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E90 TV-Freischaltung funktioniert nicht

Themenstarteram 10. November 2006 um 7:55

Liebe Technik-Freaks,

ich benötige dringend Eure Hilfe; um mit Paul Panzers Worten zu sprechen: 'Ich bin hier langsam am durchdrehen...'

Seit knapp einer Woche bin ich stolzer Besitzer eines neuen E90 mit Navi Professional (inkl. TV-Funktion).

Damit mein kleiner Sohn ;-) auch während der Fahrt TV schauen kann, habe ich mir ein Freischaltmodul gekauft. Der Einbau war auch völlig problemlos.

Dann stellte ich alle Radio-Sender, das Navi-Adressbuch etc. erstmalig neu ein und wunderte mich, dass der Bildschirm ca. alle 5 Minuten ausging. Vielleicht muss das ja so sein, keine Ahnung.

Dann stand die erste Testfahrt mit TV auf dem Programm. Alles funktionierte einwandfrei - bis nach ca. 10 Minuten der Monitor schwarz wurde und der Ton sich verabschiedete. Mehrfache 'Wiederbelebungsversuche' (Motor aus, Zündung aus, batterie ab- und anklemmen) blieben ergebnislos. Daraufhin baute ich den Zwischenstecker (also das TV-Freischaltmodul) wieder aus - und alles funktionierte wieder.

Ich tauschte den Stecker um und baute den neuen Stecker wieder ein. Ergebnis: Die TV-Freischaltung wurde völlig ignoriert (alle Funktionen des Navi funktionieren korrekt) - fahre ich an, kommt die Meldung 'zu Ihrer Sicherheit TV nur im Stand'.

Ich überprüfte mehrfach alle Kabel und Steckverbindungen - alles war/ ist so, wie es sein muss. Selbst der nochmalige Tausch des Freischaltmoduls änderte nichts. Der Verkäufer deute etwas von evtl. neuer Software an (da das Fahrzeug brandneu ist) bzw. bat mich, die 'Menü-Taste' unter dem iDrive 3-5sec. bei TV-Betrieb zu drücken (er meinte, es könne sein, dass in den neuesten Modulen damit eine Ein-/ Ausschaltfunktion verbunden sei). Nichts.

Ich bin nun sehr hilflos...

Hat also irgendjemand von Euch eine Ahnung, ob die allerneuesten Navi-Rechner mit TV-Funktion eine neue Software haben, die auf das TV-Freischaltmodul aufgespielt werden muss? Der Händler hatte nur Schulterzucken als Antwort...

Tausend Dank im voraus für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. November 2006 um 16:28

Hallo zusammen,

vielen Dankl für Eure Antworten.

Zunächst @e90racer: Es könnte in der Tat sein, dass mit dem Lichtwellenleiter-Kabel etwas passiert ist, weil ich das mal mehrfach drehen musste (es lag ungünstig) - wie kontrolliere ich die Unversehrtheit? Es handelt sich ja um ein grünes und ein Schwarz-ummanteltes Kabel, die in einem nicht lösbaren Stecker stecken...

 

Jetzt nochmal zum Grundsätzlichen - von BMW bestätigt:

TV-Freischaltung ist weder verboten noch erlaubt. Grundsätzlich muss man drei Dinge beachten:

1. TÜV: Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei Zulassungsbeschränkungen unterliegen kann die Verkehrstauglichkeit auch nicht durch den Einbau oder die Veränderung der Gerätschaften geändert werden.

2. Unfall: Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge es an dem Versicherer im Zweifelsfall zu beweisen, dass der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war. Letztenendes führt dies aber nur dazu, nachzuweisen, ob der Fahrer ferngesehen hat, oder nicht - und nicht, ob die TV-Freischaltung rechtens ist.

3. Polizeikontrolle: Sollte eine Polizeikontrolle erkennen, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten werden und wir behandelt, wie jemand, der unachtsam Auto gefahren ist. Die TV-Funktion an sich hat hier keinerlei Auswirkungen.

Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt definitiv wäre. Der Fahrer darf vom TV nicht abgelenkt werden und muß auf den Verkehr achten.

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Re: E90 TV-Freischaltung funktioniert nicht

 

Zitat:

Original geschrieben von SuperC

Liebe Technik-Freaks,

ich benötige dringend Eure Hilfe; um mit Paul Panzers Worten zu sprechen: 'Ich bin hier langsam am durchdrehen...'

Seit knapp einer Woche bin ich stolzer Besitzer eines neuen E90 mit Navi Professional (inkl. TV-Funktion).

Damit mein kleiner Sohn ;-) auch während der Fahrt TV schauen kann, habe ich mir ein Freischaltmodul gekauft. Der Einbau war auch völlig problemlos.

