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ein Fall für die Versicherung ?

12 Antworten
Themenstarteram 18. Januar 2010 um 18:02

Abend,

da hier auch einige Sachverständige sind, werfe ich die

Frage mal hier in den Raum .... lohnt es sich den,

den Schaden der Versicherung zu melden ? Habe VK mit 300.-

EUR SB. Der Aufprall war nicht ohne (~15 KM/H).

Ich bin seitlich an so eine blöde Wand gefahren. Könnte

drunter was beschädigt sein ? Ich nehme an, dass

die Stoßstange nur lackiert werden muss .. ?!

PDC müsste noch funktionieren.

Was meint ihr ??

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

Willste dann nach 2-3 Jahren die VK wieder einschließen, bekommst du nur noch den SFR wieder, den du nach deinem Schaden hast.

Völlig falsch - sofern mindestens ein Jahr keine Vollkasko bestanden hat, wird IMMER der SFR analog dem SFR der Haftpflicht zugrunde gelegt - bei jeder Gesellschaft!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

Die Angaben stammen jetzt von meinem Versicherer.

Die Angaben stammen jetzt von mir selbst (von jemanden, der weiss, wovon er hier schreibt - im Gegensatz zu manch anderen).

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ob unter der stostange was kaputt ist kann dir nur einer sagen der sich das ding vor ort anguckt......

soll nur die stoßstange lackiert werden, kannste rd. 700€ zzgl. den zierleisten bei einer bmw-werkstatt einplanen...in ner normalen lackiererei sinds ein paar hundert €uro weniger......ob sich das rechnet über die vk abzuwickeln, kann dir deine versicherung ausrechnen......

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 19:20

habe SF25 aber wegen 3-400.- will ich keinen Schaden melden

und auch keinen Kovo von BMW einreichen (der wohl auch noch gekürzt wird) und ein SV bei der Schadenhöhe ?? .... vielleicht

kann ja ein SV dazu Stellung nehmen .....

 

Bei einem Kaskoschaden bestimmt die Versicherung, ob und ggf. welcher SV eingeschaltet wird.

 

Es spricht auch nichts dagegen, den Schaden zu melden.

 

Wenn du z.B. vorhättest, bei nächster Gelegenheit sowieso auf Vollkasko zu verzichten, dann lass doch den Schaden regulieren.

 

Zum Jahresende kündigst du die VK ganz regulär.

 

Wenn mindestens ein Jahr keine VK bestanden hat, dann wird bei (Neu-)Abschluss wieder der gleiche SFR zugrunde gelegt, wie in der Haftpflicht.

Und damit wäre die Rückstufung umgangen.

 

Nur mal so als Gedankenanstoss.

Hallo,

von der Ferne anhand Bilder ist es eigentlich so gut wie ausgeschlossen, einen Schaden 100%-ig sicher zu beurteilen.

Anhand der Bilder erlaube ich mir (als alter BMW-Spezialist:)) aber eine Prognose.

Anhand der Deformation der linken Zierleiste vermute ich, dass die Stoßfängerverkleidung im oberen Bereich deformiert bzw. der Kunststoff etwas aufgeschoben ist. Ist dies der Fall, müßte eigentlich eine neue Verkleidung ran. Kostenpunkt dann sicherlich zwischen 1000-1300€.

Wenn nur lackiert werden muss, sind (wie schon erwähnt) so um die 700€ einzuplanen.

Ob man das nun der VK meldet, muss man abwägen. Twelfrider hat hier ja schon umfassend erläutert.

Das bei der Kasko-Versicherung das Weisungsrecht für den SV bei der Versicherung liegt, ist auch richtig. Man kann zwar einen eigenen SV einschalten, trägt aber dann die Kosten hierfür selbst.

Mfg. SV Stoll

am 19. Januar 2010 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Bei einem Kaskoschaden bestimmt die Versicherung, ob und ggf. welcher SV eingeschaltet wird.

 

Es spricht auch nichts dagegen, den Schaden zu melden.

 

Wenn du z.B. vorhättest, bei nächster Gelegenheit sowieso auf Vollkasko zu verzichten, dann lass doch den Schaden regulieren.

 

Zum Jahresende kündigst du die VK ganz regulär.

 

Wenn mindestens ein Jahr keine VK bestanden hat, dann wird bei (Neu-)Abschluss wieder der gleiche SFR zugrunde gelegt, wie in der Haftpflicht.

