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Eigenverschuldeter Schaden bei finanziertem PKW - wie vorgehen (Vollkasko/Audi Bank)?

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 23:06

Hallo,

Situation: eigene Doofheit - in Tiefgarage mit offener Heckklappe das Auto ein Stück vorgesetzt, dabei übersehen dass ein Stahlträger 2 cm niedriger war als die Heckklappe. Bitte keine Debatte darüber wie blöd man sein kann - das weiß ich selber und dafür brauch ich auch kein Forum ;-)

Vollkaskoversicherung selbstverständlich vorhanden. Grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Hab Versicherung schon angerufen, die haben gesagt, ich soll zur Werkstatt und Kostenvoranschlag für Reparatur erstellen lassen und dann kann ich's eben reparieren lassen oder die Summe kassieren.

Will den Schaden auf jeden Fall beheben lassen (muss ich glaub ich auch wegen der Finanzierung). Selbstbeteiligung ist OK und Rabattschutz auch vorhanden.

Nun ergeben sich für mich drei Fragen:

1. Muss ich nicht auch die Audi Bank mit einbeziehen? Ist ja schließlich zum größten Teil deren Fahrzeug. Die Versicherung meinte "nein", aber das kann ich mir schwer vorstellen.

2. Ändern sich nun irgendwelche Zahlen bzgl. des Finanzierungsmodells? Habe da so ne Art Rückkaufoption (mir fällt der Fachbegriff gerade nicht ein) - Plan war, den Wagen nach drei Jahren wieder ans Autohaus zurückzugeben und gegen neues auszutauschen. Ist der Wagen nach der Reparatur dann ein Unfallwagen und dadurch weniger wert? Oder wird die Wertminderung durch Unfall ebenfalls von der Versicherung übernommen? Weiß ja auch nicht ob gespachtelt/neu lackiert wird oder die ganze Heckklappe ausgetauscht wird. Nachlackiert ist ja irgendwie immer schlecht habe ich gehört.

Oder wird das Auto sowieso nicht zum Unfallfahrzeug, da es nur oberflächliche optische Reparaturen sind? Es ist leider nicht nur der Lack beschädigt, sondern auch das Metall ein kleines Stück eingedrückt...

3. ich meine bei der Versicherung habe ich "Werkstattbindung". Kann es da nicht Konflikte geben dass der Eigentümer (Audi Bank) sagt "Audi muss reparieren" und Versicherung sagt "billiger Hinterhoflackierer muss reparieren"? Ich gehe mal davon aus, dass die Audi Bank da ja schon Mitspracherecht hat?

Ich will natürlich keine schlafenden Hunde wecken und im besten Fall wird's fachgerecht über die Versicherung repariert und alles ist wie vorher und kein Finanzierungsgeber bekommt was davon mit.

Will mich aber auch vertragsgerecht verhalten und nicht in drei Jahren irgendwelche bösen Überraschungen erleben weil ich laut Paragraph xy dies und jenes falsch gemacht habe.

Daher vermute ich: Audi Bank anrufen und die sagen mir was zu tun ist?

Hat jemand vllt. ähnliches schon einmal erlebt, im besten Fall mit der selben Bank?

Vielen Dank schonmal :)

Beste Antwort im Thema
am 2. Februar 2016 um 21:00

@phaetoninteressent

Was qualifiziert dich, dass du dich hier als Forumspabst aufspielst und andere User als Dummköpfe darstellst?

Eine Delle im Heckdeckel eines sicherungsübereigneten Fahrzeuges interessiert die Audi Bank nullkommanix.

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Die Audi-Bank ist nur daran interessiert, dass Du Deine Raten zahlst. Alles andere interessiert die Bank nicht. Das Fahrzeug dient lediglich als Sicherheit für den Kredit. Theoretisch könntest Du das Auto mit einem Totalschaden in die Garage stellen, aber weiterhin Deine Kreditraten zahlen. Bei Leasing wäre es etwas anderes, da Du nicht der Fahrzeugeigentümer bist.

Du kannst das also ganz normal über die Versicherung abwickeln. Über die Art der Reparaturdurchführung entscheiden die allerdings, wobei Du keine Flickschusterei akzeptieren musst.

