ForumE39
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E39
  7. E39, Anhängerkupplung e-Zulassung

E39, Anhängerkupplung e-Zulassung

BMW 5er E39
Themenstarteram 26. März 2017 um 19:00

Hallo zusammen,

 

wir sind an einen E39 gekommen, fahren ihn seit November und sind an sich sehr zufrieden. Für den Wohnwagen wollte ich einen abnehmbare AHK nachrüsten.

 

Jetzt wird Saison also wird sich gekümmert :)

 

Ich habe mir eine AHK bestellt, m.W. nach muss diese ja nicht eingetragen werden.

 

Kam gestern an, nach Auspacken heute war ich doch etwas überrascht. Ich dachte immer die Typenschilder sind auf einer angenieteten Platte. Statt dessen ist an Quertraverse und Steckdose ein Sticker auf dem u.a. die E-Nummern angegeben sind. Außerdem meinte ich immer das die E-Nummer in einem Kreis abgebildet ist.

 

Finde ich etwas seltsam und nachdem ich grundsätzlich misstrauisch bin, Frage an euch: ist das Ding so in Ordnung? Denn sonst müsste ich eintragen lassen, bzw. wenn das nicht in Ordnung ist, kann alles mögliche auch Fake sein. AHK kommt im übrigen aus Polen (is der E-Nr. Auch korrekt entnehmbar), ist aber von HAK. Macht auch alles an sich einen guten Eindruck, ist nicht die erste AHK, die ich in der Hand habe.

 

Zusatzfrage: Im Handschuhfach ist links ein Schieberegler. Man kann ihn nach oben oder unten schieben. Was macht der? :)

 

Habe in der Anleitung weder bei Klimaanlage (gekuhltes Handschuhfach ???) noch bei Airbag etwas gefunden. Kann mich hier jemand erhellen?

 

Danke + Grüße

 

Fonz

Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

@FonzieMacFonz schrieb am 26. März 2017 um 21:00:49 Uhr:

Hallo zusammen,

wir sind an einen E39 gekommen, fahren ihn seit November und sind an sich sehr zufrieden. Für den Wohnwagen wollte ich einen abnehmbare AHK nachrüsten.

Jetzt wird Saison also wird sich gekümmert :)

Ich habe mir eine AHK bestellt, m.W. nach muss diese ja nicht eingetragen werden.

Kam gestern an, nach Auspacken heute war ich doch etwas überrascht. Ich dachte immer die Typenschilder sind auf einer angenieteten Platte. Statt dessen ist an Quertraverse und Steckdose ein Sticker auf dem u.a. die E-Nummern angegeben sind. Außerdem meinte ich immer das die E-Nummer in einem Kreis abgebildet ist.

Finde ich etwas seltsam und nachdem ich grundsätzlich misstrauisch bin, Frage an euch: ist das Ding so in Ordnung? Denn sonst müsste ich eintragen lassen, bzw. wenn das nicht in Ordnung ist, kann alles mögliche auch Fake sein. AHK kommt im übrigen aus Polen (is der E-Nr. Auch korrekt entnehmbar), ist aber von HAK. Macht auch alles an sich einen guten Eindruck, ist nicht die erste AHK, die ich in der Hand habe.

Zusatzfrage: Im Handschuhfach ist links ein Schieberegler. Man kann ihn nach oben oder unten schieben. Was macht der? :)

Habe in der Anleitung weder bei Klimaanlage (gekuhltes Handschuhfach ???) noch bei Airbag etwas gefunden. Kann mich hier jemand erhellen?

Danke + Grüße

Fonz

Wenn es eine E Prüfnummer hat ist es E-zugelassen. Muss also nicht eingetragen werden.

Im Fahrzeugschein steht ja schon was zur Anhängerkupplung drin denke ich mal?!

 

Ich hätte eine nagelneue Westfalia (Orig. BMW) Anhängerkupplung mit abnehmbaren Kopf im Keller stehen. Passend für ne E39 Limo. Wer sie brauchen kann, bitte melden!

Hallo Glücklicher,

habe auch so eine Familienkutsche mit abnehmbarer Anhängerkupplung (Einbau Werk). Habe jetzt bereits mehrfach gelesen, dass abnehmbare Kupplungen nur mit Anhänger am Fahrzeug sein dürfen, da sie ein erhöhtes Schadensrisiko bei einem Unfall bedeuten (die festen nicht?) und ein dadurch erzeugter Schaden unter Umständen von der Versicherung nicht übernommen wird. Typisch Versicherungen - Beiträge kassieren und sich dann ggf. um Leistungen drücken. Also ohne Anhänger immer schön den Haken entfernen - ha ha ha. (Kupplung u. U. in eine Starre tauschen?)

Zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen.

Gruß aus der Residenz des Rechts ?

Zitat:

@rommulaner schrieb am 27. März 2017 um 08:23:21 Uhr:

Wenn es eine E Prüfnummer hat ist es E-zugelassen. Muss also nicht eingetragen werden.

Im Fahrzeugschein steht ja schon was zur Anhängerkupplung drin denke ich mal?!

Ich hätte eine nagelneue Westfalia (Orig. BMW) Anhängerkupplung mit abnehmbaren Kopf im Keller stehen. Passend für ne E39 Limo. Wer sie brauchen kann, bitte melden!

Was soll die kosten? E-Satz dabei?

Ist Verhandlungssache ;)

E-Satz ist nicht dabei, den gibt's immer passend zum Fahrzeug bei BMW.

Naja sag mir einen Preis den du aufrufen willst. Mit Verhandlungssache kann ich wenig anfangen. Soweit ich sehen kann, gibt es von Westfalia nur die universellen e-sätze zu kaufen.

Handschuhfach Schieberegler ? kENNE nur die Zwei Feststeller zum Drehen oben im Handschufach und darunter sind die Sicherungen vom Fahrzeug.

Zitat:

@GummikuhR80 schrieb am 27. März 2017 um 08:28:33 Uhr:

Habe jetzt bereits mehrfach gelesen, dass abnehmbare Kupplungen nur mit Anhänger am Fahrzeug sein dürfen, da sie ein erhöhtes Schadensrisiko bei einem Unfall bedeuten (die festen nicht?) und ein dadurch erzeugter Schaden unter Umständen von der Versicherung nicht übernommen wird. Typisch Versicherungen - Beiträge kassieren und sich dann ggf. um Leistungen drücken. Also ohne Anhänger immer schön den Haken entfernen - ha ha ha. (Kupplung u. U. in eine Starre tauschen?)

Abnehmepflicht kenn ich nur vom E21 :

"Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen ohne Anhänger ist die Kupplungskugel abzunehmen, da sie sonst die freie Sicht auf's Kennzeichen verdeckt."

Denn beim E21 ist das Kennzeichen unter der Stoßstange. Und deswegen gab's für den auch nur abnehmbare, keine starren.

Aber sind mir da keine Gründe bekannt, warum man den Haken abnehmen müßte.

Themenstarteram 31. März 2017 um 16:05

Hab da auch Mal gelesen, dass das müsste, wegen Unfallgefahr von Passanten (laufen mit dem Schienbein dagegen). War bei ADAC, Autobild oder so was, habe mich seinerzeit aber nicht für das Thema interessiert, daher ad Acta gelegt. Für den E39 Bau ich die automatisch ab weils einfach Scheibe aussieht :)

 

Hab inzwischen Mal n Foto gemacht, kanns sein das dies der Kontakt für die Taschenlampe ist, die es bei einigen Modellen geben soll? Hab ja Minimalausstattung, daher hieran erst einmal nicht gedacht. Lasst sich auf jeden Fall hin und her schieben (Fotos von beiden Stellungen)

Das mit dem abnehmen der AHK ist meines Wissens nach eher ein "Versicherungsding". Man hat nach Gesetz eine Schadensminderungspflicht und eine AHK kann bei einem Unfall "unnötigen" Schaden verursachen so das es Versicherer gibt die die Regulierung eines solchen Schadens verwehren bzw vom Versicherungsnehmer zurück verlangen.

Mir ist mal einer auf meinen C-Max hinten drauf gefahren. Als ich zwecks Regulierung mit der Versicherung telefoniert habe und bedenken hatte wegen der AHK hinter der Stoßstange war z.B. auch die erste Frage ob die Kupplung angebracht sei...

Themenstarteram 31. März 2017 um 17:40

Ach ja, nach n bisschen Google ist mein Schalter tatsächlich die Ladestation für die Taschenlampe. Schäm...

Versicherungen - wo für sind die da? Um Beiträge zu erheben und sich dann vor der Übernahme eines Schadens zu drücken, dafür haben die ja eigene Juristen. Und wer lässt es schon auf einen Klageweg ankommen, zumal einige Rechtschutzversicherungen die Klagen gegen eine Versicherung ausschließen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E39
  7. E39, Anhängerkupplung e-Zulassung