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Eigenschaden, am Fahrzeug...

Themenstarteram 1. Mai 2012 um 8:08

Hallo, habe mit meinem Motorroller beim einparken in der Garage (Carport) mein eigenens Auto geschädigt. Zahlt den Schaden die Rollerversicherung? FG

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2012 um 6:49

Die Problematik liegt weniger bei den Versicherungen sondern vielmehr am gesetzlichen Rahmen.

Einen Haftpflichtschaden kann man nun mal sich nicht selbst zufügen.

Es gibt aber Kfz-Versicherer, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus zahlen, dass steht dann in den Vertragsbedingungen.

Bei der privaten Haftpflicht (Fall Deiner Schwester) ist es eben so, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind und daher nicht haften. Außer die Aufsichtspflicht wurde verletzt, was in diesem Fall wohl nicht gegeben war.

Auch hier gibt es zahlreiche Versicherer, die über die gesetzliche Regelung hinaus leisten und auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung auf Kundenwunsch verzichten und leisten.

Einen solchen Tarif hatte Deine Schwester wohl nicht.

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am 1. Mai 2012 um 8:42

da die haftpflicht VS schaeden abdeckt, die einem dritten zugefuegt werden -> eher nicht.

denkbar ist eine besondere vereinbarung in einem der tausend tarife evtl schon, aber deinen vertrag kennt hier ja niemand.

Es gibt solche Eigenschadenklauseln in Rahmenverträgen für Flottenkunden. Wenn z.B. eine Mietwagenfirma dagegen abgesichert sein will, dass sich zwei Autos aus der Flotte unfreundlich begegnen. Das kann ja durchaus mal vorkommen.

 

Bei Mofas halte ich so eine Klausel aus diversen Gründen für ausgeschlossen.;)

 

Das ist ein klassischer Eigenschaden, den würde die Vollkasko des PKW übernehmen, wenn es eine gibt.

Moin,

 

Du kannst doch keine Schadenersatzansprüche gegen Dich selber stellen.

 

Themenstarteram 3. Mai 2012 um 7:28

Hallo!Tja, das dachte ich mir schon fast.Genau genommen ist es ja der Wagen der Frau:eek: Und Vollkasko melden, das lohnt wohl kaum, der Dellendoc macht das für rund 70-100€ raus.

Frage mich manchmal wofür die Roller(Moped) eh versichert sind. Denn einen 40tonner wird man wohl kaum zu Totalschaden fahren damit. Eher umgekehrt:D

Ach und was ist wenn mein (Frau) ihr Wagen gar nicht versichert (angemeldet) in der Garage steht? Dann gibt es auch keine Vollkasko, jedenfalls zahle ich in der Zeit keine Versicherungsprämie.

Egal, ich werde den Schaden mal bei der Moped Versicherung anfragen.

Die sollten mir ja genau sagen können ob Sie solche Schäden abdecken ! Gruss:D:D

am 3. Mai 2012 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von mwb73

Denn einen 40tonner wird man wohl kaum zu Totalschaden fahren damit.

es ist völlig ausreichend, mit dem mofa einen fußgänger anzufahren, der daraufhin unglücklich stürzt...und schon hat man einen personenschaden der locker im 6-7stelligen bereich liegt!

einen 40t kann man im übrigen auch mit einem mofa zum totalschaden fahren! der braucht nur wegen einer unüberlegten lenkbewegung des mofa-fahrers auszuweichen und in die nächste hauswand zu krachen!

Wenn das beschädigte KFZ Deiner Frau gehört, diese mit Dir in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft wohnt gilt das Gleiche, was ich oben gepostet hatte.

 

Anders, wenn ihr Gütertrennung vereinbart hättet, dann würde die Haftpflicht des Krades dafür eintreten, da ihr nicht in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft lebt.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von mwb73

Tja, das dachte ich mir schon fast.Genau genommen ist es ja der Wagen der Frau:eek: Und Vollkasko melden, das lohnt wohl kaum, der Dellendoc macht das für rund 70-100€ raus.

Schau Dir mal diesen Thread an, hier ist nochmal die gesetzliche Grundlage (§1359BGB) verlinkt, dass Eheleute im Strassenverkehr sehr wohl Ansprüche untereinander geltend machen können.

