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  7. eben ist mir an der ampel jmd. drauf gefahren, keine polizei gerufen

eben ist mir an der ampel jmd. drauf gefahren, keine polizei gerufen

BMW 3er E36
Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 18:00

hallo zusammen,

hätte gerne mal zu folgenden sachverhalt eure meinung gewusst.

meine freundin war heute mit meinem auto unterwegs und da fuhr ihr an der ampel eine junge frau rein ( mein schönes auto:( )

auf den ersten blick ist wohl nichts zu sehen (allerd. war es schon leicht dunkel). die polizei wurde nicht gerufen sondern die personalien getauscht. die junge frau versprach den schaden ihrer versicherung zu melden. meine freundin haette von MEINER versicherung aus eig. gar nicht mit meinem wagen fahren duerfen, da nur fahrer ab 25 versichert sind. nun meine frage:

1. wäre es ueberhaupt ratsam gewesen die polizei zu rufen oder haette es hier eher ein schuss nach hinten werden können ?

2. wie realistisch seht ihr meine chancen nun doch den schaden SO reguliert zu bekommen, als haette die polizei den unfall aufgenommen ?

meine bedenken sind eben, dass wenn ich nun zum gutachter gehe, und dieser (auch vllt. schon kleine vorschäden) entdeckt oder evtl. sogar die stosstangenaufhaengung etwas abbekommen hat, und ich mit dem sicher nicht ganz guenstigen kostenvoranschlag an den unfallverursacher herantrete, der kommentar kommt, "von wegen 1000 euro, da war ja nicht mal ein kratzer zu erkennen".

was haltet ihr davon ? wie würdet ihr nun vorgehen ? selbst wenn ich den schaden nicht komplett beheben lassen wuerde, freut man sich ja dennoch auf den ein oder anderen hunderter der anderen versicherung ?!

danke und gruß KIK

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24 Antworten

Die Polizei überprüft auch nur die Personalien...

Ich sehe da keine Probleme - die Höhe des Schadens kann dem Verursacher übrigens völlig egal sein.

Das Alter Deiner Freundin sollte auch kein Problem darstellen, schliesslich hat sie den Unfall ja nicht verursacht.

Sehe keine Probleme.

Das passiert tagtäglich zig tausendfach.

Ganz normaler Ablauf.

bei uns in wiesbaden lassen sich die herren in blau bei blechschäden garnicht mehr blicken...

 

nur noch auf verdacht auf alkohol oder drogen.... (und bei verletzten natürlich)

 

geile sache sowas..

Soweit so gut.

 

Aber wenn er die versicherung anschreibt oder anruft um den schaden bezahlen zu lassen ,und die sehen das die freundin gefahren ist und ist unter 25 wie sieht es da aus ????.Die Polizei ist ja nicht so schlimm die überprüfen ja nur die daten ,aber die versicherung das ist die gute frage.Warum gibt es sowas Fahrer unter 25 dürfen nicht fahren.Wenns egal wehre dann würde es jeder machen oder ???.

 

oder liege ich jetzt falsch ???

Die Altersbegrenzung ist Vertragsbestandteil beim TE.

Schlimmstenfalls könnte die Versicherung des TE die Schadenregulierung verweigern, wenn seine Freundin den Unfall verursacht hätte.

Hat sie aber nicht -> also egal.

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Die Altersbegrenzung ist Vertragsbestandteil beim TE.

Schlimmstenfalls könnte die Versicherung des TE die Schadenregulierung verweigern, wenn seine Freundin den Unfall verursacht hätte.

Hat sie aber nicht -> also egal.

Kann ich nur bestätigen. Hatte im März auch ein Unfall. Da ist ein alter Franzose beim Ausparken gegen meinem Auto gefahren, welches zu der Zeit auf meinem Vater zugelassen war und er der Versicherungsnehmer war. Ich durfte ebenfalls nicht mit dem Wagen fahren, da zu jung.

Habe ebenfalls die Polizei gerufen, Daten wurden von den Beamten geprüft, Daten wurden ausgetauscht und der alte Herr aus Frankreich hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.

Sichtbare Schäden waren kaum welche da. Kotflügel war leicht eingedrückt und der Seitenblinker ist angebrochen. Bekommen habe ich einen 4Stelligen Betrag. Da hat die Versicherung nichts gesagt.

Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Die Altersbegrenzung ist Vertragsbestandteil beim TE.

Schlimmstenfalls könnte die Versicherung des TE die Schadenregulierung verweigern, wenn seine Freundin den Unfall verursacht hätte.

Hat sie aber nicht -> also egal.

Kann ich nur bestätigen. Hatte im März auch ein Unfall. Da ist ein alter Franzose beim Ausparken gegen meinem Auto gefahren, welches zu der Zeit auf meinem Vater zugelassen war und er der Versicherungsnehmer war. Ich durfte ebenfalls nicht mit dem Wagen fahren, da zu jung.

Habe ebenfalls die Polizei gerufen, Daten wurden von den Beamten geprüft, Daten wurden ausgetauscht und der alte Herr aus Frankreich hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.

