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Ein weiteren thread zu " Von Polizei erwischt" ^^

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 20:40

Hallo, ^^

Ich habe mal eine Frage was ich da so aufgebrummt bekomme.

ALso ich hab die Mofa Prüfbescheinigung sprich ich darf 25KM/H fahren.

Jetzt der Punkt mein Roller fährt laut papiere 44KM/H.

Er ist angemeldet "Roller bis 45KM/H".

DA ich ja den Führerschein habe und der roller bei versicherung mit 45 km/h angegeben ist is es ja kein Versicherungsbetrug.

Jetzt die Frage wenn Polizei mich erwischt ist das einzige was sie mir vorwerfen können das ich zu schnell fahre was bekomm ich dann da.

Und eine weitere Frage da ich diese noch nirgends gefunden habe ^^.

Also ein Beispiel:

Wenn ein Roller angemeldet ist bis 25km/h aber 40 fährt ist das ja Versicherungsbetrug und die Versicherung erlischt.

Nun wie ist es eigentlich wenn ein Roller bei der Versicherung mit 45km/h angegeben ist aber man ihn auF 25 drosselt. Ist das auch betrug weil eig. stimmt das ja nicht das er 45 fährt ^^. Oder muss man da neue Versicherung machen bei Roller 25km/h???

Beste Antwort im Thema

Ich finde es richtig, dass Schwarzfahrer bestraft werden. Andererseits stellt sich die Frage ob ir nicht alle schon mal schwarzgefahren sind?!

 

Hand aufs Herz

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am 5. Mai 2009 um 20:44

Fahren ohne Führerschein = Straftat.

Versicherungsschutz besteht nicht (bzw du wirst für den Schaden in Regress genommen).

Und hoffe das dir die Ohren lang gezogen werden.

am 5. Mai 2009 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Hugo Boß

Fahren ohne Führerschein = Straftat.

Versicherungsschutz besteht nicht (bzw du wirst für den Schaden in Regress genommen).

Und hoffe das dir die Ohren lang gezogen werden.

Bei mir sinds 2 tage sozi std...

die 2te hab ich am samstag :D

Ich finde es richtig, dass Schwarzfahrer bestraft werden. Andererseits stellt sich die Frage ob ir nicht alle schon mal schwarzgefahren sind?!

 

Hand aufs Herz

Zitat:

Original geschrieben von DaPasi

ALso ich hab die Mofa Prüfbescheinigung sprich ich darf 25KM/H fahren.

DA ich ja den Führerschein habe und der roller bei versicherung mit 45 km/h angegeben ist...

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im rechtlichen Sinne...

am 5. Mai 2009 um 21:01

mal ne frage nebenbei

wieso machst du n 2tes thema dazu auf?!

Grüße

EDIT:

und noch was is die kiste auf dich oder auf deine mutter/vater zugelassen???

Zitat:

Original geschrieben von DaPasi

Ich habe mal eine Frage was ich da so aufgebrummt bekomme.

ALso ich hab die Mofa Prüfbescheinigung sprich ich darf 25KM/H fahren.

Jetzt der Punkt mein Roller fährt laut papiere 44KM/H.

Er ist angemeldet "Roller bis 45KM/H".

Die Folgen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis kannst du hier nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 21:15

Zitat:

mal ne frage nebenbei

wieso machst du n 2tes thema dazu auf?!

 

Grüße

 

EDIT:

und noch was is die kiste auf dich oder auf deine mutter/vater zugelassen???

Auf meiner Mutter ihr Freund ^^

Ich weiß das es nich richtig is wenn man zu schnell fährt is mir schon klar.

Aber es gibt auch größere Idioten die ihre dinger nich frisieren was ich nie machen werde.

Und mal wirklich wer will in ner 30er Zone überholt werden? xD

Und der Thread der andre is net von mir sondern von einem Da_Passi ^^ und bei meinen Thread is das bissl anders.

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 21:21

@ Drahkke

Danke das hat es mir beantwortet ^^ und für alle anderen:

Wer ohne Führerschein mit einem unfrisierten Mofa mit Versicherung fährt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20€, nach § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat, geahndet wird.

am 6. Mai 2009 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

Andererseits stellt sich die Frage ob ir nicht alle schon mal schwarzgefahren sind?!

Hand aufs Herz

Nein.

Weder vor rund 25 Jahren, als ich mein erstes motorisiertes 2rad hatte (und frisieren damals auch schon "Sport" war), noch jetzt im "gesetzten Alter", obwohl mir der Händler durchaus die Blackbox mitgegeben hat.

am 6. Mai 2009 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von DaPasi

Aber es gibt auch größere Idioten die ihre dinger nich frisieren was ich nie machen werde.

Hä?

Zitat:

 

Wer ohne Führerschein mit einem unfrisierten Mofa mit Versicherung fährt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20€, nach § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat, geahndet wird.

 

 

Du fährst aber kein Mofa ohne Führerschein,sonder ein Mokick....das wird DEUTLICH teurer!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

Ich finde es richtig, dass Schwarzfahrer bestraft werden. Andererseits stellt sich die Frage ob ir nicht alle schon mal schwarzgefahren sind?!

Hand aufs Herz

Hand ist am Herz: Nein, bin nie schwarzgefahren.

am 6. Mai 2009 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

Ich finde es richtig, dass Schwarzfahrer bestraft werden. Andererseits stellt sich die Frage ob ir nicht alle schon mal schwarzgefahren sind?!

Hand aufs Herz

Hand ist am Herz: Nein, bin nie schwarzgefahren.

Ganz ehrlich: Glaub ich dir nicht...

Warum glaubst du ihm nicht? Es gibt eben auch Zeitgenossen, die sich die Zukunft nicht mit grobem Unfug verbauen.

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