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Eigentümer-Rechte

Piaggio
Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:11

Schönen guten Tag,

habe eine wichtige Frage.Vielleicht kann mir Jemand helfen.

ICH bin Eigentümer eines Roller Piaggio NRG Power-nicht gerade günstig.ICH steh also im Brief bzw.in der Betriebserlaubnis.

Mein Sohn ist mit dem Roller gefahren.Jetzt hat mein Sohn diesen Roller einfach ohne mein Wissen an einen Nachbarn "verschachert".Kann ich den Roller als Eigentümer zurück fordern?

Gruß Seegurke

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2011 um 12:46

Bevor hier noch weiterhin wildes Halbwissen gepostet wird, was höchstens zur weiteren Verunsicherung des TE beiträgt:

1. Den Quatsch mit Strafanzeige SOFORT wieder vergessen.

Die strafrechtliche Seite hat nämlich mit der zivilrechtlichen Seite (Kaufvertrag) nichts - aber auch gar nichts zu tun!

 

2. Der Käufer muss den Roller wieder herausgeben.

 

Er kann sich zunächst auf gutgläubigen Erwerb berufen.

Allerdings bestehen hier massive Zweifel an der Gutgläubigkeit des Erwerbers.

Der Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist. Es besteht zwar für den Erwerber keine allgemeine Nachforschungspflicht, aber er muss sich aufdrängenden Zweifeln nachgehen.

 

Und das ist der Knackpunkt: Entweder hat der Erwerber gewusst, dass der Sohn gar nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist (Beweislast beim TE), oder aber er hätte den dringenden Zweifeln (Kaufpreis massiv unter dem Marktwert und Eintrag des TE in die Betriebserlaubnis) nachgehen müssen.

 

Das hat er nicht getan - somit kein gutgläubiger Erwerb möglich - folglich muss der Roller herausgegeben werden.

Wenn er es nicht freiwillig tut, dann muss der Gerichtsweg beschritten werden.

 

So und nicht anders ist das!

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Hat der Nachbar denn auch die Betriebserlaubnis?

Wenn dein Sohn den einfach ohne dein Wissen verkauft hat, geht das natürlich nicht. Wenn es allerdings kein Kaufvertrag gibt, kann sich dein Nachbar einfach querstellen und sagen, dass er den wo anderes gekauft hat. Dann wird's schwierig.

Da der Sohn nicht Eigentümer ist, kann der Sohnemann den Scooter gar auch nicht verkaufen. Also der "Kauf" war keiner und kam quasi nie zustande. Seh ich das richtig?

Tina

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:38

Danke für die Antwort,

Die Betriebserlaubnis,da steh ich als Eigentümer ja drauf,hat er als Kopie von meinem Sohn bekommen.Ich habe mit dem Nachbarn schon gesprochen,weil ich ihn zufällig mit dem Roller vor mir fahrend sah.Bin hinterher und hab ihn gefragt,wo er den Roller her hat.Er wohnt ja im gleichen Haus meines Sohnes und erzählte mir halt von dem Deal.Den Zweitschlüssel habe ich auch noch und die Betriebserlaubnis.

Wollte schon zur Polizei und die mögliche Rückgabe klären.

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Multitina

Da der Sohn nicht Eigentümer ist, kann der Sohnemann den Scooter gar auch nicht verkaufen. Also der "Kauf" war keiner und kam quasi nie zustande. Seh ich das richtig?

Tina

Hallo Tina,

ich seh das auch so.....Als Eigentüme kann ich doch den Roller zurückverlangen,oder?

Moin .

Ich würde den Roller zurück fordern , das Geld kann er sich von Deinem Sohn wiederholen .

Gruß Ole .

Wer die Schlüssel hat, ist völlig unerheblich...

Das sollt sich doch ohne Streit irgendwie klären lassen, diesen Vorgang ohne Polizei und Gerichte aus der Welt zu schaffen.

Also Du und der derzeiteige Rollerfahrer, ihr solltet Sohnemann mal kräftig auf die Füße treten und beim nächste Mal schlauer sein und euch vorher über die Bedinugnen der Überlassung einig werden.

Viel Glück

Tina

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Old Ole

Moin .

Ich würde den Roller zurück fordern , das Geld kann er sich von Deinem Sohn wiederholen .

