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Eigenes Verkauftes Auto widerentdeckt mit anderem Kilometerstand!
Hallo,
vor etwa 3 Monaten verkaufte ich meinen BMW E46.
Dieser hatte zum Zeitpunkt des Verkaufs 176.000 km gelaufen.
Beim stöbern im Internet gelangte ich durch Zufall auf die Seite des Käufers meines BMW's (Autohändler).
Ich überprüfte alles und konnte zweifelsohne feststellen, das es das von mir verkaufte Fahrzeug ist.
Es handelt sich um die gleichen Felgen und Gebrauchsspuren (Hebel am Fahrersitz extrem abgenutzt u.A.), sowie meine alte Nummernschildhalterung von Schalke 04.
Nun meine größte Verwunderung, der Händler bietet den BMW mit 152.000 km Laufleistung an!
Außerdem wird er als scheckheftgepfelgt ausgegeben, in meinem Besitz war allerdings ebenfalls nie eins.
Das mit dem Scheckheft müsste man allerdings überprüfen ob Eintragungen vor dem Datum des Verkaufs vorhanden sind.
Soll ich damit zur Polizei gehen oder wie verhalte ich mich nun?
Ich meine das ist doch offensichtlicher Betrug oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Seelze 01
Ich wuerde nichts machen da es mich nichts mehr angeht.
Seelze 01t
Wenn ich schon eine solche unsoziale Einstellung hätte, dann würde ich sie hier nicht auch noch öffentlich machen.
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57 Antworten
Tja, Betrug vielleicht schon, aber von wem???
An wen hast du verkauft?
Kann man durchaus zur Anzeige bringen.
Du solltest dir halt 100% sicher sein, dass es dein Fahrzeug war!
Betrug vom Händler natürlich, da er das Auto nicht mit der wahren Laufleistung verkauft.
In meinem KV steht die Fahrzeugbrief Nr. und die Fahrzeug ident. Nr. drinnen, müsste man also nur nachprüfen.
Zitat:
Original geschrieben von Block511
Ich meine das ist doch offensichtlicher Betrug oder?
die polizei kann erst dann ''eingreifen' wenn der käufer den kaufvertrag mit eben jenen (gefälschten) daten unterschreibt...vorher sind der polizei die hände gebunden!
Was ist mit versuchter Betrug? Gibt es so was?
das wundert mich doch jetzt sehr... ob ein e46 jetzt 170 tkm oder 150 tkm gelaufen hat macht den kohl auch nicht mehr fett. das sind vielleicht 1000 euro wo die karre jetzt mehr wert ist, wegen so einem betrag wird sich doch wohl kein händler ein ei ins nest legen...
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
das wundert mich doch jetzt sehr... ob ein e46 jetzt 170 tkm oder 150 tkm gelaufen hat macht den kohl auch nicht mehr fett. das sind vielleicht 1000 euro wo die karre jetzt mehr wert ist, wegen so einem betrag wird sich doch wohl kein händler ein ei ins nest legen...
Ich halte den Preis sowieso für übertrieben, er hat ihn für 4200€ inseriert.
Ich habe damals 2000€ von ihm bekommen, dabei hatte er noch 2 Mängel mit der Airbaglampe und einer defekten Tankanzeige sowie einen abgebrochenen Knopf vom elektr. Fensterheber.
Ein Scheckheft hat allerdings niemals existiert.
Ich denke mal, wenn ein User aus der Ecke um Schalke das liest, sollte er sich bei Dir melden - per PN. Du gibst ihm das Inserat durch, und er schaut sich das Auto und die FIN an.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich denke mal, wenn ein User aus der Ecke um Schalke das liest, sollte er sich bei Dir melden - per PN. Du gibst ihm das Inserat durch, und er schaut sich das Auto und die FIN an.
Das Auto steht leider nicht ansatzweise um die Ecke von GE-Schalke.
