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ein paar allgemeine golf-fragen

Themenstarteram 24. August 2004 um 11:55

Hallo, nach einem Monat mit meinem Golf tauchen da bei mir immer wieder folgende Fragen auf:

I) 5 Sitze - 4 Gurte... Da Gurtpflicht herrscht, hat mein Golf quasi nur 1+3 Sitzplätze, ist das so richtig? Oder gilt die Gurtpflicht nur dort, wo es auch einen Gurt gibt und ich darf außer mir doch noch 4 Personen mitnehmen?

II) linker Seitenspiegel - riesiger toter Winkel, weil ernicht verkleinert. Auf der Autobahn oder wo immer ein Spurwechsel nötig ist sehr lästig, weil ich mich immer ganz umdrehen muss und der einfache Schuterblick nicht ausreichend ist. Wo bekomme ich einen Weitwinkelspiegel (oder was auch immer da angebracht ist) um ca. wieviel Geld möglichst günstig und einfach?

III) Scheinwerfer zu hoch eingestellt: Werde des öfteren von anderen Autofahrern "angeblinzelt", obwohl das Fernlicht nicht an ist. Kann man die Höhe selbst einstellen, oder sollte das der Fachmann machen?

IV) Wo bekommt man die orginalen Radkappen?

Fürs erste wars das, ich hoffe ich bin nicht zu lästig mit meinen ständigen newbie-threads! Danke!

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20 Antworten
am 24. August 2004 um 12:01

zu 1) wo einer sitzt, muss man sich auch anschnallen können.

zu 2) gibt es zum Reinkleben in jedem Handel. Gefällt mir aber nicht so sehr (eigentlich gar nicht). Gib einfach mal bei ebay die Spiegel ein, da findest du sicherlich was Günstiges.

zu 3) kannste selber einstellen. Sind 2 Schrauben. Dafür musste nichtmal den Grill abmachen. Würde aber jedem raten zum Bosch-Dienst oder zur DEKRA zu fahren. Die haben das bei mir immer umsonst gemacht. Ausserdem weisst du, dass du danach niemand mehr gefährdest mit deinem Licht

zu4) versuchs doch einfach bei VW??!! :D

am 24. August 2004 um 12:01

da gibt es lästigere Leute -> wie zB mich ;)

also :

Ist der 5eGurt nicht zwischen den Sitzen festgeklemmt/versteckt?

Lol hab ich noch nie drauf geachtet... werde ich gleich mal tun.

I) in meinem alten hats noch so einen bauchgurt in der mitte gegeben. normal is überal gurtenpflicht wo man sitzt. also besser nur 3 girls mitnehmen.

II) keine ahnung

III)kann man. man hat schrauben die man verstellen kann direkt am scheinwerfer. glaub 4. 2 unten 2 oben....

besser aber einstellen lassen!!!!!

IV) Schrottplatz!

Zitat:

Original geschrieben von schneider.ms

zu 2) gibt es zum Reinkleben in jedem Handel. Gefällt mir aber nicht so sehr (eigentlich gar nicht). Gib einfach mal bei ebay die Spiegel ein, da findest du sicherlich was Günstiges.

ach sowas hat er gemeint.....

Themenstarteram 24. August 2004 um 12:09

Bauchgurt gibts keinen, kann man den vielleicht nachrüsten? Möchte niemanden unangegurtet mitnehmen... Als ob 3 girls reichen würden. ;)

Zu der Sache mit: Sitzen darf man nur, wo's einen Gurt gibt: Ein Bekannter von mir hat einen 1er Golf. Gurte gibts nur vorne, hinten muss man sich mit Halteschleifen (wie im Bus) begnügen...