Und damit wäre die Rückstufung umgangen.

 

Nur mal so als Gedankenanstoss.

Genau das wollte ich mal machen! Ein Jahr auf TK umsteigen und dann wieder in die Vollkasko mit 50% (statt 70%) wie bei der HV. Man hat mir seinerzeit gesagt, das ginge nicht! Ist allerdings schon 4 Jahre her!

am 19. Januar 2010 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Genau das wollte ich mal machen! Ein Jahr auf TK umsteigen und dann wieder in die Vollkasko mit 50% (statt 70%) wie bei der HV. Man hat mir seinerzeit gesagt, das ginge nicht! Ist allerdings schon 4 Jahre her!

Die Frage bei vielen Versicherungen lautet bei Antragserstellung. Bestand in den letzten 12 Monaten ein VK? Ja/Nein.

Nur was ist wenn du in dem Jahr ohne VK einen Totalschaden hinlegst? Selbstverschuldet natürlich

Gruß

Frank, mit VK unterwegs.

am 19. Januar 2010 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile

Abend,

 

da hier auch einige Sachverständige sind, werfe ich die

Frage mal hier in den Raum .... lohnt es sich den,

den Schaden der Versicherung zu melden ? Habe VK mit 300.-

EUR SB. Der Aufprall war nicht ohne (~15 KM/H).

 

Ich bin seitlich an so eine blöde Wand gefahren. Könnte

drunter was beschädigt sein ? Ich nehme an, dass

die Stoßstange nur lackiert werden muss .. ?!

 

PDC müsste noch funktionieren.

 

Was meint ihr ??

 

Danke im voraus.

Denke das ist ein Fall für den Smartreparierer, kostenpunkt irgendwie in höhe deiner SB

am 19. Januar 2010 um 14:09

Also Schaden der Versicherung melden, die rechnen normalerweise aus, in welcher Höhe es Sinn macht, den Schaden selber zu tragen.

Sollte dein Plan nun sein den Schaden über die VK regulieren zu sein, wirste ja von den % Hochgestuft, ist ja klar. Du kannst dann auch SOFORT die Vk rausnehmen, hast ein außerordenliches Kündigungsrecht.

Willste dann nach 2-3 Jahren die VK wieder einschließen, bekommst du nur noch den SFR wieder, den du nach deinem Schaden hast. Du musst mind. 6 Monate im Jahr ein Fahrzeug versichert haben damit du mit den % Runtergestuft wirst.

Ich würde vorher gucken wie Hoch du in den % bei der VK steigst. Die VK endet schon mit SF8 bei 45%, sprich haste schon ein SFR von 25 in der VK, kann gut sein das du auf zb SFR 15 runtergestuft wirst, was dann aber immer noch 45% sind.

 

Die Angaben stammen jetzt von meinem Versicherer.

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

Willste dann nach 2-3 Jahren die VK wieder einschließen, bekommst du nur noch den SFR wieder, den du nach deinem Schaden hast.

Völlig falsch - sofern mindestens ein Jahr keine Vollkasko bestanden hat, wird IMMER der SFR analog dem SFR der Haftpflicht zugrunde gelegt - bei jeder Gesellschaft!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

Die Angaben stammen jetzt von meinem Versicherer.

Die Angaben stammen jetzt von mir selbst (von jemanden, der weiss, wovon er hier schreibt - im Gegensatz zu manch anderen).

am 19. Januar 2010 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von futria

Willste dann nach 2-3 Jahren die VK wieder einschließen, bekommst du nur noch den SFR wieder, den du nach deinem Schaden hast. Du musst mind. 6 Monate im Jahr ein Fahrzeug versichert haben damit du mit den % Runtergestuft wirst.

Ich würde vorher gucken wie Hoch du in den % bei der VK steigst. Die VK endet schon mit SF8 bei 45%, sprich haste schon ein SFR von 25 in der VK, kann gut sein das du auf zb SFR 15 runtergestuft wirst, was dann aber immer noch 45% sind.

Die Angaben stammen jetzt von meinem Versicherer.

Wäre ich bei dieser Gesellschaft versichert, würde ich bei solchen Aussagen darüber nachdenken ob es nicht Versicherer mit mehr Fachwissen gibt.

Gruß

Frank, der in Euro und nicht in %ten bezahlt.

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