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- Eigene Blödheit - Auf Tachomanipulation reingefallen - Brauche dringend Rat
Eigene Blödheit - Auf Tachomanipulation reingefallen - Brauche dringend Rat
Hallo,
wie ihr vielleicht mitbekommt wechsle ich gern und oft das Auto. Heute habe ich einen Anruf eines Käufers meines ersten E91 erhalten. Ich habe ihm das Auto vor ca. 2 Jahren mit einem KM Stand von 126000 km (Tachostand) laut Kaufvertrag verkauft. Heute, 2 Jahre später hat der Besitzer bei mir angerufen, bei seinem Servicetermin hat der Händler festgestellt, dass der letzte Eintrag 2008 mit 180000 km war (hab ich selbst nachgeprüft und stimmt leider). Ich habe das Auto im August 2009 mit 95000 km gekauft, der damalige Verkäufer hat schlauerweise "KM Stand lt. Tacho" geschrieben und das Häkchen im Kaufvertrag bei der Garantie der KM Angabe weggelassen. Mir ist das nicht aufgefallen, da ich absolut nicht versiert bin und leider viel zu gutgläubig bin, war eben Saudumm. Er droht jetzt mit Anwalt oder ich soll ihm eine Summe zahlen. Ich hab jetzt echt keine Ahnung wie ich vorgehen soll? Wie siehts jetzt überhaupt aus, kann ich da was machen oder ists Pech.
Beste Antwort im Thema
Hallo nochmal,
falls es jemand noch interessiert, wie die Sache jetzt gelaufen ist. Nachdem mir auch mehrere Juristen geraten haben nicht vor Gericht zu gehen und offensichtlich der damalige Verkäufer auch noch pleite ist, stünden meine Chancen eher schlecht, obwohl er selbst nach seiner juristischen Beratung trotz des Kaufvertrages eher einsichtig war. Ich habe mich jetzt ohne größere Schritte mit ihm darauf geeinigt, dass er die Hälfte meines Schadens übernimmt und er es mir in Raten zurück bezahlt, was er auch getan hat. Somit ist für mich die Sache erledigt und ich habe den Schaden für mich zumindest halbieren können.......
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77 Antworten
Lass dich dazu am besten von einem Anwalt mal beraten
Du kannst erst mal versuchen, dich mit ihm zu einigen und ihm klar machen, dass du es selbst nicht wusstest.
Da er das Auto von dir gekauft hat, muss du jetzt wohl erst mal dafür gerade stehen.
Du kannst danach aber vom deinem Verkäufer wiederum den Ausgleich verlangen, da du ja auch von ihm betrogen worden bist.
Zum Anwalt gehen. Ist zwar kein wirklich hilfreicher Rat, aber ich sehe da keine andere Möglichkeit.
da hilft nur noch der Anwalt,da nicht zu klären ist wer am Tacho gedreht hat
Gruß
odi
Die beste Empfehlung ist hier tatsächlich, sich anwaltlich beraten zu lassen, auch wenn hier 3 Anwälte 3 unterschiedliche Meinungen haben werden...
Am Ende ist und bleibt es ein Glücksspiel und Frage des besseren Anwaltes. Man muss heute ja nicht im Recht sein um Recht zu bekommen und die meisten Richter spielen in solchen Fällen auf einen Vergleich an, was dann heißt - die eigenen Anwaltskosten selbst zahlen plus den Anteil der Gerichtskosten. Wird dem Vergleich nicht zugestimmt, entscheidet der Richter eh nach Gutdünken.
Ist ne blöde Situation, so oder so...
Der Knackpunkt wird der sein, dass du beweisen musst den Wagen mit dem KM-Stand gutgläubig erworben zu haben. Da im Kaufvertrag der KM Stand nicht genannt ist, hast du ein Problem. Du müsstest jetzt deinem Verkäufer nachweisen, dass er den KM Stand gedreht hat, was du nicht schaffen wirst, da im Kaufvertrag nichts steht.
Dein Käufer wiederum hat einen Kaufvertrag mit KM Stand und den Nachweis das der Wagen mehr gelaufen hat. Für mich sieht es für dich leider sehr schlecht aus und ich würde ohne Rechtschutzversicherung eine Gerichtsverhandlung nicht riskieren. DU kannst ja mal Online die Rechtsanwalts und Gerichtskosten ausrechnen....
