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Ehemaliges Sixt Fahrzeug

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 18:43

Hallo,

habe vor einen halben Jahr ein ehemaliges Mietfahrzeug von Sixt gekauft,einen Bmw 118i.

Leider bekomme ich von Sixt keine Daten über mein Fahrzeug,trotz mehrmaliger Anfrage.

Mich würde interessieren,ob es sich um ein Langzeitmietfahrzeug,Leasing und/oder sonstiges

handelt.

Danke

Hardy128

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20 Antworten

Poste mal bitte ehemaliges Mietkennzeichen oder wende dich mal an den User MartinSHL per PN.

Er kann das ggf. im System checken.

mep

Ohne jetzt nen extra Thread aufzumachen, kann das vielleicht auch jemand für ex AVIS Fahrzeuge machen? AVIS ist da genau so schweigsam...

...und was "erhofft" man sich mit solch einer Info :confused:

Verstehe es nicht, bitte um Aufklärung für doofe...

am 15. Juli 2011 um 13:00

Ich würde schon gerne wissen, ob mein Auto vorher von zig Tagesmietern geheizt oder von einigen wenigen Leuten für längere Zeit gefahren wurde ;)

Mir kannst du das Kennzeichen übrigens auch geben...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...und was "erhofft" man sich mit solch einer Info :confused:

 

Verstehe es nicht, bitte um Aufklärung für doofe...

Da das Auto nicht direkt von AVIS verkauft wurde interessiert mich vor allem der km Stand;)

@ Gentsai: meinst jetzt mich mit AVIS?

am 16. Juli 2011 um 5:08

Zitat:

Original geschrieben von Gentsai

Ich würde schon gerne wissen, ob mein Auto vorher von zig Tagesmietern geheizt oder von einigen wenigen Leuten für längere Zeit gefahren wurde ;)

Das mit dem KM Stand o.k., kapier ich aber was soll diese Erkenntniss oben bringen, Wagen ist nunmal gekauft, egal ob er für Tagesmieter genutzt oder mal für längere Zeit, ändern kann man es nicht :confused:

Mich würd eher so eine Mallorcakutsche abschrecken :(

Ein Wagen "muss" ja scheinbar nicht mal mehr als Mietwagen angegeben werden, so what...

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/234331/

 

am 16. Juli 2011 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von LeDriver

 

@ Gentsai: meinst jetzt mich mit AVIS?

Nein, das war für den ganz oben gedacht, sorry.

@Golf5GTI/DSG: Lass die Leute doch, wenn sie es wissen wollen, kann dir ja egal sein ;)

Ergo ist es quatsch?

Will man sicher nicht vielleicht dadurch den kauf eines Mietwagen schönerreden?

Ist doch öffentlich hier also wieso sollte sich man hier keine Gedanken machen dürfen?

Selbst wenn der Wagen mal in der Langzeitmiete war (was übrigens max. 30 Tage sind!), kann er in dieser Zeit bei der ausleihenden Firma von "Hinz und Kunz" gefahren worden sein.

Auch für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass das Fahrzeug über die gesamte Vermietdauer (max. 6 Monate) jedesmal wieder als Langzeitmieter raus ging, kommen noch immer rund 6 verschiedene "Vorbesitzer" in betracht.

Ob KM und Haltedauer stimmen, kann man grob selbst ermitteln.

Die Fahrzeuge sind i.d.R. max. 6 Monate im bestand der Vermieter, also dürfte zwischen Produktionsdatum und Verkauf an Endkunde nicht viel mehr als ein halbes-dreiviertel Jahr liegen.

Ebenso gibts eine KM-Grenze, je nach Fahrzeughersteller sind das zwischen 20-30TKM. Jenachdem, was also früher erreicht wird (KM-Grenze oder max.Haltedauer) wird das Fahrzeug dann ausgesteuert und kommt in den freien Verkauf.

...eben...

Dank der UMP findet man eh sehr sehr viele "ehemalige" Mietwagen auf den Gassen und von "echten" Problemen hört man nix :confused:

Was ist UMP?

Bezüglich Probleme: meine Schwester hat ein ehemaliges AVIS-Fahrzeug...der steht just im Moment zum 17.mal in der Werkstatt.

Jetzt kann man sich aber vortrefflich darüber streiten, ob es daran liegt, dass es ein ehemaliger Mietwagen, oder aber ein Renault ist... :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Ein Wagen "muss" ja scheinbar nicht mal mehr als Mietwagen angegeben werden, so what...

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/234331/

Da würde ich nicht allzuviel drauf geben.

Das Urteil stammt von einem LG, jedoch gibt es eine ältere und gegenteilig lautende Entscheidung eines OLG.

Ganz davon abgesehen, insofern man den Fahrzeugschein zu gesicht bekommt, steht dort explizit "Selbstfahrervermietfahrzeug" drauf. (aber ok, den Schein bekommt man nicht immer...)

UMP = Umweltprämie :)

P.s. wie du schon gesagt hast, den alten Schein bekommt man i.d.R. nicht aber wofür auch wenn Avis, Europcar etc. drin steht :D Aber ne Selbstfahrervermietzulassung muss ja nicht immer gleich Avis oder Europcar etc. sein. Die kleine Lackbude oder Werkstatt mit 2-3 Ersatzfahrzeugen tut sich gut mit so einer Zulassung bei z.b. der Versicherungsabrechnung im Schadensfall :D

P.P.s. ich tipp auf Renault :D:D:D

am 18. Juli 2011 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Selbst wenn der Wagen mal in der Langzeitmiete war (was übrigens max. 30 Tage sind!)

Wieso maximal 30 Tage? Eine Langzeitmiete wird es doch erst ab 28 Tagen, und darüber hinaus sind (ausser bei Audi) keine Grenzen gesetzt ;)

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