Bei Dir kommts jetzt allerdings sehr genau drauf an, wer bei welchem Fahrzeug Versicherungsnehmer und wer Halter ist!

am 4. Mai 2012 um 12:28

In einem früheren Thread habe ich erfahren und dazugelernt, das es Gesellschaften wie die VHV oder die Debeka gibt die Eigenschäden versichern. Bei letzterer habe ich mich durch die AVB's gelesen und telefonisch nachgefragt. Diese Klausel ist ohne Mehrbeitrag eingeschlossen. Ob das ganze für eine Rollervers. gilt weiss ich allerdings nicht.

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 5:57

Hallo nochmal.

Also mir ist das zu hoch. :rolleyes:Nur mal ein anderes Beispiel: Ich fahre vom Weg des Schwimmbades hinter meiner Frau und ihrem Wagen her.Mit meinem Roller." Schon öfter so geschehen!" Dann muss meine Frau plötzlich stark Bremsen ( z. B !!!! Kind auf der Fahrbahn!! Wie gesagt nur ein Beispiel. So wie mit dem 40t in die Hauswand:-) !Ich bremse auch, komme ins schleudern, stürze,komme an den Wagen meiner Frau, und es entsteht ein kleiner Schaden am Wagen meiner Frau ! Sprich, ein Schaden der mit geringem Aufwand ( Z.B. Dellendock,Smart Repair..) zu regulieren ist.

Ich müßte jetzt den Schaden am Auto und am Roller selber bezahlen ???

Verstehe ich das richtig ?

Gut, eine Rollerhaftpflicht zahlt ja den eigen schaden am Roller nicht, das ist schon klar, jedoch sollte sie doch für Schäden haften, die ich anderen(3ten) zufüge, oder?

Und mit der Vollkasko, zahlt die nur eine Delle, oder dann alle Dellen, Kratzer am Wagen+ in Stand setzen? Meine wenn jetzt 2 Schäden( Dellen) würden ja dann 2 x die Selbstbeteiligung der VK fällig, oder?

ALso, auf gut Deutsch bleibt man bei solchen Fällen immer selber auf den Kosten sitzen.

In einem anderen Fall (meiner Schwester) passiert, ist Ihre Tochter (damals glaube 5 Jahre alt) mit dem Fahrrad an den Wagen des Nachbarns geraden ( auch nur ein "kleiner" Schaden-Kratzer) da dachte meine Schwester, gut wir haben eine Haftpflicht die zahlen das kein Problem. Flöte gepfiffen, die Versicherung hat nicht gezahlt!

Verletzung der Aufsichtpflicht pla pla..

Obwohl die Tochter meiner Schwester echt sicher Fahrrad gefahren ist, und das schon über 1J. lang.

Frage: Soll man etwa immer neben den "kleinen" her laufen :D

Gut ist jetzt ein ganz anderer Fall. Aber was ich damit sagen will, in meinen Augen sind die Versicherungen alle Scha....Luppis !

Wie gesagt aus meinen Augen gesehen.

 

am 5. Mai 2012 um 6:49

Die Problematik liegt weniger bei den Versicherungen sondern vielmehr am gesetzlichen Rahmen.

Einen Haftpflichtschaden kann man nun mal sich nicht selbst zufügen.

Es gibt aber Kfz-Versicherer, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus zahlen, dass steht dann in den Vertragsbedingungen.

Bei der privaten Haftpflicht (Fall Deiner Schwester) ist es eben so, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind und daher nicht haften. Außer die Aufsichtspflicht wurde verletzt, was in diesem Fall wohl nicht gegeben war.

Auch hier gibt es zahlreiche Versicherer, die über die gesetzliche Regelung hinaus leisten und auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung auf Kundenwunsch verzichten und leisten.

Einen solchen Tarif hatte Deine Schwester wohl nicht.

am 5. Mai 2012 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mwb73

Denn einen 40tonner wird man wohl kaum zu Totalschaden fahren damit.

es ist völlig ausreichend, mit dem mofa einen fußgänger anzufahren, der daraufhin unglücklich stürzt...und schon hat man einen personenschaden der locker im 6-7stelligen bereich liegt!

einen 40t kann man im übrigen auch mit einem mofa zum totalschaden fahren! der braucht nur wegen einer unüberlegten lenkbewegung des mofa-fahrers auszuweichen und in die nächste hauswand zu krachen!

... ooooder ... von einer Brücke stürzen auf ein großes Chemielager :D

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