Die Art und Höhe der Reparatur entscheidet, ob eine Wertminderung eingetreten ist. Das spielt bei der Finanzierung keine Rolle, aber wenn Du das Fahrzeug später an den Händler zurückgeben willst, musst Du den Schaden angeben. Der Händler entscheidet dann, inwieweit hierdurch der Inzahlungnahmepreis beeinflusst wird. Eine Wertminderung ist über die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt.

Solch ein Schaden ist natürlich ärgerlich, passiert aber vielen von uns. Grob fahrlässig wäre das übrigens wohl kaum gewesen, sondern ein ganz normaler Kaskoschaden.

Die Bank interessiert das nicht. Nur, wenn Du ein Leasing Fahrzeug hättest und das Auto zurück geben willst, dann zu dieser Minute bei der Wertermittlung wird es interessant. Also bei einer leicht demolierten Heckklappe würde ich jetzt gar nix machen. Du beschreibst den Schaden nicht genau, ich denke, die Klappe geht noch auf und zu. Den Schaden auszahlen lassen geht nur, wenn jemand anders den Schaden verursacht hat.

Warten, bis bei ebay eine solche Heckklappe günstig zu kaufen ist in Deiner Wagenfarbe, ggf auch bei Unfallwagenhändler immer mal anrufen oder, wenn Sie haben, sich auf die Liste setzen lassen. Wenn man so eine Klappe günstig schnappen kann, bei einer No-Name-Werkstatt wechseln lassen. (Übrigens ist das Auto dann mit neue/alter Klappe auch kein Unfallwagen.)

Alles andere wird eine teure Instandsetzung. Wer es instand setzen will, gern, aber ohne Versicherung. Cash und gut. Man schiest sich doch die SF- Prozente nicht wegen so einer Klappe weg. Macht jeder Lackier-Meisterbetrieb. Audi-Werkstatt wird noch teurer...

Woher hast Du die Weisheit, dass er nicht nach Gutachten abrechnen lassen kann? Irgendwie neue AKB im Umlauf?

Der Rest der Ratschläge....... naja.

Themenstarteram 1. Februar 2016 um 8:13

Danke für die bisherigen Antworten :)

Habe jetzt doch noch einmal die Bankunterlagen rausgesucht.

Dort steht drin (nach langem Suchen im Kleingedruckten):

Zitat:

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zu halten und notwendige Reparaturen auf seine Kosten sofort ausführen zu lassen. (...) Ebenso ist jeder Schaden unverzüglich anzuzeigen.

Ist doch eindeutig oder?

Oder fällt ein Bagatellschaden nicht unter "jeder Schaden"?!?

Und noch eine Frage: Wenn ich den Schaden in einer Werkstatt nach Wahl der Versicherung beheben lasse - verliere ich dann Garantieansprüche, weil es nicht von Audi repariert wird? Habe noch ein Jahr Herstellergarantie und 3 Jahre Anschlussgarantie.

Dann musst Du den Schaden wohl anzeigen. Das wäre dann aber alles. Den Reparaturweg beeinflusst das keinesfalls. Du hast also lediglich dafür Sorge zu tragen, dass so repariert wird, dass der einwandfreie Zustand gewährleistet ist.

Ich vermute einmal, dass der Kreditgeber dadurch sicherstellen will, dass das Fahrzeug als Sicherheit weiterhin den entsprechenden Wert des Restkredites darstellt.

Ich würde den Passus sogar dann für nicht anwendbar halten, wenn bei einer Nichtdurchführung der Reparatur der Zeitwert der Restkreditsumme entspricht.

Mein Beispiel mit dem Totalschaden nehme ich in diesem Fall zurück.

Themenstarteram 1. Februar 2016 um 8:51

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 1. Februar 2016 um 09:25:45 Uhr:

Du hast also lediglich dafür Sorge zu tragen, dass so repariert wird, dass der einwandfreie Zustand gewährleistet ist.

Wird die Anschlussgararantie (3 Jahre nach Ablauf der 2 Jahre Herstellergarantie) eingeschränkt, wenn ich in der Werkstatt reparieren lasse, die die Versicherung mir vorschreibt (freie Werkstatt)?

Also muss ich bei Audi reparieren lassen?

Oder geht es bei der Anschlussgarantie nur darum, dass man lediglich die Wartungs- und Serviceintervalle in der Vertragswerkstatt durchführen lässt?

