e36,320i gebraucht beim Händler gekauft, nach 3500km Motorschaden.
Aber trotz Gewährleistung will der Händler nichts von Beteidigung wissen. Jetzt bin ich vor Gericht und es dauert bereits Monate und nichts passiert. Was ist denn Gewährleistung wenn ich jetzt Monate lang auf den Sachverständigentermin und dann noch auf sonstwas warten muss, währenddessen mein Auto in der Garage steht anstatt das ich damit fahren kann.
Beste Antwort im Thema
Bei der Gewährleistung geht es darum, dass ein Produkt bei Übergabe (Kauf) im magelfreien Zustand war. Es ist keine Garantie dafür, dass das Produkt ein halbes Jahr ---> 2 Jahre (oder 3500 km) hält.
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Bei der Gewährleistung geht es darum, dass ein Produkt bei Übergabe (Kauf) im magelfreien Zustand war. Es ist keine Garantie dafür, dass das Produkt ein halbes Jahr ---> 2 Jahre (oder 3500 km) hält.
da man weder die Bedingungen in deinem kaufvertrag kennt, noch baujahr, kilometerleistung oder sonst irgendeine ahnung hat wie das bisherige gerichtsverfahren gelaufen ist schwer ne meinung zu haben.
blöd gelaufen. aber wenn du recht haben solltest, dann wird das gericht dir auch zu deinem recht verhelfen.
Was is'n genau kaputt gegangen?
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Was is'n genau kaputt gegangen?
pleuellager
hallo
kleine vorwarnung für dich.
das gerichtsverfahren, der sachverständige etc werden dich mehr kosten, als das ganze auto wert ist.
überleg dir das noch mal in ruhe.
just
mikele
Zitat:
Original geschrieben von fischer117
hallo
kleine vorwarnung für dich.
das gerichtsverfahren, der sachverständige etc werden dich mehr kosten, als das ganze auto wert ist.
überleg dir das noch mal in ruhe.
just
mikele
Das stimmt so nicht ganz. Jeder Gewerbetreibende (der Händler) der ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft muss ein Jahr Gewährleistung geben. So jetzt der Knackpunkt die ersten 6 Monate muss der Händler den Beweis erbringen, dass dieser Schaden nicht schon vorlag. Ab dem 6ten Monat muss der Käufer nachweisen, das der Schaden schon vorlag. Ist der Kauf noch keine 6 Monate her würde ich der Sache entspannt entgegenschauen. Das Auto, wenn der Händler dumm kommt, wieder hinstellen und eine Reparatur, Wandlung oder mein Geld zurückverlangen. Keine Gewährleistung gibt es beim Verkauf von Gewerbetreibende an Gewerbetreibende oder bei Exportverkäufen.
Deuten sich Pleuellager nicht vorher mit "Gehämmere" ne Weile lang an?
aus eigener (leidvoller) erfahrung kann ich sagen:
in jedem standard kaufvertrag für gebrauchtwagen steht im kleingedruckten
das motor + getriebe von der garantie/gewährleistung ausgenommen sind.
egal wieviele km der käufer damit abgespuhlt hat.
von daher ...
würd ich dem TE raten:
ausschlachten und nach etwas anderem umsehen. (falls man nicht
doch irgend einen weg findet den motor wieder zum laufen zu bringen)
greetz probekiller
1. Der Gewerbetreibende (VK) kann beim Privatkunden (K) die Gewährleistung nicht ausschließen.
2. Die Gewähleistung beträgt grundsätliich 2 Jahre kann aber unter bestimmten bedingungen auf 1 Jahr verkürzt werden. Genaue Vorschriften kenne ich hier im Moment nicht.
3. Die Gewärhleistung darf nicht mit der Garantie verwechselt werden. Denn das erstere unterliegt gesetzlichen Vorschriften und das andere ist eine freiwillige Sache des Herstellers oder eines dritten Garantiegebers und unterliegt dessen Maßgaben.
4. Das mit den 6 Monaten stimmt, dies ist die sogenannte Bweislastumkehr.. Der Schaden muss aber bei Gefahrübergang (Übergabezeitpunkt des Gutes) bereits bestanden haben und nicht erst später.
Bei Gefahrübergang hat der Schaden zumindest nicht offensichtlich bestanden da der Motor ja noch 3500Km gelaufen. Bei dieser geringen Laufleistung könnte man aber eventl. davon ausgehen. Daher der Gutachter.
Wie das ganze ausgeht weiß kein Mensch.
Zitat:
Original geschrieben von KapitaenLueck
2. Die Gewähleistung beträgt grundsätliich 2 Jahre kann aber unter bestimmten bedingungen auf 1 Jahr verkürzt werden. Genaue Vorschriften kenne ich hier im Moment nicht.
Die Bedingung ist gebrauchte Ware.
Das ist soweit korrekt. Diese Verkürzung auf 1 Jahr darf man, soweit ich das noch weiß, nicht grundsätzlich machen.
Ja, nee. Bei Gebrauchtwaren kannste das ohne Einschränkung. Gilt aber nicht automatsch, es muss so in den AGB oder KAufvertrag drin stehen
Nur stellt sich die Frage, wie kann ein mangelfreies Fahrzeug nach 3500km einen Motorschaden erleiden, wenn ich als der Fahrer weiss, dass es immer vorsichtig gefahren wurde, Öl und Kühlwasserstand immer okay waren? Durch diese Betriebszustände geht kein Motor kaputt. Also war schon vorher was dran. Und dafür muss der Händler geradestehen!
Zitat:
Original geschrieben von Schorre28
Bei der Gewährleistung geht es darum, dass ein Produkt bei Übergabe (Kauf) im magelfreien Zustand war. Es ist keine Garantie dafür, dass das Produkt ein halbes Jahr ---> 2 Jahre (oder 3500 km) hält.