Gruß Ole .

Danke Ole,

das habe ich auch vor und mit meinem Sohn besprochen.Den Kaufpreis und die Reparaturkosten muß er dann an den Nachbar zurückgeben.Der Roller brauchte nämlich einen neuen Kolben,weil mein Kind ohne Öl gefahren ist.Die Reparatur wurde aber privat durchgeführt.

Ich erfahre leider immer in Etappen den kompletten Hergang

Wie so oft: "Was man uns leicht gewährt, erzeugt keine längere Liebe" (Ovid). Wenn dein Sprössling hart für den Scoot jobben gewesen wäre, dann hätt er den

Roller mit wesentlich mehr Sorgfalt behandelt. Schließ dich mit dem Nachbarn zusammen, damit Sohnemann aus Schaden klug wird.

Grüße

Tina

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Multitina

Wer die Schlüssel hat, ist völlig unerheblich...

Das sollt sich doch ohne Streit irgendwie klären lassen, diesen Vorgang ohne Polizei und Gerichte aus der Welt zu schaffen.

Also Du und der derzeiteige Rollerfahrer, ihr solltet Sohnemann mal kräftig auf die Füße treten und beim nächste Mal schlauer sein und euch vorher über die Bedinugnen der Überlassung einig werden.

Viel Glück

Tina

Danke Tina,

ich denke und hoffe auch,dass wir DAS in Ruhe und ohne Polizei klären.Nur der Nachbar meines Sohnes freut sich riesig über dies Schnäppchen und will den Roller behalten mit den Worten:"Das war so abgemacht mit Ihrem Sohn"

Tja,was mach ich,wenn er sich weigert???

Dann sag ihm nett, dass Du alle Optionen in der Hand hast. Eine Anzeige bei der Polizei ist sicher die letzte Option, aber möglich. Stell ihm nett eine Frist, bis wann Du als rechtmäßiger Eigentümer dein Eigentum wieder zurück möchtest. Das Ganze immer schriftlich. In dem Schreiben stellst Du klar, dass der Deal ohne deine Zustimmung erfolgte und Du dein Eigentum zurückforderst.

Es gäbe natürlich noch die Variante, dass Du dich mit dem Nachbarn einigst, dem nachträglich Kauf zuzustimmen und durch Zahlung eines realistischen Kaufpreises zu legitimieren.

LG

Tina

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von Multitina

Wie so oft: "Was man uns leicht gewährt, erzeugt keine längere Liebe" (Ovid). Wenn dein Sprössling hart für den Scoot jobben gewesen wäre, dann hätt er den

Roller mit wesentlich mehr Sorgfalt behandelt. Schließ dich mit dem Nachbarn zusammen, damit Sohnemann aus Schaden klug wird.

Grüße

Tina

Ganz genau.Hätte er den Roller selber gekauft,für den Preis-NP über 2600 €-gearbeitet,wär er ganz anders mit dem Roller umgegangen.Hätte ihn geputz und auch auf den Ölstand geachtet.Aber da kannste Dir den Mund fusselig quatschen......

Gruß Seegurke

Themenstarteram 8. Mai 2011 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Multitina

Dann sag ihm nett, dass Du alle Optionen in der Hand hast. Stell ihm nett eine Frist, bis wann Du als rechtmäßiger Eigentümer dein Eigentum wieder zurück möchtest.

Es gäbe natürlich noch die Variante, dass Du dich mit dem Nachbarn einigst, dem nachträglich Kauf zuzustimmen und durch Zahlung eines realistischen Kaufpreises zuszustimmen.

LG

Tina

Das glaube ich nicht,dass der Nachbar noch was nach zahlt.Der wollte den Roller ja umsonst,weil er nicht fuhr(Kolbenfresser)

Sprich mal, wie alt war der NRG, wieviel km etwa, Pflegezustand, Unfälle, Schäden u.s.w.

T.

Ausserdem würde ich ihm ganz ruhig erklären das er quasi Diebesgut gekauft hat und wenn es zur Anzeige kommt er den Roller ohne Kohle wieder rausrücken muß . Da er den Roller ohne Papiere gekauft hat und Du ihm gesagt hast das es Deiner ist und nicht der vom Käufer kann er selber mit einer Anzeige rechnen .

Ole .

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