Dann stellte ich alle Radio-Sender, das Navi-Adressbuch etc. erstmalig neu ein und wunderte mich, dass der Bildschirm ca. alle 5 Minuten ausging. Vielleicht muss das ja so sein, keine Ahnung.

Dann stand die erste Testfahrt mit TV auf dem Programm. Alles funktionierte einwandfrei - bis nach ca. 10 Minuten der Monitor schwarz wurde und der Ton sich verabschiedete. Mehrfache 'Wiederbelebungsversuche' (Motor aus, Zündung aus, batterie ab- und anklemmen) blieben ergebnislos. Daraufhin baute ich den Zwischenstecker (also das TV-Freischaltmodul) wieder aus - und alles funktionierte wieder.

Ich tauschte den Stecker um und baute den neuen Stecker wieder ein. Ergebnis: Die TV-Freischaltung wurde völlig ignoriert (alle Funktionen des Navi funktionieren korrekt) - fahre ich an, kommt die Meldung 'zu Ihrer Sicherheit TV nur im Stand'.

Ich überprüfte mehrfach alle Kabel und Steckverbindungen - alles war/ ist so, wie es sein muss. Selbst der nochmalige Tausch des Freischaltmoduls änderte nichts. Der Verkäufer deute etwas von evtl. neuer Software an (da das Fahrzeug brandneu ist) bzw. bat mich, die 'Menü-Taste' unter dem iDrive 3-5sec. bei TV-Betrieb zu drücken (er meinte, es könne sein, dass in den neuesten Modulen damit eine Ein-/ Ausschaltfunktion verbunden sei). Nichts.

Ich bin nun sehr hilflos...

Hat also irgendjemand von Euch eine Ahnung, ob die allerneuesten Navi-Rechner mit TV-Funktion eine neue Software haben, die auf das TV-Freischaltmodul aufgespielt werden muss? Der Händler hatte nur Schulterzucken als Antwort...

Tausend Dank im voraus für Eure Hilfe!

Besser so! Für Dich und vor allem deinem Sohn!

Sonst kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, ist hier ein etwas unbequemess Thema, da im rechtlichen Graubereich.

Gruss

Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn der Fernseher im Auto läuft???? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von ZettaQuattro

Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn der Fernseher im Auto läuft???? :confused:

Ist TV-Freischaltung nicht soviel wie glotzen können während der Fahrt???

Hallo,

da kann ich dir leider auch nicht helfen, vielleicht ist irgendwo ein Kabel eingeklemmt!

wichtig, Lichtwellenleiter kontrollieren!

ich habe ein Freischalt-Interface von Ebay (129,-) eingebaut,

habe es jetzt schon einige Monate, bis jetzt Tip Top, kein einziger Ausfall und beste Qualität (analog und digital) auch beim Fahren!

nur die Meldungen NO SIGNAL wenn kein Empfang für

digital TV verfügbar ist!

aber der Einbau der Freischaltung war gar nicht so leicht, wußte zuerst nicht wo ich die ganzen Kabel und die Box verstauen soll, habe aber dann links hinter dem Rechner eine Ausnehmung gefunden, wo ich alles hineinsteckte!

mir war nur wichtig, das nichts eingeklemmt wurde, denn viel Platz ist nicht vorhanden, hat aber gut geklappt

werde demnächst einen klappbaren Deckenbildschirm einbauen, mit dem man auch außerhalb des Fahrzeugs schauen kann!

zur Software, an der kann es nicht liegen bei dir, denn ich habe auch eine neue drauf und funktioniert wie vorher

meiner ist ein 03/05 E90

grüsse

e90racer

E90 330i, Vollausstattung

Zitat:

Original geschrieben von Gerd-CH

Ist TV-Freischaltung nicht soviel wie glotzen können während der Fahrt???

ja, das schon, hab ich ja nicht angezweifelt .. ich möchte nur zu meiner Information wissen ob es ein Gesetz dagegen gibt sowie z.B. eines, das das Mobiltelefonieren im Auto, während der Fahrt, verbietet. Capito? ;) :)

Themenstarteram 11. November 2006 um 16:28

Hallo zusammen,

vielen Dankl für Eure Antworten.

Zunächst @e90racer: Es könnte in der Tat sein, dass mit dem Lichtwellenleiter-Kabel etwas passiert ist, weil ich das mal mehrfach drehen musste (es lag ungünstig) - wie kontrolliere ich die Unversehrtheit? Es handelt sich ja um ein grünes und ein Schwarz-ummanteltes Kabel, die in einem nicht lösbaren Stecker stecken...

