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E4 Prüfzeichen - Handhabung Polizei/ TÜV
hallo,
mich würde mal die handhabung eines E (4) prüfzeichens interessieren.
ich habe ja aktuell neue scheinwerfer verbaut mit E4 zeichen.
lt. anbieter und auskunft hier "eintragungsfrei".
wie ist das bei einer polizeikontrolle?
ein papier habe ich ja nicht, nur das zeichen auf den lichtern.
wie verhält man sich bei einer kontrolle, wenn die rennkommissare das monieren bzw. kann der tüv einem was oder wissen DIE das zumindest?
bei meinem auspuff, auch E, zickte die rennleitung bei einer kontrolle einmal herum, sahen es aber ein, da habe ich sogar ein papier, der tüv wiederum schaute es nicht einmal an und gab seinen segen...
wie ist das nun?
merci
Beste Antwort im Thema
E4 ist das amtliche Prüfkennzeichen für die Niederlande.
Hier noch die Abkürzung für die Ursprungsländer:
E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...
http://vasmodis.tripod.com/id23.html
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33 Antworten
Naja, da ist von Mängelkarte, Vorführung beim TÜV, Bussgeld, Punkte in Flensburg alles drin.
Schlimmstenfalls erfolgt die Stilllegung.
Ich persönlich würde so einem Ärger vorbeugen und nur mit legalen Teilen fahren.
ich fahre doch nicht mit illegalen teilen.
hast du meinen post nicht genau gelesen?
der auspuff z.b. ist von atu gekauft, dort eingebaut...
Hallo rentenspender
Also, E4 heißt eigentlich das es durch eine europäische Behörde geprüft wurde und mit einer EG-Genehmigung versehen wurde. Normal wird das aber nochmals schriftlich beigelegt. (E wohl für Europa und 4 ist die Länderkennungszahl)
Darauf würde ich die Rennleitung verweisen, sofern sie es überhaupt bemerken und monieren.
Ich gehe ja mal davon aus, das es keine Xenon-Brenner sind, für deren Nachrüstung es besondere Vorschriften gibt.
Leichti
hi leichti,
kein xenon, leuchtmittel wurden 1:1 von den standarts übernommen.
danke dir!
das E4 alleine sagt noch nichts aus, das steht ja auf jedem teil bzw. jeder lampe. wichtig ist die kennziffer, die die funktion der lampe erklärt. ein E4 abblendlicht kann nie ein fernlicht werden, ein nebelscheinwerfer kein rückfahrlicht, ein blinker kein bremslicht.
die lampe ist also schnell und sicher geprüft, auch von den beamten. E4 plus passende kennzahl, schon weiß man, was für ein licht einen angrinst/angrinsen soll.
im mopedbereich gibt es da schon mal probleme, die 11 steht für blinker vorne, die 12 für hinten. nicht jeder blinker hat beide zahlen drauf. das sollte man wissen.
oder tagfahrlichtnachrüstung im nebelscheinwerfer kann stress machen.
E4 ist das amtliche Prüfkennzeichen für die Niederlande.
Hier noch die Abkürzung für die Ursprungsländer:
E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...
http://vasmodis.tripod.com/id23.html
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
... Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...
also somit erlaubt, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Rentenspender
Zitat:
Original geschrieben von Rentenspender
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
... Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...
also somit erlaubt, oder?
Warum fragst du nicht einfach mal einen TÜV´ler in deiner Stadt?
Spekulationen hier bringen dich auch nicht weiter.
was ich an der ganzen sache nicht verstehe, wenn man auch den link anschaut:
auf der einen seite "E" eintragungsfrei und gilt generell,
auf der anderen seite ein "evtl." gutachten mitführen.
entweder es gibt so ein zeichen, was dann in ordnung ist oder man kann es sein lassen.
warum muss ich dann eine polizei etc. "überzeugen"?
soll ich nun zum tüv fahren und sagen "hallo, ich habe hier scheinwerfer, die haben ein e-zeichen und sind eintragungsfrei. komme ich in 1,5 jahren dann bei euch durch?"
händler sagt klipp und klar, "e-eintragungsfrei, kann nichts sein".
als unseriös schätze ich den nicht ein.
sorry, verstehe ich nicht!
eu-bürokraten-wahnsinn...
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Warum fragst du nicht einfach mal einen TÜV´ler in deiner Stadt?
