für uns nicht. (weils keine Set's gibt für uns E30iger).
Für uns bleibt nur eine Einzelabnahme.
unviersal aLWR von Hella zum Nachrüsten hat einen(erweiterbar auf zwiei Sensoren) Ultraschallsensor an der Hinterachse, welcher den Abstand zum Boden misst und dann ggfs. regelt.
Bei Niveauregulierung an beiden!!! Achsen entfällt u.U. die Auflage der aLWR(irgendwo hatte ich mal was gelesen).Im e30 aber nicht der Fall, da wenn überhauot nur die HA Niveauregulierung hat.
Ich habe umgebaut: DE's auf Xenon, Hochdruck-Reinungungsanlage mit e39 Teilen und die Universal aLWR von Hella, bin dann zum Prüfer und dieser hat eine §21 Einzelabnahme für 46,xx Eur und keinen Cent mehr gemacht, darauf hat er bestanden!!! könnte ja sonst als Bestechung aufgefasst werden. Wie gesagt, der eine Prüfer nimmt es ab(in seinem Ermessensspielraum, der andere net.)
PS: 100% legal ist was anderes: lichttechnisches Gutachten über die bauartbedingte Veränderung am Scheinwerfer für geschätzte mehrere Tausend Euro.
Aber auch hier entfallen dann die nötigen Auflagen: aLWR und SWRA(bzw. Niveaureg.) nicht!
mfg
Also ist auch dein Umbau im Zweifelsfall nicht legal..
Wobei ich bei einem guten Umbau (kenne deinen nicht) und bei dem vorhandensein von ALWR und SWR zumindest weniger Bedenken hätte.
Ich glaub ganz Sorgenfrei könnte ich nicht damit fahren, aber da hat ja jeder seine eigene Hemmschwelle...
Ich bleib beim Oginal... *g*
Xenon in bestehende Halogen-SW integrieren ist und bleibt weiterhin illegal!
Warum, steht in diesem Thread: http://www.motor-talk.de/t281596/f146/s/thread.html
Ich hatte mir mal die Mühe gemacht... Dito hatte ich diverse SW umgebaut, Reflektions wie Projektions-SW. Geht einfach überhaupt rein gar nicht.
SRA und aut. LWR stellen allerdings nicht das Problem dar. SRA gibt es ja für fast jedes Fzg., aut. LWR zum Nachrüsten von Hella für 199€.
Selbst wenn es ein nicht nach Vorschrift arbeitender Prüfer eingetragen hat, bleibt es illegal. Die Betriebserlaubnis ist erloschen, das Fahrzeug ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Zudem muß man jederzeit mit einer Stilllegung durch die Rennleitung rechnen.
Das KBA hat mehrfach TÜV, Dekra und Rennleitung wegen diesem Thema sensibilisiert. Auffällige Fzg. werden mit erheblichem Mangel bewertet, bzw. direkt stillgelegt.
Sämtliche Pseudo-Gutachten, die man bei ebay und Co. erhalten kann und angeblich Legalität vorgaukeln, sind längst überholt und absolut ungültig.
Grüße
Totti