 

Jetzt nochmal zum Grundsätzlichen - von BMW bestätigt:

TV-Freischaltung ist weder verboten noch erlaubt. Grundsätzlich muss man drei Dinge beachten:

1. TÜV: Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei Zulassungsbeschränkungen unterliegen kann die Verkehrstauglichkeit auch nicht durch den Einbau oder die Veränderung der Gerätschaften geändert werden.

2. Unfall: Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge es an dem Versicherer im Zweifelsfall zu beweisen, dass der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war. Letztenendes führt dies aber nur dazu, nachzuweisen, ob der Fahrer ferngesehen hat, oder nicht - und nicht, ob die TV-Freischaltung rechtens ist.

3. Polizeikontrolle: Sollte eine Polizeikontrolle erkennen, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten werden und wir behandelt, wie jemand, der unachtsam Auto gefahren ist. Die TV-Funktion an sich hat hier keinerlei Auswirkungen.

Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt definitiv wäre. Der Fahrer darf vom TV nicht abgelenkt werden und muß auf den Verkehr achten.

Zitat:

Original geschrieben von ZettaQuattro

Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn der Fernseher im Auto läuft???? :confused:

Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dazu reicht es nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht , sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein. Dies setzt ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit voraus.

Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)

Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären.

Soviel wie ich weiß, sollen Fernsehen im Auto bald verboten werden. Ist da was drann? Stand vor nem Monat bei uns in der Zeitung.

Tim

am 18. Dezember 2006 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von SuperC

Hallo zusammen,

vielen Dankl für Eure Antworten.

Zunächst @e90racer: Es könnte in der Tat sein, dass mit dem Lichtwellenleiter-Kabel etwas passiert ist, weil ich das mal mehrfach drehen musste (es lag ungünstig) - wie kontrolliere ich die Unversehrtheit? Es handelt sich ja um ein grünes und ein Schwarz-ummanteltes Kabel, die in einem nicht lösbaren Stecker stecken...

Du selbst wirst das wohl gar nicht kontrollieren können!

Für die Verlegung von LWL-Kabeln gibt es genau vorschriften, vor allem bezüglich in welchem Radius diese Kabel verlegt werden dürfen, biegen und verdrehen!

Ob du den LWL bei deiner Umrüstaktion beschädigt hast, wird wohl nur dein Händler feststellen können! Dieser müsste eine sogenannte "optische Diagnose" der entsprechenden Übertragungsstrecke durchführen können!

Zitat:

Original geschrieben von 118d

Soviel wie ich weiß, sollen Fernsehen im Auto bald verboten werden. Ist da was drann?

Der von mir genannte Passus der StVZO bietet zumindest schon die rechtliche Grundlage.

hilft aber auch nicht immer

 

Zitat:

Original geschrieben von evrtobi

Du selbst wirst das wohl gar nicht kontrollieren können!

Für die Verlegung von LWL-Kabeln gibt es genau vorschriften, vor allem bezüglich in welchem Radius diese Kabel verlegt werden dürfen, biegen und verdrehen!

Ob du den LWL bei deiner Umrüstaktion beschädigt hast, wird wohl nur dein Händler feststellen können! Dieser müsste eine sogenannte "optische Diagnose" der entsprechenden Übertragungsstrecke durchführen können!

diese optische Diagnose hilft auch nicht immer. als ich noch sys Admin war hatten wir in unserem RZ einmal Probleme mit den Disk Storage Subsystemen, da sind immer die IO Kanäle (Funktionell das gleiche wie ein SCSI Adapter im PC) ausgefallen. Die Diagnose hat das Kabel als OK befunden. Bis ich dann den Technikern gesagt habe dass sie es provisorisch mit einem neuen versuchen sollen. Danach war es in Ordnung.

liebe grüße

Peter

am 21. September 2010 um 15:34

und ich habe da auch mal eiine Frage.

Ich fahre einen bmw e90 baujahr 2005 mit navi business!! und würde auch gern mal eine dvd anschauen bzw. mal eine musikdvd mit videos laufen lassen.. kann ich bei mir auch irgendwie dvds abspielen und anschauen?

Zitat:

Original geschrieben von Rafaello

und ich habe da auch mal eiine Frage.

Ich fahre einen bmw e90 baujahr 2005 mit navi business!! und würde auch gern mal eine dvd anschauen bzw. mal eine musikdvd mit videos laufen lassen.. kann ich bei mir auch irgendwie dvds abspielen und anschauen?

Nein, das ging damals leider noch nicht. DVD ohne TV geht erst beim Navi Prof im LCI.

am 22. September 2010 um 18:54

danke für die info.. ist ja mal keine gute nachricht.. da muss ich wohl mal über einen fahrzeugwechsel nachdenken.. bei der gurke geht ja gar nix ausstattungsmäßig

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