Zum Spiegel: Vielleicht bringt mir der Schrottplatz Glück. Hab schon einen richtigen Seitenspiegel aus Glas gemeint. Mein rechter verkleinert schließlich, nur mein linker zeigt im Prinzip das gleiche wie der Innenspiegel

Ich habe mal 6 Personen in einem 3er Golf mitgenommen. Als ich dann angehalten wurde meinte der Polizist:"Was ist denn das, so geht das nicht!" Ich meinte dann wieso denn nicht, habe ich noch in der Fahrschule gelernt, man kann so viele mit nehmen, bis aufs zulässige Gesamtgewicht! Da meinte er aber die Angurtpflicht! Ich zu dem:"wo kein Gurt also keine Anschnallpflicht!" Dann hat er mal kurz in die Zentrale gefunkt! Und meinte dann, ok fahren sie bitte weiter, laden sie die Leute aber bald ab!

Ich glaube das geht so! Aber ich frage mich wie es ausschaut mit der Personenanzahl im Fahrzeugschein!?!?!

Themenstarteram 24. August 2004 um 12:13

Im Zulassungsschein stehen 5 Sitzplätze

Vielleicht hat sich der mittlere Gurt (ist im 2er immer ein bauchgurt) unter der Rückbank verkrochen! MAcht der bei mir auch mal gerne...

2 Es gibt auch original von VW Spiegel mit Gläsern, die an Rande noch ein KNick haben (nannte sich asphärisch oder so) und damit hast du dann mehr sich auf die linke Spur :)

Zitat:

Original geschrieben von joppi

Möchte niemanden unangegurtet mitnehmen... Als ob 3 girls reichen würden. ;)

*lol* :D

am 24. August 2004 um 14:28

Die Frage wieviel ich mitnehmen soll würde sich mir gar nicht stellen. Wenn es zum Unfall kommt und derjenige hinter mir konnte sich nicht anschnallen und fliegt zur Frontscheibe raus darf ich mir Jahre lang Vorwürfe machen. Wenn du also deinen Bauchgurt nicht findest nimmste auch hinten nur 2 Leute mit

Vll kennt von euch jemand den Trabbi von innen!? Da gab es hinten gar keine Gurte, trotzdem durfte man mitfahren. Ich weiß aber nicht, ob man das nachrüsten muss, wenn man ihn jetzt zulassen möchte. Glaube aber eher nicht. Es müssen ja die guten alten Trabbis im Origianl erhalten bleiben.:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

meinte der Polizist:"Was ist denn das, so geht das nicht!" Ich meinte dann wieso denn nicht, habe ich noch in der Fahrschule gelernt, man kann so viele mit nehmen, bis aufs zulässige Gesamtgewicht! Da meinte er aber die Angurtpflicht! Ich zu dem:"wo kein Gurt also keine Anschnallpflicht!" Dann hat er mal kurz in die Zentrale gefunkt! Und meinte dann, ok fahren sie bitte weiter, laden sie die Leute aber bald ab!

Man hast du Schwein gehabt.

moin moin...

 

also zu der gurtpflicht....

 

wenn in dem wagen original zu jeden platz ein gurt vorhanden war..also am tage der zulassung z.b.....dann muß auch immer dort nen gurt verwendet werden...

ist dort kein gurt..z.b. wie in manchen lkw die nen wenig älter sind,braucht man sich auch nicht anschnallen bzw diese auch nicht nachrüsten...

das is wie mit der nebelschlußleuchte...ab bj 1/91 braucht jedes zugelassene auto eine..vor diesem datum brauchst du keine-mußt auch keine nachrüsten...

 

so long...

Zitat:

Original geschrieben von Golf II- Power

Vll kennt von euch jemand den Trabbi von innen!? Da gab es hinten gar keine Gurte, trotzdem durfte man mitfahren. Ich weiß aber nicht, ob man das nachrüsten muss, wenn man ihn jetzt zulassen möchte. Glaube aber eher nicht. Es müssen ja die guten alten Trabbis im Origianl erhalten bleiben.:D:D:D

Ein Trabant hat in der BRD aber auch KEINE Betriebserlaubniss! Sondern nur eine Sondergenehmigung, da halt soviele davon (einmal) existieren. Der Trabant hat, zB, nur eine Einkreis-Bremsanlage, laut STVZO muss aber jedes KFZ über eine Zweikreis-Bremsanlage verfügen - und das auch schon vor der Wende!

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