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Eigene Garage zuparken erlaubt, auch wenn dadurch anderes Auto zugeparkt wird?

Themenstarteram 20. September 2017 um 21:32

Links vor einer Garagenausfahrt stehen zwei PKW. Ein dritter PKW parkt in zweiter Reihe vor dem PKW, der direkt angrenzend zur Ausfahrt parkt und danach nur noch die Möglichkeit hat, über die Ausfahrt auszuparken. Jetzt kommt der Besitzer der Garage und parkt vor der Ausfahrt - dadurch ist der regulär parkende PKW komplett eingeparkt. Hat in diesem Fall der PKW in der zweiten Reihe schuld und wird im Fall der Fälle abgeschleppt? Oder trägt der später vor der Ausfahrt parkende PKW zumindest eine Mitschuld - denn er hat den PKW eingeparkt obwohl ersichtlich war, dass er dadurch blockiert wurde?

 

 

Beste Antwort im Thema

Hier machen "Hobbyjuristen" Bewertungen zu einem Tatbestand, der vom TE noch nicht einmal ansatzweise klar geschildert wurde:confused:. Man wird das Gefühl nicht los, dass einige MT-Teilnehmer ihre rechtlichen Schlussfolgerungen nach dem Drehen der Glaskugel und nach der jeweiligen Gemütslage in den Ring zu werfen pflegen:rolleyes:.

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Hallo, hwurstS,

so etwas kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen und damit eine recht teure Angelegenheit werden,

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn die zu beparkende Einfahrt im Eigentum des Zuparkenden steht, nicht zum öffentlichen Verkehr gewidmet ist und auch sonst kein Wege- und Fahrrecht besteht, dann kann man das ganz stumpf machen. Der dann zugeparkte Pkw hätte ja keinen Anspruch darauf, das fremde Grundstück zu nutzen.

1.) Der in der Ausfahrt parkende ist 100% Schuld, da er alleinig dem richtig parkenden Wagen die Wegfahrt unmöglich macht.

2.) Unbeachtet der Eigentumsrechte, Nutzungsrechte etc. macht sich der Zuparkende der Nötigung strafbar.

Nö, wäre keine Nötigung. Sein freies Eigentum darf man unter Ausschluss von anderen nutzen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2017 um 10:12:31 Uhr:

Nö, wäre keine Nötigung. Sein freies Eigentum darf man unter Ausschluss von anderen nutzen.

Doch, das wäre Nötigung. Auch wenn es dein Eigentum ist, darfst du nicht tun und lassen was du willst und andere damit nötigen. Anderes Beispiel gefällig? Feuerwehranfahrtszone auf einem Privatgrundstück. Da darfst du auch nicht einfach parken, nur weil es dein Eigentum ist.

Es gibt auch Verordnungen, die das Parken vor der eigenen Garage verbieten, auch wenn das Privateigentum ist …

Nö, Nötigung wäre es dennoch nicht.

Deine anderen Beispiele haben mit der Frage nichts zu tun und sind OT. Den Sinn des genannten "freies Eigentum" ergründe selbst.

Super gute pauschale Antwort. Was passiert wenn ich bei der Nutzung meines freien Eigentums unter Ausschluss von anderen in 226 BGB laufe?

Wie sollte das passieren, wenn man schlicht und ergreifend seine eigene Fläche nutzt und ein Unbefugter diese Fläche deshalb nicht rechtswidrig "missbrauchen" kann?

Ist das die Antwort? "Es kann nicht passieren."

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2017 um 10:30:31 Uhr:

Nö, Nötigung wäre es dennoch nicht.

Doch, wäre es.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2017 um 10:30:31 Uhr:

… Den Sinn des genannten "freies Eigentum" ergründe selbst.

Das habe ich schon längst. Jetzt bist du dran mit Ergründen, augenscheinlich liegst du ja falsch.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 21. September 2017 um 11:00:40 Uhr:

Ist das die Antwort? "Es kann nicht passieren."

Wenn man die eigene Stellfläche nutzt, um sein Auto da zu parken, dann macht man das, weil man dort sein Auto bestimmungsgemäß hinstellt. Das hat mit schikanöser Rechtsausübung nichts zu tun.

@TE

Wie sieht denn die Örtlichkeit genau aus?

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. September 2017 um 11:02:18 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2017 um 10:30:31 Uhr:

Nö, Nötigung wäre es dennoch nicht.

Doch, wäre es.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. September 2017 um 11:02:18 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2017 um 10:30:31 Uhr:

… Den Sinn des genannten "freies Eigentum" ergründe selbst.

Das habe ich schon längst. Jetzt bist du dran mit Ergründen, augenscheinlich liegst du ja falsch.

Den dem Dieter Nuhr zugesprochenen Sinnspruch kennst Du sicher und darum schreibe ich ihn Dir nicht hin. :p

Du könntest ihn auch einfach mal befolgen … :D

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