Km Stand laut Tacho, und keine Garantie.....
ich gehe jetzt davon aus das du den Wagen damals nicht bei BMW gekauft hast.
Vielleicht war der Wagen auch grad deswegen so günstig.
Also hier schon mal der Rechner für die Anwalts- und Gerichtskosten. Aber nicht vergessen, hier zählt nicht der Kaufpreis des Fahrzeuges, sondern lediglich die Summe des angeblichen Minderwerts. Ich schätze mal, wir reden hier von einem Streitwert um die 1500 bis 2000 Euro.
Allerdings gibt es hier auch so ein bissl ein Missverständnis. Wie schon angemeint wurde, Kilometerstand laut Tacho ist kein Beweis und keine Garantie für die tatsächliche Laufleistung eines Fahrzeuges. Es sei denn, die Laufleistung wurde regelrecht vertraglich garantiert und führt hier zu einem Nichtvorliegen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
Wurde das Fahrzeug von Privat an Privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, so berufen sich die Rechtseinwendungen des derzeitigen Besitzers allenfalls darauf, dem TE zu unterstellen selbst am Tacho gedreht oder es zumindest gewusst zu haben. Im Prinzip also ein ganz normaler Betrugsvorwurf nebst Schadenersatzforderung, wenn man es von der zivilrechtlichen Seite heraus betrachtet. Und das muss in der Regel vom Anspruchsteller bewiesen werden. Strafrechtlich würde sowas, falls der Besitzer hier noch ein paar Strippen ziehen würde, anhand der nicht mehr so ganz nachvollziehbaren Sachlage sowieso eingestellt werden.
Vorteilhaft wäre hier, wenn der TE kurz nach dem Kauf in einer Werkstatt war, da auf den Rechnungen so ziemlich aller Werkstätten der Kilometerstand des fahrzeuges notiert wird. Wäre zumindest ein Anscheinsbeweis, dass das fahrzeug vom TE so erworben wurde.
Das Vertragsverhältnis vom TE zum Vorbesitzer ist hier gar nicht mehr relevant und bietet auf Grund des Verkaufs ohne Laufleistungsangabe auch keinerlei Ansatzpunkt für eine nachträgliche Schadensersatzforderung. Der ist eh fein raus mit der Klausel "Kilometerstand lt. Tacho", denn ob das seinerzeit 95.000 Km oder 150.000 Km waren, muss er nicht nachweisen.
Ohne hier viele Meinungen zu lesen gleich zum Anwalt ohne an die Kosten zu denken!
lass den anderen doch erstmal zum anwalt gehen... drohen kann man ja viel.
du wusstest nichts davon.. kannst du eventuell noch rechnungen vorlegen?!, wie neo schon sagte.
wenn von privat an privat hast du doch bestimmt gewähr ausgeschlossen?!
also ich würd erstmal sagen, dass es nichts gibt.. geht der käufer zum anwalt, gehst du zum anwalt.
wie sollst du als laie wissen, dass da was gedreht worden ist.. ich stünde da auch auf dem schlauch.
das du selbst gedrehst hast, muss erst bewiesen werden.
Ich werfe jetzt mal als juristischer (Halb-)Laie folgende Vermutung in den Raum:
Ein falscher KM Stand laut Tacho, solange nicht arglistig verschwiegen (arglistig verschwiegen bedeutet Kenntnis des Mangels, fahrlässige Unkenntnis genügt nicht), könnte doch auch als Sachmangel gesehen werden. Dies würde bedeuten, dass der Käufer die üblichen Rechte bei Sachmängeln nach § 437 BGB hat. Diese Verjähren allerdings bei beweglichen Sachen i.S.v. § 929 BGB, was ja ein Auto fraglos ist, nach § 438 BGB nach zwei Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
......Dies würde bedeuten, dass der Käufer die üblichen Rechte bei Sachmängeln nach § 437 BGB hat. Diese Verjähren allerdings bei beweglichen Sachen i.S.v. § 929 BGB, was ja ein Auto fraglos ist, nach § 438 BGB nach zwei Jahren.
So ist es...
Man kann aber sicher davon ausgehen, dass die Gewährleistung vom TE rechtswirksam ausgeschlossen wurde. Insofern relativieren sich die 2 Jahre Gewährleistungszeit sowieso auf NULL.
Wie schon gesagt wurde, ein arglistiges Verschweigen ändert die Rechtslage dahingehend aber grundlegend.