Bin nur S04 Fan und hatte deshalb solch eine Nummernschildhalterung^^
Dann sag mal eine ungefähre Postleitzahl - nicht die genaue, damit das nicht vorzeitig auffliegt!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Dann sag mal eine ungefähre Postleitzahl - nicht die genaue, damit das nicht vorzeitig auffliegt!
Es handelt sich hierbei um den Bereich der PLZ 15....
Bitte genauer, ich bin 14 PLZ
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die polizei kann erst dann ''eingreifen' wenn der käufer den kaufvertrag mit eben jenen (gefälschten) daten unterschreibt...vorher sind der polizei die hände gebunden!
Vorher gibt es keinen Geschädigten ("Opfer") und ohne dem auch keinen Betrug.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Was ist mit versuchter Betrug? Gibt es so was?
Gibt es, ist aber immer schwer, dies klar als Betrugsversuch einzuordnen.
Bei einem Betrugsversuch muss das gesamte Handeln des Täters ganz bewusst auf eine Täuschung ausgerichtet sein. Hier kann es sich um eine Unachtsamkeit, schlichter Fehler bei der Erstellung der Verkaufsanzeige zB. durch Übernahme einer pauschalen Vorlage ohne genaue Überprüfung des Textes gehandelt haben.
Ein einfacher Fehler oder auch Irrtum ist kein Betrugsversuch oder Betrug, selbst wenn der im weiteren Verlauf einschließlich Vertrag nicht korrigiert wird und es zu einem Vermögensnachteil des Käufers zum Vorteil des Verkäufers kommen würde.
Das gewollte und ganz bewusste Handeln zum Besch... fehlt, bzw. muss bei einem Betrug/ Betrugsversuch vorhanden sein, oder formal ausgedrückt: Der Vorsatz in der Bereicherungsabsicht des Täters als subjektive Tatbestands-Merkmale des Betrugs.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die polizei kann erst dann ''eingreifen' wenn der käufer den kaufvertrag mit eben jenen (gefälschten) daten unterschreibt...vorher sind der polizei die hände gebunden!
Vorher gibt es keinen Geschädigten ("Opfer") und ohne dem auch keinen Betrug.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Was ist mit versuchter Betrug? Gibt es so was?
Gibt es, ist aber immer schwer, dies klar als Betrugsversuch einzuordnen.
Bei einem Betrugsversuch muss das gesamte Handeln des Täters ganz bewusst auf eine Täuschung ausgerichtet sein. Hier kann es sich um eine Unachtsamkeit, schlichter Fehler bei der Erstellung der Verkaufsanzeige zB. durch Übernahme einer pauschalen Vorlage ohne genaue Überprüfung des Textes gehandelt haben.
Ein einfacher Fehler oder auch Irrtum ist kein Betrugsversuch oder Betrug, selbst wenn der im weiteren Verlauf einschließlich Vertrag nicht korrigiert wird und es zu einem Vermögensnachteil des Käufers zum Vorteil des Verkäufers kommen würde.
Das gewollte und ganz bewusste Handeln zum Besch... fehlt, bzw. muss bei einem Betrug/ Betrugsversuch vorhanden sein, oder formal ausgedrückt: Der Vorsatz in der Bereicherungsabsicht des Täters als subjektive Tatbestands-Merkmale des Betrugs.
Ist dieser Tatbestand nicht erfüllt wenn man vor ort die Zündung tätigt und dann ein km Stand von 152000km aufleuchtet und er mir diesen ebenfalls noch bestätigt?
So ein km stand verändert sich ja nicht von alleine, schon garnicht zurück!
Vorausgesetzt, die FIN stimmt mit der meines Fahrzeuges überein.
Man müsste einfach mal überprüfen, ob der Kilometerzähler manipuliert wurde. Wenn der nicht mehr den ursprünglichen Kilometerstand anzeigt sondern den in der Verkaufsanzeige angegebenen, dann kann man schon von einer Betrugsabsicht ausgehen. Denn daß der Kilometerzähler versehentlich manipuliert wurde, das ist eher unwahrscheinlich.