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Eigenes KFZ durch Bruder versichern lassen, Halter bleibe ich

Hallo liebe Community, ich brauche bitte mal euren Rat.

Situation: Ich habe derzeit einen 1er BMW der über mich bei der HUK24 (Schadensfreiheitsklasse 12) versichert ist.

In den nächsten 2 Wochen kriege ich einen Neuwagen im Leasing. Diesen würde ich gerne auf die SF12 versichern und meinen derzeitigen 1er BMW jedoch weiterhin als Halter behalten, aber nicht mehr als Versicherungsnehmer. Der 1er soll weiterhin mich als Halter haben, versichert jedoch über ein Familienmitglied mit eigener Schadenfreiheitsklasse, da dieses Familienmitglied auch den 1er ab dann auch hauptsächlich fahren wird.

Ist diese Konstellation möglich und wie müssen wir vorgehen?

Danke euch schon mal :)

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14 Antworten

Ja ist möglich, mit der Versicherung reden wie ihr das am besten machen könnt.

Oder kündigen und dann der neue VSN mit neuer eVB übernehmen.

Das Familienmitglied macht online einen Neuantrag mit den Daten des BMW und gibt als Vorversicherung seine Schadensfreiheitsklasse an.

Dann schreibt ihr noch eine Mail dazu, das es sich hier um einen VN-Wechsel mit Beibehaltung des Halters handelt.

Für den neues Fahrzeug machst du einfach einen Fahrzeugwechselantrag

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. Sept. 2024 um 21:54:11 Uhr:

Oder kündigen und dann der neue VSN mit neuer eVB übernehmen.

Das funktioniert nicht, wenn der TE Halter bleibt.

 

Finanziell könnte es Sinn machen, das Fahrzeug auf den Bruder als Halter umzumelden.

Abweichender Halter nicht im gleichen Haushalt ist meistens mit Prämienaufschlag versehen.

Das relativiert sich aber, wenn das Auto schon länger auf den abweichenden Halter zugelassen ist

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. September 2024 um 22:15:25 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. Sept. 2024 um 21:54:11 Uhr:

Oder kündigen und dann der neue VSN mit neuer eVB übernehmen.

Das funktioniert nicht, wenn der TE Halter bleibt.

Finanziell könnte es Sinn machen, das Fahrzeug auf den Bruder als Halter umzumelden.

Warum funktioniert das bitte nicht?

Weil man für einen V-Wechsel ohne Halterwechsel keine eVB braucht und einfach kündigen und das Fahrzeug woanders versichern geht auch nicht, weil die alte Versicherung die älteren Rechte hat. Deshalb funktioniert nur der erste Teil deines Posts oben, mit der Versicherung reden oder so wie @celica1992 geschrieben hat.

Kündigen ohne Halterwechsel wäre nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. September 2024 um 12:04:43 Uhr:

Kündigen ohne Halterwechsel wäre nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Eben, so war es auch gemeint.

Unterjährig wird das eh immer schwierig wenn die VS nicht mitspielt.

Das ging dann tatsächlich nur mit Halterwechsel wenn die sonst nicht anders wollen vor Vertragsende.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. September 2024 um 22:15:25 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. Sept. 2024 um 21:54:11 Uhr:

Oder kündigen und dann der neue VSN mit neuer eVB übernehmen.

Das funktioniert nicht, wenn der TE Halter bleibt.

Finanziell könnte es Sinn machen, das Fahrzeug auf den Bruder als Halter umzumelden.

Doch es funktioniert. Mein Enkel war Halter und Oma Versicherungsnehmer. Steht sogar so im Antrag. Ist aber nur möglich, wenn der Vetrag ausgelaufen oder neu ist.

Zitat:

@DerNeueFoFo schrieb am 29. September 2024 um 00:16:40 Uhr:

Abweichender Halter nicht im gleichen Haushalt ist meistens mit Prämienaufschlag versehen.

Dazu macht man einfach den Antrag, den man ja widerrufen kann

1. Du hast aber schon verstanden, was nicht funktioniert?

2. Dazu muss man keinen Antrag stellen, welchen man hinterher widerrufen kann, es reicht im Rechner einmal mit und einmal ohne abweichenden Halter zu rechnen. Dann kann man ganz genau sehen, ob und wenn ja, wie hoch der Zuschlag für den abweichneden Halter ist.

Das Problem ist doch hier, dass unterjährig gewechselt werden soll? Es ist grundsätzlich möglich, muss dann aber mit der Versicherung geklärt werden

Das wurde gestern um 22:14 Uhr bereits geklärt.

 

Was nicht funktioniert, hast du demnach nicht verstanden.

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