Spekulationen hier bringen dich auch nicht weiter.
Vielleicht, weil der Rentenspender zu den Öffnungszeiten von TÜV, DEKRA und GTÜ selbst am Arbeiten ist und dort nicht nach Feierabend nachfragen kann? Mit nem Anruf dort kann er garnix erreichen, ausser die Standardansage, man müsse sich das ansehen um da etwas dazu sagen zu können.
wozu wenn nicht hierfür ist ein solches Forum da?
Das Wissen ansich ist ja vorhanden, nur kommt nicht jeder mit dem was er weiß auch rüber.
Und ich bleibe dabei, bei den Elektroartikeln wie Scheinwerfer etc. ist die E-Prüfung ein Freifahrtschein für den TÜV. Sollte natürlich in dem berühmten Kreis sein mit der Länderkennungszahl.
Das gilt übrigens auch für diese komischen "Blue-Laser-Ligtht" und yellow und red... Glühbirnen. Da hat der Produzent irgendein Land gefunden, das diese Birnen geprüft und freigegeben hat. Qualitativ teilweise unter aller Sau mit Streulicht etc. ABER, dank E-Prüfzeichen auch zugelassen, sehr zum Leidwesen der anderen.
Leichti
"e-zeichen plus abe mitführen"
gilt wohl für anbauteile, bei denen du eventuell nachweisen mußt, dass dieses bauteil auch für DEIN fahrzeug homologiert wurde. ein vw-auspuff hat auch ein e-zeichen, passt vielleicht auch an dein fahrzeug, erfüllt aber nicht seinen zweck wie am vw. kann der beamte äusserlich nicht erkennen und vor ort eventuell nicht prüfen. da ist ne abe, in der die zusatznummer plus dein fahrzeug drin stehen, sehr hilfreich.
@andy-ibo
es gibt keine abe etc., das steht doch oben. (lest ihr eigentlich manchmal? )
darum ja auch meine frage, wenn E eintragungsfrei, warum dann ein papier?
entweder-oder, sonst brauche ich kein E als "gütesiegel".
ist doch ein widerspruch in sich.
im übrigen glaube ich nicht, dass gerade scheinwerfer individuell auch an anderen fahrzeugen einfach so passen.
Zitat:
Original geschrieben von Leichtmetall
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Warum fragst du nicht einfach mal einen TÜV´ler in deiner Stadt?
Spekulationen hier bringen dich auch nicht weiter.
Vielleicht, weil der Rentenspender zu den Öffnungszeiten von TÜV, DEKRA und GTÜ selbst am Arbeiten ist und dort nicht nach Feierabend nachfragen kann?
Jau, heutzutage haben die TÜV- Dienststellen, und wie sie noch alle heißen, auch einen Tag in der Woche länger auf, und auch Samstags.
Kann auch sein, dass er darauf wartet, das vom Forum hier einer hinfährt.
@fabjo
sinnvoller beitrag zu dem thema!
(im übrigen, du musst nicht über dritte mit mir reden...)
für mich muss bestimmt niemand hinfahren, ich kann das schon selbst lösen.
warum stellst du denn nicht die andere aussage von leichti in den vordergrund, "dass ein forum dafür da ist"?
du muss ja nicht antworten, wenn es dich langweilt.
auch ich denke, foren sind dazu da, dass man sich hilfe holen kann.
(leichti hat dies genau getroffen).
wie unterschiedlich die meinungen sind, kannst du hier selbst nachlesen.
daher erachte ich es als wichtig, möglichst viele informationen einzuholen, da vielleicht der eine oder andere genauere erfahrungen selbst schon hatte.
dies meine ich generell für alle themen.
du kannst doch den titel lesen, rufe ihn halt nicht auf.
nur weil es nicht dein thema ist, berechtigt es dich nicht dazu, dies ab zu tun und mitzuteilen, man solle zum tüv fahren, da alles andere spekulativ sei.
ich möchte die erfahrungen der user lesen.
ein thema allerdings kann auch ich nicht mehr lesen..."rost am heckdeckel".
aber auch hier gibt es neue user, die das problem vielleicht jetzt erst entdecken und mit der "suche" vielleicht noch nicht so firm sind.
ps: es geht nicht um meine sache als solche, sondern um "E".
meine sache ist nur ein beispiel.
in dem sinne, gruß