Genau darum geht es. Ich habe bei meinem vorherigen Fahrzeug auch die Werkstattsteuerung und einen Schaden gehabt. Das hat bei einem späteren Garantiefall keine Auswirkung gehabt. Selbst eine Durchführung der Wartungs- und Serviceintervalle in einer Fremdwerkstatt beeinflussen eine Garantie nicht, da die Gruppenfreistellungsverordnung dieses verbietet. Problem könnte lediglich sein, dass eine spätere Kulanz deswegen verweigert wird.

Bei einem Leasing-Fahrzeug ist das aber anders, da der Leasingsgeber als Fahrzeugeigentümer (fast) alles vorschreiben kann.

am 1. Februar 2016 um 16:19

Wenn das Fahrzeug an die Bank sicherungsübereignet ist, ist der Schaden zu melden.

Wie der TE selbst schon festgestellt hat......

am 1. Februar 2016 um 18:33

Spricht ja nichts dagegen den Schaden der Bank zu melden, wenn man sich nicht sicher ist, würde ich jetzt einfach mal sagen ;)

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 10:56

Danke für die Antworten!

Anbei mal ein Bild von dem Schaden. Also die drei Macken und die Audiringe beschädigt. Nichts verzogen, Klappe öffnet und schließt einwandfrei.

Kann man plus minus abwägen, in welchem Kostenrahmen sich die Reparatur bewegen wird? Die Versicherung hat mir eine Partnerwerkstatt genannt, allerdings erst in zwei Wochen Termin frei...

Denke mal alles bis 1.800 € Reparaturkosten würde ich selber zahlen und nicht über die Versicherung abwickeln lassen. Ist das realistisch oder ist sowas deutlich teurer? Habe absolut keine Ahnung von sowas... Mein erster "Unfall" seit 14 Jahren...

Wird dann die Macke "gespachtelt" und dann die komplette Klappe neu lackiert oder wie repariert man sowas? Das Auto ist dann vermutlich ein "Unfallfahrzeug" oder?

Zitat:

Spricht ja nichts dagegen den Schaden der Bank zu melden, wenn man sich nicht sicher ist, würde ich jetzt einfach mal sagen ;)

Ich hab Angst, dass die darauf bestehen, bei Audi reparieren zu lassen... Oder dürfen die das garnicht? Immerhin gehört das Auto noch zum größten Teil denen...

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 1. Februar 2016 um 10:04:00 Uhr:

Genau darum geht es. Ich habe bei meinem vorherigen Fahrzeug auch die Werkstattsteuerung und einen Schaden gehabt. Das hat bei einem späteren Garantiefall keine Auswirkung gehabt. Selbst eine Durchführung der Wartungs- und Serviceintervalle in einer Fremdwerkstatt beeinflussen eine Garantie nicht, da die Gruppenfreistellungsverordnung dieses verbietet. Problem könnte lediglich sein, dass eine spätere Kulanz deswegen verweigert wird.

Jaein..

Die Wartung muß nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Ein Problem kann es werden wenn man belegen muß das diese wirklich nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde.Fremdwerkstätten bekommen meist nicht alle notwendigen Unterlagen dafür

Dafür benötigst du keine neue Heckklappe

Wenn das alles ist was ich sehen kann würde ich die VK nicht in Anspruch nehmen

Ich würde mal bei einem guten Lackierer vorbeischauen.Mehr wie 3-400.- würde ich dafür nicht zahlen

Das würde ich der Bank nicht melden und würde es so reparieren lassen

Vielleicht ein paar Bilder vor der Reparatur machen

Bei der Rückgabe mußt du das aber angeben.Bei Audi gibt es ein verbrieftes Rückgaberecht.

Es kann sein das dir der Händler dafür etwas vom garantierten Preis abzieht

Meist gibt es in Lackierereien 2 Preise.Einen für Versicherungsschäden und einen günstigeren wenn man es selber bezahlt.Sollte eigentlich nicht so sein,aber ist so...

 

 

Wenn man es nicht bei Audi machen läßt, könnte ich mir vorstellen, dass die Audi-Garantie bzgl. Durchrostung für die Heckklappe nicht mehr greift.

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 12:46

Okay, danke.

Dann halten sich die Kosten ja doch im Rahmen und wenn es bei Audi dann geringfügig mehr kostet (200-300€ mehr?) macht es bei so einem jungen Auto (Garantie, Kulanz in der Zukunft) vermutlich Sinn direkt zu Audi zu fahren?

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