Sichtbare Schäden waren kaum welche da. Kotflügel war leicht eingedrückt und der Seitenblinker ist angebrochen. Bekommen habe ich einen 4Stelligen Betrag. Da hat die Versicherung nichts gesagt.

das hört sich doch schon mal gut an :)

Zitat:

Original geschrieben von kik

1. wäre es ueberhaupt ratsam gewesen die polizei zu rufen oder haette es hier eher ein schuss nach hinten werden können ?

wieso sollte dies einen schuss nach hinten geben?!

die polizei juckt es nicht ob deine freundin das fz (wegen der versicherung) fahren darf oder nicht, das wissen die nichtmal.......das fz muss zugelassen (und damit haftpflichtversichert) sein und der fahrer einen führerschein haben......ebensowenig hat es die gegnerische versicherung zu interessieren wer den wagen gefahren hat......

hätte deine freundin allerdings mit deinem auto den unfall verursacht, wäre deine haftpflicht an dich mit einer regressforderung herangetreten......

Zitat:

Original geschrieben von kik

Zitat:

Original geschrieben von esalet

 

Kann ich nur bestätigen. Hatte im März auch ein Unfall. Da ist ein alter Franzose beim Ausparken gegen meinem Auto gefahren, welches zu der Zeit auf meinem Vater zugelassen war und er der Versicherungsnehmer war. Ich durfte ebenfalls nicht mit dem Wagen fahren, da zu jung.

Habe ebenfalls die Polizei gerufen, Daten wurden von den Beamten geprüft, Daten wurden ausgetauscht und der alte Herr aus Frankreich hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.

Sichtbare Schäden waren kaum welche da. Kotflügel war leicht eingedrückt und der Seitenblinker ist angebrochen. Bekommen habe ich einen 4Stelligen Betrag. Da hat die Versicherung nichts gesagt.

das hört sich doch schon mal gut an :)

der stand auch!

am 23. Oktober 2009 um 23:10

Gut LESEN::::

Die Polizei prüft die Personalien,darus ist für niemanden erkennbar das sie nicht 25 ist und 2. weiss dies die andere Versicherung nichts und Überprüft es auch nicht es sei denn du hast ein 40.000 Euro auto.

Es könnte Problemme geben, wenn die Unfall verursacherin andere sachen Behauptet, z.b sie hat einfach ne vollbremse gemacht usw blabla, daraus kann ein Rechts streit entsethen..........deine Freundin hätte sich es schreiben lassen müssen wer was wo wie mit unterschrift damit sie im fall der fälle was in der Hand hat.......

So,der gutachter kommt zu dir aber besser wenn du zu ihm,dann kann er besser arbeiten und wenn der ne bühne hat sieht er auch mehr, die vorschäden werden natürlich auf den gesamtwert des auto angerechnet, nur weil kein schaden zu sehen ist heisst es nicht das es keinen gibt, es kann sich die Karosserie verzogen haben usw.........

Nehm dir ein DIPLOM Gutachter, gegen diesen kann die gegen versicherung kein gegen gutachten stellen was zum negativen für dich wäre. Den Gutachter Bezahlt die Versicherung also Kostenlos for you.... Wenn der Gutachter z.b schreibt blabla Reparatur kosten belaufen sich auf 1.950 Euro, dann Zahlt die versicherung das der Werkstatt,wenn du sagst ich lasse das selber machen überweisen sie es ir dann kriegst du vieleicht 1.700 Euro........

Sollte die Versicherung anfangen Faxen zu machen schalte einen Anwalt ein,dieser hollt sich sein Geld dann auch von der Versicherung.

am 23. Oktober 2009 um 23:16

Es wird glaub ich nicht passiren aber wenn die andere Versicherung es rauskriegt das deine Freundin gefahren ist,obwohl deine Versicherung dieses nicht übernimmt dann ist alles aussssssss.....heisst, die verscherung wird nicht zahlen da deine Freundin garnicht fahren hätte dürfen...........aber wie gesagt, solange es der Versicherung kein vermögen kostet nehmen diese es nicht all so genau...........

@Saido1985:

Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat: ....

Ein Schreiber um des schreibens willens.

Saido,Die Anzahl an Posting ist NICHT mit dem Fachwissen des schreibenden Users gleichzusetzen.Es bringt also nichts,den E36 Bereich mit Text zu überschwemmen,nur um den Postingzähler in die Höhe zu schrauben.

Die Qualität deiner Postings stimmt einfach nicht (das bezieht sich NICHT auf die Rechtschreibung!).

 

Greetz

Cap

Moin,

 

ich denke auch nicht das hierbei viel passieren wird, der Schaden ist ja allen Anschein nach, kaum auf mehre Tausend Euro zu beziffern, da du ja selber schreibst das dort kaum/nichts zu sehen ist.Die Verursacherin soll den Schaden ihrer Versicherung melden und schon nimmt das ganze ihren Lauf...

 

Dennoch muss/sollte man ganz klar sagen, dass du eigendlich gegen deinen bestehenden Versicherungsvertrag verstoßen hast.Wenn ich weiß das eine Alterklausel in meinem Vertrag steht, dann wäre es schon ratsam sich auch daran zu halten...

 

Ist ja nicht Böse gemeint, aber was wäre gewesen wenn deine Freundin mit dem Wagen evt. jemand angefahren hätte, sprich Personenschaden u.s.w auftreten, dass möchte ich mir ehrlich gesagt nicht ausmalen...:eek:

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